Ausgeschrieben werden Abfalllogistikleistungen verbunden mit einer Beteiligung an einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft (Joint Venture) in der Rechtsform einer GmbH, an welcher der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Auftraggeber) eine Minderheit (40 %) der Anteile und der zukünftige Auftragnehmer die übrigen Anteile hält. Dabei ist sowohl die Beteiligung an einer neu zu gründenden als auch an einer bestehenden Gesellschaft zulässig. Die Bewerbung kann auch durch eine bestehende Gesellschaft erfolgen, wenn deren Gesellschafter sich verpflichtet, dem Landkreis eine entsprechende Beteiligung an der Gesellschaft einzuräumen. Bewerbergemeinschaften haben sich zu verpflichten, im Zuschlagsfall eine Beteiligungsgesellschaft zu gründen, die sich an der gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft beteiligt. Hintergrund ist die Intention des Auftraggebers, dass die gemischtwirtschaftliche Gesellschaft nicht mehr als zwei Gesellschafter haben soll. Die gemischtwirtschaftliche Gesellschaft soll für den Auftraggeber die folgenden Leistungen erbringen: — Einsammlung und Beförderung von Restabfall (inkl. Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung), — Einsammlung und Beförderung von kommunalem Altpapier (inkl. Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung), — Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll, Elektro-/Elektronikgeräten und Haushaltsschrott, — Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Weihnachtsbäumen, — Errichtung und Betrieb von Annahmehöfen. Darüber hinaus ist die Einsammlung und Beförderung von Bioabfällen (inkl. Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung) während eines Teils der Vertragslaufzeit optionaler Leistungsbestandteil. Die Gesellschaft soll ferner im Landkreisgebiet im Bereich der gewerblichen (nicht gebührenwirksamen) Abfallentsorgung tätig werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-17.
Auftragsbekanntmachung (2014-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Postanschrift: Platanenstraße 43
Postleitzahl: 17033
Postort: Neubrandenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de🌏
Fax: +49 395570875960 📠
Für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegebene Teilnahmeantrag (inkl. Leitfaden und Bewerbungsbedingungen) zu verwenden, auszufüllen und unterschrieben abzugeben.
Der Teilnahmeantrag ist bei der in Ziffer I.1 genannten Stelle anzufordern.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeantrag ist der Vergabestelle vor Ablauf der Teilnahmefrist zuzustellen.
Für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegebene Teilnahmeantrag (inkl. Leitfaden und Bewerbungsbedingungen) zu verwenden, auszufüllen und unterschrieben abzugeben.
Der Teilnahmeantrag ist bei der in Ziffer I.1 genannten Stelle anzufordern.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeantrag ist der Vergabestelle vor Ablauf der Teilnahmefrist zuzustellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden Abfalllogistikleistungen verbunden mit einer Beteiligung an einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft (Joint Venture) in der Rechtsform einer GmbH, an welcher der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Auftraggeber) eine Minderheit (40 %) der Anteile und der zukünftige
Ausgeschrieben werden Abfalllogistikleistungen verbunden mit einer Beteiligung an einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft (Joint Venture) in der Rechtsform einer GmbH, an welcher der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Auftraggeber) eine Minderheit (40 %) der Anteile und der zukünftige
Auftragnehmer die übrigen Anteile hält. Dabei ist sowohl die Beteiligung an einer neu zu gründenden als auch an einer bestehenden Gesellschaft zulässig. Die Bewerbung kann auch durch eine bestehende Gesellschaft erfolgen, wenn deren Gesellschafter sich verpflichtet, dem Landkreis eine entsprechende Beteiligung an der Gesellschaft einzuräumen.
Auftragnehmer die übrigen Anteile hält. Dabei ist sowohl die Beteiligung an einer neu zu gründenden als auch an einer bestehenden Gesellschaft zulässig. Die Bewerbung kann auch durch eine bestehende Gesellschaft erfolgen, wenn deren Gesellschafter sich verpflichtet, dem Landkreis eine entsprechende Beteiligung an der Gesellschaft einzuräumen.
Bewerbergemeinschaften haben sich zu verpflichten, im Zuschlagsfall eine Beteiligungsgesellschaft zu gründen, die sich an der gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft beteiligt. Hintergrund ist die Intention des Auftraggebers, dass die gemischtwirtschaftliche Gesellschaft nicht mehr als zwei Gesellschafter haben soll.
Bewerbergemeinschaften haben sich zu verpflichten, im Zuschlagsfall eine Beteiligungsgesellschaft zu gründen, die sich an der gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft beteiligt. Hintergrund ist die Intention des Auftraggebers, dass die gemischtwirtschaftliche Gesellschaft nicht mehr als zwei Gesellschafter haben soll.
Die gemischtwirtschaftliche Gesellschaft soll für den Auftraggeber die folgenden Leistungen erbringen:
— Einsammlung und Beförderung von Restabfall (inkl. Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung),
— Einsammlung und Beförderung von kommunalem Altpapier (inkl. Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung),
— Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll, Elektro-/Elektronikgeräten und Haushaltsschrott,
— Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Weihnachtsbäumen,
— Errichtung und Betrieb von Annahmehöfen.
Darüber hinaus ist die Einsammlung und Beförderung von Bioabfällen (inkl. Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung) während eines Teils der Vertragslaufzeit optionaler Leistungsbestandteil.
Die Gesellschaft soll ferner im Landkreisgebiet im Bereich der gewerblichen (nicht gebührenwirksamen) Abfallentsorgung tätig werden.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Einsammlung und Beförderung von Bioabfällen (inkl. Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 303.4-6.3.2(66)14-234
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, ausgenommen die Stadt Neubrandenburg (momentan etwa 200 000 Einwohner).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber fordert mit dem Teilnahmeantrag, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist, folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente) - Mindestkriterien:
— Eigenerklärung über Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft nachzureichen,
— Eigenerklärung über Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft nachzureichen,
— Eigenerklärung über Gesetzestreue im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB, über Verfehlungen hinsichtlich der Beschäftigung illegaler Arbeitskräfte im Unternehmen, des Verstoßes gegen einschlägige Paragraphen des Sozialgesetzbuches (Drittes Buch, Arbeitsförderung), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie über Eintragungen in polizeilichen Führungszeugnissen und Gewerbezentralregister. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer
— Eigenerklärung über Gesetzestreue im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB, über Verfehlungen hinsichtlich der Beschäftigung illegaler Arbeitskräfte im Unternehmen, des Verstoßes gegen einschlägige Paragraphen des Sozialgesetzbuches (Drittes Buch, Arbeitsförderung), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie über Eintragungen in polizeilichen Führungszeugnissen und Gewerbezentralregister. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer
(falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen nachzureichen.
— Eigenerklärung über Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragungen im Berufs- oder DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 7/18 Handelsregister. Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist, die Beibringung eines Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH).
— Eigenerklärung über Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragungen im Berufs- oder DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 7/18 Handelsregister. Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist, die Beibringung eines Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Der Bewerber muss darüber hinaus sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Antragsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beibringen.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/ Berufs- oder Handelsregister, soll nicht vor dem 1.7.2014 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Antragsabgabe gültig ist.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/ Berufs- oder Handelsregister, soll nicht vor dem 1.7.2014 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Antragsabgabe gültig ist.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bewerber verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bewerber verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bewerber verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Sollte ein Bewerber der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Auftraggeber fordert mit dem Teilnahmeantrag, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist, folgende Nachweise
(Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente) –
Mindestkriterien:
— Eigenerklärung der Umsatzangaben (Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2012 bis
2014 (ggf. auch vorläufig).
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanzen sowie
Gewinn und Verlustrechnungen der Jahre 2012 bis 2014 (ggf. auch vorläufig) einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Der Bewerber muss darüber hinaus sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Antragsprüfung auf Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beibringen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bewerber verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bewerber verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 8/18.
Sollte ein Bewerber der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftraggeber fordert mit dem Teilnahmeantrag, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung
innerhalb einer gesetzten Frist, folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente) –
Mindestkriterien:
— Referenzen (auch von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen) aus den letzten 60
Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrags (sofern die Leistung mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten durchgeführt wurde) mit folgenden Angaben:
1) mindestens 1 Referenz für die Einsammlung und Beförderung von Abfällen über ein Behältersystem in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem
Anschluss von mindestens 50 000 Einwohnern,
2) mindestens 1 Referenz für die Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem Anschluss von mindestens 50 000 Einwohnern.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte
Erklärungen bzw. Verpflichtungserklärung(en) der Unternehmen (Referenzgeber), aus denen sich ergibt, dass diese erforderlichenfalls die zur Auftragserfüllung notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, nachzureichen.
— Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Tätigkeiten Einsammeln und Befördern (für mindestens eine Abfallart). Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nachzureichen.
— Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Tätigkeiten Einsammeln und Befördern (für mindestens eine Abfallart). Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nachzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit in Summe bewertet.
Für den Fall, dass der Bewerber die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Unterauftragnehmer bedient, sind auch die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer beizubringen.
Für den Fall, dass der Bewerber die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Unterauftragnehmer bedient, sind auch die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer beizubringen.
Der Bewerber muss darüber hinaus sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Antragsprüfung auf Verlangen
der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 9/18 Frist beibringen. Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb muss zum Termin der Antragsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bewerber verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen. Beabsichtigt der Bewerber, sich der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er bspw. eine entsprechende Erklärung des
der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 9/18 Frist beibringen. Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb muss zum Termin der Antragsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bewerber verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen. Beabsichtigt der Bewerber, sich der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er bspw. eine entsprechende Erklärung des
Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bewerber verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bewerber verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Sollte ein Bewerber der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen geregelt, welche den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten
Teilnehmern am Verhandlungsverfahren übersendet werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnungsmodalitäten sind in den Vergabeunterlagen geregelt, welche den im Teilnahmewettbewerb
ausgewählten Teilnehmern am Verhandlungsverfahren übersendet werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft wird nicht vorgegeben. Wesentlich ist die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und die Verpflichtung, im Zuschlagsfall eine Beteiligungsgesellschaft zu gründen, die sich als 2. Gesellschafter an der gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft beteiligt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft wird nicht vorgegeben. Wesentlich ist die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und die Verpflichtung, im Zuschlagsfall eine Beteiligungsgesellschaft zu gründen, die sich als 2. Gesellschafter an der gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft beteiligt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zu § 9 Abs. 3 und 7 VgG M-V i. V. m. § 10 VgG M-V über die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen und die Zahlung von Mindestentgelten einschließlich etwaiger Überstundensätze sowie über die Einhaltung sonstiger Mindestsozialstandards wie Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt oder zusätzliches Urlaubsgeld soweit dies/diese aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen verpflichtend ist/sind und nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen höhere Entgelte gezahlt werden.
Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zu § 9 Abs. 3 und 7 VgG M-V i. V. m. § 10 VgG M-V über die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen und die Zahlung von Mindestentgelten einschließlich etwaiger Überstundensätze sowie über die Einhaltung sonstiger Mindestsozialstandards wie Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt oder zusätzliches Urlaubsgeld soweit dies/diese aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen verpflichtend ist/sind und nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen höhere Entgelte gezahlt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird
(1.) geprüft, ob die Bewerbungenden formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderungvon Nachweisen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird beurteilt
(2.), ob die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisengrundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen (Erfüllungder Mindestkriterien gemäß den Ziffern III.2.1) - III.2.3)).
(2.), ob die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisengrundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen (Erfüllungder Mindestkriterien gemäß den Ziffern III.2.1) - III.2.3)).
Die Auswahl des Bewerberkreises, mit welchemdie Vergabestelle schließlich in Verhandlungen treten wird
(3.), erfolgt anhand der Anzahl und Qualität (Dauer der bisherigen Leistungserbringung, Leistungsumfang, Umsatz gebührenwirksame Leistungen,Umsatz gewerbliche Leistungen, Erfahrungen mit gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, Erfahrungen mitder Einsammlung und Beförderung von Abfällen in dünn besiedelten Gebieten) der Referenzen (auch vonanderen Unternehmen möglich, sofern deren Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen) aus den letzten 60 Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrages im/für
(3.), erfolgt anhand der Anzahl und Qualität (Dauer der bisherigen Leistungserbringung, Leistungsumfang, Umsatz gebührenwirksame Leistungen,Umsatz gewerbliche Leistungen, Erfahrungen mit gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, Erfahrungen mitder Einsammlung und Beförderung von Abfällen in dünn besiedelten Gebieten) der Referenzen (auch vonanderen Unternehmen möglich, sofern deren Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen) aus den letzten 60 Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrages im/für
— Bereich gemischtwirtschaftlicher Unternehmen…
… (Joint Venture) in der Abfallwirtschaft,
… (JointVenture) für die Einsammlung und Beförderung von Abfällen,
— die Einsammlung und Beförderung vonAbfällen in dünn besiedelten Gebieten (Einwohnerdichte < 100 Einwohner/km²) im Auftrag eines öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgers. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist, von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen bzw. Verpflichtungserklärungender Unternehmen (Referenzgeber), aus denen sich ergibt, dass diese die notwendigen Mittel zur Verfügungstellen, nachzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Erklärungen/Nachweise der einzelnen Mitglieder bewertet. Für den Fall, dass der Bewerber die Nachweise nicht selbst erbringen kann und ersich deshalb Unterauftragnehmer bedient, sind auch die Nachweise der Unterauftragnehmer beizubringen.Der Bewerber muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Antragsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Beabsichtigt der Bewerber, sich der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmersbei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er bspw. eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bewerber verpflichtet, auf Anforderung die DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 11/18 stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bewerber der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nichtfristgerecht nachkommen, wird das Angebot nicht gewertet.
— die Einsammlung und Beförderung vonAbfällen in dünn besiedelten Gebieten (Einwohnerdichte < 100 Einwohner/km²) im Auftrag eines öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgers. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist, von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen bzw. Verpflichtungserklärungender Unternehmen (Referenzgeber), aus denen sich ergibt, dass diese die notwendigen Mittel zur Verfügungstellen, nachzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Erklärungen/Nachweise der einzelnen Mitglieder bewertet. Für den Fall, dass der Bewerber die Nachweise nicht selbst erbringen kann und ersich deshalb Unterauftragnehmer bedient, sind auch die Nachweise der Unterauftragnehmer beizubringen.Der Bewerber muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Antragsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Beabsichtigt der Bewerber, sich der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmersbei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er bspw. eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bewerber verpflichtet, auf Anforderung die DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 11/18 stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bewerber der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nichtfristgerecht nachkommen, wird das Angebot nicht gewertet.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Rechts- und Kommunalaufsichtsamt, SG Allg. Rechtsaufsicht/Zentrale Vergabestelle
Name: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Kontaktperson: Rechts- und Kommunalaufsichtsamt, SG Allg. Rechtsaufsicht/Zentrale Vergabestelle, (Zimmer 3.032)
URL der Teilnahme: http://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de🌏
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 303.4-6.3.2(66)14-234
Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegebene Teilnahmeantrag (inkl. Leitfaden und Bewerbungsbedingungen) zu verwenden, auszufüllen und unterschrieben abzugeben.
Der Teilnahmeantrag ist bei der in Ziffer I.1 genannten Stelle anzufordern.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeantrag ist der Vergabestelle vor Ablauf der Teilnahmefrist zuzustellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885163📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 14/18
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21.7.2014 (BGBl I S. 1066) Anwendung.
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Im Zusammenhang mit den Rügeobliegenheiten gibt die Vergabestelle weiterhin noch folgenden Hinweis:
Nach § 101 Abs. 7 GWB ist grundsätzlich ein offenes Verfahren durchzuführen, es sei denn, aufgrund des GWB ist etwas anderes gestattet.
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ist vorliegend nach Auffassung der Vergabestelle nach § 101 Abs. 7 GWB i. V. m. § 3 Abs. 3 c) VOL/A-EG zulässig. Auf die Ausführungen in Kap. 1.1 a) des Leitfadens
(1.VI.3) wird verwiesen.
Sollten Bewerber die Auffassung der Vergabestelle zur Zulässigkeit der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nicht teilen, wird auf die vorstehend zitierte Präklusionsregelung in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sollten Bewerber die Auffassung der Vergabestelle zur Zulässigkeit der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nicht teilen, wird auf die vorstehend zitierte Präklusionsregelung in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB verwiesen.
Dasselbe gilt hinsichtlich des Verzichts auf eine losweise Vergabe der unter II. 1.5 genannten Teilleistungen. Auf die Ausführungen in Kap. 1.2 des Leitfadens (VI.3) wird verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 203-359851 (2014-10-17)
Ergänzende Angaben (2014-11-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben