Zielsetzung dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen durch Sachverständige am Campus Riedberg der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Das Leistungsverzeichnis umfasst die folgenden Gebäude: — Biozentrum einschließlich Mensa und Hörsäle. — Chemische Institute einschließlich Chemikalien – Bunker. — Physik. — Geowissenschaften. — Werkstattzentrale. — Biologicum. — BMLS. — Otto-Stern-Zentrum. — Forschungsgewächshaus. Dies gilt für folgende einzelne Gewerke: 1. Raumlufttechnische Anlagen. 2. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen. 3. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie Sicherheitsstromversorgungen inkl. Sicherheitsbeleuchtung. 4. CO2-/Inert-Gas-Löschanlagen. 5. Ortsfeste, nichtselbsttätige Feuerlöschanlage mit nassen Steigleitungen. 6. Sprinkler-Löschanlagen. 7. Druckbehälter/Dampfkessel. 8. Aufzüge (Personen-Lastenaufzüge, Güteraufzüge, Fassadenaufzüge). 9. Heizöl-/Sprinklerbehälter und VAwS-Anlagen (Lagerräume, Tanks, Abfüllanlagen). 10. Explosionsschutz (Lagerräume). Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis und die in den aktuell geltenden Vorschriften und Regeln beschriebenen Leistungen übertragen. Der AN ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibungen und Prüfvorschriften - auf der Basis der von ihm selbst beizubringenden rechts- und versicherungsrelevanten Vorgaben des Gesetzgebers und Organisationen/Verein - zu überprüfen und laufend auf Vollständigkeit und Aktualität zu ergänzen. Bei Änderungen von für die Erbringung der beschriebenen Leistungen anzuwendenden Prüfvorschriften sind diese innerhalb von 4 Wochen vom AN inhaltlich zu dokumentieren und dem AG zu übergeben. Diese Leistungen sind Vertragsbestandteil. Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Mess-, Kalibriergeräte, PCs, Laptops, Software, Lizenzen, etc., Werkzeuge, Leitern, Gerüste, etc.) sowie Hilfsstoffe (z. B. Prüfgase) zu liefern bzw. zu stellen. Bei Beschädigung oder Verlust der eingebrachten Materialien des AN haftet der AG nicht, sofern der Schaden oder der Verlust nicht unmittelbar einem Mitarbeitenden der Universität angelastet werden kann. Die Haftung des Auftraggebers erstreckt sich hierbei nur auf Fälle leichter Fahrlässigkeit der Mitarbeitenden. Sicherungsmaßnahmen bzw. Räume können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Da es sich um Laborgebäude mit einer entsprechend hohen technischen Ausrüstung handelt, ist erschwerter Zugang zu den Anlagenteilen, insbesondere zu Brandschutzklappen, Brandmelder und Druckbehälter einzukalkulieren. Der AN hat sich selbständig über den Einbauort anhand der vom AG zur Verfügung gestellten Installationspläne zu informieren. Es wird kein Eigenpersonal zur Verfügung gestellt, um dem AN den Einbauort der Prüfobjekte zu zeigen. Die Koordination/Anmeldung in den Instituten ist vom AN eigenständig durchzuführen. Es ist entsprechend der Anlage 3 Zugangsregelungen zu verfahren. Eine gesonderte Vergütung für die vor genannten Rahmenbedingungen erfolgt nicht. Sofern die Teilnahme einer Wartungs- oder Fachfirma erforderlich ist führt der AN die Terminkoordination im Einvernehmen mit dem AG durch.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-10.
Weitere Einzelfristen, z.B. für die Postulierung von Fragen zu den Vergabeunterlagen etc., sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachr. HAD-Ref.: 86/350.
Nachr. V-Nr/AKZ: 9.40.15 VOL EM22-TGM-01-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zielsetzung dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen durch Sachverständige am Campus Riedberg der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Das Leistungsverzeichnis umfasst die folgenden Gebäude:
— Biozentrum einschließlich Mensa und Hörsäle.
— Chemische Institute einschließlich Chemikalien – Bunker.
— Physik.
— Geowissenschaften.
— Werkstattzentrale.
— Biologicum.
— BMLS.
— Otto-Stern-Zentrum.
— Forschungsgewächshaus.
Dies gilt für folgende einzelne Gewerke:
1. Raumlufttechnische Anlagen.
2. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen.
3. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie Sicherheitsstromversorgungen inkl. Sicherheitsbeleuchtung.
4. CO2-/Inert-Gas-Löschanlagen.
5. Ortsfeste, nichtselbsttätige Feuerlöschanlage mit nassen Steigleitungen.
9. Heizöl-/Sprinklerbehälter und VAwS-Anlagen (Lagerräume, Tanks, Abfüllanlagen).
10. Explosionsschutz (Lagerräume).
Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis und die in den aktuell geltenden Vorschriften und Regeln beschriebenen Leistungen übertragen. Der AN ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibungen und Prüfvorschriften - auf der Basis der von ihm selbst beizubringenden rechts- und versicherungsrelevanten Vorgaben des Gesetzgebers und Organisationen/Verein - zu überprüfen und laufend auf Vollständigkeit und Aktualität zu ergänzen. Bei Änderungen von für die Erbringung der beschriebenen Leistungen anzuwendenden Prüfvorschriften sind diese innerhalb von 4 Wochen vom AN inhaltlich zu dokumentieren und dem AG zu übergeben. Diese Leistungen sind Vertragsbestandteil.
Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis und die in den aktuell geltenden Vorschriften und Regeln beschriebenen Leistungen übertragen. Der AN ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibungen und Prüfvorschriften - auf der Basis der von ihm selbst beizubringenden rechts- und versicherungsrelevanten Vorgaben des Gesetzgebers und Organisationen/Verein - zu überprüfen und laufend auf Vollständigkeit und Aktualität zu ergänzen. Bei Änderungen von für die Erbringung der beschriebenen Leistungen anzuwendenden Prüfvorschriften sind diese innerhalb von 4 Wochen vom AN inhaltlich zu dokumentieren und dem AG zu übergeben. Diese Leistungen sind Vertragsbestandteil.
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Mess-, Kalibriergeräte, PCs, Laptops, Software, Lizenzen, etc., Werkzeuge, Leitern, Gerüste, etc.) sowie Hilfsstoffe (z. B. Prüfgase) zu liefern bzw. zu stellen. Bei Beschädigung oder Verlust der eingebrachten Materialien des AN haftet der AG nicht, sofern der Schaden oder der Verlust nicht unmittelbar einem Mitarbeitenden der Universität angelastet werden kann. Die Haftung des Auftraggebers erstreckt sich hierbei nur auf Fälle leichter Fahrlässigkeit der Mitarbeitenden. Sicherungsmaßnahmen bzw. Räume können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden.
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Mess-, Kalibriergeräte, PCs, Laptops, Software, Lizenzen, etc., Werkzeuge, Leitern, Gerüste, etc.) sowie Hilfsstoffe (z. B. Prüfgase) zu liefern bzw. zu stellen. Bei Beschädigung oder Verlust der eingebrachten Materialien des AN haftet der AG nicht, sofern der Schaden oder der Verlust nicht unmittelbar einem Mitarbeitenden der Universität angelastet werden kann. Die Haftung des Auftraggebers erstreckt sich hierbei nur auf Fälle leichter Fahrlässigkeit der Mitarbeitenden. Sicherungsmaßnahmen bzw. Räume können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden.
Da es sich um Laborgebäude mit einer entsprechend hohen technischen Ausrüstung handelt, ist erschwerter Zugang zu den Anlagenteilen, insbesondere zu Brandschutzklappen, Brandmelder und Druckbehälter einzukalkulieren. Der AN hat sich selbständig über den Einbauort anhand der vom AG zur Verfügung gestellten Installationspläne zu informieren. Es wird kein Eigenpersonal zur Verfügung gestellt, um dem AN den Einbauort der Prüfobjekte zu zeigen. Die Koordination/Anmeldung in den Instituten ist vom AN eigenständig durchzuführen. Es ist entsprechend der Anlage 3 Zugangsregelungen zu verfahren. Eine gesonderte Vergütung für die vor genannten Rahmenbedingungen erfolgt nicht. Sofern die Teilnahme einer Wartungs- oder Fachfirma erforderlich ist führt der AN die Terminkoordination im Einvernehmen mit dem AG durch.
Da es sich um Laborgebäude mit einer entsprechend hohen technischen Ausrüstung handelt, ist erschwerter Zugang zu den Anlagenteilen, insbesondere zu Brandschutzklappen, Brandmelder und Druckbehälter einzukalkulieren. Der AN hat sich selbständig über den Einbauort anhand der vom AG zur Verfügung gestellten Installationspläne zu informieren. Es wird kein Eigenpersonal zur Verfügung gestellt, um dem AN den Einbauort der Prüfobjekte zu zeigen. Die Koordination/Anmeldung in den Instituten ist vom AN eigenständig durchzuführen. Es ist entsprechend der Anlage 3 Zugangsregelungen zu verfahren. Eine gesonderte Vergütung für die vor genannten Rahmenbedingungen erfolgt nicht. Sofern die Teilnahme einer Wartungs- oder Fachfirma erforderlich ist führt der AN die Terminkoordination im Einvernehmen mit dem AG durch.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 70 Monate
Referenznummer: 9.40.15 VOL EM22-TGM-01-14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Max-von-Laue-Str. 9, 60438 Frankfurt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mit dem Angebot abzugeben, bzw. zu erklären:
1. Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen.
3. Eigenerklärung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
4. Eigenerklärung Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
5. Eigenerklärung Umsatz des Unternehmens.
6. Eigenerklärungen Referenzen.
Die Eigenerklärungen finden Sie in den Vergabeunterlagen unter Teil F 1-6.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
siehe Vergabeunterlage Teil F Eigenerklärung Umsatz des Unternehmens und Referenzen.
2. Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von:
Personenschäden 1 200 000 EUR,
sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 510 000 EUR,
für einzelne Risiken 1 200 000 EUR.
Geforderte Nachweise dürfen bei Vorlage nicht älter als 90 Kalendertage sein. Der Auftraggeber ehält sich vor, bei Vorlage älterer Nachweise oder dem Fehlen von Nachweisen, aktuelle Nachweise nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Für die Bewerbung ist eine Zulassung als Zentrale Überwaschungsstelle mit der Akkreditierung für alle relevanten Bereiche zwingend erforderlich. Für VAwS-Prüfungen sind Sachverständige nach § 22 VAwS (Sachverständige) einzusetzen. Ein Nachweis der Anerkennung zum bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen ist für alle zur Ausführung der Prüfung vorgesehene Personen beizulegen. Sämtliche Prüfer müssen den Anforderungen der jeweiligen Rechtsgebiete entsprechen.
Für die Bewerbung ist eine Zulassung als Zentrale Überwaschungsstelle mit der Akkreditierung für alle relevanten Bereiche zwingend erforderlich. Für VAwS-Prüfungen sind Sachverständige nach § 22 VAwS (Sachverständige) einzusetzen. Ein Nachweis der Anerkennung zum bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen ist für alle zur Ausführung der Prüfung vorgesehene Personen beizulegen. Sämtliche Prüfer müssen den Anforderungen der jeweiligen Rechtsgebiete entsprechen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist die Rechtsform der Bietergemeinschaft zu benennen. Des weiteren sind deren Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber in dem unterschriebenen Formblatt 234 (VHB-Bund-Ausgabe 2008-Stand August 2012), das Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist, zu benennen. Das Formblatt 234 ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist die Rechtsform der Bietergemeinschaft zu benennen. Des weiteren sind deren Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber in dem unterschriebenen Formblatt 234 (VHB-Bund-Ausgabe 2008-Stand August 2012), das Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist, zu benennen. Das Formblatt 234 ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Aufgrund der turnusmäßigen Überprüfung der gesamten technischen Anlagen, und die sich daraus ergebenen Intervalle erfordern eine längere Laufzeit. Somit können mehrere Prüfzyklen mit diesem Auftrag abgegolten werden.
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden, für den Interessenten KOSTENFREI, ausschließlich auf elektronischem Wege übermittelt.
Die Abforderung von Vergabeunterlagen kann ausschließlich auf elektronischem Wege, per E-Mail an damm@em.uni-frankfurt.de erfolgen. Der Abforderung muss das abfordernde Unternehmen, mit allen Kontaktinformationen, sowie die Vergabenummer 9.40.15 VOL EM22-TGM-01-14 eindeutig zu entnehmen sein. Für die Erarbeitung des Angebots, bzw. die Teilnahme am Wettbewerb insgesamt werden keine Kosten erstattet.
Die Abforderung von Vergabeunterlagen kann ausschließlich auf elektronischem Wege, per E-Mail an damm@em.uni-frankfurt.de erfolgen. Der Abforderung muss das abfordernde Unternehmen, mit allen Kontaktinformationen, sowie die Vergabenummer 9.40.15 VOL EM22-TGM-01-14 eindeutig zu entnehmen sein. Für die Erarbeitung des Angebots, bzw. die Teilnahme am Wettbewerb insgesamt werden keine Kosten erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-05-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preise lt. Vergabeunterlage Teil E (55)
2. Darstellung Firmenprofil (4)
3. Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter (7)
4. Darstellung Sicherung der termingetreuen Prüfung (7)
5. Weiterbildung Mitarbeiter (5)
6. Aktualisierung Prüfvorschriften (7)
7. Prüfdatenbanksystem (7)
8. Prüfungsdurchführung an Referenzobjekten (8)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Susanne Damm
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-05-12 📅
Datum des Endes: 2019-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 9.40.15 VOL EM22-TGM-01-14
Zusätzliche Informationen
Weitere Einzelfristen, z.B. für die Postulierung von Fragen zu den Vergabeunterlagen etc., sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachr. HAD-Ref.: 86/350.
Nachr. V-Nr/AKZ: 9.40.15 VOL EM22-TGM-01-14.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
… in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist ebenso unzulässig, sofern der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften…
… im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat.
… bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat.
Erweist sich der Antrag nach § 107 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erweist sich der Antrag nach § 107 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Ein Missbrauch ist es insbesondere,
— die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
— die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
— einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 032-051849 (2014-02-10)