DRadio14/05.01 Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für das Projekt: Sanierung H-Etage, für 6 gleiche Studiokomplexe, 1 Produktionsstudio, Serverraum, inklusive Kabelinfrastruktur und Integration von Beistellungen im Funkhaus Köln von Deutschlandradio
Art der Leistungen: Das Ausschreibungsverfahren bezieht sich auf die Vergabe von Ingenieurleistungen zur studiotechnischen Planung von 7 Produktionseinheiten, gemäß HOAI 2013 § 55 „Leistungsbild technische Ausrüstung“, Leistungsphasen 5 bis 8 für das Projekt: Studiotechnische Ausstattung der Produktionsetage (Studiotechnik und Möbel für 7 Hörfunk- Produktionskomplexe, Serverraum und strukturierte Verkabelung). Die Anfrage der im Anhang beschriebenen Leistungen erfolgt durch die Deutsche Welle im Namen und Auftrag von Deutschlandradio, Funkhaus Köln, Raderberggürtel 40 in 50968 Köln. Die Leistungen umfassen die Fachplanungen für Objekte, hier im Wesentlichen die der Anlagengruppe 5 gem. § 53 „Anwendungsbereich“ der HOAI 2013.Da die Konzeption bei 6 Objekten im Grunde identisch ist, kommt außerdem §11 Absatz 3 „Auftrag für mehrere Objekte“ zur Anwendung. Deutschlandradio plant für das Jahr 2015-2018 die Sanierung des 2. OG (ca. 800 m²) im Bestandsgebäude FH Köln mit Redaktions- und Produktionskomplexe für die Hörfunkproduktion. Die Studios sollen der Produktion von Wort- und Musikbeiträgen dienen. Die Planung der Produktionsetage hat im Jahr 2014 begonnen. Die Vergabe der Bauaufträge für die technischen Gewerke soll 2015 erfolgen. Die Fertigstellung des Baugewerks ist im 1. Bauabschnitt bis Ende 2015, im 2. Bauabschnitt 2016, im 3. Bauabschnitt 2017 und im 4. Bauabschnitt 2018 vorgesehen. Der Honorarberechnung liegt die HOAI 2013 § 56 „Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung“ zugrunde. Die Planungsaufgabe wird als durchschnittlich bewertet und nach § 5 Absatz 2 HOAI 2013 der Honorarzone II zugeordnet. Die anrechenbaren Kosten der studiotechnischen Maßnahme werden auf netto 2 100 000 EUR geschätzt. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, flexibel kurzfristig Termine beim AG ( Erreichbarkeit der Baustelle innerhalb von 24 Stunden nach der Terminierung durch den Auftraggeber) zu ermöglichen. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Erklärung abzugeben, in der dieser erklärt und erläutert, wie er die erforderliche Verfügbarkeit vor Ort ermöglichen wird. Der Zuschlag bei diesem Beschaffungsvorhaben wird nach einer Verhandlungsrunde und Auswertung des ersten Nachtragsangebotes erteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-24.
Auftragsbekanntmachung (2014-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutschlandradio
Postanschrift: Raderberggürtel 40
Postleitzahl: 50968
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschlandradio.de🌏
E-Mail: ze@dw.de📧
Telefon: +49 3046468213📞
Fax: +49 3046468210 📠
Das Ausschreibungsverfahren bezieht sich auf die Vergabe von Ingenieurleistungen zur studiotechnischen Planung von 7 Produktionseinheiten, gemäß HOAI 2013 § 55 „Leistungsbild technische Ausrüstung“, Leistungsphasen 5 bis 8 für das Projekt: Studiotechnische Ausstattung der Produktionsetage (Studiotechnik und Möbel für 7 Hörfunk- Produktionskomplexe, Serverraum und strukturierte Verkabelung).
Das Ausschreibungsverfahren bezieht sich auf die Vergabe von Ingenieurleistungen zur studiotechnischen Planung von 7 Produktionseinheiten, gemäß HOAI 2013 § 55 „Leistungsbild technische Ausrüstung“, Leistungsphasen 5 bis 8 für das Projekt: Studiotechnische Ausstattung der Produktionsetage (Studiotechnik und Möbel für 7 Hörfunk- Produktionskomplexe, Serverraum und strukturierte Verkabelung).
Die Anfrage der im Anhang beschriebenen Leistungen erfolgt durch die Deutsche Welle im Namen und Auftrag von Deutschlandradio, Funkhaus Köln, Raderberggürtel 40 in 50968 Köln. Die Leistungen umfassen die Fachplanungen für Objekte, hier im Wesentlichen die der Anlagengruppe 5 gem. § 53 „Anwendungsbereich“ der HOAI 2013.Da die Konzeption bei 6 Objekten im Grunde identisch ist, kommt außerdem §11 Absatz 3 „Auftrag für mehrere Objekte“ zur Anwendung.
Die Anfrage der im Anhang beschriebenen Leistungen erfolgt durch die Deutsche Welle im Namen und Auftrag von Deutschlandradio, Funkhaus Köln, Raderberggürtel 40 in 50968 Köln. Die Leistungen umfassen die Fachplanungen für Objekte, hier im Wesentlichen die der Anlagengruppe 5 gem. § 53 „Anwendungsbereich“ der HOAI 2013.Da die Konzeption bei 6 Objekten im Grunde identisch ist, kommt außerdem §11 Absatz 3 „Auftrag für mehrere Objekte“ zur Anwendung.
Deutschlandradio plant für das Jahr 2015-2018 die Sanierung des 2. OG (ca. 800 m²) im Bestandsgebäude FH Köln mit Redaktions- und Produktionskomplexe für die Hörfunkproduktion. Die Studios sollen der Produktion von Wort- und Musikbeiträgen dienen. Die Planung der Produktionsetage hat im Jahr 2014 begonnen. Die Vergabe der Bauaufträge für die technischen Gewerke soll 2015 erfolgen. Die Fertigstellung des Baugewerks ist im 1. Bauabschnitt bis Ende 2015, im 2. Bauabschnitt 2016, im 3. Bauabschnitt 2017 und im 4. Bauabschnitt 2018 vorgesehen.
Deutschlandradio plant für das Jahr 2015-2018 die Sanierung des 2. OG (ca. 800 m²) im Bestandsgebäude FH Köln mit Redaktions- und Produktionskomplexe für die Hörfunkproduktion. Die Studios sollen der Produktion von Wort- und Musikbeiträgen dienen. Die Planung der Produktionsetage hat im Jahr 2014 begonnen. Die Vergabe der Bauaufträge für die technischen Gewerke soll 2015 erfolgen. Die Fertigstellung des Baugewerks ist im 1. Bauabschnitt bis Ende 2015, im 2. Bauabschnitt 2016, im 3. Bauabschnitt 2017 und im 4. Bauabschnitt 2018 vorgesehen.
Der Honorarberechnung liegt die HOAI 2013 § 56 „Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung“ zugrunde. Die Planungsaufgabe wird als durchschnittlich bewertet und nach § 5 Absatz 2 HOAI 2013 der Honorarzone II zugeordnet.
Die anrechenbaren Kosten der studiotechnischen Maßnahme werden auf netto 2 100 000 EUR geschätzt.
Der Auftragnehmer muss gewährleisten, flexibel kurzfristig Termine beim AG ( Erreichbarkeit der Baustelle innerhalb von 24 Stunden nach der Terminierung durch den Auftraggeber) zu ermöglichen. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Erklärung abzugeben, in der dieser erklärt und erläutert, wie er die erforderliche Verfügbarkeit vor Ort ermöglichen wird.
Der Auftragnehmer muss gewährleisten, flexibel kurzfristig Termine beim AG ( Erreichbarkeit der Baustelle innerhalb von 24 Stunden nach der Terminierung durch den Auftraggeber) zu ermöglichen. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Erklärung abzugeben, in der dieser erklärt und erläutert, wie er die erforderliche Verfügbarkeit vor Ort ermöglichen wird.
Der Zuschlag bei diesem Beschaffungsvorhaben wird nach einer Verhandlungsrunde und Auswertung des ersten Nachtragsangebotes erteilt.
Dauer: 52 Monate
Referenznummer: DRadio14/05.01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutschlandradio,
Raderberggürtel 40,
50968 Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe der §§ 4 Abs. 6 und Abs.9 VOF. Der AG kann gemäß § 4 Abs. 7 VOF zum Nachweis, dass die Ausschlussgründe des § 4 Abs. 6 VOF nicht vorliegen, vom Bewerber/Bieter bei Bedarf einen Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes verlangen, ersatzweise die in § 4 Abs. 7 VOF genannten Erklärungen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe der §§ 4 Abs. 6 und Abs.9 VOF. Der AG kann gemäß § 4 Abs. 7 VOF zum Nachweis, dass die Ausschlussgründe des § 4 Abs. 6 VOF nicht vorliegen, vom Bewerber/Bieter bei Bedarf einen Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes verlangen, ersatzweise die in § 4 Abs. 7 VOF genannten Erklärungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über Bietereignung, womit der Bieter erklärt, dass:
— über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— er im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
— Der Bewerber hat gemäß § 4 Abs. 2 VOF, Auskunft darüber abzugeben, ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten wird. Er hat anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
— Der Bewerber hat gemäß § 4 Abs. 2 VOF, Auskunft darüber abzugeben, ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten wird. Er hat anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
— Der Bewerber hat anzugeben, wo die zu vergebende Dienstleistung im überwiegenden Maße erbracht werden soll.
— Eigenerklärung gemäß § 5 Abs.4 c) VOF hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Bewerbers sowie hinsichtlich seines Umsatzes bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren – aus den Umsatzzahlen muss ersichtlich sein, dass der Bewerber im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt leistungsfähig ist.
— Eigenerklärung gemäß § 5 Abs.4 c) VOF hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Bewerbers sowie hinsichtlich seines Umsatzes bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren – aus den Umsatzzahlen muss ersichtlich sein, dass der Bewerber im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt leistungsfähig ist.
— Der Bewerber hat eine Eigenerklärung über die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 c) (Angabe zur technischen Leistungsfähigkeit), d) (jährliche Mittel der Beschäftigten), e) (zur Verfügung stehende Ausstattung) und f) (Gewährleistung der Qualität) VOF abzugeben.
— Der Bewerber hat eine Eigenerklärung über die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 c) (Angabe zur technischen Leistungsfähigkeit), d) (jährliche Mittel der Beschäftigten), e) (zur Verfügung stehende Ausstattung) und f) (Gewährleistung der Qualität) VOF abzugeben.
— Der Bewerber hat gemäß §4 Abs. 3 VOF die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich erbringen sollen. Die berufliche Qualifikation (Dipl. Ing. Elektrotechnik/Elektrische Nachrichtentechnik und Dipl. Ing. Kommunikationelektronik „oder gleichwertig“ der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen ist nachzuweisen. Nachweis der Leistungsfähigkeit der jeweils mit der Durchführung betrauten Personen ist durch mindestens ein Referenzprojekt (bezogen auf die Errichtung von hochwertigen Öffentlich-Rechtlichen Hörfunkstudios zu belegen.
— Der Bewerber hat gemäß §4 Abs. 3 VOF die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich erbringen sollen. Die berufliche Qualifikation (Dipl. Ing. Elektrotechnik/Elektrische Nachrichtentechnik und Dipl. Ing. Kommunikationelektronik „oder gleichwertig“ der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen ist nachzuweisen. Nachweis der Leistungsfähigkeit der jeweils mit der Durchführung betrauten Personen ist durch mindestens ein Referenzprojekt (bezogen auf die Errichtung von hochwertigen Öffentlich-Rechtlichen Hörfunkstudios zu belegen.
— Gefordert ist ein schriftlicher Nachweis unter Beifügung aussagekräftiger Referenzlisten und Ansprechpartner darüber, dass sowohl Planung als auch Bauumsetzung von hochwertigen Studios im beschriebenen Umfang und in vergleichbarer Größenordnung auf der Basis der anzuwendenden technischen Richtlinien und Pflichtenhefte für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten bereits projektiert wurden.
— Gefordert ist ein schriftlicher Nachweis unter Beifügung aussagekräftiger Referenzlisten und Ansprechpartner darüber, dass sowohl Planung als auch Bauumsetzung von hochwertigen Studios im beschriebenen Umfang und in vergleichbarer Größenordnung auf der Basis der anzuwendenden technischen Richtlinien und Pflichtenhefte für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten bereits projektiert wurden.
— Erfahrung/Referenzen in allen Planungsphasen der HOAI.
— Nachweis der auftragsgemäßen Ausführung von bislang erbrachten vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für eine oder mehrere der o. g. Leistungen einschließlich Angaben zum jeweiligen Auftraggeber, mit Ansprechpartner.
— Nachweis der auftragsgemäßen Ausführung von bislang erbrachten vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für eine oder mehrere der o. g. Leistungen einschließlich Angaben zum jeweiligen Auftraggeber, mit Ansprechpartner.
— Sollte der Bewerber beabsichtigen, Subunternehmer einzusetzen oder sollte ein Bewerber sich als Mitglied einer Bietergemeinschaft der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wollen, so müssen die jeweiligen Subunternehmer bzw. die jeweiligen Mitglieder einer Bietergemeinschaft die an den Bewerber gestellten Eignungskriterien jeweils in eigener Person erfüllen. (Hinweis: Sollten aufgrund der besonderen Vertragsabwicklung Subunternehmer einzuschalten sein, so ist hierzu unter Nennung der Firma und der verantwortlichen Geschäftsführer eine schriftliche Genehmigung des Auftraggebers einzuholen).
— Sollte der Bewerber beabsichtigen, Subunternehmer einzusetzen oder sollte ein Bewerber sich als Mitglied einer Bietergemeinschaft der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wollen, so müssen die jeweiligen Subunternehmer bzw. die jeweiligen Mitglieder einer Bietergemeinschaft die an den Bewerber gestellten Eignungskriterien jeweils in eigener Person erfüllen. (Hinweis: Sollten aufgrund der besonderen Vertragsabwicklung Subunternehmer einzuschalten sein, so ist hierzu unter Nennung der Firma und der verantwortlichen Geschäftsführer eine schriftliche Genehmigung des Auftraggebers einzuholen).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: GbR.
Sonstige besondere Bedingungen: Es gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AGB) des Deutschlandradio.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 5
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-08-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Welle
Postanschrift: Voltastraße 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13355
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Welle, Zentraleinkauf und Logistik, Voltastraße 6, 13355 Berlin (Namens und im Auftrag von Deutschlandradio)
Zentraleinkauf und Logistik
Internetadresse: www.deutschlandradio.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.dw.de🌏
Name: Deutsche Welle
Kontaktperson: Heike Beckmann
URL für weitere Informationen: www.dw.de🌏
URL der Dokumente: www.dw.de🌏
URL der Teilnahme: www.dw.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: DRadio14/05.01
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Im Hinblick auf die Rechtssprechung des EuGH wird auf folgendes Verständnis der Vergabestelle von der Rügefrist § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB hingewiesen:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis des Verstoßes gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis des Verstoßes gerügt hat.