Generell: — Betrieb und Weiterentwicklung der diensteneutralen Netzwerkinfrastruktur — Betrieb und Weiterentwicklung der eingesetzten Infrastrukturdienste — Fortführung des Konzeptes zur Kopfstelle BOS-Sachsen mit Anschaltung an das SVN und KDN — Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung von Fachkonzepten —- Fortführung und Anpassung des PKI-Konzeptes — Sicherstellung der Hochverfügbarkeit des Leitstellenetzwerkes und dessen Infrastruktur-diensten an Standorten in Verantwortung der Betriebsorganisation durch schnelle Stö-rungsbeseitigung, — Unterstützung der Betriebsorganisation bei kritischen Störungen an CISCO Komponenten oder in den Infrastrukturdiensten im SL3 telefonisch, per Mail oder Remotezugang, — Bereitstellung von Analysen und Handlungsanweisungen für das Personal der Betriebs-organisation bei kritischen Störungen im SL3.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-30.
Auftragsbekanntmachung (2014-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planentwürfe (Systeme und Integration)
Menge oder Umfang: 7 380 000
Gesamtwert des Auftrags: 7 380 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planentwürfe (Systeme und Integration)📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Referat 15, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sachsen.de🌏
E-Mail: vergabestelle@smi.sachsen.de📧
Telefon: +49 3515643387📞
Fax: +49 3515643389 📠
Teilnahmeanträge sind auf dem äußeren Umschlag mit der Aufschrift: "Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren - LAN/WAN Infrastruktur, Az.: 38-446/434 - Bitte nicht öffnen!" zu kennzeichnen!
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generell:
— Betrieb und Weiterentwicklung der diensteneutralen Netzwerkinfrastruktur
— Betrieb und Weiterentwicklung der eingesetzten Infrastrukturdienste
— Fortführung des Konzeptes zur Kopfstelle BOS-Sachsen mit Anschaltung an das SVN und KDN
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung von Fachkonzepten
—- Fortführung und Anpassung des PKI-Konzeptes
— Sicherstellung der Hochverfügbarkeit des Leitstellenetzwerkes und dessen Infrastruktur-diensten an Standorten in Verantwortung der Betriebsorganisation durch schnelle Stö-rungsbeseitigung,
— Unterstützung der Betriebsorganisation bei kritischen Störungen an CISCO Komponenten oder in den Infrastrukturdiensten im SL3 telefonisch, per Mail oder Remotezugang,
— Bereitstellung von Analysen und Handlungsanweisungen für das Personal der Betriebs-organisation bei kritischen Störungen im SL3.
Dauer: 96 Monate
Referenznummer: 38-446/434
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Sachsen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Achtung - Wichtiger Hinweis.
Allle Unter III.2. angeführten Kriterien sind im Wording aus Exceltabellen Transferiert und Können zur besseren Übersicht unter vergabestelle@smi.sachsen.de in der Ursprungsform angefordert werden.
a) Erklärung zur Erforderlichen Zuverlässigkeit EZU (Formblatt A)
BOS-Stelle Digitalfunk Sachsen Formblatt A
Anlage Erklärung zur Erforderlichen Zuverlässigkeit EZU
Anlage EZU
Vergabenummer:
Maßnahme: BOS-Digitalfunk im Freistaat Sachsen
Vergabeverfahren Planungs- und Prüfungsleistungen Funk- und Festnetz
Erklärung zum Angebot
(Erforderliche Zuverlässigkeit)
Dem Unternehmen oder den nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigten Angehörigen des Unternehmens ist bekannt, dass vermutet wird, dass die erforderliche Zuverlässigkeit i.S.v. § nicht besitzt, wer wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs.1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches) oder nach - insbesondere auf den Geschäftsverkehr bezogenen - Vorschriften (z.B. StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- und Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht.
Dem Unternehmen oder den nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigten Angehörigen des Unternehmens ist bekannt, dass vermutet wird, dass die erforderliche Zuverlässigkeit i.S.v. § nicht besitzt, wer wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs.1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches) oder nach - insbesondere auf den Geschäftsverkehr bezogenen - Vorschriften (z.B. StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- und Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht.
Hiermit wird versichert, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten 2 Jahre nicht gegen das Unternehmen oder den nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigten Angehörigen des Unternehmens im Zusammenhang mit Tätigkeiten für das Unternehmen verhängt worden sind.
Hiermit wird versichert, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten 2 Jahre nicht gegen das Unternehmen oder den nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigten Angehörigen des Unternehmens im Zusammenhang mit Tätigkeiten für das Unternehmen verhängt worden sind.
Den Einsatz von Subunternehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptunternehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung oder bei unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Bei Abgabe unzutreffender Erklärungen können wir von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung oder bei unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Bei Abgabe unzutreffender Erklärungen können wir von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ort, Datum Unterschrift / Firmenstempel
Die Erklärung ist mit der Abgabe des Angebotes abzugeben.
Erklärungen, die nicht unterschrieben sind, gelten als nicht abgegeben!
b) Vertraulichkeitsvereinbarung VVB (Formblatt B)
Vergabeverfahren: Vergabeverfahren „Planungs- und Prüfungsleistungen Funk- und Festnetz“
Ein Exemplar dieses Dokuments bitte unterzeichnet zurück senden!
Vertraulichkeitsvereinbarung
zwischen der
Firma
Adresse
PLZ
Land
Ort
vertreten durch
Nachname
Vorname
Position
- im Folgenden das Unternehmen –
und
das Staatsministerium des Innern,
Referat 34 – Haushalt und Technik der Polizei
Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden
- im Folgenden die BOSSt
beide zusammen
— im Folgenden die Vertragsparteien –
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und der BOSSt bezüglich der
Planungs- und Prüfungsleistungen Funk- und Festnetz
wird die BOSSt dem Unternehmen vertrauliche Informationen, Daten, Unterlagen und/oder sonstige nicht allgemein zugängliche Informationen zur Verfügung stellen. Hierüber wird Folgendes vereinbart:
1. Vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung sind Informationen - unabhängig von der Verbreitungsform oder dem vermittelnden Datenträger, insb. auch Softwarecodes, aktualisierende und ergänzende Informationen sowie alle Informationen und schriftlichen oder elektronischen Dokumente, die die Vertragsparteien miteinander direkt oder indirekt austauschen -, die die BOSSt ausdrücklich als vertraulich oder Verschlusssache (VS) bezeichnet, besonders kennzeichnet (z.B. VS – Nur für den Dienstgebrauch) oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt. Dies gilt auch, wenn die vertraulichen Informationen von Dritten stammen und dem Unternehmen von der BOSSt zur Verfügung gestellt werden. Vertraulich sind auch die von der BOSSt an das Unternehmen vergebenen Zugangsdaten für geschlossene Benutzerbereiche.
1. Vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung sind Informationen - unabhängig von der Verbreitungsform oder dem vermittelnden Datenträger, insb. auch Softwarecodes, aktualisierende und ergänzende Informationen sowie alle Informationen und schriftlichen oder elektronischen Dokumente, die die Vertragsparteien miteinander direkt oder indirekt austauschen -, die die BOSSt ausdrücklich als vertraulich oder Verschlusssache (VS) bezeichnet, besonders kennzeichnet (z.B. VS – Nur für den Dienstgebrauch) oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt. Dies gilt auch, wenn die vertraulichen Informationen von Dritten stammen und dem Unternehmen von der BOSSt zur Verfügung gestellt werden. Vertraulich sind auch die von der BOSSt an das Unternehmen vergebenen Zugangsdaten für geschlossene Benutzerbereiche.
Das Unternehmen verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet sind, entsprechend den Bestimmungen des „Merkblattes zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt)“ zu behandeln.
Das Unternehmen verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet sind, entsprechend den Bestimmungen des „Merkblattes zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt)“ zu behandeln.
2. Das Unternehmen wird alle geeigneten und erforderlichen Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit von Informationen sicherzustellen. Das Unternehmen wird vertrauliche Informationen insbesondere nicht an Dritte weitergeben und vor unbefugter Einsichtnahme durch Dritte schützen.
2. Das Unternehmen wird alle geeigneten und erforderlichen Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit von Informationen sicherzustellen. Das Unternehmen wird vertrauliche Informationen insbesondere nicht an Dritte weitergeben und vor unbefugter Einsichtnahme durch Dritte schützen.
3. Vertrauliche Informationen wird das Unternehmen nur an solche Mitarbeiter, Gehilfen, Berater und Subunternehmer weitergeben, die diese für die Erledigung ihrer Aufgaben im Rahmen der Zusammenarbeit der Vertragsparteien benötigen (Es gilt der Grundsatz: „Kenntnis nur wenn nötig“). Das Unternehmen wird solche Mitarbeiter, Gehilfen, Berater und Subunternehmer dazu schriftlich verpflichten, die Vorgaben dieser Vereinbarung einzuhalten. Die BOSSt ist berechtigt, sich diese Verpflichtungserklärung auf Verlangen vorlegen zu lassen.
3. Vertrauliche Informationen wird das Unternehmen nur an solche Mitarbeiter, Gehilfen, Berater und Subunternehmer weitergeben, die diese für die Erledigung ihrer Aufgaben im Rahmen der Zusammenarbeit der Vertragsparteien benötigen (Es gilt der Grundsatz: „Kenntnis nur wenn nötig“). Das Unternehmen wird solche Mitarbeiter, Gehilfen, Berater und Subunternehmer dazu schriftlich verpflichten, die Vorgaben dieser Vereinbarung einzuhalten. Die BOSSt ist berechtigt, sich diese Verpflichtungserklärung auf Verlangen vorlegen zu lassen.
4. Sofern es im Rahmen der Zusammenarbeit im Einzelfall erforderlich wird, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben., wird das Unternehmen hierzu vorher das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der BOSSt einholen und mit dem Dritten entsprechende schriftliche Vereinbarungen treffen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung sicherzustellen. Das Unternehmen hat der BOSSt in diesem Fall unverzüglich nach der Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte eine Auflistung zu übergeben, welche Informationen weitergegeben wurden.
4. Sofern es im Rahmen der Zusammenarbeit im Einzelfall erforderlich wird, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben., wird das Unternehmen hierzu vorher das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der BOSSt einholen und mit dem Dritten entsprechende schriftliche Vereinbarungen treffen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung sicherzustellen. Das Unternehmen hat der BOSSt in diesem Fall unverzüglich nach der Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte eine Auflistung zu übergeben, welche Informationen weitergegeben wurden.
5. Für den Fall, dass das Unternehmen eine Vertraulichkeitsverpflichtung nach dieser Vereinbarung verletzt, kann die BOSSt von dem Unternehmen die Zahlung einer von der BOSSt festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe verlangen. Weiterhin kann die BOSSt das Unternehmen von der weiteren Zusammenarbeit zur Entwicklung von Komponenten für den Einsatz im Digitalfunk BOS und insbesondere vom Zugriff auf den geschlossenen Benutzerbereich ausschließen. Dies gilt auch, wenn der Verstoß durch Dritte erfolgt, die ihrerseits die vertraulichen Informationen durch das Unternehmen erhalten haben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
5. Für den Fall, dass das Unternehmen eine Vertraulichkeitsverpflichtung nach dieser Vereinbarung verletzt, kann die BOSSt von dem Unternehmen die Zahlung einer von der BOSSt festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe verlangen. Weiterhin kann die BOSSt das Unternehmen von der weiteren Zusammenarbeit zur Entwicklung von Komponenten für den Einsatz im Digitalfunk BOS und insbesondere vom Zugriff auf den geschlossenen Benutzerbereich ausschließen. Dies gilt auch, wenn der Verstoß durch Dritte erfolgt, die ihrerseits die vertraulichen Informationen durch das Unternehmen erhalten haben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
6. Auf Verlangen der BOSSt wird das Unternehmen vertrauliche Unterlagen einschließlich aller davon gefertigten Kopien bei Beendigung der Zusammenarbeit an die BOSSt aushändigen. Entsprechendes gilt auch für elektronische Kopien; diese sind so zu löschen, dass sie nicht wiederherstellbar sind. Auf Verlangen der BOSSt ist ein geeigneter Nachweis darüber zu erbringen, dass sämtliche Unterlagen zurückgegeben und elektronische Kopien endgültig gelöscht wurden, etwa in Gestalt einer eidesstattlichen Versicherung. Zurückbehaltungsrechte können nicht geltend gemacht werden.
6. Auf Verlangen der BOSSt wird das Unternehmen vertrauliche Unterlagen einschließlich aller davon gefertigten Kopien bei Beendigung der Zusammenarbeit an die BOSSt aushändigen. Entsprechendes gilt auch für elektronische Kopien; diese sind so zu löschen, dass sie nicht wiederherstellbar sind. Auf Verlangen der BOSSt ist ein geeigneter Nachweis darüber zu erbringen, dass sämtliche Unterlagen zurückgegeben und elektronische Kopien endgültig gelöscht wurden, etwa in Gestalt einer eidesstattlichen Versicherung. Zurückbehaltungsrechte können nicht geltend gemacht werden.
7. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen,
welche das Unternehmen zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bereits besitzt,
welche zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt bereits veröffentlicht sind oder später ohne Verschulden von dem Unternehmen durch Dritte veröffentlicht werden,
welche dem Unternehmen rechtmäßig von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit zugegangen sind, oder
welche die BOSSt durch schriftliche Erklärung ausdrücklich freigegeben hat.
Das Unternehmen trifft in diesen Fällen die Beweislast dafür, dass diese Ausnahmetatbestände vorliegen.
8. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Rechtsnachfolger und verbundene Unternehmen von dem Unternehmen.
9. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, wobei diese Klausel nur schriftlich geändert werden kann. Es gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig.
10. Die Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung gelten für die Dauer der Zusammenarbeit der Vertragsparteien zur Entwicklung von Komponenten für den Einsatz im Digitalfunk BOS und nach Beendigung dieser Zusammenarbeit noch weitere 5 Jahre.
11. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommt. Eine bei Durchführung des Vertrages sich ergebende ergänzungsbedürftige Lücke soll durch eine Regelung ausgefüllt werden, welche die Vertragsparteien unter Berücksichtigung ihrer mit dem Vertrag verfolgten Zielsetzung vereinbart hätten, wenn sie sich der Regelungslücke bei Vertragsabschluss bewusst gewesen wären.
11. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommt. Eine bei Durchführung des Vertrages sich ergebende ergänzungsbedürftige Lücke soll durch eine Regelung ausgefüllt werden, welche die Vertragsparteien unter Berücksichtigung ihrer mit dem Vertrag verfolgten Zielsetzung vereinbart hätten, wenn sie sich der Regelungslücke bei Vertragsabschluss bewusst gewesen wären.
Unternehmen BOSSt
Ort, Datum Ort, Datum
Unterschrift(en) Unterschrift(en)
c) Bereitschaftserklärung der angebotenen Mitarbeiter zur Sicherheitsüberprüfung 2 (SÜP2) durch die sächsische Polizei (Formblatt C)
Angebot für: Vergabeverfahren „Planung s- und Prüfungsleistungen Funk- und Festnetz“
Einverständniserklärung
zur Sicherheitsüberprüfung 2 durch die sächsische Polizei
— Erklärungsbogen -
Erläuterung:
Im Falle einer Auftragserteilung im Vergabeverfahren für Leistungen im:
BOS-Digitalfunk im Freistaat Sachsen,
durch den Freistaat Sachsen, vertreten durch
an Ihre Firma ist beabsichtigt, Sie mit der Durchführung von Arbeiten für die sächsische Polizei bzw. im Bereich der sächsischen Polizei zu beauftragen.
Aus Gründen der Sicherheit kann die Aufnahme der Arbeiten sowie der ggf. erforderliche Zutritt zu Dienstgebäuden der sächsischen Polizei erst nach einer Sicherheits¬überprüfung – die nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung vorgenommen werden kann – gestattet werden. Bei Verwei-gerung der Zustimmung wird eine Arbeitsaufnahme für die sächsische Polizei nicht gewährt.
Aus Gründen der Sicherheit kann die Aufnahme der Arbeiten sowie der ggf. erforderliche Zutritt zu Dienstgebäuden der sächsischen Polizei erst nach einer Sicherheits¬überprüfung – die nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung vorgenommen werden kann – gestattet werden. Bei Verwei-gerung der Zustimmung wird eine Arbeitsaufnahme für die sächsische Polizei nicht gewährt.
Soweit Sie innerhalb der letzten zwei Jahre bereits einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden, ist eine erneute Über¬prüfung entbehrlich, wenn Sie dem Landeskriminalamt Sachsen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen oder das Landeskriminalamt Sachsen ermächtigen, das Ergebnis dieser Überprüfung bei der von Ihnen genannten Stelle anzufordern.
Soweit Sie innerhalb der letzten zwei Jahre bereits einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden, ist eine erneute Über¬prüfung entbehrlich, wenn Sie dem Landeskriminalamt Sachsen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen oder das Landeskriminalamt Sachsen ermächtigen, das Ergebnis dieser Überprüfung bei der von Ihnen genannten Stelle anzufordern.
Die Sicherheitsüberprüfung umfasst eine Abfrage der polizeilichen Informationssysteme durch das Landeskriminalamt Sachsen. Eine zusätzliche Abfrage im Informations¬system des Landes-amtes für Verfassungsschutz ist dann vorgesehen, wenn Sie Arbeiten in Sicherheits¬bereichen der sächsischen Polizei durchzuführen haben.
Die Sicherheitsüberprüfung umfasst eine Abfrage der polizeilichen Informationssysteme durch das Landeskriminalamt Sachsen. Eine zusätzliche Abfrage im Informations¬system des Landes-amtes für Verfassungsschutz ist dann vorgesehen, wenn Sie Arbeiten in Sicherheits¬bereichen der sächsischen Polizei durchzuführen haben.
Sollten sich nach der Sicherheitsüberprüfung Bedenken für eine Tätigkeit in der sächsischen Polizei ergeben, erhalten Sie Gelegen¬heit, diese Bedenken auszuräumen. Bleiben diese wei-terhin bestehen, erhalten Sie Gelegenheit, bei Ihrem Arbeit¬geber auf den Einsatz eines anderen Mitarbeiters hinzuwirken. Sollten Sie keinen Gebrauch davon machen, setzt das Landeskrimi-nalamt bzw. die vom Sächsischen Staatsministerium des Innern bestimmte Polizeidienststelle Ihren Arbeitgeber über die Ablehnung ihres Einsatzes in Kenntnis, wobei bekannt gewordene polizei¬liche Erkenntnisse nicht mitgeteilt werden.
Sollten sich nach der Sicherheitsüberprüfung Bedenken für eine Tätigkeit in der sächsischen Polizei ergeben, erhalten Sie Gelegen¬heit, diese Bedenken auszuräumen. Bleiben diese wei-terhin bestehen, erhalten Sie Gelegenheit, bei Ihrem Arbeit¬geber auf den Einsatz eines anderen Mitarbeiters hinzuwirken. Sollten Sie keinen Gebrauch davon machen, setzt das Landeskrimi-nalamt bzw. die vom Sächsischen Staatsministerium des Innern bestimmte Polizeidienststelle Ihren Arbeitgeber über die Ablehnung ihres Einsatzes in Kenntnis, wobei bekannt gewordene polizei¬liche Erkenntnisse nicht mitgeteilt werden.
Dieser Erklärungsbogen wird beim Landeskriminalamt Sachsen bzw. bei der vom Sächsischen Staatsministerium des Innern bestimmten Polizeidienststelle aufbewahrt und, soweit er nicht mehr benötigt wird, nach zwei Jahren vernichtet.
Geben Sie bitte einen Ansprechpartner Ihrer Firma an, der für erforderliche Rückfragen tagsüber telefonisch erreichbar ist. Dieser Erklärungsbogen ist rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme, vollständig und lesbar ausgefüllt, dem Auftraggeber (siehe Kasten oben) zu übergeben bzw. zu übersenden.
Geben Sie bitte einen Ansprechpartner Ihrer Firma an, der für erforderliche Rückfragen tagsüber telefonisch erreichbar ist. Dieser Erklärungsbogen ist rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme, vollständig und lesbar ausgefüllt, dem Auftraggeber (siehe Kasten oben) zu übergeben bzw. zu übersenden.
Angaben zur Person, zum Arbeitgeber sowie zu Einsatzbereich und –dauer:
Familien- und Geburtsname
Geburtstag
Geburtsort
Wohnanschrift
Telefonische Erreichbarkeit:
Frühere Überprüfungen:
Arbeitgeber/Firma:
Telefon:
Nr. Firmen-/Betriebsausweis:
Bei Abwesenheit bin ich erreichbar über:
Es ist vorgesehen,
die Ausführung der oben bezeichneten Leistung/Dienstleistung verantwortlich zu übernehmen,
an der Ausführung der oben bezeichneten Leistung/Dienstleistung mitzuarbeiten.
(zutreffendes bitte ankreuzen)
Ggf. Einsatzbereich in der sächsischen Polizei (Dienststelle, Ort):
Einsatzdauer voraussichtlich von/bis:
Erklärung:
Ich bin damit einverstanden, dass das Landeskriminalamt Sachsen eine Überprüfung entsprechend den vorgenannten Erläuterungen durchführt.
Ebenfalls bin ich einverstanden, dass das Landeskriminalamt Sachsen Auskunft über das Ergebnis einer früheren Überprüfung bei der überprüfenden Stelle einholt; gleichzeitig ermächtige ich diese Stelle zur Erteilung entsprechender Auskünfte.
d) Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG nicht älter als ein Jahr oder entsprechende Abgabe einer Erklärung unter Eid oder Vorlage einer sonstigen Bescheinigung, vgl. § 25 Abs. 1 Nr. 1 - 3 VSVgV
d) Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG nicht älter als ein Jahr oder entsprechende Abgabe einer Erklärung unter Eid oder Vorlage einer sonstigen Bescheinigung, vgl. § 25 Abs. 1 Nr. 1 - 3 VSVgV
1 Persönliche Lage
1.1 einzureichende Erklärungen und Nachweise
1.1.1 "Erklärung zur erforderlichen Zuverlässigkeit EZU
(Formblatt A)"Vergabenummer:
Vergabeverfahren „XXX “
Dem Unternehmen oder den nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigten Angehörigen des Unternehmens ist bekannt, dass vermutet wird, dass die erforderliche Zuverlässigkeit i.S.v. § 2 Abs. 1 VOL/A nicht besitzt, wer wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs.1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches) oder nach - insbesondere auf den Geschäftsverkehr bezogenen - Vorschriften (z.B. StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- und Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht.
Dem Unternehmen oder den nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigten Angehörigen des Unternehmens ist bekannt, dass vermutet wird, dass die erforderliche Zuverlässigkeit i.S.v. § 2 Abs. 1 VOL/A nicht besitzt, wer wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs.1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches) oder nach - insbesondere auf den Geschäftsverkehr bezogenen - Vorschriften (z.B. StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- und Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht.
A
1.1.2 "Erklärung zur Vertraulichkeitsvereinbarung
(Formblatt B)" A
1.1.3 Nachweis der erfolgten erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz für jeden einzusetzenden Mitarbeiter (nicht älter als 5 Jahre) A
1.1.4 Erklärung zur Schwarzarbeit (Formblatt C) A
1.1.5 aktueller Auszug (nicht älter als 1 Jahr) des Eintrags in ein Berufs- oder Handelsregister (soweit eine Eintragungspflicht besteht) A
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.1 einzureichende Erklärungen und Nachweise
1.1.1 "Erklärung zur erforderlichen Zuverlässigkeit EZU
(Formblatt A)"
1.1.2 "Erklärung zur Vertraulichkeitsvereinbarung
(Formblatt B)"
1.1.3 Nachweis der erfolgten erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz für jeden einzusetzenden Mitarbeiter (nicht älter als 5 Jahre)
1.1.4 Erklärung zur Schwarzarbeit (Formblatt C)
1.1.5 aktueller Auszug (nicht älter als 1 Jahr) des Eintrags in ein Berufs- oder Handelsregister (soweit eine Eintragungspflicht besteht)
Mindeststandards:
2.1 Umsatzentwicklung
2.1.1 Geben Sie die Umsatzzahlen Ihres Unternehmens in Bezug auf die zu vergebende Leistung jeweils für die Jahre 2011 bis 2013 in tabellarischer Form an.
2.2 Mitarbeiter
2.2.1 Geben Sie die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter in Bezug auf die zu vergebende Leistung für die Jahre 2011 bis 2013 in tabellarischer Form an.
a) Umsatz aus Aufträgen mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung in allen Jahren des geforderten Zeitraums vorhanden
b) stabile bzw. positive Entwicklung des Umsatzes aus Leistungen mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung über den geforderten Zeitraum
c) Anzahl der Mitarbeiter ist konstant oder weist eine positive Entwicklung auf
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3.3 Referenzen
3.3.1 Netzwerktechnik 75 %
3.3.1.1 Stellen Sie Ihre Erfahrungen im Umgang mit Netzwerken folgender Eigenschaften: B mindestens zwei Referenzprojekte, die hinsichtlich der zu erbringenden Leistung, der verwendeten Technologie/ Methoden und dem Projektvolumen vergleichbar mit der gegenständlichen Aufgabenstellung sind 0 40%
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.3.1.1 Stellen Sie Ihre Erfahrungen im Umgang mit Netzwerken folgender Eigenschaften: B mindestens zwei Referenzprojekte, die hinsichtlich der zu erbringenden Leistung, der verwendeten Technologie/ Methoden und dem Projektvolumen vergleichbar mit der gegenständlichen Aufgabenstellung sind 0 40%
anhand von mindestens 2 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren dar.
Bitte beschreiben Sie die oben genannten Referenzprojekte kurz (maximal 1 Seite) mit folgenden Inhalten:
— Kunde (privat oder öffentlicher Dienst),
— Inhalt und Art Ihrer Leistungen,
— Laufzeit des Auftrages,
— Umfang (Personentage) und Rechnungswert (in Euro),
— Eingesetzte Planungsmethoden und Technologien,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Kontaktdaten: Name, Funktion, Telefon, e-Mail)
3.3.2 Infrastrukturdienste
3.3.2.1 Stellen Sie Ihre Erfahrungen im Umgang mit dem Einsatz der eingesetzten Infrastrukturdienste in Umgebungen mit folgenden Eigenschaften: B mindestens zwei Referenzprojekte, die hinsichtlich der zu erbringenden Leistung, der verwendeten Technologie/ Methoden und dem Projektvolumen vergleichbar mit der gegenständlichen Aufgabenstellung sind 0 40%
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.3.2.1 Stellen Sie Ihre Erfahrungen im Umgang mit dem Einsatz der eingesetzten Infrastrukturdienste in Umgebungen mit folgenden Eigenschaften: B mindestens zwei Referenzprojekte, die hinsichtlich der zu erbringenden Leistung, der verwendeten Technologie/ Methoden und dem Projektvolumen vergleichbar mit der gegenständlichen Aufgabenstellung sind 0 40%
— verteilte Standorte
— hohe Verfügbarkeit (mind. 99,9%)
— sicherheitskritisch
— Infrastrukturdienste:
Microsoft Windows Server 2008 R2
Microsoft Active Directory
VPN Microsoft UAG
Microsoft PKI
CISCO GET-VPN Verschlüsselung
Exchange 2003/2010
Sharepoint 2010
Microsoft SQL2008
3.3.2 Support
3.3.3.1 Stellen Sie Ihre Erfahrungen im 24x7x365 Support von Netzwerken und Infrastrukturdiensten in Umgebungen mit folgenden Eigenschaften: B mindestens ein Referenzprojekt, das hinsichtlich der zu erbringenden Leistung, der verwendeten Technologie/ Methoden und dem Projektvolumen vergleichbar mit der gegenständlichen Aufgabenstellung sind 0 20%
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.3.3.1 Stellen Sie Ihre Erfahrungen im 24x7x365 Support von Netzwerken und Infrastrukturdiensten in Umgebungen mit folgenden Eigenschaften: B mindestens ein Referenzprojekt, das hinsichtlich der zu erbringenden Leistung, der verwendeten Technologie/ Methoden und dem Projektvolumen vergleichbar mit der gegenständlichen Aufgabenstellung sind 0 20%
— hohe Verfügbarkeit (mind. 99,9 %)
— unter 3.3.1 und 3.3.2 genannte Komponenten und Infrastrukturdienste
anhand von mindestens einem Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren dar.
Bitte beschreiben Sie das oben genannten Referenzprojekt kurz (maximal 1 Seite) mit folgenden Inhalten:
"Ermittlung der Eignung
Wird ein A-Kriterium nicht erfüllt, scheidet der Bieter aus dem Verfahren aus.
Die B-Kriterien werden mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad der Anforderung widerspiegeln und sich in folgende Kategorien aufteilen:
— 1 Punkte: geringer Erfüllungsgrad,
— 3 Punkte: durchschnittlicher Erfüllungsgrad und
— 5 Punkte: hoher Erfüllungsgrad
Im Rahmen der Angebotsbewertung werden für jedes einzelne B-Kriterium entsprechend dem Erfüllungsgrad die Bewertungspunkte ermittelt und mit dem festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert. Die Gewichtungsfaktoren sind der Tabelle „Kriterienkatalog für die Eignungsanforderungen“ zu entnehmen. Die Leistungspunkte aller Kriterien werden zuletzt kumuliert und damit die Gesamtleistungspunkte ermittelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Rahmen der Angebotsbewertung werden für jedes einzelne B-Kriterium entsprechend dem Erfüllungsgrad die Bewertungspunkte ermittelt und mit dem festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert. Die Gewichtungsfaktoren sind der Tabelle „Kriterienkatalog für die Eignungsanforderungen“ zu entnehmen. Die Leistungspunkte aller Kriterien werden zuletzt kumuliert und damit die Gesamtleistungspunkte ermittelt.
Leistungspunkte je Kriterium = Bewertungspunkte * Gewichtungsfaktor
Die 5 Bieter mit der höchsten Zahl an Bewertungspunkten nach Auswertung der Eignungsanforderungen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.2 Mitarbeiter
2.2.1 Geben Sie die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter in Bezug auf die zu vergebende Leistung für die Jahre 2011 bis 2013 in tabellarischer Form an. B Anzahl der Mitarbeiter ist konstant oder weist eine positive Entwicklung auf 0 50 %
Technische Leistungsfähigkeit
3.1 Qualifikation
3.1.1 Benennen Sie die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter (mindestens 3). A
3.1.2 Weisen Sie für jeden einzusetzenden Mitarbeiter nachstehende Anforderungen durch mindestens eine überprüfbare Referenz und Zeugnisse nach. Dabei können auch mehrere Anforderungen in einer Referenz oder einem Mitarbeiter-Profil zusammengefasst werden. A
3.1.2 Weisen Sie für jeden einzusetzenden Mitarbeiter nachstehende Anforderungen durch mindestens eine überprüfbare Referenz und Zeugnisse nach. Dabei können auch mehrere Anforderungen in einer Referenz oder einem Mitarbeiter-Profil zusammengefasst werden. A
— einschlägige Erfahrungen in Projekten im Bereich Planung und Errichtung hochverfügbarer und sicherheitskritischer Netzwerke und Infrastrukturdienste
— einschlägige Erfahrungen mit dem beim Auftraggeber eingesetzten Tools
— Systemüberwachung: CA-Spectrum, Microsoft System Center Operation Manager
— Systemkonfiguration: Microsoft System Center Configuration Manager
— einschlägige Erfahrungen mit den Besonderheiten des sächsischen Verwaltungsnetzwerkes
3.2.1 Der Bieter weist anhand eines aktuellen Schichtplanes (nicht alter als 6 Monate) seiner Serviceorganisation nach, dass er eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter zur Sicherstellung eines 24x7x365 L3 Supports hat. A
3.2.2 Der Bieter weist nach, dass seine Mitarbeiter im Supportfall auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 8h vor-Ort sein können. A
Mindeststandards:
3.3.1 Netzwerktechnik 75 %
3.3.1.1 Stellen Sie Ihre Erfahrungen im Umgang mit Netzwerken folgender Eigenschaften: B mindestens zwei Referenzprojekte, die hinsichtlich der zu erbringenden Leistung, der verwendeten Technologie/ Methoden und dem Projektvolumen vergleichbar mit der gegenständlichen Aufgabenstellung sind 0 40 %
3.3.1.1 Stellen Sie Ihre Erfahrungen im Umgang mit Netzwerken folgender Eigenschaften: B mindestens zwei Referenzprojekte, die hinsichtlich der zu erbringenden Leistung, der verwendeten Technologie/ Methoden und dem Projektvolumen vergleichbar mit der gegenständlichen Aufgabenstellung sind 0 40 %
anhand von mindestens 2 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren dar.
Bitte beschreiben Sie die oben genannten Referenzprojekte kurz (maximal 1 Seite) mit folgenden Inhalten:
— Kunde (privat oder öffentlicher Dienst),
— Inhalt und Art Ihrer Leistungen,
— Laufzeit des Auftrages,
— Umfang (Personentage) und Rechnungswert (in Euro),
— Eingesetzte Planungsmethoden und Technologien,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Kontaktdaten: Name, Funktion, Telefon, e-Mail)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinweise zur Bewertung
Wirtschaftliches Angebot (fachliche Bewertung)
Bewertungskriterien:
n 1 Punkte: geringer Erfüllungsgrad,
n 3 Punkte: durchschnittlicher Erfüllungsgrad und
n 9 Punkte: hoher Erfüllungsgrad.
Im Rahmen der Angebotsbewertung werden für jedes einzelne Kriterium nach dessen Erfüllungsgrad Leistungspunkte von 1,3 oder 9 Punkten ermittelt. Diese Leistungspunkte werden mit den Gewichtungsfaktoren multipliziert, welche die Bedeutung des Kriteriums widerspiegeln.
Im Rahmen der Angebotsbewertung werden für jedes einzelne Kriterium nach dessen Erfüllungsgrad Leistungspunkte von 1,3 oder 9 Punkten ermittelt. Diese Leistungspunkte werden mit den Gewichtungsfaktoren multipliziert, welche die Bedeutung des Kriteriums widerspiegeln.
Verweise "Typ
A / B" Zielerfüllungsgrad Ergebnis
Kriteriengruppe (KG) *10.000
Kriterien (K)
Leistungsanfrage (L) KG K L ges MP BP LP Anmerkungen zur Bewertung
A Arbeitsproben 100 100 100,00 % 3333
A 1 Funknetz 33,33333333 33,33 % 3333
A 1.1 Konzept zur Fortschreibung des Versorgungsauftrages im Bereich Funknetz im Sinne einer Arbeitsprobe vorhanden? Anlage 2, Kapitel 1 A
A 1.2 Skizzieren sie auf Grundlage der Anforderungen im Kapitel 1 der An-lage 2 ein Konzept zur Erfüllung des Versorgungsauftrages nach GAN-Standard. Stellen Sie die möglichen sowie empfohlene Maß-nahmen in ihrer zeitlichen Abfolge unter Berücksichtigung der Pro-zessabläufe der BDBOS dar. Anlage 2, Kapitel 2 B 100 33,33% 1 3333
A 1.2 Skizzieren sie auf Grundlage der Anforderungen im Kapitel 1 der An-lage 2 ein Konzept zur Erfüllung des Versorgungsauftrages nach GAN-Standard. Stellen Sie die möglichen sowie empfohlene Maß-nahmen in ihrer zeitlichen Abfolge unter Berücksichtigung der Pro-zessabläufe der BDBOS dar. Anlage 2, Kapitel 2 B 100 33,33% 1 3333
A 2 Festnetz 33,33333333 33,33 % 0
A 2.1 Lösungsvorschlag zur Anbindung von Dienststellen im Bereich Festnetz im Sinne einer Arbeitsprobe vorhanden? Anlage 2, Kapitel 2 A
A 2.2 Skizzieren sie auf Grundlage der Anforderungen im Kapitel 2 der An-lage 2 einen Lösungsvorschlag zur WAN-Anbindung einer Dienststel-le an ein Rechenzentrum. Begründen Sie Ihren Lösungsvorschlag. Anlage 2, Kapitel 2 B 100 33,33 % 0 0
A 3 Objektversorgung 33,33333333 33,33 % 0
A 3.1 Konzept zur Versorgung mehrerer kleiner Objekte auf einer begrenzten Fläche im Bereich Objektversorgung im Sinne einer Arbeitsprobe vorhanden? Anlage 2, Kapitel 3 A
A 3.2 Skizzieren sie auf Grundlage der Anforderungen im Kapitel 3 der An-lage 2 Lösungen zur Versorgung der Objekte unter Berücksichtigung existierender bundeseinheitlicher Planungsvorgaben. Begründen Sie eine Lösung. Anlage 2, Kapitel 3 B 100 33,3 3% 0 0
A 3.2 Skizzieren sie auf Grundlage der Anforderungen im Kapitel 3 der An-lage 2 Lösungen zur Versorgung der Objekte unter Berücksichtigung existierender bundeseinheitlicher Planungsvorgaben. Begründen Sie eine Lösung. Anlage 2, Kapitel 3 B 100 33,3 3% 0 0
B Mitarbeiterzuordnung 0
B 1 Leistungsbezogene Mitarbeiterzuordnung 0 B 1.1 Die vorgenommene Zuordnung der Mitarbeiter entspricht in der Qualifikation den zu erbringenden Leistungen. A
Mindeststandards:
Verfahrensart "Nichtoffenes Verfahren
(EU-weit)"
Geschäftszeichen
Schwankungsbereich (SB) in % 10
Entscheidungskriterium (EK) Leistung
"Errechneter SB
(ausgehend von Kennzahl des führenden Angebots)" 333333 bis 300000
Bieter/Nr. Anbieter 5 6
Leistungspunkte 3.333
Preis (netto) 1 EUR 1 EUR 1 EUR 1 EUR
Kennzahl = L/P 3333,33333 0,00000 0,00000 0,00000
Kennzahl skaliert 100 333333 0 0 0
Prüfung des Angebots nach Schwankungsbereich * Angebot innerhalb SB Angebot außerhalb SB Angebot außerhalb SB Angebot außerhalb SB
Leistung gültiger Angebote 3.333 --- --- ---
Preis gültiger Angebote 1 EUR --- --- ---
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach Entscheidungskriterium * 1 --- --- ---
* Wichtiger Hinweis: Die Rundungsregeln des Excel-Programms können zu einer Beeinflussung der Ergebnisse führen, d.h. bei gleichem angezeigten Kennzahlenwert kann aufgrund der Abrundung das Angebot innerhalb des Schwankungsbereichs und die gleiche Kennzahl eines anderen Angebots aufgrund einer Aufrundung außerhalb des Schwankungsbereiches liegen, z. B. bei einem SB-Minimum von 489 kann ein Angebot innerhalb des SB (489,09) und ein anderes Angebot außerhalb des SB liegen (488,95). In einem solchen Fall basiert die Aussage "Prüfung des Angebots nach SB" auf den exakten Zahlenwerten und ist der Anzeige "Kennzahl skaliert" vorzuziehen.
* Wichtiger Hinweis: Die Rundungsregeln des Excel-Programms können zu einer Beeinflussung der Ergebnisse führen, d.h. bei gleichem angezeigten Kennzahlenwert kann aufgrund der Abrundung das Angebot innerhalb des Schwankungsbereichs und die gleiche Kennzahl eines anderen Angebots aufgrund einer Aufrundung außerhalb des Schwankungsbereiches liegen, z. B. bei einem SB-Minimum von 489 kann ein Angebot innerhalb des SB (489,09) und ein anderes Angebot außerhalb des SB liegen (488,95). In einem solchen Fall basiert die Aussage "Prüfung des Angebots nach SB" auf den exakten Zahlenwerten und ist der Anzeige "Kennzahl skaliert" vorzuziehen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
VOL/B, Zahlungsbedingungen der Landesverwaltung Sachsen, 30 Tage Zahlungsziel, preisrechtliche Bestimmungen
Sonstige besondere Bedingungen: Sicherheitsüberprüfung (SÜP 2) nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 96
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Notwendigkeit einer Laufzeit von acht Jahren ergibt sich aus dem zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Länder beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Funk –und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland vom 14. März 2007. Unter § 20 Abs. 1 wird eine Mindestlaufzeit des Abkommens bis zum 31. Dezember 2021 angegeben, eine vorherige Kündigung ist nicht möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt verpflichten sich der Bund und die Länder, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Aufbau und den Betrieb des Digitalfunkes bis zu diesem Zeitpunkt sicherzustellen (§ 1 Satz 2 des Verwaltungsabkommens). Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, ist es notwendig die Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von acht Jahren zu schließen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die Notwendigkeit einer Laufzeit von acht Jahren ergibt sich aus dem zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Länder beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Funk –und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland vom 14. März 2007. Unter § 20 Abs. 1 wird eine Mindestlaufzeit des Abkommens bis zum 31. Dezember 2021 angegeben, eine vorherige Kündigung ist nicht möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt verpflichten sich der Bund und die Länder, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Aufbau und den Betrieb des Digitalfunkes bis zu diesem Zeitpunkt sicherzustellen (§ 1 Satz 2 des Verwaltungsabkommens). Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, ist es notwendig die Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von acht Jahren zu schließen.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Referat 38, Zentrale Vergabestelle
Herrn Kother
Internetadresse: www.sachsen.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustrasse 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 086-151471 (2014-04-30)
Ergänzende Angaben (2014-05-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben