Dienstleistungen zur Organisation und Durchführung des Kongresses Nachhaltige Mobilität

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI)

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur plant im Frühjahr 2015 einen zweitägigen Kongress zum Thema nachhaltige Mobilität durchzuführen.
Für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Kongresses sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Konzeption und Programmentwicklung wird ein Dienstleistungsauftrag vergeben. Der Auftraggeber stellt eine Ansprechperson in Vollzeit zur Verfügung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-28 Auftragsbekanntmachung
2014-10-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI)
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-28 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 104-183082
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird folgendermaßen organisiert: Stufe 1: Teilnahmewettbewerb mit Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes Der Auftraggeber fordert die Interessenten mit dieser Bekanntmachung dazu auf, zum festgesetzten Termin einen Teilnahmeantrag, sowie ein erstes zuschlagsfähiges Angebot einzureichen. Stufe 2: Verhandlung und Vertragsabschluss Anhand der festgelegten Zuschlagskriterien werden maximal drei geeignete Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Mit diesen Teilnehmern werden ggfls. weitere Verhandlungen geführt und die Bewerber zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ: — die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen, — die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen. Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Vrgabeunterlagen). Verhandlungstermine sind für den September 2014 vorgesehen. Ein Präsentationstermin der Angebote wird vorbehalten. Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 14.7.2014, 12:00 Uhr in vierfach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen. Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Kongress Nachhaltige Mobilität – Nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Das Angebot muss umfassen: — Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift, — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren, sowie eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen), — Bestätigung der Bindefrist, — Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden, — Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen, — Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage in den Vergabeunterlagen, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. Die Angebotseröffnung erfolgt am 14.7.2014 um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 der Vergabeunterlagen unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur plant im Frühjahr 2015 einen zweitägigen Kongress zum Thema nachhaltige Mobilität durchzuführen.
Für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Kongresses sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Konzeption und Programmentwicklung wird ein Dienstleistungsauftrag vergeben. Der Auftraggeber stellt eine Ansprechperson in Vollzeit zur Verfügung.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 4 Abs. 9 VOF genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Die NVBW und das MVI können hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2013 vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Angaben zur Erfahrung bei der Bearbeitung vergleichbarer Aufträge vorzulegen. Die Anbieter müssen Sachkunde und Erfahrungen in der Konzeption, Organisation und Durchführung von Kongressen für öffentliche Institutionen vorweisen. Darüber hinaus sind Fach- und Akteurskenntnisse im Themenfeld nachhaltige Mobilität von Vorteil. Dazu haben sie ihre Arbeitserfahrungen der letzten drei Jahre oder einen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
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Der Bieter muss außerdem Flexibilität gewährleisten, um auf Änderungen in der Qualität und Quantität des Kongresses angemessen zu reagieren.
Die mit der Projektdurchführung beauftragten Personen verfügen über einschlägige Erfahrung in der Konzeption, Organisation und Durchführung von Kongressen der genannten Größenordnung. Die Projektleitung und ihre Stellvertretung müssen eine einseitige Übersicht über ihren beruflichen Werdegang und berufliche und fachliche Erfahrungen vorlegen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung erfolgen. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen.
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Anbieter werden ausdrücklich ermuntert, Bietergemeinschaften zu bilden.
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
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Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
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Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart
Herrn Andreas Krauß

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird folgendermaßen organisiert:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb mit Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes
Der Auftraggeber fordert die Interessenten mit dieser Bekanntmachung dazu auf, zum festgesetzten Termin einen Teilnahmeantrag, sowie ein erstes zuschlagsfähiges Angebot einzureichen.
Stufe 2: Verhandlung und Vertragsabschluss
Anhand der festgelegten Zuschlagskriterien werden maximal drei geeignete Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Mit diesen Teilnehmern werden ggfls. weitere Verhandlungen geführt und die Bewerber zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Vrgabeunterlagen).
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Verhandlungstermine sind für den September 2014 vorgesehen. Ein Präsentationstermin der Angebote wird vorbehalten.
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 14.7.2014, 12:00 Uhr in vierfach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Kongress Nachhaltige Mobilität – Nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Das Angebot muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren, sowie eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
Mehr anzeigen
— Bestätigung der Bindefrist,
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
— Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen,
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage in den Vergabeunterlagen, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Die Angebotseröffnung erfolgt am 14.7.2014 um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 der Vergabeunterlagen unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2014/S 104-183082 (2014-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 199-351946
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 104-183082
ABl. S-Ausgabe: 199

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-14 📅
Name: Bietergemeinschaft Hoehner Research & Consulting Group GmbH/u. a.
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2014/S 199-351946 (2014-10-14)