Durchführung der Bild- und Tonproduktion für das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages

Deutscher Bundestag – Verwaltung

Gegenstand der Ausschreibung ist die selbstständige Durchführung der Bild- und Tonproduktion sowie die Abwicklung und Kontrolle des Parlamentsfernsehens in den Gebäuden des Deutschen Bundestages in Berlin, wobei in erster Linie die technische Ausstattung zu nutzen ist, die die Auftraggeberin bereitstellt. Die Ausstattung, die der Auftragnehmer zu stellen hat, kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-21 Auftragsbekanntmachung
2014-06-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Produktion von Fernsehsendungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Produktion von Fernsehsendungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 039-064824
ABl. S-Ausgabe: 39
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 01.04.2014 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die selbstständige Durchführung der Bild- und Tonproduktion sowie die Abwicklung und Kontrolle des Parlamentsfernsehens in den Gebäuden des Deutschen Bundestages in Berlin, wobei in erster Linie die technische Ausstattung zu nutzen ist, die die Auftraggeberin bereitstellt. Die Ausstattung, die der Auftragnehmer zu stellen hat, kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeberin steht ein einseitiges Recht auf Ausübung einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre zu. Diese Option muss mindestens drei Monate vor Vertragsende ausgeübt werden. Im Falle der Optionsausübung endet der Vertrag sodann mit Ablauf des 31. Juli 2019. Die angebotenen Preise gelten auch bei Ausübung der Verlängerungsoption fort.
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Referenznummer: ZT6-1133-2014-015-17-Puk4

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. (Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.)
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— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er die angebotenen Leistungen betrifft. Diese muss pro Jahr mindestens bei 250.000,00 EUR liegen
— Auf Verlangen der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen, die für Personen- und Sachschäden eine Deckungssumme von mindestens 2.500.000 EUR aufweist. Zudem muss eine gesonderte Haftpflichtversicherung für Schäden am von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten studiotechnischen Equipment mit einer Deckungssumme von mindestens 4.000.000 EUR vorhanden sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Haftpflichtversicherungsnachweise jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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— Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
Mindeststandards: Siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Angabe von mindestens drei aussagekräftigen Referenzen über die Betreuung von vergleichbaren Produktionen in den letzten fünf Jahren, inklusive Kontaktdaten des Auftraggebers zur Prüfung der Referenzen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
Als vergleichbar gelten Großproduktionen mit einer Live-Regie. Eine Großproduktion zeichnet sich durch die produktionsseitige Betreuung eines komplexen Ablaufplans mit verschiedenen Elementen aus. Hierzu gehören z.B. mehrere Redner, redaktionelle Beiträge oder Musikproduktionen. Pro Referenz muss die Gesamtdauer der Produktion mindestens 30 Minuten betragen und es müssen mindestens zwei unterschiedliche der oben genannten Elemente im Ablauf nachgewiesen werden. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert. Die Referenzen müssen in deutscher Sprache überprüfbar sein.
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2.) Eine vollständige Beschreibung der verfügbaren technischen Ausstattung von EB-Teams, wie unter 4.2.2 der Leistungsbeschreibung gefordert (eigene Anlage).
3.) Eine vollständige Beschreibung der unter 4.2.2 der Leistungsbeschreibung geforderten Ausstattung der beim AN verfügbaren Schnittplätze (vorhandene Hardware, eingesetzte Schnittsoftware, Auflistung der verarbeitbaren Formate, Ausstattung des Sichtplatzes zur Qualitätsbeurteilung, Beschreibung der Nachvertonungsmöglichkeit) sowie die Angabe der genauen Adresse des AG-nahen Schnittplatzes (eigene Anlage).
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4.) Eigenerklärung über die Anzahl der beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Diese muss mindestens bei 10 liegen.
5.) Mitarbeiterprofile der Mitarbeiter, die vom AN zur Besetzung der Produktionstypen gemäß 4.3.1. der Leistungsbeschreibung eingesetzt werden sollen (eigene Anlagen). Es müssen mindestens 15 Mitarbeiterprofile vorgelegt werden, die folgende Besetzung abdecken:
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2 Produktionsingenieure;
1 Produktionsingenieur für die Sendeabwicklung;
4 Kameraleute (davon 1 lichtsetzender Kameramann);
3 Bildmischer;
1 Toningenieur;
1 Beleuchter;
1 SG-Operator (Bediener Schriftgenerator);
2 Cutter.
Aus den Profilen muss hervorgehen, dass die Mitarbeiter über eine einschlägige Berufsausbildung und über Praxiserfahrung von mindestens einem Jahr auf dem für sie vorgesehenen Einsatzgebiet verfügen. Eine mindestens vierjährige Praxiserfahrung auf dem vorgesehenen Einsatzgebiet steht der vorgenannten Kombination aus Berufsausbildung und Praxiserfahrung gleich. In beiden Alternativen muss erkennbar sein, dass mindestens die Hälfte der Praxiserfahrung bei einer/einem bzw. für eine/einen überregionale Sendeanstalt/TV-Produzenten erworben wurde.
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Aus den Mitarbeiterprofilen für das Personal, das auf den folgenden Positionen eingesetzt werden soll, müssen die jeweils nachfolgend genannten Qualifikationen hervorgehen:
— Kameraleute:
Abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Kameramann/Kamerafrau und mindestens einjährige praktische Berufserfahrung in dem erlernten Beruf oder vier Jahre praktische Berufserfahrung als Kameramann/Kamerafrau. Aus dem Nachweis für die praktische Erfahrung muss in beiden Fällen hervorgehen, dass an mindestens 30 Produktionstagen mit fernbedienbaren Kamerasystemen (System Radamek oder vergleichbar) gearbeitet wurde. Es ist nicht erforderlich, dass die Produktionstage zusammenhängend erbracht wurden, allerdings darf keiner von diesen länger als 3 Jahre zurückliegen (gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe). Der Nachweis über Kenntnisse und Erfahrungen mit einer „klassischen“ Hinterkamerabedienung ist nicht ausreichend und kann auch nicht als vergleichbar anerkannt werden.
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— Produktionsingenieure:
Abgeschlossene einschlägige Ingenieursausbildung oder Facharbeiterabschluss (Nachrichtentechnik, Medienproduktionstechnik) sowie mindestens zweijährige Berufserfahrung bei TV-Produktionen im Bereich der Sendeabwicklung oder mindestens fünfjährige Berufserfahrung bei TV-Produktionen im Bereich der Sendeabwicklung.
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— Bediener Schriftgenerator
praktische Erfahrung von mindestens 30 Produktionstagen innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Tag der Angebotsabgabe) mit der Bedienung von Schriftgeneratoren (Firma Aston oder vergleichbar)
Als Ausbildungsnachweis ist das Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung bzw. des Studiums vorzulegen. Die praktische Erfahrung ist durch Zeugnisse oder Bestätigungen des jeweiligen Auftrag- bzw. Arbeitgebers nachzuweisen.
6.) Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistunganzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom
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Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist. Unabhängig von der Höhe des Leistungsanteils sind stets die Profile aller Mitarbeiter vorzulegen, die der Unterauftragnehmer einzusetzen plant.
7.) Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei nicht offenem Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-08-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2014-015-17-Puk4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 039-064824 (2014-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag -Verwaltung-

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 110-194997
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 39-064824
ABl. S-Ausgabe: 110

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-30 📅
Name: die fernsehwerft GmbH
Postanschrift: Stralauer Allee 7
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 110-194997 (2014-06-10)