Datenschutzgerechte Aktenvernichtung und Entsorgung von datenschutzrelevanten Materialien gem. DIN 66399 für die AOK Nordwest

AOK-Bundesverband GbR

Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer die datenschutzgerechte Aktenvernichtung und Entsorgung von datenschutzrelevanten Materialien entsprechend der DIN 66399, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 4 unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und nicht datenschutzrelevanten Materialien.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-25 Auftragsbekanntmachung
2015-02-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Menge oder Umfang:
Datenschutzgerechte Entsorgungen mit anschließender Vernichtung gem. DIN 66399, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 4 sind für die nachfolgend aufgeführten Regionaldirektionen und die Direktion Dortmund der AOK Nordwest durchzuführen.Die Auftragsvergabe erfolgt in 4 Losen.Los 1 – Region Sauerland/Siegerland (26 Standorte).(Regionaldirektionen Siegen, Meschede, Lüdenscheid, Schwelm).Los 2 – Region Westfalen (38 Standorte).(Direktion Dortmund, Regionaldirektionen Bochum, Unna, Recklinghausen, Steinfurt, Münster).Los 3 – Region Ost-Westfalen (22 Standorte).(Regionaldirektionen Gütersloh, Paderborn, Lemgo, Herford).Los 4 – Region Schleswig-Holstein (44 Standorte).(Direktion Kiel, Regionaldirektionen Ahrensburg, Itzehoe, Neumünster, Flensburg).Entsorgung von nicht datenschutzwürdigem Material sind für die nachfolgend aufgeführten Standorte der AOK Nordwest durchzuführen.Los 2 – Region Westfalen (7 Standorte).(Direktion Dortmund, Bochum, Herne, Münster, Beckum, Coesfeld, Lüdinghausen).Los 3 – Region Ost-Westfalen (6 Standorte).(Gütersloh, Bielefeld Oelmühlenstr. 57 - 59, Bielefeld Germanenstr. 8, Herford, Bünde, Minden).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-25 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 231-407665
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund. 2) Angebote sind an den AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Kathrin Penack, Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, zu richten. Dieser führt die Ausschreibung im Namen der Auftraggeberin durch. Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese werden nach Veröffentlichung am darauf folgenden Werktag unter folgender Internet-Adresse zum Download bereit stehen: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2) der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1) der EU-Bekanntmachung) und im Hinblick auf die Erklärungen/Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2) der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Der Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 1) der EU-Bekanntmachung, ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das datenschutzwürdige Aktenmaterial und/oder das nichtdatenschutzwürdige Material gem. § 56 KrWG sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit diesen handelt oder makelt entsorgt. Im Hinblick auf die Angaben und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.3) der EU-Bekanntmachung) sind die Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 2) je Mitglied zu erbringen. Im Hinblick auf die Angaben und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.3) der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 3) gemeinschaftlich erbringen. 4) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen,so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüberzu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Auf Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter/die Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des/der vorgesehenen Nachunternehmer/s in unterzeichneter Form und die Erklärungen des/der Nachunternehmer/s gem. Ziffer III.1.4) (Punkt 3) sowie Ziffer III.2.1) (Punkt 1) der EU-Vergabebekanntmachung beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer die datenschutzgerechte Aktenvernichtung und Entsorgung von datenschutzrelevanten Materialien entsprechend der DIN 66399, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 4 unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und nicht datenschutzrelevanten Materialien.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Region Sauerland/Siegerland
Kurze Beschreibung:
Datenschutzgerechte Entsorgungen mit anschließender Vernichtung gem. DIN 66399, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 4 sind für die nachfolgend aufgeführten Standorte der AOK Nordwest durchzuführen.
Menge oder Umfang: Los 1 – Region Sauerland/Siegerland (26 Standorte).Regionaldirektion Siegen, Siegen-Weidenau, Siegen Studentenservice, Finnentrop, Attendorn, Lennestadt, Kreuztal, Freudenberg, Neunkirchen, Burbach, Netphen, Wilnsdorf, Bad Berleburg, Bad Laasphe, Wenden, Olpe, Regionaldirektion Meschede, Lippstadt, Soest, Olsberg, Arnsberg, Regionaldirektion Lüdenscheid, Iserlohn, Regionaldirektion Schwelm, Hagen, Witten.
Los 1 – Region Sauerland/Siegerland (26 Standorte).
Regionaldirektion Siegen, Siegen-Weidenau, Siegen Studentenservice, Finnentrop, Attendorn, Lennestadt, Kreuztal, Freudenberg, Neunkirchen, Burbach, Netphen, Wilnsdorf, Bad Berleburg, Bad Laasphe, Wenden, Olpe, Regionaldirektion Meschede, Lippstadt, Soest, Olsberg, Arnsberg, Regionaldirektion Lüdenscheid, Iserlohn, Regionaldirektion Schwelm, Hagen, Witten.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Region Westfalen
Kurze Beschreibung:
Datenschutzgerechte Entsorgungen mit anschließender Vernichtung gem. DIN 66399, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 4 und die Entsorgung von nicht datenschutzwürdigem Material sind für die nachfolgend aufgeführten Standorte der AOK Nordwest durchzuführen.
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Menge oder Umfang: Los 2 – Region Westfalen (38 Standorte).Datenschutzgerechte Entsorgungen mit anschließender Vernichtung:Direktion Dortmund, Dortmund Semerteichstr., Dortmund Bildungszentrum, Regionaldirektion Bochum, Bochum-Studentenservice, Dortmund Königswall, Dortmund-Brackel, Dortmund-Hörde, Dortmund-Studentenservice, Herne, Regionaldirektion Unna, Hamm, Lünen, Regionaldirektion, Recklinghausen, Bottrop, Castrop-Rauxel, Datteln, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer, Gelsenkirchen-Horst, Marl, Regionaldirektion Steinfurt, Ahaus, Bocholt Hindenburgstr, Bocholt Hohenstaufenstr., Borken, Emsdetten, Greven, Gronau, Ibbenbüren, Lengerich, Stadtlohn, Rheine, Steinfurt, Regionaldirektion Münster, Beckum, Coesfeld, Lüdinghausen.Entsorgung von nicht datenschutzwürdigem Material:Direktion Dortmund, Regionaldirektion Bochum, Herne, Regionaldirektion Münster, Beckum, Coesfeld, Lüdinghausen.
Los 2 – Region Westfalen (38 Standorte).
Datenschutzgerechte Entsorgungen mit anschließender Vernichtung:
Direktion Dortmund, Dortmund Semerteichstr., Dortmund Bildungszentrum, Regionaldirektion Bochum, Bochum-Studentenservice, Dortmund Königswall, Dortmund-Brackel, Dortmund-Hörde, Dortmund-Studentenservice, Herne, Regionaldirektion Unna, Hamm, Lünen, Regionaldirektion, Recklinghausen, Bottrop, Castrop-Rauxel, Datteln, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer, Gelsenkirchen-Horst, Marl, Regionaldirektion Steinfurt, Ahaus, Bocholt Hindenburgstr, Bocholt Hohenstaufenstr., Borken, Emsdetten, Greven, Gronau, Ibbenbüren, Lengerich, Stadtlohn, Rheine, Steinfurt, Regionaldirektion Münster, Beckum, Coesfeld, Lüdinghausen.
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Entsorgung von nicht datenschutzwürdigem Material:
Direktion Dortmund, Regionaldirektion Bochum, Herne, Regionaldirektion Münster, Beckum, Coesfeld, Lüdinghausen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Region Ost-Westfalen
Menge oder Umfang: Los 3 – Region Ost-Westfalen (22 Standorte):Datenschutzgerechte Entsorgungen mit anschließender Vernichtung:Regionaldirektion Gütersloh, Bielefeld, Bielefeld-Brackwede, Halle, Versmold, Rheda-Wiedenbrück, Regionaldirektion Paderborn, Bad Driburg, Brakel, Büren, Delbrück, Höxter, Steinheim, Warburg, Regionaldirektion Lemgo, Detmold, Regionaldirektion Herford, Bad Oeynhausen, Bünde, Lübbecke, Minden, Espelkamp.Entsorgung von nicht datenschutzwürdigem Material:Regionaldirektion Gütersloh, Bielefeld, Bielefeld-Brackwede, Regionaldirektion Herford, Bünde, Minden.
Los 3 – Region Ost-Westfalen (22 Standorte):
Regionaldirektion Gütersloh, Bielefeld, Bielefeld-Brackwede, Halle, Versmold, Rheda-Wiedenbrück, Regionaldirektion Paderborn, Bad Driburg, Brakel, Büren, Delbrück, Höxter, Steinheim, Warburg, Regionaldirektion Lemgo, Detmold, Regionaldirektion Herford, Bad Oeynhausen, Bünde, Lübbecke, Minden, Espelkamp.
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Regionaldirektion Gütersloh, Bielefeld, Bielefeld-Brackwede, Regionaldirektion Herford, Bünde, Minden.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4 – Region Schleswig-Holstein
Menge oder Umfang: Los 4 – Region Schleswig-Holstein (44 Standorte):Landesdirektion Kiel, Kiel Wellseedamm, Bildungszentrum Wahlstedt, Regionaldirektion Ahrensburg, Geesthacht, Bad Oldesloe, Schwarzenbek, Reinbek, Segeberg, Bad Schwartau, Bad Bramstedt, Lübeck, Mölln, Kücknitz, Ratzeburg, Regionaldirektion Flensburg, Flensburg Heinrichstr., Schleswig, Niebüll, Husum, Westerland, Rendsburg, Eckernförde, Regionaldirektion Itzehoe, Dithmarschen, Heide, Brunsbüttel, Norderstedt, Kaltenkirchen, Pinneberg, Elmshorn, Uetersen, Wedel, Regionaldirektion, Neumünster, Preetz, Kiel (Süd), Friedrichsort, Kiel-Ost, Kiel-City, Schönberg, Oldenburg, Eutin, Plön, Neustadt.
Los 4 – Region Schleswig-Holstein (44 Standorte):
Landesdirektion Kiel, Kiel Wellseedamm, Bildungszentrum Wahlstedt, Regionaldirektion Ahrensburg, Geesthacht, Bad Oldesloe, Schwarzenbek, Reinbek, Segeberg, Bad Schwartau, Bad Bramstedt, Lübeck, Mölln, Kücknitz, Ratzeburg, Regionaldirektion Flensburg, Flensburg Heinrichstr., Schleswig, Niebüll, Husum, Westerland, Rendsburg, Eckernförde, Regionaldirektion Itzehoe, Dithmarschen, Heide, Brunsbüttel, Norderstedt, Kaltenkirchen, Pinneberg, Elmshorn, Uetersen, Wedel, Regionaldirektion, Neumünster, Preetz, Kiel (Süd), Friedrichsort, Kiel-Ost, Kiel-City, Schönberg, Oldenburg, Eutin, Plön, Neustadt.
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Datenschutzgerechte Entsorgungen mit anschließender Vernichtung gem. DIN 66399, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 4 sind für die nachfolgend aufgeführten Regionaldirektionen und die Direktion Dortmund der AOK Nordwest durchzuführen.
Die Auftragsvergabe erfolgt in 4 Losen.
(Regionaldirektionen Siegen, Meschede, Lüdenscheid, Schwelm).
(Direktion Dortmund, Regionaldirektionen Bochum, Unna, Recklinghausen, Steinfurt, Münster).
Los 3 – Region Ost-Westfalen (22 Standorte).
(Regionaldirektionen Gütersloh, Paderborn, Lemgo, Herford).
Los 4 – Region Schleswig-Holstein (44 Standorte).
(Direktion Kiel, Regionaldirektionen Ahrensburg, Itzehoe, Neumünster, Flensburg).
Entsorgung von nicht datenschutzwürdigem Material sind für die nachfolgend aufgeführten Standorte der AOK Nordwest durchzuführen.
Los 2 – Region Westfalen (7 Standorte).
(Direktion Dortmund, Bochum, Herne, Münster, Beckum, Coesfeld, Lüdinghausen).
Los 3 – Region Ost-Westfalen (6 Standorte).
(Gütersloh, Bielefeld Oelmühlenstr. 57 - 59, Bielefeld Germanenstr. 8, Herford, Bünde, Minden).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A-EG.
2) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Regelungen der Ziffer VI.3) zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden (3 000 000 EUR); Vermögensschäden inklusive Datenschutzverletzungen (300 000 EUR). Ersatzeise kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
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Hinweis: Für Bietergemeinschaften sind die Regelungen der Ziffer VI.3) zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Vorlage (Kopie) einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) oder eine vergleichbare Zertifizierung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der die Zertifizierung hervorgeht.
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2) Detaillierte Darstellung der Unternehmensstruktur, insbesondere die räumliche und (fach-)personelle Ausstattung.
3) Angaben von mindestens zwei Referenzprojekten je Los zu Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Inhaltlich vergleichbar sind Aufträge, wenn sie mindestens die nachfolgend aufgeführte Anzahl an Standorten und ausgewiesenes Entsorgungsvolumen pro Jahr umfassen und die Entsorgung nach DIN 32757, Sicherheitsstufe 4 oder DIN 66399, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 4 vorgenommen wurde.
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Dies sind im Einzelnen:
Los 1: mindestens 10 Standorte und mindestens 500 000 Liter Entsorgungsvolumen pro Jahr,
Los 2: mindestens 20 Standorte und mindestens 500 000 Liter Entsorgungsvolumen pro Jahr,
Los 3: mindestens 10 Standorte und mindestens 250 000 Liter Entsorgungsvolumen pro Jahr,
Los 4: mindestens 20 Standorte und mindestens 250 000 Liter Entsorgungsvolumen pro Jahr.
Sofern sich Bieter auf mehrere Lose bewerben, sind entweder je Los zwei Referenzen wie oben aufgeführt nachzuweisen oder 2 Referenzen der Summen der Standorte und Entsorgungsvolumina der Lose, auf die Sie sich bewerben.
Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Regelungen der Ziffer VI.3) zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft werden aufgeführt,
— Die Parteien erklären, dass sie eine Bietergemeinschaft in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder (z.B. Arbeitsgemeinschaft in Form einer GbR etc.) bilden,
— Die Parteien bezeichnen den für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertragesbevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft. Es ist zu erklären, dass dieser die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln und gemeinsam gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
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— Die Parteien erklären, dass sie allein jeweils nicht in der Lage wären, den ausgeschriebenen Auftrag durchzuführen und ausschließlich aus diesem Grunde eine Bietergemeinschaft gegründet haben. Sie erklären außerdem, dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteienfestgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht des Auftraggebers an.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
2) Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung.
3) Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Hinweis: Für Nachunternehmer sind die Regelungen der Ziffer VI.3) zu beachten.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-02-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse.
Postanschrift: Kopenhagener Str.1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Kontakt
Kontaktperson: Kathrin Penack
URL der Dokumente: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund.
2) Angebote sind an den AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Kathrin Penack,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
zu richten. Dieser führt die Ausschreibung im Namen der Auftraggeberin durch.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese werden nach Veröffentlichung am darauf folgenden Werktag unter folgender Internet-Adresse zum Download bereit stehen:
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3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2) der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1) der EU-Bekanntmachung) und im Hinblick auf die Erklärungen/Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2) der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Der Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 1) der EU-Bekanntmachung, ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das datenschutzwürdige Aktenmaterial und/oder das nichtdatenschutzwürdige Material gem. § 56 KrWG sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit diesen handelt oder makelt entsorgt. Im Hinblick auf die Angaben und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.3) der EU-Bekanntmachung) sind die Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 2) je Mitglied zu erbringen. Im Hinblick auf die Angaben und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.3) der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 3) gemeinschaftlich erbringen.
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4) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen,so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüberzu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Auf Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter/die Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des/der vorgesehenen Nachunternehmer/s in unterzeichneter Form und die Erklärungen des/der Nachunternehmer/s gem. Ziffer III.1.4) (Punkt 3) sowie Ziffer III.2.1) (Punkt 1) der EU-Vergabebekanntmachung beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2931822197 📞
Fax: +49 29318240159 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 231-407665 (2014-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 038-065293
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 231-407665
ABl. S-Ausgabe: 38

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-10 📅
Name: Rhenus Data GmbH
Postanschrift: Randstraße 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Pickard + Heffner GmbH
Postanschrift: Langenstück 12
Postort: Schalksmühle
Postleitzahl: 58579

3️⃣
Name: Reisswolf Deutschland GmbH
Postanschrift: Normannenweg 28
Postleitzahl: 20537

4️⃣

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Kontakt
Kontaktperson: Sonja van der Ploeg
Quelle: OJS 2015/S 038-065293 (2015-02-19)