Durchführung der Unterhaltsreinigung, Glasreinigung und Flugzeuginnenreinigung

Flughafen Saarbrücken GmbH

a) Der Flughafen Saarbrücken ist ein internationaler Verkehrsflughafen. Auf einer Fläche von 120 Hektar sind mehr als 30 Unternehmen angesiedelt mit etwa 650 Mitarbeitern; die Flughafengesellschaft selbst hat etwa 100 Mitarbeiter. Bei jährlich etwa 500 000 Passagieren (über 12 000 Bewegungen), die auf einer Terminalfläche von 4 500 m² abgefertigt werden, werden über 40 Flugziele angeflogen.
b) Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist folgende Leistung:
— Unterhalts- und Glasreinigung sowie zusätzliche Leistungen auf Aufforderung durch den Auftraggeber in folgenden Liegenschaften: Terminalgebäude, Verwaltungsgebäuden, Gerätehalle sowie Werfthallen,
— Flugzeuginnenreinigung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-25 Auftragsbekanntmachung
2015-08-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
Unterhaltsreinigung: mehr als 18 000 m²Glasreinigung: ca. 6 000 m²Flugzeuginnenreinigung: ca. 1 200 Flugzeuge pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Saarbrücken GmbH
Postanschrift: Balthasar-Goldstein-Straße 20
Postleitzahl: 66131
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.flughafen-saarbruecken.de 🌏
E-Mail: w.maldener@flughafen-saarbruecken.de 📧
Fax: +49 689383313 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 187-330331
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Für den Ablauf des Teilnahmewettbewerbs wird auf Ziffer VI.3 e) verwiesen. Für die zusätzlichen Anforderungen bei Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren, insbesondere für Bewerbergemeinschaften wird auf nachfolgende Ziffer VI.3 b) verwiesen, b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1) bis Ziffer III. 2.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen, bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft, cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subplaner berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3) b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen, c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung, d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) Postanschrift: Flughafen Saarbrücken GmbH, Balthasar-Goldstein-Straße 20, 66131 Saarbrücken und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Saarbrücken GmbH, Balthasar-Goldstein-Straße 20, Zimmer: B.219, 66131 Saarbrücken, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Reinigungsleistungen – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen, deren Vorlage nach dem Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung durch einen ausdrücklichen Hinweis als zwingend vorgegeben wird, führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Das Fehlen von sonstigen Nachweisen und Erklärungen sowie inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 8 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 500 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) e) entfallen, maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2) und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1). f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung, g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung, h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers, i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 17.10.2014 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen, j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird, k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Wertungskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern, m) Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Entlohnung zumindest nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz zu erfolgen hat.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
a) Der Flughafen Saarbrücken ist ein internationaler Verkehrsflughafen. Auf einer Fläche von 120 Hektar sind mehr als 30 Unternehmen angesiedelt mit etwa 650 Mitarbeitern; die Flughafengesellschaft selbst hat etwa 100 Mitarbeiter. Bei jährlich etwa 500 000 Passagieren (über 12 000 Bewegungen), die auf einer Terminalfläche von 4 500 m² abgefertigt werden, werden über 40 Flugziele angeflogen.
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b) Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist folgende Leistung:
— Unterhalts- und Glasreinigung sowie zusätzliche Leistungen auf Aufforderung durch den Auftraggeber in folgenden Liegenschaften: Terminalgebäude, Verwaltungsgebäuden, Gerätehalle sowie Werfthallen,
— Flugzeuginnenreinigung.
Menge oder Umfang:
Unterhaltsreinigung: mehr als 18 000 m²
Glasreinigung: ca. 6 000 m²
Flugzeuginnenreinigung: ca. 1 200 Flugzeuge pro Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Saarbrücken.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend).
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend);
b) Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Unterhaltsreinigung, Glasreinigung und Flugzeuginnenreinigung jeweils getrennt), unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen:
c) Personaleinsatzkonzept: Der Bieter hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Mitarbeiterstruktur für das Leitungspersonal (Objektleiter/in, Stellvertreter/in) dargestellt ist und er personenbezogen namentlich benennen muss, mit welcher Mitarbeiterstruktur er diesbezüglich im Auftragsfall die Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung der Personalstruktur müssen zu den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, Lebenslauf, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bieters sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein;
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d) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung/des Qualitätsmanagements, beispielsweise Zertifizierungen;
e) Angaben zu realisierten Referenzprojekten aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden (Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Flugzeuginnenreinigung jeweils getrennt), mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
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— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße;
— Benennung der Auftragssumme;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 8
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Controlling/Statistik
Herrn Willi Maldener

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
Für den Ablauf des Teilnahmewettbewerbs wird auf Ziffer VI.3 e) verwiesen. Für die zusätzlichen Anforderungen bei Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren, insbesondere für Bewerbergemeinschaften wird auf nachfolgende Ziffer VI.3 b) verwiesen,
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b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1) bis Ziffer III. 2.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen,
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bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
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Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft,
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cc) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subplaner berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3) b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen,
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c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung,
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) Postanschrift: Flughafen Saarbrücken GmbH, Balthasar-Goldstein-Straße 20, 66131 Saarbrücken und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Saarbrücken GmbH, Balthasar-Goldstein-Straße 20, Zimmer: B.219, 66131 Saarbrücken, eingehen.
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Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Reinigungsleistungen – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen, deren Vorlage nach dem Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung durch einen ausdrücklichen Hinweis als zwingend vorgegeben wird, führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Das Fehlen von sonstigen Nachweisen und Erklärungen sowie inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 8 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 500 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) e) entfallen, maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2) und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1).
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f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung,
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung,
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers,
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 17.10.2014 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen,
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird,
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k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen,
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l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Wertungskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern,
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m) Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Entlohnung zumindest nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz zu erfolgen hat.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1) der vorliegenden Bekanntmachung
Quelle: OJS 2014/S 187-330331 (2014-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 157-289509
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 187-330331
ABl. S-Ausgabe: 157

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Produktivstunden (25)
3. Qualitäts- und Leistungsmerkmale (20)
4. Vertragsinhalte (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-27 📅
Name: STANDARD Gebäudereinigung Jacobs GmbH
Postanschrift: Saargemünder Straße 73
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 101 b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101 a GWB verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Abs. 2 festgestellt worden ist. Gemäß § 101 b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie Ziffer VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 157-289509 (2015-08-12)