Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag und mit einem Kennzettel zu versehen und bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Bitte keine Fensterumschläge verwenden und den Absender nicht vergessen. Der Kennzettel wird mit dem Kurzexposé zur Verfügung gestellt. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber auf elektronischem Wege (z.B. per Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. Das Kurzexposé und der Kennzettel sind zwingend bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Adresse per Brief, Fax oder E-Mail anzufordern. Das Kurzexposé enthält zusätzliche Informationen zum Deutschen Zentrum für Integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig, zu Regelungen der Instandhaltung/Instandsetzung im vorgesehen Mietvertrag und einen Lageplan mit dem Gebiet, in dem sich das zu vermietende Gebäude befinden muss. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die - nach Aufforderung - die geforderten Nachweise auch nach einer gesetzten Nachfrist nicht vollständig vorliegen, werden nicht gewertet. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Hinweise zur Entschädigung GEM. § 8 EG Abs. 8 VOB/A: Jedem Bieter, der ein den Ausschreibungsbedingungen entsprechendes Angebot eingereicht hat, letztlich aber nicht den Zuschlag erhält, wird für die zur Angebotsabgabe erforderliche Erarbeitung von Planungsunterlagen nach Abschluss des Vergabeverfahrens eine Entschädigung in Höhe von 30 000 EUR gezahlt. Jedem Bieter, der sein Angebot/Angebote in weiteren Runden des Verhandlungsverfahrens nach Aufforderung der Vergabestelle überarbeitet und im Interesse einer wirtschaftlichen Lösung optimiert, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, wird für jede weitere Runde eine Entschädigung in Höhe von 5 000 EUR gezahlt. Die Entschädigungsbeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer enthält keine Entschädigung. Unabhängig von der Anzahl der eingereichten Angebote wird die Entschädigung nur einmal pro Bieter gezahlt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.