Dienstleistungskonzession für die Bewirtschaftung des Stadthafens Teltow (Marina Teltow)

Stadt Teltow

Die Stadt Teltow als Auftraggeberin plant den Bau eines Stadthafens am Teltowkanal zum Aufbau eines wassersporttouristischen Angebots und zur Erschließung maritimer Potenziale. Mit der konzeptionellen Ausrichtung einer touristischen Freizeitanlage liegt der Fokus auf Attraktivität, Funktionalität und Qualität.
Gesucht wird in Los 1 ein Betreiber, der den Hafen als Konzessionär in Form einer Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreibt. In Los 2 wird ein Betreiber für den Gastronomiebetrieb gesucht. Sowohl Hafenbetrieb als auch Gastronomiebetrieb können an einen Konzessionär vergeben werden, der ggf. in Form einer ARGE oder Projektgesellschaft organisiert ist. Losübergreifende Bewerbungen sind ausdrücklich erwünscht.
Der Bau des Hafens wird durch Mittel des Landes Brandenburg gefördert. Der Fördermittelbescheid liegt vor.
Derzeit läuft das Plangenehmigungsverfahren für den Hafen. Mit der Erteilung der Genehmigung wird in näherer Zeit gerechnet.
Der Bau des Hafens soll im Herbst beginnen und Ende 2015 abgeschlossen sein. Eine Betriebsaufnahme ist für Sommer 2016 vorgesehen.
Der Hafen wird im Auftrag der Stadt errichtet. Vollständig hergestellt werden das Hafenbecken mit den Stegen, die verkehrliche und technische Infrastruktur mit den Stellplätzen, das Bootsregal und die Freiflächen. Anteilig hergestellt wird ein Gebäude mit der Hafenmeisterei und den Serviceeinrichtungen für den Hafenbetrieb (Sanitäranlagen, Waschcenter). Das Obergeschoss, das die Gastronomie beinhaltet, wird als Rohbau hergestellt. Die Grundrissgestaltung und die Einrichtung soll der zukünftige Betreiber selbst nach seinen eigenen Ansprüchen und Wünschen vornehmen.
Die Auftraggeberin stellt für die Errichtung eines Winterlagers angrenzende Flächen zur Verfügung, die optional genutzt werden können. Ebenfalls wird eine Fläche für einen Bootskran zur Verfügung gestellt. Das Winterlager und der Kran sollen durch den Betreiber selbst hergestellt werden. Die Fläche für das Winterlager kann während der Dauer des Betriebs des Hafens durch den Betreiber genutzt werden.
Zum Hafenbetrieb gehört neben dem Betrieb der Anlegestellen, der Slipanlage und der Hafenmeisterei insbesondere die technische Absicherung des Hafenbetriebs sowie Modernisierung/Instandsetzung- und haltung. Darüber hinaus sollen und können hafentypische Leistungen erbracht werden.
Dem zukünftigen Konzessionär wird durch die Auftraggeberin das Recht eingeräumt, den Hafen bzw. den Gastronomiebetrieb zu bewirtschaften sowie angrenzende Flächen für die Errichtung eines Winterlagers (o.ä.) sowie eine Krananlage zu nutzen. Er ist berechtigt, für seine Leistungen von den Nutzern Entgelte zu verlangen. Der Konzessionär trägt das wirtschaftliche Risiko. An die Auftraggeberin hat er eine Pacht zu zahlen, deren Höhe und Ausgestaltung im Verfahren verhandelt werden soll.
Die Vertragslaufzeit soll mindestens 5 und maximal 15 Jahre betragen. Die genaue Dauer soll im Verfahren verhandelt werden. Eine Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre ist vorgesehen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-21.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-21 Auftragsbekanntmachung