Bundesweit einheitliche Wissenschaftliche Evaluation von Modellvorhaben nach § 64b SGB V
Die Krankenkassen können auf der Basis von § 64b i. V. mit § 63 Abs. 1 SGB V Modellvorhaben zur Verbesserung der Psychiatrischen Versorgung vereinbaren. Unter der besonderen Berücksichtigung der Kinder- und Jugendpsychiatrie soll in jedem Bundesland mindestens ein Modellvertrag abgeschlossen werden. Vertragspartner sind in der Regel Träger von Psychiatrischen Krankenhäusern oder Fachabteilungen, einzelne Krankenkassen und/oder die Verbände der Krankenkassen.
Vorliegender Auftragsgegenstand ist die Evaluation dieser Modellvorhaben. Der Auftragnehmer soll ein transparentes medizinisch-ökonomisches Grobkonzept für die Evaluationen nach dem Stand der Wissenschaft konzipieren und im Anschluss an das Vergabeverfahren mit den Auftraggebern feinabstimmen.
Das Evaluationskonzept muss auf Hypothesen basieren, wie sich die Modelle auf die Effektivität und Effizienz der Versorgung psychisch kranker Patienten auswirken. Die dahinterliegenden Fragestellungen leiten sich aus den Zielen ab. Darauf aufbauend ist ein Studiendesign zu entwickeln, das zur objektiven Beurteilung des zu evaluierenden Versorgungsmodells geeignet ist und eine Prüfung der aufgestellten Hypothesen erlaubt. Das wissenschaftliche Evaluationskonzept muss hohen methodischen Anforderungen genügen, auf den aktuellen Forschungsstand Bezug nehmen und ausführliche Angaben zu dem vorgeschlagenen Studiendesign, den gewählten Ergebnisparametern, der Datenauswertung und Ergebnisaufbereitung, dem Studienablauf und -zeitplan, ethischen und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sowie den mit der Studiendurchführung verbundenen Kosten enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-31.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-10-31
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Auftragsbekanntmachung
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