1. Unternehmen: Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH betreut als kommunales Unternehmen den städtischen Wohnungsbestand und gehört zu den größten Wohnungsanbietern in Leipzig. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Der bewirtschaftete Bestand der LWB besteht derzeit insgesamt aus ca. 36 560 Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten und 312 unbebauten Grundstücken. Teile des Bestandes sind in rechtlich selbständige Fonds- bzw. Objektgesellschaften ausgegliedert. 2. Versicherungsgegenstand: Die LWB beabsichtigt die Vergabe einer D&O-Versicherung (Los 1) sowie einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Los 2). 3. Versicherungsdienstleistungen Die LWB vergibt die Versicherungsleistungen in 2 Losen: — Los 1: D&O-Versicherung (Deckungssumme 20 000 000 EUR), — Los 2: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Deckungssumme 2 000 000 EUR).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-04.
Auftragsbekanntmachung (2014-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berufshaftplichtversicherungen
Menge oder Umfang:
Los 1: Die Versicherungssumme für die D&O-Versicherung beträgt 20 000 000 EUR je Versicherungsfall mit automatischer Wiederauffüllung im Schadenfall. Der Versicherungsumfang ist im D&O-Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen geregelt (siehe Vergabeunterlagen).Los 2: Die Versicherungssumme für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VHV) beträgt 2 000 000 EUR je Versicherungsfall, mit dem Recht zur Wiederauffüllung im Schadenfall (siehe Vergabeunterlagen).Die Höchstersatzleistung des Versicherers für die Folgen aller während eines Versicherungsjahres vorkommenden Verstöße wird als Jahreshöchstleistung auf 3 000 000 EUR festgesetzt.
Los 1: Die Versicherungssumme für die D&O-Versicherung beträgt 20 000 000 EUR je Versicherungsfall mit automatischer Wiederauffüllung im Schadenfall. Der Versicherungsumfang ist im D&O-Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen geregelt (siehe Vergabeunterlagen).Los 2: Die Versicherungssumme für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VHV) beträgt 2 000 000 EUR je Versicherungsfall, mit dem Recht zur Wiederauffüllung im Schadenfall (siehe Vergabeunterlagen).Die Höchstersatzleistung des Versicherers für die Folgen aller während eines Versicherungsjahres vorkommenden Verstöße wird als Jahreshöchstleistung auf 3 000 000 EUR festgesetzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Berufshaftplichtversicherungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Postanschrift: Prager Straße 21
Postleitzahl: 04103
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.lwb.de🌏
E-Mail: vergabestelle@lwb.de📧
Telefon: +49 3419924312📞
Fax: +49 3419921109 📠
Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
Bieterfragen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner bei der Kanzlei InRisCon unter eu-vergabe-lwb@inriscon.de zu stellen.
Herr Klaus Obereigner ist zugelassen und registriert als unabhängiger Versicherungsberater nach § 34e Absatz 1 GewO unter AZ: D-02X9-L2410 – 41 bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main.
Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Interessent oder Bieter/Bietergemeinschaft. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
Bieterfragen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner bei der Kanzlei InRisCon unter eu-vergabe-lwb@inriscon.de zu stellen.
Herr Klaus Obereigner ist zugelassen und registriert als unabhängiger Versicherungsberater nach § 34e Absatz 1 GewO unter AZ: D-02X9-L2410 – 41 bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main.
Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Interessent oder Bieter/Bietergemeinschaft. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Unternehmen:
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH betreut als kommunales Unternehmen den städtischen Wohnungsbestand und gehört zu den größten Wohnungsanbietern in Leipzig. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Der bewirtschaftete Bestand der LWB besteht derzeit insgesamt aus ca. 36 560 Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten und 312 unbebauten Grundstücken. Teile des Bestandes sind in rechtlich selbständige Fonds- bzw. Objektgesellschaften ausgegliedert.
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH betreut als kommunales Unternehmen den städtischen Wohnungsbestand und gehört zu den größten Wohnungsanbietern in Leipzig. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Der bewirtschaftete Bestand der LWB besteht derzeit insgesamt aus ca. 36 560 Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten und 312 unbebauten Grundstücken. Teile des Bestandes sind in rechtlich selbständige Fonds- bzw. Objektgesellschaften ausgegliedert.
2. Versicherungsgegenstand:
Die LWB beabsichtigt die Vergabe einer D&O-Versicherung (Los 1) sowie einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Los 2).
3. Versicherungsdienstleistungen
Die LWB vergibt die Versicherungsleistungen in 2 Losen:
— Los 1: D&O-Versicherung (Deckungssumme 20 000 000 EUR),
— Los 2: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Deckungssumme 2 000 000 EUR).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: D&O-Versicherung
Kurze Beschreibung:
D&O-Vermögensschaden-Versicherung für die Organe (Geschäftsführer und Aufsichtsräte) sowie die erste Führungsebene der LWB mit einer Deckungssumme von 20 000 000 EUR je Versicherungsfall.
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer 5).
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1. Beschreibung.Die D&O-Versicherung mit einer Versicherungssumme von 20 000 000 EUR deckt sowohl Außenansprüche Dritter als auch Innenansprüche.2. Warranty-Erklärung zur Frage nach bekannten Pflichtverletzungen:Die LWB gibt gegenüber den Bietern für die D&O-Versicherung ausschließlich im Hinblick auf die D&O-Versicherung Erklärungen ab, einschließlich Erklärungen zum bislang schadenfreien Verlauf.3. Option Selbstbehalt.Die LWB behält sich vor, mit dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss oder später einen Selbstbehalt (in Anlehnung an die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Ziffer 3.3.2, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Stand: 30.6.2009) zu vereinbaren und geht dabei davon aus, dass diese Vereinbarung prämienneutral sein wird. Die LWB kann derzeit noch nicht abschließend einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Die Bieter haben ihre Angebote daher unter der Annahme zu kalkulieren, dass kein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Vereinbaren LWB und Auftragnehmer einen Selbstbehalt, führt dies nicht zu einer Anpassung der Prämien.4. Auf Seiten der Auftraggeberin wird in die Vertragsabwicklung die firmeneigene Vermittlungsgesellschaft (Versicherungsmakler) eingebunden. Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und der firmenverbundenen Vermittlungsgesellschaft der Auftraggeberin erfolgt, die vom Versicherer eine marktübliche Provision/Courtage von 15 % aus dem jeweiligen jährlichen Nettobeitrag (ohne Versicherungssteuer) erhält.Die Auftraggeberin behält sich vor, anstelle oder zusätzlich auch andere Versicherungsvermittler zu beauftragen, sofern diese die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Die zuvor genannten Prozentsätze stellen auch in einem solchen Fall für den Bieter die Obergrenze der Provisions-/Courtageverpflichtung dar.Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
1. Beschreibung.Die D&O-Versicherung mit einer Versicherungssumme von 20 000 000 EUR deckt sowohl Außenansprüche Dritter als auch Innenansprüche.2. Warranty-Erklärung zur Frage nach bekannten Pflichtverletzungen:Die LWB gibt gegenüber den Bietern für die D&O-Versicherung ausschließlich im Hinblick auf die D&O-Versicherung Erklärungen ab, einschließlich Erklärungen zum bislang schadenfreien Verlauf.3. Option Selbstbehalt.Die LWB behält sich vor, mit dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss oder später einen Selbstbehalt (in Anlehnung an die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Ziffer 3.3.2, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Stand: 30.6.2009) zu vereinbaren und geht dabei davon aus, dass diese Vereinbarung prämienneutral sein wird. Die LWB kann derzeit noch nicht abschließend einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Die Bieter haben ihre Angebote daher unter der Annahme zu kalkulieren, dass kein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Vereinbaren LWB und Auftragnehmer einen Selbstbehalt, führt dies nicht zu einer Anpassung der Prämien.4. Auf Seiten der Auftraggeberin wird in die Vertragsabwicklung die firmeneigene Vermittlungsgesellschaft (Versicherungsmakler) eingebunden. Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und der firmenverbundenen Vermittlungsgesellschaft der Auftraggeberin erfolgt, die vom Versicherer eine marktübliche Provision/Courtage von 15 % aus dem jeweiligen jährlichen Nettobeitrag (ohne Versicherungssteuer) erhält.Die Auftraggeberin behält sich vor, anstelle oder zusätzlich auch andere Versicherungsvermittler zu beauftragen, sofern diese die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Die zuvor genannten Prozentsätze stellen auch in einem solchen Fall für den Bieter die Obergrenze der Provisions-/Courtageverpflichtung dar.Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
1. Beschreibung.
Die D&O-Versicherung mit einer Versicherungssumme von 20 000 000 EUR deckt sowohl Außenansprüche Dritter als auch Innenansprüche.
2. Warranty-Erklärung zur Frage nach bekannten Pflichtverletzungen:
Die LWB gibt gegenüber den Bietern für die D&O-Versicherung ausschließlich im Hinblick auf die D&O-Versicherung Erklärungen ab, einschließlich Erklärungen zum bislang schadenfreien Verlauf.
3. Option Selbstbehalt.
Die LWB behält sich vor, mit dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss oder später einen Selbstbehalt (in Anlehnung an die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Ziffer 3.3.2, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Stand: 30.6.2009) zu vereinbaren und geht dabei davon aus, dass diese Vereinbarung prämienneutral sein wird. Die LWB kann derzeit noch nicht abschließend einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Die Bieter haben ihre Angebote daher unter der Annahme zu kalkulieren, dass kein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Vereinbaren LWB und Auftragnehmer einen Selbstbehalt, führt dies nicht zu einer Anpassung der Prämien.
Die LWB behält sich vor, mit dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss oder später einen Selbstbehalt (in Anlehnung an die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Ziffer 3.3.2, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Stand: 30.6.2009) zu vereinbaren und geht dabei davon aus, dass diese Vereinbarung prämienneutral sein wird. Die LWB kann derzeit noch nicht abschließend einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Die Bieter haben ihre Angebote daher unter der Annahme zu kalkulieren, dass kein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Vereinbaren LWB und Auftragnehmer einen Selbstbehalt, führt dies nicht zu einer Anpassung der Prämien.
4. Auf Seiten der Auftraggeberin wird in die Vertragsabwicklung die firmeneigene Vermittlungsgesellschaft (Versicherungsmakler) eingebunden. Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und der firmenverbundenen Vermittlungsgesellschaft der Auftraggeberin erfolgt, die vom Versicherer eine marktübliche Provision/Courtage von 15 % aus dem jeweiligen jährlichen Nettobeitrag (ohne Versicherungssteuer) erhält.
4. Auf Seiten der Auftraggeberin wird in die Vertragsabwicklung die firmeneigene Vermittlungsgesellschaft (Versicherungsmakler) eingebunden. Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und der firmenverbundenen Vermittlungsgesellschaft der Auftraggeberin erfolgt, die vom Versicherer eine marktübliche Provision/Courtage von 15 % aus dem jeweiligen jährlichen Nettobeitrag (ohne Versicherungssteuer) erhält.
Die Auftraggeberin behält sich vor, anstelle oder zusätzlich auch andere Versicherungsvermittler zu beauftragen, sofern diese die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Die zuvor genannten Prozentsätze stellen auch in einem solchen Fall für den Bieter die Obergrenze der Provisions-/Courtageverpflichtung dar.
Die Auftraggeberin behält sich vor, anstelle oder zusätzlich auch andere Versicherungsvermittler zu beauftragen, sofern diese die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Die zuvor genannten Prozentsätze stellen auch in einem solchen Fall für den Bieter die Obergrenze der Provisions-/Courtageverpflichtung dar.
Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VHV)
Kurze Beschreibung:
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Deckungssumme 2 000 000 EUR insbesondere für folgende Tätigkeiten der Versicherungsnehmerin: Verwaltung von eigenem und fremdem Haus- und Grundbesitz, Bearbeitung von eigenen und fremden Bauvorhaben auf rechtlich und finanziellem Gebiet, Management einer Fondsgesellschaft, Grundstücksgeschäfte (insbesondere An- und Verkauf von Immobilien), Bearbeitung von Ansprüchen nach Vermögensrecht, Bearbeitung von Personal- und Gehaltssachen etc. (Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Deckungssumme 2 000 000 EUR insbesondere für folgende Tätigkeiten der Versicherungsnehmerin: Verwaltung von eigenem und fremdem Haus- und Grundbesitz, Bearbeitung von eigenen und fremden Bauvorhaben auf rechtlich und finanziellem Gebiet, Management einer Fondsgesellschaft, Grundstücksgeschäfte (insbesondere An- und Verkauf von Immobilien), Bearbeitung von Ansprüchen nach Vermögensrecht, Bearbeitung von Personal- und Gehaltssachen etc. (Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
Menge oder Umfang: Siehe 5)
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VHV) mit einer Versicherungssumme von 2 000 000 EUR besteht für alle Mitarbeiter der…
… LWB.2. Auf Seiten der Auftraggeberin wird in die Vertragsabwicklung die firmeneigene Vermittlungsgesellschaft (Versicherungsmakler) eingebunden. Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und der firmenverbundenen Vermittlungsgesellschaft der Auftraggeberin erfolgt, die vom Versicherer eine marktübliche Provision/Courtage von 15 % aus dem jeweiligen jährlichen Nettobeitrag (ohne Versicherungssteuer) erhält.Die Auftraggeberin behält sich vor, anstelle oder zusätzlich auch andere Versicherungsvermittler zu beauftragen, sofern diese die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Die zuvor genannten Prozentsätze stellen auch in einem solchen Fall für den Bieter die Obergrenze der Provisions-/Courtageverpflichtung dar.
… LWB.
2. Auf Seiten der Auftraggeberin wird in die Vertragsabwicklung die firmeneigene Vermittlungsgesellschaft (Versicherungsmakler) eingebunden. Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und der firmenverbundenen Vermittlungsgesellschaft der Auftraggeberin erfolgt, die vom Versicherer eine marktübliche Provision/Courtage von 15 % aus dem jeweiligen jährlichen Nettobeitrag (ohne Versicherungssteuer) erhält.
2. Auf Seiten der Auftraggeberin wird in die Vertragsabwicklung die firmeneigene Vermittlungsgesellschaft (Versicherungsmakler) eingebunden. Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und der firmenverbundenen Vermittlungsgesellschaft der Auftraggeberin erfolgt, die vom Versicherer eine marktübliche Provision/Courtage von 15 % aus dem jeweiligen jährlichen Nettobeitrag (ohne Versicherungssteuer) erhält.
Menge oder Umfang:
Los 1: Die Versicherungssumme für die D&O-Versicherung beträgt 20 000 000 EUR je Versicherungsfall mit automatischer Wiederauffüllung im Schadenfall. Der Versicherungsumfang ist im D&O-Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen geregelt (siehe Vergabeunterlagen).
Los 1: Die Versicherungssumme für die D&O-Versicherung beträgt 20 000 000 EUR je Versicherungsfall mit automatischer Wiederauffüllung im Schadenfall. Der Versicherungsumfang ist im D&O-Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen geregelt (siehe Vergabeunterlagen).
Los 2: Die Versicherungssumme für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VHV) beträgt 2 000 000 EUR je Versicherungsfall, mit dem Recht zur Wiederauffüllung im Schadenfall (siehe Vergabeunterlagen).
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für die Folgen aller während eines Versicherungsjahres vorkommenden Verstöße wird als Jahreshöchstleistung auf 3 000 000 EUR festgesetzt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: LWB/2014/D&O/LOS1; LWB/2014/VHV/LOS 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit die Auftraggeberin Eigenerklärungen fordert, behält sie sich vor, von dem jeweiligen Bieter Bestätigungen und Bescheinigungen zu fordern.
Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten. Die Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates ist durch Eigenerklärung bzw. durch Vorlage einer Kopie der Zulassungsurkunde als Versicherungsunternehmen für die ausgeschriebenen Versicherungen mit der Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung“ in Deutschland gemäß § 5 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einem Äquivalent aus einem Staat der EU nachzuweisen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten. Die Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates ist durch Eigenerklärung bzw. durch Vorlage einer Kopie der Zulassungsurkunde als Versicherungsunternehmen für die ausgeschriebenen Versicherungen mit der Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung“ in Deutschland gemäß § 5 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einem Äquivalent aus einem Staat der EU nachzuweisen.
Form: Einfache Kopie oder Eigenerklärung hierüber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Versicherers über seine Netto-Beitragseinnahmen im Nichtlebens-Versicherungsgeschäft (Non-Life) der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) ohne Versicherungssteuer.
Relevant ist der Umsatz der Unternehmensgruppe/des Konzerns, sofern der Bieter als Tochterunternehmen zu 100 % in die Unternehmensgruppe/den Konzern eingebunden ist. Der Verbund mit dem Bieter muss aus den Angebotsunterlagen zu erkennen sein.
Als Mindest-Eignungskriterium für Bieter und Bietergemeinschaften gilt eine Netto-Beitragseinnahme im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre von 100 000 000 EUR p. a.
Form: Einfache Kopie oder Eigenerklärung hierüber.
Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über ausreichendende Solvabilität verfügen und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z. B. für Deutschland die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowohl für ihn als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft stets beachtet hat/haben und zukünftig beachten werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über ausreichendende Solvabilität verfügen und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z. B. für Deutschland die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowohl für ihn als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft stets beachtet hat/haben und zukünftig beachten werden.
Wenn sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die Eignung von Nachunternehmern stützen will und/oder wenn er ganze Leistungsbereiche oder Teilbereiche auf einen Nachunternehmer übertragen will, dann ist dies zusammen mit der Angebotsabgabe anzugeben und die entsprechenden Eignungsnachweise auf Verlangen für diese zusätzlich und ebenfalls vollständig vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wenn sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die Eignung von Nachunternehmern stützen will und/oder wenn er ganze Leistungsbereiche oder Teilbereiche auf einen Nachunternehmer übertragen will, dann ist dies zusammen mit der Angebotsabgabe anzugeben und die entsprechenden Eignungsnachweise auf Verlangen für diese zusätzlich und ebenfalls vollständig vorzulegen.
Für angegebene Nachunternehmer ist auf Verlangen durch Vorlage einer unterzeichneten Zusage des jeweiligen Nachunternehmers auf Verlangen nach Angebotsabgabe nachzuweisen, dass dieser einschränkungslos für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung steht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für angegebene Nachunternehmer ist auf Verlangen durch Vorlage einer unterzeichneten Zusage des jeweiligen Nachunternehmers auf Verlangen nach Angebotsabgabe nachzuweisen, dass dieser einschränkungslos für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung steht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss in Deutschland eine zum Geschäftsbetrieb zugelassene Niederlassung oder Betriebsstätte unterhalten (Eigenerklärung).
Wenn sich der Bieter/die Bietergemeinschaft ganze Leistungsbereiche oder Teilbereiche auf einen Nachunternehmer übertragen will, dann ist dies zusammen mit der Angebotsabgabe anzugeben und die entsprechenden Eignungsnachweise auf Verlangen für diese zusätzlich und ebenfalls vollständig vorzulegen.
Wenn sich der Bieter/die Bietergemeinschaft ganze Leistungsbereiche oder Teilbereiche auf einen Nachunternehmer übertragen will, dann ist dies zusammen mit der Angebotsabgabe anzugeben und die entsprechenden Eignungsnachweise auf Verlangen für diese zusätzlich und ebenfalls vollständig vorzulegen.
Für angegebene Nachunternehmer ist auf Verlangen durch Vorlage einer unterzeichneten Zusage des jeweiligen Nachunternehmers auf Verlangen nach Angebotsabgabe nachzuweisen, dass dieser einschränkungslos für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung steht.
Für angegebene Nachunternehmer ist auf Verlangen durch Vorlage einer unterzeichneten Zusage des jeweiligen Nachunternehmers auf Verlangen nach Angebotsabgabe nachzuweisen, dass dieser einschränkungslos für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung steht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung (Formblatt in den Vergabeunterlagen) abzugeben, aus der hervorgeht, dass:
— im Auftragsfall ein Konsortium gebildet wird,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Bietergemeinschaftserklärung aufgeführt sind,
— dass das Konsortium insgesamt 100 % Zeichnungsquote übernimmt,
— dass für jedes Bietergemeinschaftsmitglied die Quote benannt wird,
— für die Durchführung des Vertrags ein Vertreter als „führender Versicherer“ benannt wird.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten mit Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedslandes.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten mit Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedslandes.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-19 📅
Öffnungsort: Leipzig.
Ort des Eröffnungstermins: Leipzig.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf/Vergabe
Frau Heike Kneist
Name: InRisCon – Industrial Risk Consulting Kanzlei für Versicherungsrecht & zulassungspflichtige Versicherungsberatung Inh. Klaus Obereigner (MBA)
Postanschrift: Gutleutstraße 322
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Kontaktperson: Herrn Klaus Obereigner
E-Mail: eu-vergabe-lwb@inriscon.de📧
URL für weitere Informationen: http://www.InRisCon.de🌏
URL der Dokumente: http://www.InRisCon.de🌏
Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
Bieterfragen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner bei der Kanzlei InRisCon unter eu-vergabe-lwb@inriscon.de zu stellen.
Herr Klaus Obereigner ist zugelassen und registriert als unabhängiger Versicherungsberater nach § 34e Absatz 1 GewO unter AZ: D-02X9-L2410 – 41 bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main.
Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Interessent oder Bieter/Bietergemeinschaft. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 129-231267 (2014-07-04)