Durchführung von Bauleistungen zur Korrektur von Minderüberdeckungen auf bereits verlegten Hochspannungsseekabeln

TenneT Offshore GmbH

Durchführung von Steinschüttungen (sog. Rock Placement") bzw. Einsatz des Verfahrens der Tieferspülung (sog. Reburial) entlang von Hochspannungsseekabel-Trassen für Offshore-Netzanschlussprojekte. Die Verlegetiefe des Hochspannungsseekabel ist prozessbegleitend zu bestimmen. Zu erstellen sind zudem begleitende Arbeitsbeschreibungen und Prozessdokumentationen.
Als Basis der Leistungsausführung dienen existierende Bodenuntersuchungen (sog. Surveys).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-14.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Steinschüttungsarbeiten
Menge oder Umfang:
“Durchführung von Steinschüttungen (sog. Rock Placement) bzw. Einsatz des Verfahrens der Tieferspülung (sog. Remedial Burial) entlang von...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Steinschüttungsarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: TenneT Offshore GmbH
Postanschrift: Bernecker Straße 70
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.tennet.eu 🌏
E-Mail: christian.schwarzmann@tennet.eu 📧
Telefon: +49 921507404456 📞
Fax: +49 921507404452 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-14 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 222-393088
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen

“— Der Auftraggeber ist gem. § 30 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 222-393088 (2014-11-14)