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Ausgangslage:Derzeit werden folgende Werbeanlagen in der Stadt Paderborn im Rahmen von Werbeverträgen betrieben:76 Allgemeinstellen/Klebesäulen mit bis zu 24 A1 Plakaten;32 Ganzstellen/Klebesäulen mit 2 bis 3 Plakaten im 6/1-Format davon 11 beleuchtet;1 City-Light Säule mit 2 hinterleuchteten Werbeflächen;61 Großflächen im 18/1-Format;9 Stadtinformationsanlagen, Vitrinen im 4/1-Format mit Stadtplan und seitlicher kleinteiliger Werbung;5 City-Light-Poster, Vitrinen als Stadtinformationsanlagen (1 Seite Stadtplanausschnitt, 1 Seite Werbung);3 City-Light-Poster, Vitrinen (2 Seiten Werbung);2 City-Light-Boards (Mega-Light-Boards) im 18/1-Format;144 Mastrahmen mit kommerzieller Werbung im A1-Format;116 Mastrahmen mit städtischer Werbung im A1-Format;9 Uhrensäulen;33 Standorte des Amtes für Stadtmarketing im Format 2 x 3 m mit 66 Werbeflächen, Festbelegung durch das Amt für Stadtmarketing;8 Standorte der Schloßpark- und Lippeseegesellschaft im Format 2 x 3 m mit 16 Werbeflächen,Festbelegung durch die Schloßpark- und Lippeseegesellschaft;Die 33 und 8 Standorte der 2 x 3 m Flächen des Amtes für Stadtmarketing und der Schloßpark- und Lippeseegesellschaft im Stadtgebiet sind von der Exklusivität ausgeschlossen, ebenso wie die 9 Stadtinformationsanlagen mit seitlicher kleinteiliger Werbung und einem Stadtplan.104 Buswartehallen im Eigentum des jetzigen Konzessionärs (84 Buswartehallen mit City-Light-Poster, 17 Buswartehallen mit Großflächen, 3 Buswartehallen ohne Werbung);162 Buswartehallen im Eigentum der Stadt Paderborn ohne Werbung;Bei Beginn des künftigen Vertrages befinden sich alle 104 Buswartehallen im Eigentum der Stadt Paderborn.Am Bahnhofsvorplatz sind sechs neue Wartehallen der Firma Mabeg mit dem Einsatz von Fördermitteln aufgebaut. Die in diesen Buswartehallen befindlichen City-Light-Poster Vitrinen sind von dem exklusiven Neuvertrag ausgeschlossen und werden für städtische Werbung genutzt.Der Neuvertrag wird mit einer Vertragslaufzeit ab 2016 von 15 Jahren ausgeschrieben. Mit dem Neuvertrag wird eine Formatexklusivität in der Stadt Paderborn für den öffentlichen Plakatanschlag an den Auftragnehmer vergeben.Die Formatexklusivität umfasst die Formate 18/1, 8/1, 6/1, 4/1, A1, A0, B1, B0 und kleiner (kommerzielle Veranstaltungswerbung), die dem künftigen Auftragnehmer in der Stadt Paderborn eingeräumt werden.Nicht erfasst von dem Neuvertrag ist kommerzielle Werbung an den Orten der Leistung (z. B. Passanten Stopper). Hier gelten gesetzliche Vorschriften und/oder Satzungen.Die Stadt Paderborn stellt sich für die künftige Darstellung der Außenwerbung im öffentlichen Raum nachfolgend dargestellte Mengengerüste vor.Den Bietern wird die Gelegenheit gegeben, im Rahmen von Standortvorschlägen Optimierungen vorzustellen. Die Bieter erhalten die Gelegenheit, ihre Optimierungsvorschläge im Rahmen eines Gespräches zu erläutern. Die Stadt Paderborn erwartet, dass alle künftigen Werbeanlagen neu errichtet werden.Die Stadt Paderborn behält sich ggfls. Änderungen für den nachfolgend geschilderten Umfang für die auszuschreibenden Leistungsinhalte vor. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.Im Rahmen des ausgeschriebenen Mengengerüstes sind die derzeitigen Standorte zu berücksichtigen. Bei der nachfolgend genannten Anzahl „neuer“ Werbeelemente handelt es sich nicht um zusätzliche Standorte zum derzeitigen Mengengerüst.Buswartehallen (WH).Das Mengengerüst enthält 104 neue WH (Ausbaustufe 1) mit bis zu 104 neuen hinterleuchteten 4/1-Vitrinen.Der Bieter kann in einer abrufbaren Option (Ausbaustufe 2) bis zu 60 weitere Wartehäuschen-Standorte mit hinterleuchteter 4/1-Vitrinenwerbung anbieten, wenn er aus seiner Markteinschätzung heraus dafür dauerhafte Vermarktungschancen in Paderborn sieht.Im Einzelnen beinhaltet die obige Obergrenze solche WH-Standorte, die durch das Busnetz (Ausbaustufe 1) vorgegeben sind, und solche Standorte, die vom Bieter mit eigenen Standortvorschlägen für die obige Option (Ausbaustufe 2) und/oder Streckenerweiterungen im Angebot ergänzt werden können.Frei stehende City-Light-Poster-Vitrinen (CLP) und Stadtinformationsanlagen (SIA).Die folgenden Formate für Werbeplakate werden Vertragsgrundlage für die exklusive Vermarkung der Werbeträger:für Vitrinen:2 x 4/1-Format – 17 60 mm x 1 190 mm,2 x 3 x 4/1-Format – 1 760 mm x 1 190 mm (Wechsleroption).Das Mengengerüst enthält bis zu 25 neue frei stehende CLP-Vitrinen und SIA mit der Aufteilung in 5 Stück als SIA und bis zu 20 Stück als frei stehende CLP-Vitrinen (40 Werbeflächen). Von den 40 Werbeflächen sind 15 Flächen für die städtische Kulturwerbung vorgesehen. Das Mengengerüst stellt die maximal zulässige Obergrenze dar.City-Light-Säulen (CLS).Die folgenden Formate für Werbeplakate werden Vertragsgrundlage für die exklusive Vermarktung dieser Werbeträger:für hinterleuchtete 8/1-Säulen (CLS):6 x 4/1-Format – 1 760 mm x 1 190 mm,3 x 8/1-Format – 3 500 mm x 1 190 mm.Das Mengengerüst enthält bis zu 20 neue hinterleuchtete und drehbare 8/1 Säulen einschließlich möglicher ergänzender Multifunktionsstandorte. Das Mengengerüst stellt die maximal zulässige Obergrenze dar.Ganzstellen Klebe Säulen (GS).Es sind neue Klebesäulen mit optionaler Beleuchtung als 8/1 Säulenkörper geplant zur wirtschaftlicheren Nutzung des 6/1- und/oder 8/1-Plakatformats.Die 6/1- und 8/1-Formate können exklusiv vermarktet werden im3 x 6/1-Format (2 520 mm x 1 190 mm) und/oder gemischt,2 x 6/1-Format (2 520 mm x 1 190 mm) und/oder gemischt,3 x 8/1-Format (3 500 mm x 1 190 mm) und/oder gemischt,2 x 8/1-Format (3 500 mm x 1 190 mm).Das Mengengerüst enthält bis zu 35 neue Säulen. Das Mengengerüst stellt die maximal zulässige Obergrenze dar.Der Auftraggeber gestattet dem Bieter im Rahmen seines Angebotes die Säulen bei Vermarktungserfordernissen in höherwertige hinterleuchtete 8/1-Säulen umzuwandeln und im Angebot zu kennzeichnen. Dies unter Vorbehalt der Erfüllung der baurechtlichen und planerischen Vorgaben im Einzelfall.City-Light-Boards (CLB).Es sind 20 City-Light-Boards möglich. Der Auftraggeber bietet dem künftigen Auftragnehmer die Option zur Auf- oder Umrüstung geeigneter Standorte in solche Standorte mit Digitaloption an.Die Freigabe bezieht sich auf herkömmliche CLB (Standbilder und Bildwechsel in längeren Zeitabständen der bekannten Art) und nicht auf Videoleinwände oder Einrichtungen mit ähnlicher Technik, Leuchtstärke, schneller Bildfolge und sonstigen Wiedergabeeffekten, die in besonderem Maße geeignet sind, Ablenkungsgefahren im Straßenverkehr zu erzeugen.Die Standorte der neuen City-Light-Boards sind seitens des Auftraggebers festgelegt.Großflächen-Standorte (GF) als Klebeanschlag.Das Mengengerüst enthält bis zu 40 neue Großflächen-Standorte (GF) als Klebeanschlag im 18/1-Format. Diese Zahl stellt die maximal zulässige Obergrenze dar.Allgemeinstellen Klebe Säulen (AS).Das Mengengerüst umfasst neue Standorte für den Allgemeinanschlag und enthält bis zu 35 neue Allgemeinsäulen als 8/1-Säulen. Das Mengengerüst stellt die maximal zulässige Obergrenze dar.Der Auftraggeber gestattet dem Bieter im Rahmen seines Angebotes die Säulen bei Vermarktungserfordernissen in höherwertige hinterleuchtete 8/1-Säulen umzuwandeln und im Angebot zu kennzeichnen. Dies unter Vorbehalt der Erfüllung der baurechtlichen und planerischen Vorgaben im Einzelfall.Mastrahmen – unbeleuchtet und beleuchtet.Das Mengengerüst umfasst 220 neue unbeleuchtete Mastrahmen im Format A1 und nach Absprache mit dem AG anteilige Formatoptionen A0, B0 oder B1. 120 Mastrahmen können für werbliche Zwecke und 100 Mastrahmen für städtische Zwecke genutzt werden.Abbau der Altanlagen:Die Kosten für den Abbau und die Entsorgung (einschließlich der Fundamente und der Möblierung) der Buswartehallen sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Anlagen sind aufzunehmen und einer geeigneten, schadlosen Verwertung zuzuführen.Der Abbau der derzeitigen Werbeanlagen in der Stadt Paderborn wird ab dem 1.1.2016 vom jetzigen Konzessionär auf dessen Kosten erfolgen.