Zusätzliche Informationen
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben in 2-facher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben. Für die elektronische Abgabe auf CD sind entsprechende Unterverzeichnisse auf der CD anzulegen die ebenfalls mit Register A und fortlaufend bezeichnet sind, siehe Punkt III.2.1). Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als Email ist nicht ausreichend.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „Aktuell“ in Ziffer III.2. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf. Außer Punkt III.2.1, Register B) – HR-Auszug, dort 6 Monate.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.2.1), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern IIII.2.1) bis III.2.3) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
9. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
10. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
B. Abschichtung
Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem vierstufigen Verfahren ermittelt:
1. Stufe: Formale Prüfung auf Vorliegen der geforderten Nachweise und Erklärungen
2. Stufe: Prüfung des Vorliegend von vergaberechtlichen Ausschlussgründen (= Erfüllung der als Mindestbedingung bezeichneten Anforderungen)
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und der technischen Ausstattung im Verhältnis zur ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 10 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle die zu Stufe 4 der Eignungsprüfung zugelassenen Bewerber (maximal 10) auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um diese zu ermitteln, wird die Vergabestelle die von den Bewerbern vorgelegten Referenzen (ab dem 1.9.2009) nach dem folgenden Punktesystem bewerten.
Insgesamt können maximal 15 Punkte erreicht werden.
(a) Anzahl der vorgelegten Referenzen (ab dem 1.9.2009) in Bezug auf vergleichbare Leistungen gemäß Kurzbeschreibung der Veröffentlichung. (Gewichtung 30 %): Bei (a) können maximal 5 Punkte erreicht werden.
— Anzahl größer oder gleich 6 = 5 Punkte,
— Anzahl größer oder gleich 4 = 3 Punkte,
— Anzahl größer oder gleich 2 = 2 Punkte,
— Anzahl 1 = 1 Punkt,
— keine Angabe = 0 Punkte.
(b) Alter (Auftragsvergabe) der vorgelegten Referenzen ab dem 1.9.2009 in Bezug auf vergleichbare Leistungen gemäß Kurzbeschreibung der Veröffentlichung. (Gewichtung 30 %): Bei (b) können maximal 5 Punkte erreicht werden. Es wird nur die chronologisch jüngste Referenz gewertet.
— 0 bis 1 Jahre = 5 Punkte,
— größer 1 bis 3 Jahre = 3 Punkte,
— größer 3 bis 5 Jahre = 1 Punkte,
— älter als 5 Jahre/ bzw. keine Angabe = 0 Punkte,
(c) Vergleichbarkeit der Referenzen in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung (Gewichtung 40 %): Bei (c) können maximal 5 Punkte erreicht werden.
— in Städten > 1 000 000 Einwohner für einen Netzbetreiber = 5 Punkte,
— in Städten > 700 000 Einwohner für einen Netzbetreiber = 3 Punkte,
— in Städten > 300 000 Einwohner für einen Netzbetreiber = 2 Punkte,
— in Städten < 300 000 Einwohner für einen Netzbetreiber = 1 Punkt,
— keine Angabe = 0 Punkte.
Gewertet wird nur diejenige Referenz mit der größten Einwohnerzahl am Ort der Leistungserbringung.
(d) Ermittlung des Ergebnisses:
Zunächst ermittelt die Vergabestelle anhand der vorstehenden Angaben die erreichten Punkte innerhalb jeder Kategorie (a, b, c). Anschließend werden die erreichten Punkte pro Kategorie wie angegeben gewichtet (a = 30%, b = 30 %, c = 40 %). Die maximal zehn Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl werden zur 4. Stufe zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von zehn Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
4. Stufe: Weitere Überprüfung der technischen und fachlichen Eignung anhand der Durchführung einer Musteraufgabe. Die Vergabestelle wird denjenigen max. 10 auf der 3. Stufe ausgewählten Bewerbern eine Musteraufgabe stellen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Mit der Musteraufgabe werden die Bewerber aufgefordert, von der Vergabestelle dann zur Verfügung gestellte Änderungsdokumente (Legungs- und Montageskizzen) gemäß Auftraggeber-Dokumentationsrichtlinien in die Bestandspläne einzuarbeiten und eventuelle Grundplanveränderungen zu bereinigen.
Der zeitliche Aufwand für die Musteraufgabe wird ca. 200 Stunden betragen. Eine Vergütung erhält der Bewerber hierfür nicht. Die Vergabestelle weist diesbezüglich darauf hin, dass die Musteraufgabe rein zu Bewertungszwecken erarbeitet werden muss und keinerlei tatsächlichen Nutzen für die Vergabestelle hat.
Die Musteraufgabe wird nach 4 Rubriken von der Vergabestelle gewertet:
Rubrik 1: Formaler Rahmen
Rubrik 2: Qualität der Skizzeneintragung
Rubrik 3: Allgemeine Datenbearbeitung
Rubrik 4: Übersichtlichkeit und Datenstruktur
Die konkrete Bewertung der Musteraufgabe anhand der 4 Rubriken kann von den Bewerbern bei der unter Anhang A.I) angegebenen Kontaktstelle abgefordert werden.
Diejenigen max. 6 Bewerber mit der besten (= höchsten) Endpunktezahl aus allen 4 Rubriken der Musteraufgabe werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von 6 Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. CSR Audit
Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land (eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter „Country Risks“
http://corporate.vattenfall.com/about-vattenfall/supplier-relations/ ) hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
5. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
6. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen aufgrund des laufenden Rekommunalisierungsprozesses in Hamburg.
7. Auftraggeberwechsel/Rechtsnachfolge
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es im Laufe des Vergabeverfahrens zu einem Wechsel des Auftraggebers oder zu einer Umfirmierung des Auftraggebers kommen kann. Werden Geschäftstätigkeiten des Auftraggebers durch dessen Rechtsnachfolger fortgeführt, können alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese Gesellschaften übertragen werden.
8. Im Sinne der Ziffer II.1.4) dieser Bekanntmachung beabsichtigt die Vergabestelle Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zu schließen:
— mit maximal 4 Teilnehmern.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anzahl der abzuschließenden Rahmenverträge nach oben oder unten anzupassen.