Durchführung von Sortierleistungen in der Sortieranlage Sinsheim

AVR Kommunal GmbH

Sortierung von getrennt erfassten Wertstoffgemischen in der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Sortieranlage Sinsheim. Bei den Wertstoffgemischen handelt es sich um Pappe, Papier, Druckerzeugnisse und gebrauchte Leichtstoffverpackungen sowie so genannte stoffgleiche Nichtverpackungen (NVP) gem. § 6 Abs. 3 VerpackV, die im Rhein-Neckar-Kreis über das System „Grüne Tonne Plus“ flächendeckend gemeinsam erfasst werden. An das System sind 535 000 Einwohner und neben diesen auch Gewerbebetriebe angeschlossen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-14 Auftragsbekanntmachung
2014-11-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AVR Kommunal GmbH
Postanschrift: Dietmar-Hopp-Str. 8
Postleitzahl: 74889
Postort: Sinsheim
Kontakt
E-Mail: geschaeftsfuehrung@avr-kommunal.de 📧
Fax: +49 72619317000 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 136-244515
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1-3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die Ihnen in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Diese Teilnahmeformulare sind bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle erhältlich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sortierung von getrennt erfassten Wertstoffgemischen in der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Sortieranlage Sinsheim. Bei den Wertstoffgemischen handelt es sich um Pappe, Papier, Druckerzeugnisse und gebrauchte Leichtstoffverpackungen sowie so genannte stoffgleiche Nichtverpackungen (NVP) gem. § 6 Abs. 3 VerpackV, die im Rhein-Neckar-Kreis über das System „Grüne Tonne Plus“ flächendeckend gemeinsam erfasst werden. An das System sind 535 000 Einwohner und neben diesen auch Gewerbebetriebe angeschlossen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sinsheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. – bei Bewerbergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher von jedem Bewerber sowie jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen.
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Bei Einbindung von Unterauftragnehmern genügt zunächst die Angabe, welche Leistungen/Teilleistungen von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen.
Der Bewerber muss in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Prüfung der Teilnahmeanträge auf Verlangen der Vergabestellezeitnah beizubringen.
Der Bewerber hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
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Bewerber, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmen - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund schon bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben.
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Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmeanträgen nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bewerber der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen bzw. sollten zum Zeitpunkt der abschließenden Wertung der Teilnahmeanträge die entsprechenden Dokumente und Erklärungen nicht vorliegen, kann der Ausschluss der Bewerbung erfolgen. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziffer III.2.2 und Ziffer III.2.3 Anwendung.
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Geforderte Nachweise:
— Eigenerklärung(en), dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs.
6 EG VOL/A vorliegen.
4 EG VOL/A vorliegen.
— Eigenerklärung(en), dass hinsichtlich der/des gesetzlichen Vertreter(s) des Bewerbers keine Eintragungen im Gewerbezentralregister bestehen.
— Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH);
— Eigenerklärung(en), dass die in § 149 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 GewO genannten Tatbestände nicht vorliegen;
Das Ausstellungsdatum der Dokumente darf nicht vor dem 1.1.2014 liegen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, soweit Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind;
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— Erklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung(en) zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bei Bewerbergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bewerber die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Dritter bedient, sind auch die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit des Dritten beizubringen.
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Geforderte Nachweise:
— Eigenerklärung zu Referenzen über durchgeführte Sortierleistungen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Neben den oben genannten zwingend zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Unterlagen werden nachfolgend genannte Auswahlkriterien für die Bewertung der Teilnahmeanträge und die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber herangezogen, sofern sich mehr als drei geeignete Bewerber beworben haben:
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Qualifikation des Anlagenleiters.
Qualifikation der vorgesehenen Schichtführer.
Mindeststandards:
Voraussetzung für die Feststellung der Eignung ist die Vorlage mindestens einer Referenz über durchgeführte Sortierleistungen von mindestens einem Jahr im Bereich LVP oder im Bereich PPK innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Referenz muss eine jährliche Sortierleistung von mindestens 20 000 Tonnen zugrunde liegen. Als Referenzaufträge gelten auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse, soweit seit mindestens einem Jahr Sortierleistungen erbracht werden.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bewerbergemeinschaften sind eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters erforderlich.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bieterauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird beurteilt (2.), ob die Bewerber nach den vorgelegten Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) ausschließlich anhand der Qualifikation des Anlagenleiters sowie der Qualifikation der vorgesehenen Schichtführer (vgl. Ziffer III.2.3)) beurteilt, wer unter den als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Katja Deschner

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1-3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die Ihnen in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
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Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Diese Teilnahmeformulare sind bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle erhältlich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Würtemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264010 📞
Fax: +49 7219264020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigen Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
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— § 107 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Vorstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 136-244515 (2014-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.avr-kommunal.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 226-399804
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 136-244515
ABl. S-Ausgabe: 226

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Entgelte (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-18 📅
Name: Actio Persona GmbH
Postanschrift: Lachener Str.88
Postort: Neustadt/Wstr.
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.9.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
— § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Tage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Mehr anzeigen
— § 107 Einleitung, Antrag.
1. Der Antragsteller den gerügten Vorstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15. Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 226-399804 (2014-11-20)