Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß §26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m². In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung eines Wettbewerbs für den Neubau der Grund- und Stadtteilschule sowie eines Quartierszentrums im Ortsteil Steilshoop, Bezirk Wandsbek in Hamburg beauftragt. Gegenstand des Wettbewerbs war die hochbauliche Vorentwurfsplanung für einen Schulneubau mit einer 4-zügigen Grundschule und einer 3-zügigen Stadt-teilschule sowie einem Quartierszentrum am Standort Gropiusring. Für die Schulen sollten Flächen für allgemeinen Unterricht, Fachunterricht, Lehrer und Verwaltung, Gemeinschaftsflächen sowie Ganztagsbereich mit Produktionsküche berücksichtigt werden. In dem Quartierszentrum waren Flächen für ein Bistro und Stadtteilräume, ein Haus der Jugend, einen Stadtteiltreff, die Hamburger Volkshochschule, die Elternschule Steilshoop, einen Familienservicepoint, eine Mütterberatung, eine Erziehungsberatung sowie Flächen für eine öffentliche Bücherhalle vorzusehen. Der Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren wurde im April abgeschlossen. Das Wettbewerbsergebnis hat u. a. ergeben, dass ein gänzlicher Abbruch des Gebäudebestands auf dem Schulgrundstück notwendig ist. Die anrechenbaren Kosten hierfür sind bereits berücksichtigt. Insgesamt ist ein Neubauvolumen von rd. 8 500 m² NF (1-6) (rund 13 600 m² BGF) zu erstellen. Es sind insgesamt ca. 24 000 m² Freifläche zu bearbeiten. Da in der Freien und Hansestadt Hamburg Umweltschutz und Nachhaltigkeit von Bautätigkeiten eine bedeutende Rolle spielen, sind diese Themen bei der Planung zu berücksichtigen. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und die Optimierung der Energieeffizienz der Gebäude werden vorausgesetzt. Die Gesamtmaßnahme ist bis zum Schuljahr 2017/2018 fertigzustellen. Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 21 800 000 EUR (Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die Kostenobergrenze für die Freianlagen liegt in Höhe von ca. 1 200 000 EUR (Bruttobaukosten KG 500 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: Los 1: — Leistungsphase 1 (teilweise) und Leistungsphase 2 (teilweise) Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. §53 (2) HOAI und Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI; — Leistungsphasen 3 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. §53 (2) HOAI und Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen). Los 2: — Leistungsphase 1 (teilweise) und Leistungsphase 2 Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI; — Leistungsphasen 3 bis 9 Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das büro D&K drost consult GmbH, unterstützen und beratend begleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung (Aufteilung der Kostengruppen gem. BKI 2013) wird das Honorarvolumen auf ca. 680 000 EUR für Los 1 (Technische Ausrüstung, Ingenieurbauwerke) und ca. 210 000 EUR für Los 2 (Freianlagen) inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.890 000
Gemäß Schwellenwertberechnung (Aufteilung der Kostengruppen gem. BKI 2013) wird das Honorarvolumen auf ca. 680 000 EUR für Los 1 (Technische Ausrüstung, Ingenieurbauwerke) und ca. 210 000 EUR für Los 2 (Freianlagen) inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.890 000
Gesamtwert des Auftrags: 890 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/🌏
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428236268📞
Fax: +49 40427310143 📠
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
http://www.hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen/
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Los 1: Versendung der Angebotsaufforderung 29. KW 2014; Einreichung der Honorarangebote 32. KW 2014; Verhandlungsgespräche 33. KW 2014.
Los 2: Versendung der Angebotsaufforderung 30. KW 2014; Einreichung der Honorarangebote 33. KW 2014; Verhandlungsgespräche 35. KW 2014.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Los 1: Versendung der Angebotsaufforderung 29. KW 2014; Einreichung der Honorarangebote 32. KW 2014; Verhandlungsgespräche 33. KW 2014.
Los 2: Versendung der Angebotsaufforderung 30. KW 2014; Einreichung der Honorarangebote 33. KW 2014; Verhandlungsgespräche 35. KW 2014.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß §26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß §26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².
In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung eines Wettbewerbs für den Neubau der Grund- und Stadtteilschule sowie eines Quartierszentrums im Ortsteil Steilshoop, Bezirk Wandsbek in Hamburg beauftragt.
Gegenstand des Wettbewerbs war die hochbauliche Vorentwurfsplanung für einen Schulneubau mit einer 4-zügigen Grundschule und einer 3-zügigen Stadt-teilschule sowie einem Quartierszentrum am Standort Gropiusring. Für die Schulen sollten Flächen für allgemeinen Unterricht, Fachunterricht, Lehrer und Verwaltung, Gemeinschaftsflächen sowie Ganztagsbereich mit Produktionsküche berücksichtigt werden. In dem Quartierszentrum waren Flächen für ein Bistro und Stadtteilräume, ein Haus der Jugend, einen Stadtteiltreff, die Hamburger Volkshochschule, die Elternschule Steilshoop, einen Familienservicepoint, eine Mütterberatung, eine Erziehungsberatung sowie Flächen für eine öffentliche Bücherhalle vorzusehen.
Gegenstand des Wettbewerbs war die hochbauliche Vorentwurfsplanung für einen Schulneubau mit einer 4-zügigen Grundschule und einer 3-zügigen Stadt-teilschule sowie einem Quartierszentrum am Standort Gropiusring. Für die Schulen sollten Flächen für allgemeinen Unterricht, Fachunterricht, Lehrer und Verwaltung, Gemeinschaftsflächen sowie Ganztagsbereich mit Produktionsküche berücksichtigt werden. In dem Quartierszentrum waren Flächen für ein Bistro und Stadtteilräume, ein Haus der Jugend, einen Stadtteiltreff, die Hamburger Volkshochschule, die Elternschule Steilshoop, einen Familienservicepoint, eine Mütterberatung, eine Erziehungsberatung sowie Flächen für eine öffentliche Bücherhalle vorzusehen.
Der Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren wurde im April abgeschlossen. Das Wettbewerbsergebnis hat u. a. ergeben, dass ein gänzlicher Abbruch des Gebäudebestands auf dem Schulgrundstück notwendig ist. Die anrechenbaren Kosten hierfür sind bereits berücksichtigt. Insgesamt ist ein Neubauvolumen von rd. 8 500 m² NF (1-6) (rund 13 600 m² BGF) zu erstellen. Es sind insgesamt ca. 24 000 m² Freifläche zu bearbeiten.
Der Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren wurde im April abgeschlossen. Das Wettbewerbsergebnis hat u. a. ergeben, dass ein gänzlicher Abbruch des Gebäudebestands auf dem Schulgrundstück notwendig ist. Die anrechenbaren Kosten hierfür sind bereits berücksichtigt. Insgesamt ist ein Neubauvolumen von rd. 8 500 m² NF (1-6) (rund 13 600 m² BGF) zu erstellen. Es sind insgesamt ca. 24 000 m² Freifläche zu bearbeiten.
Da in der Freien und Hansestadt Hamburg Umweltschutz und Nachhaltigkeit von Bautätigkeiten eine bedeutende Rolle spielen, sind diese Themen bei der Planung zu berücksichtigen. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und die Optimierung der Energieeffizienz der Gebäude werden vorausgesetzt.
Da in der Freien und Hansestadt Hamburg Umweltschutz und Nachhaltigkeit von Bautätigkeiten eine bedeutende Rolle spielen, sind diese Themen bei der Planung zu berücksichtigen. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und die Optimierung der Energieeffizienz der Gebäude werden vorausgesetzt.
Die Gesamtmaßnahme ist bis zum Schuljahr 2017/2018 fertigzustellen.
Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 21 800 000 EUR (Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die Kostenobergrenze für die Freianlagen liegt in Höhe von ca. 1 200 000 EUR (Bruttobaukosten KG 500 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.).
Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 21 800 000 EUR (Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die Kostenobergrenze für die Freianlagen liegt in Höhe von ca. 1 200 000 EUR (Bruttobaukosten KG 500 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.).
— Leistungsphasen 3 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. §53 (2) HOAI und Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
— Leistungsphasen 3 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. §53 (2) HOAI und Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
— Leistungsphasen 3 bis 9 Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das büro D&K drost consult GmbH, unterstützen und beratend begleiten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Campus Steilshoop – Grund- und Stadtteilschule sowie Quartierszentrum in Hamburg Steilshoop – Los 1 – Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. §43 HOAI
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß §26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung eines Wettbewerbs für den Neubau der Grund- und Stadtteilschule sowie eines Quartierszentrums im Ortsteil Steilshoop, Bezirk Wandsbek in Hamburg beauftragt.Gegenstand des Wettbewerbs war die hochbauliche Vorentwurfsplanung für einen Schulneubau mit einer 4-zügigen Grundschule und einer 3-zügigen Stadtteilschule sowie einem Quartierszentrum am Standort Gropiusring. Für die Schulen sollten Flächen für allgemeinen Unterricht, Fachunterricht, Lehrer und Verwaltung, Gemeinschaftsflächen sowie Ganztagsbereich mit Produktionsküche berücksichtigt werden. In dem Quartierszentrum waren Flächen für ein Bistro und Stadtteilräume, ein Haus der Jugend, einen Stadtteiltreff, die Hamburger Volkshochschule, die Elternschule Steilshoop, einen Familienservicepoint, eine Mütterberatung, eine Erziehungsberatung sowie Flächen für eine öffentliche Bücherhalle vorzusehen.Der Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren wurde im April abgeschlossen. Das Wettbewerbsergebnis hat u. a. ergeben, dass ein gänzlicher Abbruch des Gebäudebestands auf dem Schulgrundstück notwendig ist. Die anrechenbaren Kosten hierfür sind bereits berücksichtigt. Insgesamt ist ein Neubauvolumen von rd. 8 500 m² NF (1-6) (rund 13 600 m² BGF) zu erstellen. Es sind insgesamt ca. 24 000 m² Freifläche zu bearbeiten.Da in der Freien und Hansestadt Hamburg Umweltschutz und Nachhaltigkeit von Bautätigkeiten eine bedeutende Rolle spielen, sind diese Themen bei der Planung zu berücksichtigen. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und die Optimierung der Energieeffizienz der Gebäude werden vorausgesetzt.Die Gesamtmaßnahme ist bis zum Schuljahr 2017/2018 fertigzustellen.Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 21 800 000 EUR (Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:Los 1:— Leistungsphase 1 (teilweise) und Leistungsphase 2 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. §53 (2) HOAI und Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI;— Leistungsphasen 3 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. §53 (2) HOAI und Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß §26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung eines Wettbewerbs für den Neubau der Grund- und Stadtteilschule sowie eines Quartierszentrums im Ortsteil Steilshoop, Bezirk Wandsbek in Hamburg beauftragt.Gegenstand des Wettbewerbs war die hochbauliche Vorentwurfsplanung für einen Schulneubau mit einer 4-zügigen Grundschule und einer 3-zügigen Stadtteilschule sowie einem Quartierszentrum am Standort Gropiusring. Für die Schulen sollten Flächen für allgemeinen Unterricht, Fachunterricht, Lehrer und Verwaltung, Gemeinschaftsflächen sowie Ganztagsbereich mit Produktionsküche berücksichtigt werden. In dem Quartierszentrum waren Flächen für ein Bistro und Stadtteilräume, ein Haus der Jugend, einen Stadtteiltreff, die Hamburger Volkshochschule, die Elternschule Steilshoop, einen Familienservicepoint, eine Mütterberatung, eine Erziehungsberatung sowie Flächen für eine öffentliche Bücherhalle vorzusehen.Der Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren wurde im April abgeschlossen. Das Wettbewerbsergebnis hat u. a. ergeben, dass ein gänzlicher Abbruch des Gebäudebestands auf dem Schulgrundstück notwendig ist. Die anrechenbaren Kosten hierfür sind bereits berücksichtigt. Insgesamt ist ein Neubauvolumen von rd. 8 500 m² NF (1-6) (rund 13 600 m² BGF) zu erstellen. Es sind insgesamt ca. 24 000 m² Freifläche zu bearbeiten.Da in der Freien und Hansestadt Hamburg Umweltschutz und Nachhaltigkeit von Bautätigkeiten eine bedeutende Rolle spielen, sind diese Themen bei der Planung zu berücksichtigen. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und die Optimierung der Energieeffizienz der Gebäude werden vorausgesetzt.Die Gesamtmaßnahme ist bis zum Schuljahr 2017/2018 fertigzustellen.Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 21 800 000 EUR (Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:Los 1:— Leistungsphase 1 (teilweise) und Leistungsphase 2 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. §53 (2) HOAI und Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI;— Leistungsphasen 3 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. §53 (2) HOAI und Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Gegenstand des Wettbewerbs war die hochbauliche Vorentwurfsplanung für einen Schulneubau mit einer 4-zügigen Grundschule und einer 3-zügigen Stadtteilschule sowie einem Quartierszentrum am Standort Gropiusring. Für die Schulen sollten Flächen für allgemeinen Unterricht, Fachunterricht, Lehrer und Verwaltung, Gemeinschaftsflächen sowie Ganztagsbereich mit Produktionsküche berücksichtigt werden. In dem Quartierszentrum waren Flächen für ein Bistro und Stadtteilräume, ein Haus der Jugend, einen Stadtteiltreff, die Hamburger Volkshochschule, die Elternschule Steilshoop, einen Familienservicepoint, eine Mütterberatung, eine Erziehungsberatung sowie Flächen für eine öffentliche Bücherhalle vorzusehen.
Gegenstand des Wettbewerbs war die hochbauliche Vorentwurfsplanung für einen Schulneubau mit einer 4-zügigen Grundschule und einer 3-zügigen Stadtteilschule sowie einem Quartierszentrum am Standort Gropiusring. Für die Schulen sollten Flächen für allgemeinen Unterricht, Fachunterricht, Lehrer und Verwaltung, Gemeinschaftsflächen sowie Ganztagsbereich mit Produktionsküche berücksichtigt werden. In dem Quartierszentrum waren Flächen für ein Bistro und Stadtteilräume, ein Haus der Jugend, einen Stadtteiltreff, die Hamburger Volkshochschule, die Elternschule Steilshoop, einen Familienservicepoint, eine Mütterberatung, eine Erziehungsberatung sowie Flächen für eine öffentliche Bücherhalle vorzusehen.
Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 21 800 000 EUR (Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphasen 3 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. §53 (2) HOAI und Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
— Leistungsphasen 3 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. §53 (2) HOAI und Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Menge oder Umfang: Gemäß Schwellenwertberechnung (Aufteilung der Kostengruppen gem. BKI 2013) wird das Honorarvolumen auf ca. 680 000 EUR für Los 1 (Technische Ausrüstung, Ingenieurbauwerke) inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Angebotsabgabe ist möglich für 1 oder 2 Lose. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag für 1 oder 2 Lose zu erteilen, sofern ein Angebot für beide Lose unterbreitet wird.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Campus Steilshoop – Grund- und Stadtteilschule sowie Quartierszentrum in Hamburg Steilshoop – Los 2 – Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß §26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung eines Wettbewerbs für den Neubau der Grund- und Stadtteilschule sowie eines Quartierszentrums im Ortsteil Steilshoop, Bezirk Wandsbek in Hamburg beauftragt.Gegenstand des Wettbewerbs war die hochbauliche Vorentwurfsplanung für einen Schulneubau mit einer 4-zügigen Grundschule und einer 3-zügigen Stadtteilschule sowie einem Quartierszentrum am Standort Gropiusring. Für die Schulen sollten Flächen für allgemeinen Unterricht, Fachunterricht, Lehrer und Verwaltung, Gemeinschaftsflächen sowie Ganztagsbereich mit Produktionsküche berücksichtigt werden. In dem Quartierszentrum waren Flächen für ein Bistro und Stadtteilräume, ein Haus der Jugend, einen Stadtteiltreff, die Hamburger Volkshochschule, die Elternschule Steilshoop, einen Familienservicepoint, eine Mütterberatung, eine Erziehungsberatung sowie Flächen für eine öffentliche Bücherhalle vorzusehen.Der Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren wurde im April abgeschlossen. Das Wettbewerbsergebnis hat u. a. ergeben, dass ein gänzlicher Abbruch des Gebäudebestands auf dem Schulgrundstück notwendig ist. Die anrechenbaren Kosten hierfür sind bereits berücksichtigt. Insgesamt ist ein Neubauvolumen von rd. 8 500 m² NF (1-6) (rund 13 600 m² BGF) zu erstellen. Es sind insgesamt ca. 24 000 m² Freifläche zu bearbeiten.Da in der Freien und Hansestadt Hamburg Umweltschutz und Nachhaltigkeit von Bautätigkeiten eine bedeutende Rolle spielen, sind diese Themen bei der Planung zu berücksichtigen. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und die Optimierung der Energieeffizienz der Gebäude werden vorausgesetzt.Die Gesamtmaßnahme ist bis zum Schuljahr 2017/2018 fertigzustellen.Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 21 800 000 EUR (Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die Kostenobergrenze für die Freianlagen liegt in Höhe von ca. 1 200 000 EUR (Bruttobaukosten KG 500 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:Los 2:— Leistungsphase 1 (teilweise) und Leistungsphase 2 Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI;— Leistungsphasen 3 bis 9 Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß §26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung eines Wettbewerbs für den Neubau der Grund- und Stadtteilschule sowie eines Quartierszentrums im Ortsteil Steilshoop, Bezirk Wandsbek in Hamburg beauftragt.Gegenstand des Wettbewerbs war die hochbauliche Vorentwurfsplanung für einen Schulneubau mit einer 4-zügigen Grundschule und einer 3-zügigen Stadtteilschule sowie einem Quartierszentrum am Standort Gropiusring. Für die Schulen sollten Flächen für allgemeinen Unterricht, Fachunterricht, Lehrer und Verwaltung, Gemeinschaftsflächen sowie Ganztagsbereich mit Produktionsküche berücksichtigt werden. In dem Quartierszentrum waren Flächen für ein Bistro und Stadtteilräume, ein Haus der Jugend, einen Stadtteiltreff, die Hamburger Volkshochschule, die Elternschule Steilshoop, einen Familienservicepoint, eine Mütterberatung, eine Erziehungsberatung sowie Flächen für eine öffentliche Bücherhalle vorzusehen.Der Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren wurde im April abgeschlossen. Das Wettbewerbsergebnis hat u. a. ergeben, dass ein gänzlicher Abbruch des Gebäudebestands auf dem Schulgrundstück notwendig ist. Die anrechenbaren Kosten hierfür sind bereits berücksichtigt. Insgesamt ist ein Neubauvolumen von rd. 8 500 m² NF (1-6) (rund 13 600 m² BGF) zu erstellen. Es sind insgesamt ca. 24 000 m² Freifläche zu bearbeiten.Da in der Freien und Hansestadt Hamburg Umweltschutz und Nachhaltigkeit von Bautätigkeiten eine bedeutende Rolle spielen, sind diese Themen bei der Planung zu berücksichtigen. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und die Optimierung der Energieeffizienz der Gebäude werden vorausgesetzt.Die Gesamtmaßnahme ist bis zum Schuljahr 2017/2018 fertigzustellen.Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 21 800 000 EUR (Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die Kostenobergrenze für die Freianlagen liegt in Höhe von ca. 1 200 000 EUR (Bruttobaukosten KG 500 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:Los 2:— Leistungsphase 1 (teilweise) und Leistungsphase 2 Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI;— Leistungsphasen 3 bis 9 Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 21 800 000 EUR (Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die Kostenobergrenze für die Freianlagen liegt in Höhe von ca. 1 200 000 EUR (Bruttobaukosten KG 500 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 21 800 000 EUR (Bruttobaukosten KG 300 und 400 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die Kostenobergrenze für die Freianlagen liegt in Höhe von ca. 1 200 000 EUR (Bruttobaukosten KG 500 gem. DIN 276, inkl. 19 % MWSt.). Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
Menge oder Umfang: Gemäß Schwellenwertberechnung (Aufteilung der Kostengruppen gem. BKI 2013) wird das Honorarvolumen auf ca. 210 000 EUR für Los 2 (Freianlagen) inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Gemäß Schwellenwertberechnung (Aufteilung der Kostengruppen gem. BKI 2013) wird das Honorarvolumen auf ca. 680 000 EUR für Los 1 (Technische Ausrüstung, Ingenieurbauwerke) und ca. 210 000 EUR für Los 2 (Freianlagen) inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Gemäß Schwellenwertberechnung (Aufteilung der Kostengruppen gem. BKI 2013) wird das Honorarvolumen auf ca. 680 000 EUR für Los 1 (Technische Ausrüstung, Ingenieurbauwerke) und ca. 210 000 EUR für Los 2 (Freianlagen) inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Beschreibung der Optionen:
Los 1:
Leistungsphasen 3 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. §53 (2) HOAI und Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Leistungsphasen 3 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. §53 (2) HOAI und Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Los 2:
Leistungsphasen 3 bis 9 Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: SBH VOF 018/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben der Bewerber gemäß VOF §4 (2),(3); §4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); §5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. §2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind pro LOS folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
Angaben der Bewerber gemäß VOF §4 (2),(3); §4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); §5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. §2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind pro LOS folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
— ausgefüllter Bewerberbogen, anzufordern bei der genannten Kontaktstelle;
— Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (in Kopie);
— Anlage 1B: Erklärungen darüber, dass keiner der in §4 Abs. 6 a) bis g) sowie §4 Abs. 9 a) bis e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutrifft (Vordruck);
— Anlage 1C: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck);
— Anlage 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck);
— Anlage 1E: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck);
— Anlage 1F: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck);
— Anlage 1G: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragsnehmern (Vordruck);
— Anlage 1H: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß §3 Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck);
— Anlage 1I: Eigenerklärung über geleistete Steuerzahlungen und Sozialabgaben (Vordruck), die Nachweise in Kopie werden mit dem Honorarangebot abgefordert;
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1) genannten Deckungssummen (in Kopie) und die schriftliche Erklärung der Bereitschaft einer etwaigen Anhebung gemäß Ziffer III.1.1). Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1);
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1) genannten Deckungssummen (in Kopie) und die schriftliche Erklärung der Bereitschaft einer etwaigen Anhebung gemäß Ziffer III.1.1). Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1);
— Anlage 3A: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers (in Kopie);
— Anlage 3B: Los 1: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten für Leistungen gem. §55 HOAI und ein vergleichbares Referenzprojekt für Leistungen gem. §43 HOAI (siehe III.2.3)) mit Referenzschreiben. Los 2: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten gem. § 39 HOAI (siehe III.2.3)) mit Referenzschreiben.
— Anlage 3B: Los 1: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten für Leistungen gem. §55 HOAI und ein vergleichbares Referenzprojekt für Leistungen gem. §43 HOAI (siehe III.2.3)) mit Referenzschreiben. Los 2: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten gem. § 39 HOAI (siehe III.2.3)) mit Referenzschreiben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge kennzeichnen.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist für jedes Los separat in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen für jedes Los gesondert auszufüllen. Diese sind schriftlich oder unter der Email vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de anzufordern. Es wird bei der Abforderung der Unterlagen darum gebeten, die Losnummer anzugeben, für dessen Leistung die Bewerbungsunterlagen benötigt werden. Eine Bewerbung ist für ein oder zwei Lose möglich. Die Nachweise und Erklärungen sind für jedes Los separat einzureichen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen für jedes Los gesondert auszufüllen. Diese sind schriftlich oder unter der Email vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de anzufordern. Es wird bei der Abforderung der Unterlagen darum gebeten, die Losnummer anzugeben, für dessen Leistung die Bewerbungsunterlagen benötigt werden. Eine Bewerbung ist für ein oder zwei Lose möglich. Die Nachweise und Erklärungen sind für jedes Los separat einzureichen.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(A) Pro Los ein aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden; jeweils 2-fach maximiert).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(A) Pro Los ein aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden; jeweils 2-fach maximiert).
(B) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. §55 und §43 HOAI (Los 1) in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2011, 2012; 2013). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 600 000 EUR (netto) erreichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(B) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. §55 und §43 HOAI (Los 1) in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2011, 2012; 2013). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 600 000 EUR (netto) erreichen.
Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. §39 HOAI (Los 2) in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2011, 2012; 2013). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 200 000 EUR (netto) erreichen.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht §5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht §5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(A) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der für die Leistung vorgesehenen Personen, hier für Los 1:
— Ingenieur/in für die Leistung Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI…
… (HLS, Anlagengruppen 1-3),
… (ELT, Anlagengruppen 4+5),
— Ingenieur/in für die Leistung Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. §43 HOAI.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der für die Leistung vorgesehenen Personen, hier für Los 2:
— Landschaftsarchitekt/in für die Leistung Freianlagenplanung gem. §39 HOAI.
(B) Für Los 1: Nachweis der erbrachten Leistungen für zwei Projekte für den Leistungsbereich gem. §55 HOAI und für ein Projekt für den Leistungsbereich gem. §43 HOAI.
Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2008) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 400 bzw. KG 540 gem. DIN 276), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen.
Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 400 bzw. KG 540 gem. DIN 276), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen.
Die zwei vergleichbaren Referenzprojekte für den Leistungsbereich gem. §55 HOAI und das vergleichbare Referenzprojekt für den Leistungsbereich gem. §43 HOAI sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 detailliert vorzustellen.
Für Los 2: Nachweis der erbrachten Leistungen für zwei Projekte für den Leistungsbereich gem. §39 HOAI.
Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 1.1.2006) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 500 gem. DIN 276), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen.
Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 500 gem. DIN 276), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen.
Die zwei vergleichbaren Referenzprojekte sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 detailliert vorzustellen.
Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden. Mit den Referenzen ist in dem jeweiligen Los zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
(C) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Jahre (je Jahr 2011, 2012, 2013).
Für Los 1: Im Bereich Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI (HLS, Anlagegruppen 1-3) sind mind. 3 Ingenieure/innen, im Bereich Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI (ELT, Anlagegruppen 4+5) sind mind. 3 Ingenieure/innen und im Bereich Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI (Entwässerung) ist mind. 1 Ingenieure/in im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Für Los 1: Im Bereich Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI (HLS, Anlagegruppen 1-3) sind mind. 3 Ingenieure/innen, im Bereich Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI (ELT, Anlagegruppen 4+5) sind mind. 3 Ingenieure/innen und im Bereich Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI (Entwässerung) ist mind. 1 Ingenieure/in im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Für Los 2: Im Bereich Freianlagenplanung gem. §39 HOAI sind mind. 2 Ingenieure/innen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflicht pro Los: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist pro Los der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Deckungssummen der Berufshaftpflicht pro Los: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist pro Los der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber/in insofern seine bzw. ihre Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.)
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber/in insofern seine bzw. ihre Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der jeweilige Auftragnehmer pro Los sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Der jeweilige Auftragnehmer pro Los sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß §3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Geforderte Berufsqualifikation gem. §19 VOF.
Als Berufsqualifikation werden für Los 1 der Beruf Ingenieur/in für die Leistungen gem. §55 HOAI (HLS + ELT) und gem. §43 HOAI sowie für Los 2 der Beruf Landschaftsarchitekt/in für die Leistungen gem. §39 HOAI gefordert.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die geplanten Mindest- und Höchstzahlen gelten jeweils für Los 1 und Los 2. Die Bewerbung ist für 1 oder 2 Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Auswahl für 1 oder 2 Lose zu treffen, sofern eine Bewerbung für beide Lose unterbreitet wird.Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl für Los 1 erfolgt anhand von 2 Referenzen für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung gem. §55 HOAI jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt). Für den Leistungsbereich der Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. §43 HOAI erfolgt die Auswahl anhand des eingereichten Referenzprojekts jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-1 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-1 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-1 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt).Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 22 Punkte für Los 1 erreicht werden.Die Auswahl für Los 2 erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Freianlagenplanung gem. §39 HOAI eingereichten 2 Referenzprojekte jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte für Los 2 erreicht werden. Der dabei je Los verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen für das jeweilige Los versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien in einem Los oder in beiden Losen zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl je Los zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die geplanten Mindest- und Höchstzahlen gelten jeweils für Los 1 und Los 2. Die Bewerbung ist für 1 oder 2 Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Auswahl für 1 oder 2 Lose zu treffen, sofern eine Bewerbung für beide Lose unterbreitet wird.Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl für Los 1 erfolgt anhand von 2 Referenzen für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung gem. §55 HOAI jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt). Für den Leistungsbereich der Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. §43 HOAI erfolgt die Auswahl anhand des eingereichten Referenzprojekts jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-1 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-1 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-1 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt).Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 22 Punkte für Los 1 erreicht werden.Die Auswahl für Los 2 erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Freianlagenplanung gem. §39 HOAI eingereichten 2 Referenzprojekte jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte für Los 2 erreicht werden. Der dabei je Los verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen für das jeweilige Los versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien in einem Los oder in beiden Losen zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl je Los zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Los 1: Versendung der Angebotsaufforderung 29. KW 2014; Einreichung der Honorarangebote 32. KW 2014; Verhandlungsgespräche 33. KW 2014.
Los 2: Versendung der Angebotsaufforderung 30. KW 2014; Einreichung der Honorarangebote 33. KW 2014; Verhandlungsgespräche 35. KW 2014.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2014/S 102-179133 (2014-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: U 40 Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-07 📅
Name: ZWP Ingenieur-AG
Postanschrift: Am Born 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
Quelle: OJS 2015/S 095-172857 (2015-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-15) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 095-172897
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-29 📅
Name: Horeis + Blatt Partnerschaft Garten- und Landschaftsarchitekten BDA
Postanschrift: Sonnenberger Straße 13
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28329
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.