Dienstleistungen E-Government
Die Verwaltungen in den Ländern Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein (inkl. Kommunalverwaltungen) und Sachsen-Anhalt benötigen in den nächsten Jahren Dienstleistungen auf dem E-Government-Sektor. Aus diesem Grunde soll ein Rahmenvertrag für den Zeitraum vom 1.10.2014 bis zum 30.9.2017 mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen werden, aus dem die jeweils benötigten konkreten Bedarfe abgerufen werden können.
Zur Ermittlung des Rahmenvertragspartners führt Dataport einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) durch.
Bei der Gestaltung und Umsetzung der E-Government-Strategien der Länder benötigen Dataport und die Verwaltungen in den Ländern zu verschiedenen Aufgabengebieten Beratungs- und Umsetzungsleistungen von einem externen Unternehmen. E-Government beinhaltet den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Veränderungen in den Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung zur Durchführung von Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozessen innerhalb und zwischen staatlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen (vgl. nur § 2 Nr. 1 EGovG-SH).
Die Experten des Unternehmens sollen Dataport und die Verwaltungen in den Ländern bei der Einführung neuer Instrumente unterstützen; Ziel ist es, insbesondere in Projekten die E-Government-Strukturen kontinuierlich zu verbessern und die IT-gestützten Verfahren der Verwaltungen unter Einbeziehung rechtlicher und organisatorischer Vorgaben effizienter, innovativer und interaktiver, kundenfreundlicher und medienbruchfrei zu gestalten. Sie sollen getroffene Entscheidungen neutral bewerten und neue Blickwinkel erschließen. Die Dienstleistungen können neben der schwerpunktmäßigen Beratung und Projektmanagementaufgaben auch alle für die Realisierung von Anwendungssystemen erforderlichen Leistungen umfassen wie z.B. Programmierung, wenn sich diese Leistungen als konsequente Fortsetzung der Projektmanagement- und Beratungsdienstleistungen darstellen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist es unverzichtbar, dass der auszuwählende Rahmenvertragspartner seinen Tätigkeitsschwerpunkt (auch) im Bereich E-Government hat und hierzu sowohl über fachspezifische und konzeptionell-strategische Beratungskompetenz verfügt und die Umsetzung mit hoher Qualität zu leisten vermag.
Die vom Rahmenvertragspartner eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen einerseits Strukturen und Verfahrensspezifika von Landes- und Kommunalverwaltungen kennen. Andererseits sollen diese jedoch auch in der Lage sein, die Verwaltungen durch Kreativität und fachübergreifendes Denken im Transformationsprozess zu unterstützen.
Der Rahmenvertragspartner muss im Zuge der Aufgabenerfüllung in personeller und organisatorischer Hinsicht unbedingt in der Lage sein, auch kurzfristig ädaquaten personellen Austausch zu gewährleisten und weitere Ressourcen in ein Projekt einzubringen.
Zur zweckgerechten Aufgabenerfüllung ist die Generierung wissenschaftlichen Wissens ebenso selbstverständlich wie eine produktneutrale Ausrichtung in den Dienstleistungen.
Der Rahmenvertragspartner muss gewährleisten, dass den eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das neueste Fachwissen und die einschlägigen Firmenerfahrungen zur Verfügung stehen.
Der Rahmenvertragspartner stellt Dataport und den bezugsberechtigten Ländern eine/n Programmmanager/in bereit, welche/r als verantwortliche/r AnsprechpartnerIn für alle Belange rund um den Rahmenvertrag zur Verfügung steht.
Im Mittelpunkt der Leistungen aus dem Rahmenvertrag stehen:
— die Unterstützung bei strategischen Themen im IT- und E-Government-Bereich,
— Projektleitung, Projektmanagmenent, Controlling und Berichtswesen
— die Durchführung von Geschäftsprozessanalysen und optimierungen zur Einführung und Integration IT-gestützter Prozesse und von Anforderungsanalysen für E-Government-Dienste,
— die Entwicklung und Erstellung von Prozessstandards,
— die produktneutrale Beratung bei der Einführung von medienbruchfreien Geschäftsabläufen,
— die Beratung bei organisatorischen Fragestellungen, wie z.B. die Umsetzung europa-rechtlicher Vorgaben zur Verwaltungsorganisation, von Front- und Backoffice-Systemen oder neueren Workflow-Strukturen,
— Evaluation von Projekten und Prozessen.
Ebenso erwartet werden
— die Unterstützung bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und
— die Beratung hinsichtlich der Auswahl von IT-Lösungen,
— die Konzeption und Realisierung von Basisarchitekturen und Lösungen sowie
— die Moderation/Mediation im Rahmen von Workshops, Online-Diskussionen sowie sonstigen Veranstaltungen im Bereich E-Government.
Auf Basis der bisherigen Planungen besteht ein geschätzter Bedarf von 13.800 Personentagen während der dreijährigen Vertragslaufzeit. Für das optionale vierte Vertragsjahr wird von einem gleichbleibenden Jahresbedarf ausgegangen. Die Schätzungen dienen nur zu Kalkulationszwecken. Eine Verpflichtung, die genannte Menge zu beauftragen, besteht nicht.
Die Abrufe aus dem vorgesehenen Rahmenvertrag erfolgen jeweils über Einzelbeauftragungen, in denen konkrete einzelne Projekte bzw. Unterstützungsleistungen definiert werden.
Abrufberechtigt ist ausschließlich Dataport; die Leistungen werden in der Regel bei den Verwaltungen vor Ort erbracht.
Dataport ist der IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung in Nord- und Mitteldeutschland und trägt als Full Service Provider für Informationstechnik der öffentlichen Verwaltung besondere Verantwortung für die Vertraulichkeit und Sicherheit von Daten der Kunden und Träger und deren Bürger (siehe auch § 15 Dataport-Staatsvertrag). Gegenstand der Einzelbeauftragungen können zumindest partiell auch sicherheitsrelevante Umstände sowie die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten sein. Die Beauftragung erfordert daher ein besonderes Vertrauensverhältnis. Um dem gerecht zu werden, wird der Auftraggeber in dem auf den Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahren einen Vertrag zum Gegenstand des Verfahrens machen, der mit Bick auf die Vertraulichkeit und Sicherheit von Daten besondere Verhaltenspflichten des Auftragnehmers beinhaltet. Es wird nur mit einem Bieter ein Vertrag abgeschlossen, der bereit ist, die Glaubwürdigkeit von Dataport hinsichtlich seiner Verantwortung für Vertraulichkeit und Sicherheit von Daten umfassend zu gewährleisten. Dies schließt die Beziehungen des Bieters zu den mit ihm verbundenen Unternehmen in Drittstaaten ausdrücklich ein. Nach Abschluss dieses Teilnahmewettbewerbes werden die ausgewählten Bieter zudem aufgefordert, mit ihrem Angebot ein Konzept vorzulegen, in dem sie ihre diesbezüglichen Gewährleistungen, Garantien Verhaltensweisen und Maßnahmen darstellen. Details hierzu werden mit den Vergabeunterlagen versandt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-06-02
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Auftragsbekanntmachung
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2014-06-04
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Ergänzende Angaben
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2015-03-06
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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