Druckerei-, Lager- und Versanddienste

KfW

Der Auftraggeber möchte einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Diensten aus dem fachlichen Bereich Druckerei, Lagerhaltung und Versand abschließen. Nähere Informationen ergeben sich aus Teil D der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-10 Auftragsbekanntmachung
2014-11-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter
Menge oder Umfang:
Eine Mindestabnahmemenge wird nicht festgesetzt. Die geschätzte Abnahmemenge pro Jahr (Mittelwert) sowie die geschätzte Abnahmemenge für die einzelnen vertragsgegenständlichen Leistungen für zwei Jahre ergeben sich aus den in Anlage 6 (Preisblatt) zu Teil B (Bietererklärung/Angebot) angegebenen Werten.Dauer des Vertrages:Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre. Der Vertrag beginnt am 1.12.2014. Der Vertrag verlängert sich maximal 2-mal um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet jedoch spätestens nach insgesamt 4 Jahren.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de 🌏
E-Mail: kfw-druckerei-lager-versanddienste@taylorwessing.com 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-10 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 133-238949
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
1. Sie können die Vergabeunterlagen per E-Mail unter KfW-Druckerei-Lager-Versanddienste@taylorwessing.com anfordern. Die Vergabeunterlage enthält insbesondere Informationen zu dem Angebot sowie die zu verwendenden Formulare. 2. Das Angebot muss zwingend in Papierform eingereicht werden. Des Weiteren ist das Angebot zusätzlich in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Das Papierdokument soll in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden (ein Original und eine identische Kopie). Das Original soll gebunden (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) und als solches gekennzeichnet sein. Von der elektronischen Fassung genügt eine Ausfertigung. Bei Abweichungen zwischen Papierdokument und elektronischer Form sowie zwischen Original und Kopie des Papierdokumentes ist allein das Original des Papierdokumentes maßgeblich. 3. Für die Erstellung ihres Angebotes haben Bieter die von der KfW zur Verfügung gestellten Formulare (Teil B der Vergabeunterlagen nebst dessen Anlagen 1 bis 9) zwingend zu verwenden. Die Formulare sind ausschließlich in elektronischer Form erhältlich. Die Formulare sind an den dafür jeweils vorgesehenen Stellen sowohl vollständig auszufüllen als auch gemäß den entsprechenden Vorgaben zu unterzeichnen. 4. Hinweis zur Unzulässigkeit von Änderungen: Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen, vgl. § 9 EG Abs. 1 lit. c) VOL/A) sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes (§ 16 EG Abs. 4 S. 1 i.V.m. § 19 EG Abs. 3 lit. d) VOL/A). Wenn ein Bieter seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, wird dies als Abänderung der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen gewertet und führt zum Ausschluss des Angebotes. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass beigefügte Unterlagen, Prospekte o. ä. keine dem Angebot widersprechenden Angaben enthalten dürfen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein, anderenfalls ist das Angebot auszuschließen (§§ 16 EG Abs. 4 S. 2, 19 EG Abs. 3 lit. c) VOL/A).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber möchte einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Diensten aus dem fachlichen Bereich Druckerei, Lagerhaltung und Versand abschließen. Nähere Informationen ergeben sich aus Teil D der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung).
Menge oder Umfang:
Eine Mindestabnahmemenge wird nicht festgesetzt. Die geschätzte Abnahmemenge pro Jahr (Mittelwert) sowie die geschätzte Abnahmemenge für die einzelnen vertragsgegenständlichen Leistungen für zwei Jahre ergeben sich aus den in Anlage 6 (Preisblatt) zu Teil B (Bietererklärung/Angebot) angegebenen Werten.
Mehr anzeigen
Dauer des Vertrages:
Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre. Der Vertrag beginnt am 1.12.2014. Der Vertrag verlängert sich maximal 2-mal um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet jedoch spätestens nach insgesamt 4 Jahren.
Mehr anzeigen
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: VSt. Nr. 09-14

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden Erklärungen sind von jedem Bieter einzureichen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachfolgenden Erklärungen von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Beruft sich ein Einzelbieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Einzelbieter/die Bietergemeinschaft beruft, einzureichen. Zudem ist eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen.
Mehr anzeigen
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärungen zur Verfügung.
1. Eigenerklärung: Das Unternehmen (Einzelbieter oder Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass
— es alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem es ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
—über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— es sich nicht in Liquidation befindet,
— es nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— es nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— es Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— es bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine wettbewerbsbeschränkende Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
Mehr anzeigen
— es den Wortlaut des § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat,
— es in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden.
a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105) unterstützt und achtet.
—es seine Mitarbeiter/innen gesetzeskonform zum Thema Umweltschutz, Abfallbeseitigung, Arbeitssicherheit und Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet es, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes beachten und einhalten,
Mehr anzeigen
— es bei der Verwendung und Verarbeitung von chemischen Stoffe zwingend die REACH-Verordnung (EG/1907/2006) einhält. Eine Registrierung ist nicht zwingend erforderlich.
2. Datenschutz- und Datensicherheitskonzept: Der Bieter hat darzulegen, wie er die in Teil B der Vergabeunterlagen, Anlage 8, Ziffer 11 bezeichneten und in § 9 BDSG nebst dessen Anlage aufgeführten technischen sowie organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen zur Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Einzelnen in seinem Betrieb konkret umsetzt. Dieses Datenschutz- und Datensicherheitskonzept hat der Bieter dem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen
3. Benennung der/des Datenschutzbeauftragten (gemäß Ziffer 1.3 Bietererklärung/ Angebot), sofern der Bieter den gesetzlichen Anforderungen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gemäß § 4f Bundesdatenschutzgesetz unterliegt.
4. Nur auf gesonderte Anforderung der KfW hat der Bieter der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgende Angabe ist von jedem Bieter einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die nachfolgende Erklärung nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist. Beruft sich ein Einzelbieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (bspw.
Mehr anzeigen
Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), ist die nachfolgende Erklärung auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Einzelbieter/die Bietergemeinschaft beruft, einzureichen. Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärungen zur Verfügung.
Mehr anzeigen
Der Einzelbieter/Bei Bietergemeinschaft der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat die folgenden Erklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Mindestanforderung hierzu).
2. Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards" genannten Mindestdeckungssummen zu erbringen. Der Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen ist über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Mindestanforderung zum Nettojahresgesamtumsatz: Die KfW verlangt als Mindestanforderung einen (nicht testierten) Nettojahresgesamtumsatz im letzten Geschäftsjahr von 1 200 000 EUR
Mindestanforderung zur Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen abdecken:
— für Sach- und Personenschäden: 2 000 000 EUR pro Schadensfall zweifach jahresmaximiert,
— für Vermögensschäden: 100 000 EUR pro Schadensfall zweifach jahresmaximiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgenden Angaben sind von jedem Bieter einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Erklärungen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist. Beruft sich ein Einzelbieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Einzelbieter/die Bietergemeinschaft beruft, einzureichen. Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärung zur Verfügung.
Mehr anzeigen
Der Einzelbieter – bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter der Gemeinschaft – hat die folgenden Erklärungen abzugeben:
1. Kurzdarstellung des Unternehmens:
a) Überblick über das Spektrum der gesamten Geschäftstätigkeit und Auskunft über fachliche Geschäftsfeldern (Schwerpunkte) und jeweiliger Umfang der Tätigkeit,
b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau).
2. Angabe der Anzahl der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen.
3. Angabe von mindestens zwei Unternehmensreferenzen über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat. Zu den Referenzleistungen sind folgende Angaben zu machen: Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung, Auftraggeber/Referenzkunde mit Adresse, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in EUR (netto) und Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (siehe Mindestanforderung hierzu).
Mehr anzeigen
4. Angaben und Eigenerklärungen über die Person des Key-Account-Managers für Implementierung und seiner Stellvertretung sowie Vorlage entsprechender Lebensläufe und persönliche Projektreferenzen:
— Der Bieter hat einen festen für die Implementierung der vertragsgegenständlichen Leistungen (vgl. Ziffer 3.4) der Leistungsbeschreibung) verantwortlichen Key Account Manager zu benennen und einen Kurzlebenslauf des Key-Account-Managers beizufügen (vgl. Ziffer 1.5.4 Bietererklärung/Angebot),
Mehr anzeigen
— Dem Key-Account-Manager ist ein Stellvertreter zur Seite zu stellen. Auch für die Stellvertretung ist ein Lebenslauf beizufügen.
Darüber hinaus müssen jeweils zwei persönliche Referenzen des Key-Account-Managers/der Stellvertretung im Bereich Implementierung von Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorgelegt werden (d. h. 2 Referenzen für den Key Account Manager und 2 Referenzen für den Stellvertreter). Der Key-Account-Manager/Der Stellvertreter müssen an der Erbringung der Leistungen jeweils in verantwortlicher Stellung (Key-Account-Manager, Projektleiter etc.) beteiligt gewesen sein.
Mehr anzeigen
Zu den Referenzleistungen des Key-Account-Manager Implementierung / der Stellvertretung sind folgende Angaben zu machen: Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung, Auftraggeber/Referenzkunde mit Adresse, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in EUR (netto) und Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (siehe Mindestanforderung hierzu).
Mehr anzeigen
5. Angaben und Eigenerklärungen über die Person des Key-Account-Managers Betrieb und seiner Stellvertretung sowie Vorlage entsprechender Lebensläufe und persönlicher Projektreferenzen:
— Der Bieter hat einen festen für die Betriebsphase der vertragsgegenständlichen Leistungen (vgl. Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung) verantwortlichen Key Account Manager zu benennen und einen Kurzlebenslauf des Key-Account-Managers beizufügen (vgl. Ziffer 1.5.5 Bietererklärung/Angebot),
Mehr anzeigen
— Dem Key-Account-Manager ist ein Stellvertreter zur Seite zu stellen. Auch für die Stellvertretung ist ein Lebenslauf beizufügen,
— Darüber hinaus müssen jeweils zwei persönlichen Referenzen des Key-Account-Managers sowie des Stellvertreters im Bereich von Leistungen der Betriebsphase, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorgelegt werden (d. h. 2 Referenzen für den Key Account Manager und 2 Referenzen für den Stellvertreter). Der Key-Account-Manager muss an der Erbringung der Leistungen jeweils in verantwortlicher Stellung (Key-Account-Manager, Projektleiter etc.) beteiligt gewesen sein. Zu den Referenzleistungen des Key-Account-Manager Betrieb sind folgende Angaben zu machen: Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung, Auftraggeber/Referenzkunde mit Adresse, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in EUR (netto) und Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (siehe Mindestanforderung hierzu).
Mehr anzeigen
6. Eigenerklärung zu den Anforderungen an den Betrieb des Bieters (vgl. Ziffer 1.5.6 Bietererklärung/ Angebot) mit folgendem Inhalt:
— Bürofläche des Bieters: Dem Bieter muss im Fall des Zuschlags in seinem Betrieb eine Bürofläche von mindestens 8 m² für die Aufstellung eines Druckers und weitere IT-Hardware zur Verfügung stellen,
— Mindestbandbreite des Internetanschlusses: Zur Nutzung einer gesicherten Datenverbindung via VPN hat der Betrieb des Bieters über eine Internetverbindung mit einer Mindestbandbreite von 6 MBit zu verfügen,
— Netzwerkinfrastruktur/VPN Tunnel: Die Infrastruktur des Bieters muss die Einrichtung eines VPN Tunnels zur KfW ermöglichen (ggf. Portfreischaltung, Ausnahmen in der Firewall, etc.)
7. Anforderungen an die physikalische Datenverarbeitung mit folgendem Inhalt:
— Der Bieter muss eine permanente verschlüsselte Verbindung zur KfW bereitstellen. Der Bieter muss eine der nachfolgenden vier Verschlüsselungsvarianten nutzen:
— TLS required/preferred (Transport Layer Security): Es wird zwischen dem Mail-Server des Absenders und dem Mail-Server des Empfängers eine verschlüsselte Verbindung aufgebaut, über die die E-Mail ausgetauscht wird. Nach einmaliger Einrichtung können zwischen zwei Mail-Domainen (z. B. KfW.de und Auftragnehmer.de) beliebig viele geschützte E-Mails an unterschiedliche Empfänger innerhalb der Mail-Domainen versendet werden,
Mehr anzeigen
— PGP, S/MIME (Pretty Good Privacy und Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions): Bei PGP und S/MIME werden einmalig Zertifikate für einzelne Empfänger oder Domänen-Zertifikate ausgetauscht, die eine automatische Ver- und Entschlüsselung von E-Mail ermöglichen. Die E-Mail selbst ist verschlüsselt und wird automatisch ver- und entschlüsselt. Es muss je nach Zertifikat jeder Empfänger einzeln freigeschaltet werden,
Mehr anzeigen
— Secure PDF: Bei Secure PDF wird die ausgehende E-Mail automatisch mitsamt Anhängen in ein verschlüsseltes PDF-Dokument umgewandelt und an das Postfach des Empfängers geschickt. Der Empfänger benötigt zum Öffnen des PDF-Dokuments ein Passwort, das vorher mit diesem zu vereinbaren ist. Die E-Mail kommt direkt im Postfach des Empfängers an und kann auch offline gelesen werden. Die E-Mail kann auch weitergeleitet werden, wenn der Empfänger den Passwortschutz deaktiviert,
Mehr anzeigen
— Webmailer: Die E-Mail wird in einem Webmailer für den Empfänger vorgehalten. Der Empfänger muss sich online am Webmailer anmelden, um die Nachricht zu lesen. Der Webmailer ist weltweit verfügbar und kann direkt dem Absender (KfW) (ebenso geschützt) antworten,
Mehr anzeigen
— Der Bieter muss sicherstellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stattfindet. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der §§ 4,4 c BDSG erfüllt sind.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Mindestanforderung zu den Unternehmensreferenzen: Die Referenzleistungen müssen über eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren erbracht worden sein. Sofern Leistungen bereits abgeschlossen sind, darf das Ende des Leitungszeitraums für die Referenzleistungen nicht länger zurückliegen als 1.1.2012.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat den Ansprechpartner (inkl. Telefonnummer) beim Auftraggeber/Referenzkunden zu benennen, der Auskunft geben kann über die Eckdaten des Referenzprojektes, über die Ausführung der Leistungen durch den Bieter sowie über die erbrachten Projektergebnisse.
Mehr anzeigen
Mindestanforderungen an den Key-Account-Manager Implementierung und seinen Stellvertreter:
— Verfügbarkeit und Erreichbarkeit: Der Key-Account-Manager und im Vertretungsfall sein Stellvertreter sind werktäglich (Mo.-Fr.) von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr für die KfW telefonisch erreichbar und Ansprechpartner in allen Fragen der Kundenbetreuung in der Phase der Implementierung,
Mehr anzeigen
— Der Key-Account-Manager und seine Stellvertretung stehen für die gesamte Implementierungsphase zur Verfügung. Ein Austausch ist nur durch eine vergleichbar qualifizierte Person mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der KfW zulässig,
— Der Key-Account-Manager und seine Stellvertretung verfügen jeweils über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Mindestanforderung an die Projektreferenzen des Key-Account-Managers Implementierung: Das Ende des Leistungszeitraums für die vorgelegten Referenzleistungen darf jeweils nicht länger zurückliegen als 1.1.2012.
Mindestanforderung an den Key-Account-Manager Betrieb:
— Verfügbarkeit und Erreichbarkeit: Der Key-Account-Manager für Betrieb und im Vertretungsfall sein Stellvertreter sind werktäglich (Mo.-Fr.) von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr für die KfW telefonisch erreichbar und Ansprechpartner in allen Fragen der Kundenbetreuung in der Phase des Betriebs,
Mehr anzeigen
— Der Key-Account-Manager und seine Stellvertretung stehen für die gesamte Vertragslaufzeit (Betriebsphase) zur Verfügung. Ein Austausch ist nur durch eine vergleichbar qualifizierte Person mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der KfW zulässig.
Der Key-Account-Manager und seine Stellvertretung verfügen jeweils über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Mindestanforderung an die Projektreferenzen des Key-Account-Managers Betrieb: Das Ende des Leistungszeitraums für die vorgelegten Referenzleistungen darf jeweils nicht länger zurückliegen als 1.1.2012.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft muss gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Darüber hinaus ist es für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nicht notwendig, dass die Bietergemeinschaft im Fall ihrer Beauftragung eine bestimmte Rechtsform annimmt.
Mehr anzeigen

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dr. Michael Brüggemann
Name: Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing
Postanschrift: Benrather Str. 15
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Kontaktperson: Dr. Michael Brüggemann
E-Mail: kfw-druckerei-lager-versanddienste@taylorwessing.com 📧
URL der Dokumente: http://www.taylorwessing.com 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-12-01 📅
Datum des Endes: 2016-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt. Nr. 09-14
Zusätzliche Informationen
1. Sie können die Vergabeunterlagen per E-Mail unter KfW-Druckerei-Lager-Versanddienste@taylorwessing.com anfordern. Die Vergabeunterlage enthält insbesondere Informationen zu dem Angebot sowie die zu verwendenden
Formulare.
2. Das Angebot muss zwingend in Papierform eingereicht werden.
Des Weiteren ist das Angebot zusätzlich in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Das Papierdokument soll in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden (ein Original und eine identische Kopie). Das Original soll gebunden (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) und als solches gekennzeichnet sein. Von der elektronischen Fassung genügt eine Ausfertigung. Bei Abweichungen zwischen Papierdokument und elektronischer Form sowie zwischen Original und Kopie des Papierdokumentes ist allein das Original des Papierdokumentes maßgeblich.
Mehr anzeigen
3. Für die Erstellung ihres Angebotes haben Bieter die von der KfW zur Verfügung gestellten Formulare (Teil B der Vergabeunterlagen nebst dessen Anlagen 1 bis 9) zwingend zu verwenden. Die Formulare sind ausschließlich in elektronischer Form erhältlich. Die Formulare sind an den dafür jeweils vorgesehenen Stellen sowohl vollständig auszufüllen als auch gemäß den entsprechenden Vorgaben zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen
4. Hinweis zur Unzulässigkeit von Änderungen:
Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen, vgl. § 9 EG Abs. 1 lit. c) VOL/A) sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes (§ 16 EG Abs. 4 S. 1 i.V.m. § 19 EG Abs. 3 lit. d) VOL/A).
Mehr anzeigen
Wenn ein Bieter seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, wird dies als Abänderung der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen gewertet und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass beigefügte Unterlagen, Prospekte o. ä. keine dem Angebot widersprechenden Angaben enthalten dürfen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein, anderenfalls ist das Angebot auszuschließen (§§ 16 EG Abs. 4 S. 2, 19 EG Abs. 3 lit. c) VOL/A).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 35123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabeverschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Quelle: OJS 2014/S 133-238949 (2014-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 232-409403
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 133-238949
ABl. S-Ausgabe: 232

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-17 📅
Name: druckriegel GmbH
Postanschrift: Morsestr. 27
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2014/S 232-409403 (2014-11-27)