Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Straßennetz. Jährlich werden im Hamburger Stadtgebiet an ca. 350 – 450 Querschnitten und Knotenpunkten Verkehrszählungen mit Personal durchgeführt. Sie erfolgen auf Einzelanforderung des Auftraggebers und umfassen die Erhebung von Pkw, Lkw, ggfs. Bussen, sowie Radfahrern, Fußgängern und sonstigen Verkehrsteilnehmern. Die Zähllungen finden in der Regel außerhalb der Schulferien im Zeitraum zwischen 6:00 und 13:00 Uhr statt. Erfahrungsgemäß wird bei ca. 1/4 der Zählungen zwischen 9:00 und 13:00 Uhr nicht gezählt. In Ausnahmefällen werden Zählungen auch nachts und am Wochenende durchgeführt. Der Vertrag soll schnellstmöglich, voraussichtlich im Februar 2015, bis zum 31.12.2015 geschlossen werden. Im Anschluss bestehen drei weitere Optionen um je ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2018), wenn nicht einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt. Der Vertrag wird in Umsetzung des § 10 Absatz 2 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Auftraggeberin kann innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das förmliche Ausschreibungsverfahren wird von der Finanzbehörde durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Der Vertrag soll ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2015 geschlossen werden. Im Anschluss besteht eine dreimalige Verlängerungsoption um je ein Jahr bis maximal zum 31.12.2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428232731📞
Fax: +49 40428231364 📠
Hinweis für Bietergemeinschaften: Die unter III.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
— Hinweis Unterauftragnehmer/Nachunternehmer: Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er alle unter in III.2) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Hinweis für Bietergemeinschaften: Die unter III.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
— Hinweis Unterauftragnehmer/Nachunternehmer: Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er alle unter in III.2) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Straßennetz.
Jährlich werden im Hamburger Stadtgebiet an ca. 350 – 450 Querschnitten und Knotenpunkten Verkehrszählungen mit Personal durchgeführt. Sie erfolgen auf Einzelanforderung des Auftraggebers und umfassen die Erhebung von Pkw, Lkw, ggfs. Bussen, sowie Radfahrern, Fußgängern und sonstigen Verkehrsteilnehmern.
Jährlich werden im Hamburger Stadtgebiet an ca. 350 – 450 Querschnitten und Knotenpunkten Verkehrszählungen mit Personal durchgeführt. Sie erfolgen auf Einzelanforderung des Auftraggebers und umfassen die Erhebung von Pkw, Lkw, ggfs. Bussen, sowie Radfahrern, Fußgängern und sonstigen Verkehrsteilnehmern.
Die Zähllungen finden in der Regel außerhalb der Schulferien im Zeitraum zwischen 6:00 und 13:00 Uhr statt. Erfahrungsgemäß wird bei ca. 1/4 der Zählungen zwischen 9:00 und 13:00 Uhr nicht gezählt. In Ausnahmefällen werden Zählungen auch nachts und am Wochenende durchgeführt.
Die Zähllungen finden in der Regel außerhalb der Schulferien im Zeitraum zwischen 6:00 und 13:00 Uhr statt. Erfahrungsgemäß wird bei ca. 1/4 der Zählungen zwischen 9:00 und 13:00 Uhr nicht gezählt. In Ausnahmefällen werden Zählungen auch nachts und am Wochenende durchgeführt.
Der Vertrag soll schnellstmöglich, voraussichtlich im Februar 2015, bis zum 31.12.2015 geschlossen werden. Im Anschluss bestehen drei weitere Optionen um je ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2018), wenn nicht einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Der Vertrag soll schnellstmöglich, voraussichtlich im Februar 2015, bis zum 31.12.2015 geschlossen werden. Im Anschluss bestehen drei weitere Optionen um je ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2018), wenn nicht einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Der Vertrag wird in Umsetzung des § 10 Absatz 2 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Auftraggeberin kann innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Der Vertrag wird in Umsetzung des § 10 Absatz 2 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Auftraggeberin kann innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren wird von der Finanzbehörde durchgeführt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 2014000084
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
— Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
— Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
— Wenn zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei).
— Zusicherung, dass der Bieterin bzw. dem Bieter bei allen Zählungen Zählpersonal in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht (im Regelfall 20 bis 25 Zähler je Zähltag; in Einzelfällen können bis zu ca. 70 Zähler erforderlich werden).
— Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz. Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass das jeweilige Haftungsrisiko durch Abschluss von entsprechenden Versicherungen für Schadensfälle abgesichert ist oder im Falle der Auftragserteilung eine solche Versicherung abgeschlossen wird.
Mindeststandards:
Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen:
— Personenschäden: 1 500 000 EUR.
— Sonstige Schäden: 500 000 EUR.
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Bescheinigung über die berufliche (fachliche) Befähigung…
… der Bieterin bzw. des Bieters und/oder der Führungskräfte des Unternehmens zur Durchführung von Kfz-Zählungen an BAB, Bundesstraßen und im Stadtgebiet sowie (z. T. mit Kfz-Zählungen kombinierten) Fußgänger- und Radfahrerzählungen (z. B. Ingenieur-Nachweis, Lebenslauf, Referenzen).
… aller operativen Einsatzleiter, die für die Zählvorbereitungen, Zählungs-Einsatzleitungen, Datenkontrolle, Plausibilitätsprüfung etc. vorgesehen sind bzw. im Falle der Auftragserteilung voraussichtlich zum Einsatz kommen werden (z. B. Lebenslauf oder Referenzen über die Durchführung von Verkehrszählungen).
— Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre (Kfz-Zählungen an BAB, Bundesstraßen und im Stadtgebiet sowie Fußgänger- und Radfahrerzählungen). Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
— Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre (Kfz-Zählungen an BAB, Bundesstraßen und im Stadtgebiet sowie Fußgänger- und Radfahrerzählungen). Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
— Auftragsumfang mit Angabe des Rechnungswertes,
— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Auftragsjahr und
— Gesamtumsatz
zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt).
Bei Bietern, die für die FHH als AG in den letzten Jahren Leistungen ähnlicher Art erbracht haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
— Zusicherung, dass die eingesetzten Personen sowie alle Personen, die für Zählungen eingesetzt werden, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
— Benennung des fachlich und organisatorisch verantwortlichen Leiters der Verkehrszählungen und dessen gleichwertigen Stellvertreters die im Falle der Auftragserteilung zum Einsatz kommen.
— Benennung des/der operativen Einsatzleiters/Einsatzleiter vor Ort (z. B. für Zählereinteilung, Ansprechpartner und Qualitätsüberwachung während der Zählungen, Einsammeln der Zählunterlagen) für die Verkehrszählungstermine, die im Falle der Auftragserteilung zum Einsatz kommen.
— Benennung des/der operativen Einsatzleiters/Einsatzleiter vor Ort (z. B. für Zählereinteilung, Ansprechpartner und Qualitätsüberwachung während der Zählungen, Einsammeln der Zählunterlagen) für die Verkehrszählungstermine, die im Falle der Auftragserteilung zum Einsatz kommen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der VOL/B und der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Im Angebot ist in diesem Fall darzustellen, welche Teilleistungen durch welche unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Im Angebot ist in diesem Fall darzustellen, welche Teilleistungen durch welche unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Sämtliche durch einen Bieter zu erbringende Nachweise und Erklärungen sind durch jeden Beteiligten der Bietergemeinschaft vollständig zu erbringen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Über das Online-Portal HamburgService (gateway.hamburg.de) können Sie sich für den Dienst Ausschreibungen registrieren und erhalten dort die Ausschreibungsunterlagen kostenfrei.
Die Ausschreibungsunterlagen können auch schriftlich und gegen Voreinsendung von 5 EUR an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftsstelle, Zimmer 100, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg (IBAN-Nummer: DE02 2001 0020 0391 3362 06, BIC: PBNKDEFF), unter der Projektnummer: 2014000084 angefordert oder von Montag bis Freitag von 9-14 Uhr eingesehen oder erworben werden.
Die Ausschreibungsunterlagen können auch schriftlich und gegen Voreinsendung von 5 EUR an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftsstelle, Zimmer 100, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg (IBAN-Nummer: DE02 2001 0020 0391 3362 06, BIC: PBNKDEFF), unter der Projektnummer: 2014000084 angefordert oder von Montag bis Freitag von 9-14 Uhr eingesehen oder erworben werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (75)
2. Konzept zur Qualitätssicherung der Datenerfassung (25)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014000084
Zusätzliche Informationen
Hinweis für Bietergemeinschaften: Die unter III.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
— Hinweis Unterauftragnehmer/Nachunternehmer: Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er alle unter in III.2) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Hinweis Unterauftragnehmer/Nachunternehmer: Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er alle unter in III.2) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 220-389238 (2014-11-11)
Ergänzende Angaben (2014-11-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-29 📅
Name: Schmeck – Junker Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Gotenstraße 14
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 229-404321
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 036-061770 (2015-02-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr
Referenznummer: 389238-2014-DE
Gesamtwert des Auftrags: 1 664 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/bwvi🌏
E-Mail: ausschreibungen@bwvi.hamburg.de📧
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-27 📅
Datum des Beginns: 2015-03-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 101-245471
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 036-061770
ABl. S-Ausgabe: 101
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Straßennetz.