Gegenstand der Konzession ist die Durchführung der bodengebundenen Notfallrettung am Standort Taufkirchen (Vils) mittels Einsatz eines Rettungswagens (RTW) sowie Transport der Notfallpatienten mit entsprechend geschultem Personal auf Weisung der Integrierten Leitstelle Erding, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs Erding. Die Konzessionsvergabe erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren (vom 1.1.2015 bis 31.12.2019). Am Standort ist der Rettungswagen an einem Stellplatz zu stationieren und an jedem Tag eines Jahres von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (168 Wochenstunden) vorzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rettungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rettungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Erding
Postanschrift: Alois-Schießl-Platz 2
Postleitzahl: 85435
Postort: Erding
Kontakt
E-Mail: zrf-erding@lra-ed.de📧
Telefon: +49 8122581293📞
Fax: +49 8122581296 📠
1. Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages, sondern ein Auswahlverfahren für eine Dienstleistungskonzession. Das Auswahlverfahren unterliegt der Maßgabe von Art. 13 BayRDG sowie der Bestimmungen des BayVwVfG. Die europaweite Bekanntmachung dieses Auswahlverfahrens erfolgt freiwillig; die §§ 97 ff. GWB sowie die Bestimmungen der VgV und der VOL/A sind aufgrund des Vorliegens einer Dienstleistungskonzession nicht anwendbar. Soweit in dieser Bekanntmachung stellenweise vom „Auftrag“, „Auftraggeber“, „Auftragsgegenstand“ etc. die Rede ist, liegt das daran, dass für Dienstleistungskonzessionen vom Amt für Veröffentlichungen der EU kein spezielles Formular bereitgestellt wird und deshalb für diese freiwillige Bekanntmachung auf das Formular für öffentliche Aufträge zurückgegriffen werden musste. Ferner liegt – entgegen der oben unter Ziffer IV.1.1) angegebenen Verfahrensart – hier kein Offenes Verfahren, sondern ein Auswahlverfahren nach Art. 13 BayRDG vor.
2. Im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, rettungsdienstliche Einsätze durchzuführen, wird insbesondere geprüft, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage ist, durch zusätzliches Leistungspotenzial auch Großschadenslagen zu bewältigen (Art. 19 Abs. 2 S. 4 BayRDG). Näheres hierzu siehe in den Unterlagen für das Auswahlverfahren, dort Ziffern 5.4 und 6.2 der Bedingungen und Anlage 3.
3. Mit der Anforderung der Unterlagen für das Auswahlverfahren haben die Interessenten eine E-Mail-Adresse zu benennen. Die Interessenten haben dafür Sorge zu tragen, dass sie E-Mails, die vom Konzessionsgeber an die benannte E-Mail-Adresse versendet werden, für die Dauer des Auswahlverfahrens stets unverzüglich erreichen. Die Anforderung der Unterlagen sollte möglichst per E-Mail erfolgen.
1. Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages, sondern ein Auswahlverfahren für eine Dienstleistungskonzession. Das Auswahlverfahren unterliegt der Maßgabe von Art. 13 BayRDG sowie der Bestimmungen des BayVwVfG. Die europaweite Bekanntmachung dieses Auswahlverfahrens erfolgt freiwillig; die §§ 97 ff. GWB sowie die Bestimmungen der VgV und der VOL/A sind aufgrund des Vorliegens einer Dienstleistungskonzession nicht anwendbar. Soweit in dieser Bekanntmachung stellenweise vom „Auftrag“, „Auftraggeber“, „Auftragsgegenstand“ etc. die Rede ist, liegt das daran, dass für Dienstleistungskonzessionen vom Amt für Veröffentlichungen der EU kein spezielles Formular bereitgestellt wird und deshalb für diese freiwillige Bekanntmachung auf das Formular für öffentliche Aufträge zurückgegriffen werden musste. Ferner liegt – entgegen der oben unter Ziffer IV.1.1) angegebenen Verfahrensart – hier kein Offenes Verfahren, sondern ein Auswahlverfahren nach Art. 13 BayRDG vor.
2. Im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, rettungsdienstliche Einsätze durchzuführen, wird insbesondere geprüft, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage ist, durch zusätzliches Leistungspotenzial auch Großschadenslagen zu bewältigen (Art. 19 Abs. 2 S. 4 BayRDG). Näheres hierzu siehe in den Unterlagen für das Auswahlverfahren, dort Ziffern 5.4 und 6.2 der Bedingungen und Anlage 3.
3. Mit der Anforderung der Unterlagen für das Auswahlverfahren haben die Interessenten eine E-Mail-Adresse zu benennen. Die Interessenten haben dafür Sorge zu tragen, dass sie E-Mails, die vom Konzessionsgeber an die benannte E-Mail-Adresse versendet werden, für die Dauer des Auswahlverfahrens stets unverzüglich erreichen. Die Anforderung der Unterlagen sollte möglichst per E-Mail erfolgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung der bodengebundenen Notfallrettung am Standort Taufkirchen (Vils) mittels Einsatz eines Rettungswagens (RTW) sowie Transport der Notfallpatienten mit entsprechend geschultem Personal auf Weisung der Integrierten Leitstelle Erding, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs Erding. Die Konzessionsvergabe erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren (vom 1.1.2015 bis 31.12.2019). Am Standort ist der Rettungswagen an einem Stellplatz zu stationieren und an jedem Tag eines Jahres von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (168 Wochenstunden) vorzuhalten.
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung der bodengebundenen Notfallrettung am Standort Taufkirchen (Vils) mittels Einsatz eines Rettungswagens (RTW) sowie Transport der Notfallpatienten mit entsprechend geschultem Personal auf Weisung der Integrierten Leitstelle Erding, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs Erding. Die Konzessionsvergabe erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren (vom 1.1.2015 bis 31.12.2019). Am Standort ist der Rettungswagen an einem Stellplatz zu stationieren und an jedem Tag eines Jahres von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (168 Wochenstunden) vorzuhalten.
Referenznummer: 0920.42
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Erding.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet; dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen; dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; dass im Auswahlverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden; dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Strafbestimmungen oder entsprechende Strafnormen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist; dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind und Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz gegen das Unternehmen nicht anhängig sind; und dass alle Pflichten aus der Mitgliedschaft in der jeweiligen Berufsgenossenschaft erfüllt werden und auch in den vergangenen Jahren erfüllt wurden.
1. Eigenerklärung des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet; dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen; dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; dass im Auswahlverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden; dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Strafbestimmungen oder entsprechende Strafnormen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist; dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind und Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz gegen das Unternehmen nicht anhängig sind; und dass alle Pflichten aus der Mitgliedschaft in der jeweiligen Berufsgenossenschaft erfüllt werden und auch in den vergangenen Jahren erfüllt wurden.
2. Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder eines gleichwertigen Nachweises zum Gewerbebetrieb des Bewerbers, sofern dieser/dieses nicht im Handelsregister eingetragen ist (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder eines gleichwertigen Nachweises zum Gewerbebetrieb des Bewerbers, sofern dieser/dieses nicht im Handelsregister eingetragen ist (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
3. Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des Bewerbers (nicht älter als 6 Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
3. Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des Bewerbers (nicht älter als 6 Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
4. Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses des Bewerbers oder der für ihn handelnden Personen (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
4. Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses des Bewerbers oder der für ihn handelnden Personen (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Ausländische Bewerber, Bewerbergemeinschaften oder Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen anstelle der oben unter Ziffer 2. bis 4. geforderten Bescheinigungen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorlegen.
Ausländische Bewerber, Bewerbergemeinschaften oder Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen anstelle der oben unter Ziffer 2. bis 4. geforderten Bescheinigungen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage eines Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Eigenkapital- bzw. Ergänzungsbescheinigung gemäß Anlage 9 der Unterlagen für das Auswahlverfahren). Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Vorlage eines Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Eigenkapital- bzw. Ergänzungsbescheinigung gemäß Anlage 9 der Unterlagen für das Auswahlverfahren). Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Vorlage eines Versicherungsnachweises (in Form eines Versicherungsvertrags/Versicherungsscheins) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am Standort Taufkirchen im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Vorlage eines Versicherungsnachweises (in Form eines Versicherungsvertrags/Versicherungsscheins) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am Standort Taufkirchen im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
Mindeststandards:
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am Standort Taufkirchen (Vils) im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am Standort Taufkirchen (Vils) im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung des Bewerbers zu vergleichbaren Referenzen aus den Jahren 2011 bis 2014 nach Maßgabe des Formblatts „Eigenerklärung zu Referenzen“ (Anlage 8 der Unterlagen für das Auswahlverfahren). Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die den Rettungsdienst am Standort Taufkirchen (Vils) im eigenen Unternehmen durchführen sollen, vergleichbare Referenzen zu benennen.
1. Eigenerklärung des Bewerbers zu vergleichbaren Referenzen aus den Jahren 2011 bis 2014 nach Maßgabe des Formblatts „Eigenerklärung zu Referenzen“ (Anlage 8 der Unterlagen für das Auswahlverfahren). Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die den Rettungsdienst am Standort Taufkirchen (Vils) im eigenen Unternehmen durchführen sollen, vergleichbare Referenzen zu benennen.
2. Vorlage von Nachweisen der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte des Bewerbers berechtigten Person(en) gemäß der Verordnung über den Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen, die Notfallrettung und Krankentransport betreiben (BayRDGEignungsV). Alternativ genügt ein gleichwertiger Nachweis aus anderen Bundesländern bzw. Mitgliedstaaten. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am Standort Taufkirchen (Vils) im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
2. Vorlage von Nachweisen der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte des Bewerbers berechtigten Person(en) gemäß der Verordnung über den Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen, die Notfallrettung und Krankentransport betreiben (BayRDGEignungsV). Alternativ genügt ein gleichwertiger Nachweis aus anderen Bundesländern bzw. Mitgliedstaaten. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am Standort Taufkirchen (Vils) im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
3. Vorlage eines schlüssigen Konzepts für die erweiterte Vorhaltung mit Nachweis der Mindestbedingungen gemäß Ziffer 5.4 der Bedingungen des Auswahlverfahrens.
Mindeststandards:
1. Benennung einer Referenz des Bewerbers aus den Jahren 2011 bis 2014, die vergleichbare Leistungen der Notfallrettung im Rahmen des öffentlichen Rettungsdienstes zum Gegenstand hat. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine entsprechende Referenz von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen, die den Rettungsdienst am Standort Taufkirchen (Vils) im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
1. Benennung einer Referenz des Bewerbers aus den Jahren 2011 bis 2014, die vergleichbare Leistungen der Notfallrettung im Rahmen des öffentlichen Rettungsdienstes zum Gegenstand hat. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine entsprechende Referenz von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen, die den Rettungsdienst am Standort Taufkirchen (Vils) im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
2. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte berechtigten Person(en) gemäß der Verordnung über den Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen, die Notfallrettung und Krankentransport betreiben (BayRDGEignungsV). Alternativ genügt ein gleichwertiger Nachweis aus anderen Bundesländern bzw. Mitgliedstaaten. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am Standort Taufkirchen (Vils) im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
2. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte berechtigten Person(en) gemäß der Verordnung über den Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen, die Notfallrettung und Krankentransport betreiben (BayRDGEignungsV). Alternativ genügt ein gleichwertiger Nachweis aus anderen Bundesländern bzw. Mitgliedstaaten. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am Standort Taufkirchen (Vils) im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter und gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Bernd Dominique Freytag
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0920.42
Zusätzliche Informationen
1. Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages, sondern ein Auswahlverfahren für eine Dienstleistungskonzession. Das Auswahlverfahren unterliegt der Maßgabe von Art. 13 BayRDG sowie der Bestimmungen des BayVwVfG. Die europaweite Bekanntmachung dieses Auswahlverfahrens erfolgt freiwillig; die §§ 97 ff. GWB sowie die Bestimmungen der VgV und der VOL/A sind aufgrund des Vorliegens einer Dienstleistungskonzession nicht anwendbar. Soweit in dieser Bekanntmachung stellenweise vom „Auftrag“, „Auftraggeber“, „Auftragsgegenstand“ etc. die Rede ist, liegt das daran, dass für Dienstleistungskonzessionen vom Amt für Veröffentlichungen der EU kein spezielles Formular bereitgestellt wird und deshalb für diese freiwillige Bekanntmachung auf das Formular für öffentliche Aufträge zurückgegriffen werden musste. Ferner liegt – entgegen der oben unter Ziffer IV.1.1) angegebenen Verfahrensart – hier kein Offenes Verfahren, sondern ein Auswahlverfahren nach Art. 13 BayRDG vor.
1. Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages, sondern ein Auswahlverfahren für eine Dienstleistungskonzession. Das Auswahlverfahren unterliegt der Maßgabe von Art. 13 BayRDG sowie der Bestimmungen des BayVwVfG. Die europaweite Bekanntmachung dieses Auswahlverfahrens erfolgt freiwillig; die §§ 97 ff. GWB sowie die Bestimmungen der VgV und der VOL/A sind aufgrund des Vorliegens einer Dienstleistungskonzession nicht anwendbar. Soweit in dieser Bekanntmachung stellenweise vom „Auftrag“, „Auftraggeber“, „Auftragsgegenstand“ etc. die Rede ist, liegt das daran, dass für Dienstleistungskonzessionen vom Amt für Veröffentlichungen der EU kein spezielles Formular bereitgestellt wird und deshalb für diese freiwillige Bekanntmachung auf das Formular für öffentliche Aufträge zurückgegriffen werden musste. Ferner liegt – entgegen der oben unter Ziffer IV.1.1) angegebenen Verfahrensart – hier kein Offenes Verfahren, sondern ein Auswahlverfahren nach Art. 13 BayRDG vor.
2. Im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, rettungsdienstliche Einsätze durchzuführen, wird insbesondere geprüft, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage ist, durch zusätzliches Leistungspotenzial auch Großschadenslagen zu bewältigen (Art. 19 Abs. 2 S. 4 BayRDG). Näheres hierzu siehe in den Unterlagen für das Auswahlverfahren, dort Ziffern 5.4 und 6.2 der Bedingungen und Anlage 3.
2. Im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, rettungsdienstliche Einsätze durchzuführen, wird insbesondere geprüft, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage ist, durch zusätzliches Leistungspotenzial auch Großschadenslagen zu bewältigen (Art. 19 Abs. 2 S. 4 BayRDG). Näheres hierzu siehe in den Unterlagen für das Auswahlverfahren, dort Ziffern 5.4 und 6.2 der Bedingungen und Anlage 3.
3. Mit der Anforderung der Unterlagen für das Auswahlverfahren haben die Interessenten eine E-Mail-Adresse zu benennen. Die Interessenten haben dafür Sorge zu tragen, dass sie E-Mails, die vom Konzessionsgeber an die benannte E-Mail-Adresse versendet werden, für die Dauer des Auswahlverfahrens stets unverzüglich erreichen. Die Anforderung der Unterlagen sollte möglichst per E-Mail erfolgen.
3. Mit der Anforderung der Unterlagen für das Auswahlverfahren haben die Interessenten eine E-Mail-Adresse zu benennen. Die Interessenten haben dafür Sorge zu tragen, dass sie E-Mails, die vom Konzessionsgeber an die benannte E-Mail-Adresse versendet werden, für die Dauer des Auswahlverfahrens stets unverzüglich erreichen. Die Anforderung der Unterlagen sollte möglichst per E-Mail erfolgen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bayerisches Verwaltungsgericht München
Postanschrift: Bayerstraße 30
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Quelle: OJS 2014/S 139-250015 (2014-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages, sondern ein Auswahlverfahren für eine Dienstleistungskonzession. Das Auswahlverfahren unterlag der Maßgabe von Art. 13 BayRDG sowie der Bestimmungen des BayVwVfG. Die europaweite Bekanntmachung des Ergebnisses dieses Auswahlverfahrens erfolgt freiwillig; die §§ 97 ff. GWB sowie die Bestimmungen der VgV und der VOL/A sind aufgrund des Vorliegens einer Dienstleistungskonzession nicht anwendbar. Soweit in dieser Bekanntmachung stellenweise vom „Auftrag“, „Auftraggeber“, „Auftragsgegenstand“ etc. die Rede ist, liegt das daran, dass für Dienstleistungskonzessionen vom Amt für Veröffentlichungen der EU kein spezielles Formular bereitgestellt wird und deshalb für diese freiwillige Bekanntmachung auf das Formular für öffentliche Aufträge zurückgegriffen werden musste. Ferner wurde vorliegend – entgegen der oben unter Ziffer IV.1.1) angegebenen Verfahrensart – hier kein Offenes Verfahren, sondern ein Auswahlverfahren nach Art. 13 BayRDG durchgeführt.
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages, sondern ein Auswahlverfahren für eine Dienstleistungskonzession. Das Auswahlverfahren unterlag der Maßgabe von Art. 13 BayRDG sowie der Bestimmungen des BayVwVfG. Die europaweite Bekanntmachung des Ergebnisses dieses Auswahlverfahrens erfolgt freiwillig; die §§ 97 ff. GWB sowie die Bestimmungen der VgV und der VOL/A sind aufgrund des Vorliegens einer Dienstleistungskonzession nicht anwendbar. Soweit in dieser Bekanntmachung stellenweise vom „Auftrag“, „Auftraggeber“, „Auftragsgegenstand“ etc. die Rede ist, liegt das daran, dass für Dienstleistungskonzessionen vom Amt für Veröffentlichungen der EU kein spezielles Formular bereitgestellt wird und deshalb für diese freiwillige Bekanntmachung auf das Formular für öffentliche Aufträge zurückgegriffen werden musste. Ferner wurde vorliegend – entgegen der oben unter Ziffer IV.1.1) angegebenen Verfahrensart – hier kein Offenes Verfahren, sondern ein Auswahlverfahren nach Art. 13 BayRDG durchgeführt.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kosten der Durchführung (50)
2. Konzept für die Durchführung der Notfallrettung (50)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erding
🏙️
1) Am 11.12.2019 wurde im Supplement des EU-Amtsblatt unter 2019/S 239-587805 über die vorliegende Vertragsverlängerung eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB bekannt gemacht. Die Nachtragsvereinbarung, die Gegenstand dieser Bekanntmachung ist, wurde erst nach Ablauf der Frist des § 135 Abs. 3 GWB (mindestens 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der freiwilligen ex-ante-Bekanntmachung) am 23.12.2019 abgeschlossen.
In der Bekanntmachung vom 11.12.2019 (2019/S 239-587805) wurden unter Ziffer IV.1.1) auch die Gründe für die Änderung näher dargelegt. Auf diese Ausführungen wird in Ergänzung zu den Erläuterungen unten bei Ziffer VII.2.2) verwiesen.
Die am 23.12.2019 abgeschlossene Vertragsverlängerung wird mit der vorliegenden Bekanntmachung noch einmal nachträglich veröffentlicht. Diese ex-post-Bekanntmachung erfolgt nach § 132 Abs. 5, 154 Nr. 3 GWB i. V. m. §§ 21 Abs.2 und 22 Abs. 4 KonzVgV.
2) Die Angaben bei Ziffer V.2.4) und Ziffer VII.2.3) sind gerundet. Zudem handelt es sich bei den prognostizierten Zahlen bei Ziffer VII.1.6) und Ziffer VII.2.3) um Schätzungen des Maximalwertes. Voraussichtlich liegt der Wert der Vertragsänderung zwischen 1 000 000 und maximal 1 100,00 EUR (für die zweijährige Laufzeit).
1) Am 11.12.2019 wurde im Supplement des EU-Amtsblatt unter 2019/S 239-587805 über die vorliegende Vertragsverlängerung eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB bekannt gemacht. Die Nachtragsvereinbarung, die Gegenstand dieser Bekanntmachung ist, wurde erst nach Ablauf der Frist des § 135 Abs. 3 GWB (mindestens 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der freiwilligen ex-ante-Bekanntmachung) am 23.12.2019 abgeschlossen.
In der Bekanntmachung vom 11.12.2019 (2019/S 239-587805) wurden unter Ziffer IV.1.1) auch die Gründe für die Änderung näher dargelegt. Auf diese Ausführungen wird in Ergänzung zu den Erläuterungen unten bei Ziffer VII.2.2) verwiesen.
Die am 23.12.2019 abgeschlossene Vertragsverlängerung wird mit der vorliegenden Bekanntmachung noch einmal nachträglich veröffentlicht. Diese ex-post-Bekanntmachung erfolgt nach § 132 Abs. 5, 154 Nr. 3 GWB i. V. m. §§ 21 Abs.2 und 22 Abs. 4 KonzVgV.
2) Die Angaben bei Ziffer V.2.4) und Ziffer VII.2.3) sind gerundet. Zudem handelt es sich bei den prognostizierten Zahlen bei Ziffer VII.1.6) und Ziffer VII.2.3) um Schätzungen des Maximalwertes. Voraussichtlich liegt der Wert der Vertragsänderung zwischen 1 000 000 und maximal 1 100,00 EUR (für die zweijährige Laufzeit).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung der bodengebundenen Notfallrettung am Standort Taufkirchen (Vils) mittels Einsatz eines Rettungswagens (RTW) sowie der Transport der Notfallpatienten mit entsprechend geschultem Personal auf Weisung der Integrierten Leitstelle Erding, grundsätzlich unabhängig von den Grenzendes Rettungsdienstbereichs Erding. Am Standort ist der Rettungswagen an einem Stellplatz zu stationieren und an jedem Tag eines Jahres von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (168 Wochenstunden) vorzuhalten.
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung der bodengebundenen Notfallrettung am Standort Taufkirchen (Vils) mittels Einsatz eines Rettungswagens (RTW) sowie der Transport der Notfallpatienten mit entsprechend geschultem Personal auf Weisung der Integrierten Leitstelle Erding, grundsätzlich unabhängig von den Grenzendes Rettungsdienstbereichs Erding. Am Standort ist der Rettungswagen an einem Stellplatz zu stationieren und an jedem Tag eines Jahres von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (168 Wochenstunden) vorzuhalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Taufkirchen (Vils)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-20 📅
Name: Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Garmischer Str. 19-21
Postort: München
Postleitzahl: 80373
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 300 000 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.zrf-erding.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Am 11.12.2019 wurde im Supplement des EU-Amtsblatt unter 2019/S 239-587805 über die vorliegende Vertragsverlängerung eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB bekannt gemacht. Die Nachtragsvereinbarung, die Gegenstand dieser Bekanntmachung ist, wurde erst nach Ablauf der Frist des § 135 Abs. 3 GWB (mindestens 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der freiwilligen ex-ante-Bekanntmachung) am 23.12.2019 abgeschlossen.
1) Am 11.12.2019 wurde im Supplement des EU-Amtsblatt unter 2019/S 239-587805 über die vorliegende Vertragsverlängerung eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB bekannt gemacht. Die Nachtragsvereinbarung, die Gegenstand dieser Bekanntmachung ist, wurde erst nach Ablauf der Frist des § 135 Abs. 3 GWB (mindestens 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der freiwilligen ex-ante-Bekanntmachung) am 23.12.2019 abgeschlossen.
In der Bekanntmachung vom 11.12.2019 (2019/S 239-587805) wurden unter Ziffer IV.1.1) auch die Gründe für die Änderung näher dargelegt. Auf diese Ausführungen wird in Ergänzung zu den Erläuterungen unten bei Ziffer VII.2.2) verwiesen.
Die am 23.12.2019 abgeschlossene Vertragsverlängerung wird mit der vorliegenden Bekanntmachung noch einmal nachträglich veröffentlicht. Diese ex-post-Bekanntmachung erfolgt nach § 132 Abs. 5, 154 Nr. 3 GWB i. V. m. §§ 21 Abs.2 und 22 Abs. 4 KonzVgV.
2) Die Angaben bei Ziffer V.2.4) und Ziffer VII.2.3) sind gerundet. Zudem handelt es sich bei den prognostizierten Zahlen bei Ziffer VII.1.6) und Ziffer VII.2.3) um Schätzungen des Maximalwertes. Voraussichtlich liegt der Wert der Vertragsänderung zwischen 1 000 000 und maximal 1 100,00 EUR (für die zweijährige Laufzeit).
2) Die Angaben bei Ziffer V.2.4) und Ziffer VII.2.3) sind gerundet. Zudem handelt es sich bei den prognostizierten Zahlen bei Ziffer VII.1.6) und Ziffer VII.2.3) um Schätzungen des Maximalwertes. Voraussichtlich liegt der Wert der Vertragsänderung zwischen 1 000 000 und maximal 1 100,00 EUR (für die zweijährige Laufzeit).
Die Unwirksamkeit des gegenständlichen Vertrags kann grundsätzlich im Wege eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff. GWB festgestellt werden. Insbesondere zu den insoweit bestehenden Fristen wird hier allerdings auf § 135 GWB verwiesen. Dieser lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des gegenständlichen Vertrags kann grundsätzlich im Wege eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff. GWB festgestellt werden. Insbesondere zu den insoweit bestehenden Fristen wird hier allerdings auf § 135 GWB verwiesen. Dieser lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Auf § 135 Abs. 3 GWB wird noch einmal ausdrücklich aufmerksam gemacht. Von dieser Möglichkeit einer freiwilligen ex-ante-Bekanntmachung hat der Konzessionsgeber vorliegend durch die Veröffentlichung vom 11.12.2019 im Supplement des EU-Amtsblatt unter 2019/S 239-587805 Gebrauch gemacht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf § 135 Abs. 3 GWB wird noch einmal ausdrücklich aufmerksam gemacht. Von dieser Möglichkeit einer freiwilligen ex-ante-Bekanntmachung hat der Konzessionsgeber vorliegend durch die Veröffentlichung vom 11.12.2019 im Supplement des EU-Amtsblatt unter 2019/S 239-587805 Gebrauch gemacht.
Weiter ist zu beachten, dass ein wirksam erteilter Vertragsschluss nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr durch die Vergabekammer aufgehoben werden kann.
Schließlich wird hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 013-026936 (2020-01-16)