Prüfungs- und Erfassungsaufgaben im Zusammenhang mit Prüfleistungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln im Sinne der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – BGV A3 bei Arbeitsplatzausstattung in der IT (Rechner, Notebooks, Server, TK-Anlagen ....) Es werden regionale Lose gebildet. Je Los wird in der 2. Phase des Verfahrens im Wettbewerb zwischen den erfolgreichen Bewerbern eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Die Bewerbung ist auf ein oder mehrere Lose möglich. Der Zuschlag erfolgt dann je Los.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Elektrobereich
Menge oder Umfang:
Der Gesamtumfang der bis zum Vertragsende (27.12.2016) zu prüfenden und zu erfassenden Geräte beläuft sich auf ca. 700 000 Stück (inkl. etwaiger Wiederholungsprüfungen).2 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 2 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Elektrobereich📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Services GmbH
Postanschrift: Auf dem Steinbüchel 22
Postleitzahl: 53340
Postort: Meckenheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi-services-gmbh.de/index.php?id=54🌏
E-Mail: bwi.fp.ausschreibungen@bwi-services.de📧
Telefon: +49 22259884150📞
Fax: +49 22259884157 📠
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens sowie die Vergabe des Auftrages erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens. Die gesamte Abwicklung der Vergabe erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und der Kontakt mit dem Bieter innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgt ausschließlich in Deutsch. Leistungs- und Projektsprache für die spätere Ausführung ist Deutsch.
Alle mit den Leistungen verbundenen Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen, die Leistungen in deutscher Sprache zu erbringen.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens sowie die Vergabe des Auftrages erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens. Die gesamte Abwicklung der Vergabe erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und der Kontakt mit dem Bieter innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgt ausschließlich in Deutsch. Leistungs- und Projektsprache für die spätere Ausführung ist Deutsch.
Alle mit den Leistungen verbundenen Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen, die Leistungen in deutscher Sprache zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Prüfungs- und Erfassungsaufgaben im Zusammenhang mit Prüfleistungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln im Sinne der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – BGV A3 bei Arbeitsplatzausstattung in der IT (Rechner, Notebooks, Server, TK-Anlagen ....) Es werden regionale Lose gebildet.
Prüfungs- und Erfassungsaufgaben im Zusammenhang mit Prüfleistungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln im Sinne der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – BGV A3 bei Arbeitsplatzausstattung in der IT (Rechner, Notebooks, Server, TK-Anlagen ....) Es werden regionale Lose gebildet.
Je Los wird in der 2. Phase des Verfahrens im Wettbewerb zwischen den erfolgreichen Bewerbern eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Die Bewerbung ist auf ein oder mehrere Lose möglich. Der Zuschlag erfolgt dann je Los.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Region Nord
Kurze Beschreibung:
Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Die Region Nord besteht aus den Gerätestandorten, die zu den Service-Zentren der BWI in folgenden Bundesländern zugeordnet sind: Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen (nördlicher Teil) Die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung und die Sicherheitsüberprüfung des Personals ist wegen des Zugangs zum Aufstellungsort der Prüflinge erforderlich und richtet sich nach den Anforderungen,die am jeweiligen Aufstellungsort gelten.
Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Die Region Nord besteht aus den Gerätestandorten, die zu den Service-Zentren der BWI in folgenden Bundesländern zugeordnet sind: Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen (nördlicher Teil) Die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung und die Sicherheitsüberprüfung des Personals ist wegen des Zugangs zum Aufstellungsort der Prüflinge erforderlich und richtet sich nach den Anforderungen,die am jeweiligen Aufstellungsort gelten.
Menge oder Umfang: Die Anzahl der Prüfungen richtet sich nach dem Bestand an Prüflingen zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrages. Für die Region Nord wird die Anzahl der Prüfungen auf ca. 223 500 unverbindlich geschätzt. Prüflinge sind Bestandteile des von der BWI betriebenen IT-Systems bis auf die Ebene der einzelnen Arbeitsplatzausstattungen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Region Ost
Kurze Beschreibung:
Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Die Region Ost besteht aus den Gerätestandorten, die zu den Service-Zentren der BWI in folgenden Bundesländern zugeordnet sind: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt .Die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung und die Sicherheitsüberprüfung des Personals ist wegen des Zugangs zum Aufstellungsort der Prüflinge erforderlich und richtet sich nach den Anforderungen,die am jeweiligen Aufstellungsort gelten.
Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Die Region Ost besteht aus den Gerätestandorten, die zu den Service-Zentren der BWI in folgenden Bundesländern zugeordnet sind: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt .Die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung und die Sicherheitsüberprüfung des Personals ist wegen des Zugangs zum Aufstellungsort der Prüflinge erforderlich und richtet sich nach den Anforderungen,die am jeweiligen Aufstellungsort gelten.
Menge oder Umfang: Die Anzahl der Prüfungen richtet sich nach dem Bestand an Prüflingen zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrages. Für die Region Ost wird die Anzahl der Prüfungen auf ca. 98 500 unverbindlich geschätzt. Prüflinge sind Bestandteile des von der BWI betriebenen IT-Systems bis auf die Ebene der einzelnen Arbeitsplatzausstattungen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Region West
Kurze Beschreibung:
Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Die Region West besteht aus den Gerätestandorten, die zu den Service-Zentren der BWI in folgenden Bundesländern zugeordnet sind: Nordrhein-Westfalen (Südteil), Rheinland-Pfalz (Nordteil) Die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung und die Sicherheitsüberprüfung des Personals ist wegen des Zugangs zum Aufstellungsort der Prüflinge erforderlich und richtet sich nach den Anforderungen,die am jeweiligen Aufstellungsort gelten.
Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Die Region West besteht aus den Gerätestandorten, die zu den Service-Zentren der BWI in folgenden Bundesländern zugeordnet sind: Nordrhein-Westfalen (Südteil), Rheinland-Pfalz (Nordteil) Die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung und die Sicherheitsüberprüfung des Personals ist wegen des Zugangs zum Aufstellungsort der Prüflinge erforderlich und richtet sich nach den Anforderungen,die am jeweiligen Aufstellungsort gelten.
Menge oder Umfang: Die Anzahl der Prüfungen richtet sich nach dem Bestand an Prüflingen zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrages. Für die Region West wird die Anzahl der Prüfungen auf ca. 182 000 unverbindlich geschätzt. Prüflinge sind Bestandteile des von der BWI betriebenen IT-Systems bis auf die Ebene der einzelnen Arbeitsplatzausstattungen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Region Mitte
Kurze Beschreibung:
Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Die Region Mitte besteht aus den Gerätestandorten, die zu den Service-Zentren der BWI in folgenden Bundesländern zugeordnet sind: Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz (Südteil), Bayern (Nordteil). Die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung und die Sicherheitsüberprüfung des Personals ist wegen des Zugangs zum Aufstellungsort der Prüflinge erforderlich und richtet sich nach den Anforderungen,die am jeweiligen Aufstellungsort gelten.
Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Die Region Mitte besteht aus den Gerätestandorten, die zu den Service-Zentren der BWI in folgenden Bundesländern zugeordnet sind: Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz (Südteil), Bayern (Nordteil). Die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung und die Sicherheitsüberprüfung des Personals ist wegen des Zugangs zum Aufstellungsort der Prüflinge erforderlich und richtet sich nach den Anforderungen,die am jeweiligen Aufstellungsort gelten.
Menge oder Umfang: Die Anzahl der Prüfungen richtet sich nach dem Bestand an Prüflingen zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrages. Für die Region Mitte wird die Anzahl der Prüfungen auf ca. 70 500 unverbindlich geschätzt. Prüflinge sind Bestandteile des von der BWI betriebenen IT-Systems bis auf die Ebene der einzelnen Arbeitsplatzausstattungen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Region Süd
Kurze Beschreibung:
Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Die Region Mitte besteht aus den Gerätestandorten, die zu den Service-Zentren der BWI in folgenden Bundesländern zugeordnet sind: Bayern (Ost- und Südteil), Baden-Württemberg. Die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung und die Sicherheitsüberprüfung des Personals ist wegen des Zugangs zum Aufstellungsort der Prüflinge erforderlich und richtet sich nach den Anforderungen,die am jeweiligen Aufstellungsort gelten.
Durchführung von BGV A3 Prüfungen und Geräteerfassungen - Die Region Mitte besteht aus den Gerätestandorten, die zu den Service-Zentren der BWI in folgenden Bundesländern zugeordnet sind: Bayern (Ost- und Südteil), Baden-Württemberg. Die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung und die Sicherheitsüberprüfung des Personals ist wegen des Zugangs zum Aufstellungsort der Prüflinge erforderlich und richtet sich nach den Anforderungen,die am jeweiligen Aufstellungsort gelten.
Menge oder Umfang: Die Anzahl der Prüfungen richtet sich nach dem Bestand an Prüflingen zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrages. Für die Region Süd wird die Anzahl der Prüfungen auf ca. 123 500 unverbindlich geschätzt. Prüflinge sind Bestandteile des von der BWI betriebenen IT-Systems bis auf die Ebene der einzelnen Arbeitsplatzausstattungen.
Der Gesamtumfang der bis zum Vertragsende (27.12.2016) zu prüfenden und zu erfassenden Geräte beläuft sich auf ca. 700 000 Stück (inkl. etwaiger Wiederholungsprüfungen).
Beschreibung der Optionen: zwei Verlängerungsoptionen über jeweils bis zu 12 Monate Laufzeit
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 29 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz der BWI Services GmbH und Einrichtungen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Gesamtumsätze der letzten drei Jahre (§ 26 Abs 1 Nr 3 VSVgV)
— Gründungsdatum des Unternehmens
— Inhaber-/Beteiligungsverhältnisse
— Nachweis Haftpflichtversicherung Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen- Sach- und Vermögensschäden) mindestens 5 000 000 EUR, 1 000 000 EUR, 100 000 EUR je Schadensfall
Nachweisform: Ausfüllen einer vorgegebenen Erklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen).
Die Leistungen müssen an allen Orten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innerhalb des Gebietes des/der angebotenen Lose(s), personell erbracht werden können.
Nachweises über die Eintragung in die Handwerksrolle
Alle zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen dessen anwenden; dies umfasst auch alle etwaig zu erstellenden Unterlagen.
Abgabe der Zuverlässigkeitserklärung iSd § 23 Abs. 1 und 2, § 24 Abs. 1 VSVgV (der Vordruck befindet sich in den Veragbeunterlagen)
Nachweis der Rechtspersönlichkeit / Unternehmensform
(Handelsregisterauszug)
— Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen an die Voraussetzungen der Tätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung, Aufnahme in die Handwerksrolle)
Formulare für die erforderlichen Eigenerklärungen sind im Datensatz der Vergabeunterlagen, der bei der Vergabestelle elektronisch abgerufen werden kann, enthalten
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber weist durch Eigenerklärung nach, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Teilnahmeantrages ein allgemeines Kredit-Rating von nicht schlechter als Risikoklasse III ("Unternehmen mit befriedigender bzw. noch guter Bonität) mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von zwischen 0,7 bis 1,5 % ) besteht. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber weist durch Eigenerklärung nach, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Teilnahmeantrages ein allgemeines Kredit-Rating von nicht schlechter als Risikoklasse III ("Unternehmen mit befriedigender bzw. noch guter Bonität) mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von zwischen 0,7 bis 1,5 % ) besteht. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Weiterhin weist der Bewerber seine besondere Bonität bei seinem kontoführenden Geltinstitut durch Auskunft der Bank / des Geldinstituts aus deren Sicht nach.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber weist durch Eigenerklärung nach, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Teilnahmeantrages die technischen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
— Die durchführende Person ist Elektrofachkraft. Eine „Elektrotechnisch unterwiesene Personen“ (EuP) oder „Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten“ (EFKffT) werden nicht akzeptiert.
Die Prüfungen sind durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 durchzuführen. Die Befähigung ist vom Auftragnehmer nachzuweisen. Die erforderliche Qualifikation der befähigten Person ist an die Berufsausbildung, die Berufserfahrung (mind. 1 Jahr) und die zeitnahe berufliche Tätigkeit gebunden. Aus diesen Forderungen wird deutlich, dass zur sicherheitstechnischen Beurteilung elektrischer Arbeitsmittel dem Grundsatz nach die Qualifikationsmerkmale einer Elektrofachkraft im entsprechenden Tätigkeitsbereich vorliegen müssen. Kenntnisse zur Elektrotechnik, z. B. durch Teilnahme an Schulungen, sind spätestens nach 2 Jahren zu aktualisieren.
Die Prüfungen sind durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 durchzuführen. Die Befähigung ist vom Auftragnehmer nachzuweisen. Die erforderliche Qualifikation der befähigten Person ist an die Berufsausbildung, die Berufserfahrung (mind. 1 Jahr) und die zeitnahe berufliche Tätigkeit gebunden. Aus diesen Forderungen wird deutlich, dass zur sicherheitstechnischen Beurteilung elektrischer Arbeitsmittel dem Grundsatz nach die Qualifikationsmerkmale einer Elektrofachkraft im entsprechenden Tätigkeitsbereich vorliegen müssen. Kenntnisse zur Elektrotechnik, z. B. durch Teilnahme an Schulungen, sind spätestens nach 2 Jahren zu aktualisieren.
— zur Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel die gültigen VDE-Normen anwendet
Nachweisform: Abgabe der entsprechenden Erklärung im Bewerberbogen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer GbR im Auftragsfall erklärt ist,
— in der der Zugriff auf für die Leistungserbringung entscheidende Betriebsmittel bzw. Leistungsanteile für den Leistungszeitraum für den Fall der Erteilung des Zuschlages durch eine rechtsverbindliche Vereinbarung abgesichert wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der BWI Services GmbH rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Alle zur Eignung eines einzelnen Bieters geforderten Nachweise sind für jedes der Mitglieder der Bietergemeinschaft gesondert und vollständig zu erbringen. Bei der Beurteilung der Eignung wird auf die Bietergemeinschaft als Ganzes abgestellt. Die Bildung der Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein; Veränderungen, insbesondere Auswechselungen von Mitgliedern (einschließlich der Änderung der Rechtsform) sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aus der vorliegenden Vergabe.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Alle zur Eignung eines einzelnen Bieters geforderten Nachweise sind für jedes der Mitglieder der Bietergemeinschaft gesondert und vollständig zu erbringen. Bei der Beurteilung der Eignung wird auf die Bietergemeinschaft als Ganzes abgestellt. Die Bildung der Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein; Veränderungen, insbesondere Auswechselungen von Mitgliedern (einschließlich der Änderung der Rechtsform) sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aus der vorliegenden Vergabe.
Sonstige besondere Bedingungen:
Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen obligatorischen oder fakultativen Ausschluss (§§ 23 und 24 VSVgV) -
Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung auf dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatt
Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie als Voraussetzung zum Zugang zu erforderlichen Verschlusssachen (Eigenerklärung nach § 7 VSVgV auf dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatt)
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 29
Objektive Auswahlkriterien:
Von der Möglichkeit des § 21 Abs 3 Satz 1 VsVgV (Begrenzung der Anzahl der Bewerber, die zum Angebot aufgefordert werden sollen) wird nicht Gebrauch gemacht. Die fristgerechte Vorlage eines vollständigen und formgültigen Teilnahmeantrages reicht aus.
Von der Möglichkeit des § 21 Abs 3 Satz 1 VsVgV (Begrenzung der Anzahl der Bewerber, die zum Angebot aufgefordert werden sollen) wird nicht Gebrauch gemacht. Die fristgerechte Vorlage eines vollständigen und formgültigen Teilnahmeantrages reicht aus.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens sowie die Vergabe des Auftrages erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens. Die gesamte Abwicklung der Vergabe erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und der Kontakt mit dem Bieter innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgt ausschließlich in Deutsch. Leistungs- und Projektsprache für die spätere Ausführung ist Deutsch.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens sowie die Vergabe des Auftrages erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens. Die gesamte Abwicklung der Vergabe erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und der Kontakt mit dem Bieter innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgt ausschließlich in Deutsch. Leistungs- und Projektsprache für die spätere Ausführung ist Deutsch.
Alle mit den Leistungen verbundenen Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen, die Leistungen in deutscher Sprache zu erbringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die unter Nr. VI 4.1. genannte E-Mail- Adresse kann nicht für rechtsverbindliche Erklärungen - insbesondere nicht zur Wahrung von gesetzlichen Fristen - genutzt werden.
Auf die Rechtsfolge des § 107 Abs 3 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag dann unzulässig, wenn die Nachprüfung vom Bieter/der Bietergemeinschaft nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge gemäß § 107 Abs 3 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erkennen eines Verstoßes zu erheben ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rechtsfolge des § 107 Abs 3 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag dann unzulässig, wenn die Nachprüfung vom Bieter/der Bietergemeinschaft nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge gemäß § 107 Abs 3 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erkennen eines Verstoßes zu erheben ist.
Auf die Informations- und Wartepflicht nach § 101a GWB, § 22 EG Abs 1 VOL/A sowie die Rechtsfolgen des § 101b GWB wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2014/S 071-122977 (2014-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge