Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen durch Sachverständige am Campus Riedberg

Goethe-Universität Frankfurt, Der Kanzler, Bereich Finanzen, Einkaufsmanagement

Zielsetzung dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen durch Sachverständige am Campus Riedberg der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Das Leistungsverzeichnis umfasst die folgenden Gebäude:
— Biozentrum einschließlich Mensa und Hörsäle.
— Chemische Institute einschließlich Chemikalien – Bunker.
— Physik.
— Geowissenschaften.
— Werkstattzentrale.
— Biologicum.
— BMLS.
— Otto-Stern-Zentrum.
— Forschungsgewächshaus.
Dies gilt für folgende einzelne Gewerke:
1. Raumlufttechnische Anlagen.
2. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen.
3. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie Sicherheitsstromversorgungen inkl. Sicherheitsbeleuchtung.
4. CO2-/Inert-Gas-Löschanlagen.
5. Ortsfeste, nichtselbsttätige Feuerlöschanlage mit nassen Steigleitungen.
6. Sprinkler-Löschanlagen.
7. Druckbehälter/Dampfkessel.
8. Aufzüge (Personen-Lastenaufzüge, Güteraufzüge, Fassadenaufzüge).
9. Heizöl-/Sprinklerbehälter und VAwS-Anlagen (Lagerräume, Tanks, Abfüllanlagen).
10. Explosionsschutz (Lagerräume).
Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis und die in den aktuell geltenden Vorschriften und Regeln beschriebenen Leistungen übertragen. Der AN ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibungen und Prüfvorschriften - auf der Basis der von ihm selbst beizubringenden rechts- und versicherungsrelevanten Vorgaben des Gesetzgebers und Organisationen/Verein - zu überprüfen und laufend auf Vollständigkeit und Aktualität zu ergänzen. Bei Änderungen von für die Erbringung der beschriebenen Leistungen anzuwendenden Prüfvorschriften sind diese innerhalb von 4 Wochen vom AN inhaltlich zu dokumentieren und dem AG zu übergeben. Diese Leistungen sind Vertragsbestandteil.
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Mess-, Kalibriergeräte, PCs, Laptops, Software, Lizenzen, etc., Werkzeuge, Leitern, Gerüste, etc.) sowie Hilfsstoffe (z. B. Prüfgase) zu liefern bzw. zu stellen. Bei Beschädigung oder Verlust der eingebrachten Materialien des AN haftet der AG nicht, sofern der Schaden oder der Verlust nicht unmittelbar einem Mitarbeitenden der Universität angelastet werden kann. Die Haftung des Auftraggebers erstreckt sich hierbei nur auf Fälle leichter Fahrlässigkeit der Mitarbeitenden. Sicherungsmaßnahmen bzw. Räume können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden.
Da es sich um Laborgebäude mit einer entsprechend hohen technischen Ausrüstung handelt, ist erschwerter Zugang zu den Anlagenteilen, insbesondere zu Brandschutzklappen, Brandmelder und Druckbehälter einzukalkulieren. Der AN hat sich selbständig über den Einbauort anhand der vom AG zur Verfügung gestellten Installationspläne zu informieren. Es wird kein Eigenpersonal zur Verfügung gestellt, um dem AN den Einbauort der Prüfobjekte zu zeigen. Die Koordination/Anmeldung in den Instituten ist vom AN eigenständig durchzuführen. Es ist entsprechend der Anlage 3 Zugangsregelungen zu verfahren. Eine gesonderte Vergütung für die vor genannten Rahmenbedingungen erfolgt nicht. Sofern die Teilnahme einer Wartungs- oder Fachfirma erforderlich ist führt der AN die Terminkoordination im Einvernehmen mit dem AG durch.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-10.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-10 Auftragsbekanntmachung