WISTA sucht für sich selbst und die Adlershof Facility Management GmbH ("AFM") eine CAFM-Software, welche sie im Schwerpunkt der technischen Bewirtschaftung unterstützt und Flächeninformationen sowie durch automatisierte Kommunikationsbeziehungen Erfüllungsnachweise zur Betreiberverantwortung an die WISTA bereitstellt. Zu diesem Zweck muss die gesuchte CAFM-Software im Bereich der Flächenverwaltung neben gebäudebezogenen Flächen auch Außenflächen sowie Informationen aus Grundbuch und Liegenschaftskataster verarbeiten und abbilden können. Im Bereich der Verwaltung der technischen Gebäudeausrüstung sind sowohl Wartungsprotokolle nach VDMA und Prüfprotokolle bereitzustellen als auch Kataloge für Wartungs- und Prüffristen an den technischen Anlagen vorzugeben. Bei der Implementierung der CAFM-Software ist die Datenübernahme aus der bisherigen CAFM-Software zu gewährleisten. Außerdem sind Schnittstellen zu SAP (Austausch kostenbezogener Daten) und einer auf ACCESS-Basis durch AFM selbst entwickelten Betriebskostenabrechnungssoftware (Austausch von Flächen-, Mietbelegungs- und Zählerdaten) zu realisieren. Neben der Erstanschaffung der Software einschließlich Implementierung und Schulung gehören auch Wartungs-/ Serviceleistungen für zunächst fünf Jahre zum Leistungsumfang.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: WISTA Management GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 17
Postleitzahl: 12489
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.adlershof.de🌏
E-Mail: vergabestelle@zl-legal.de📧
(1) Bei der unter Ziff. 1.1 genannten Kontaktstelle können die Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail (vergabestelle@zl-legal.de) angefordert werden. Mit der Anforderung der Vergabeunterlagen ist von den Interessenten eine E-Mail-Adresse anzugeben, die von der Vergabestelle für den elektronischen Versand der Vergabeunterlagen sowie für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens verwendet werden wird. Für die Angebotserstellung sind bitte die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden.
(2) Das vollständige Angebot ist bis zum 12.5.2014, 12:00 Uhr in Papierform (nicht per E-Mail oder Fax!) in einem fest verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung: „Angebot Vergabe CAFM Ausschreibung - Nicht öffnen!“ bei der unter Ziff. 1.1 genannten Kontaktstelle einzureichen. Neben dem Original in Papierform ist das Angebot zusätzlich als pdf-Datei auf einem Datenträger einzureichen. Der Datenträger ist in denselben Umschlag einzulegen wie das Original in Papierform.
(3) Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) berufen will, sind zwingend die
— Unterschriebene Eigenerklärung des Dritten zur Zuverlässigkeit gemäß § 7 EG Abs. 1 VOL/A (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen),
— Selbstauskunft des Dritten (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen) mit Angaben zu denjenigen Eignungsanforderungen, auf die sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung berufen will, vorzulegen. Zugleich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung des Dritten einzureichen, wonach dem Bieter die Mittel und/oder Fähigkeiten des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen.
(4) Soweit ein Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall wesentliche Leistungen durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Leistungen im Angebot (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen) zu bezeichnen. Leistungen, die in diesem Formblatt nicht bezeichnet werden, gelten als vom Bieter zur Ausführung im eigenen Betrieb angeboten.
Nachunternehmer sollten möglichst bereits mit dem Angebot benannt werden. Auf Anforderung der Vergabestelle, spätestens vor der Zuschlagserteilung, sind diese Nachunternehmer jedoch zu benennen. Dazu ist ein spezielles Formblatt aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Jeder dieser Nachunternehmer hat sich schriftlich zu verpflichten, dass er im Auftragsfall die für ihn vorgesehene Teilleistung für den Bieter erbringen wird. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen) ist ebenfalls auf Anforderung der Vergabestelle, spätestens vor Zuschlagserteilung, vorzulegen. Für jeden dieser Nachunternehmer sind auf Anforderung der Vergabestelle außerdem folgende Nachweise vorzulegen:
— Unterschriebene Eigenerklärung des Nachunternehmers zur Zuverlässigkeit gemäß § 7 EG Abs. 1 VOL/A gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen,
— Selbstauskunft des Nachunternehmers gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen mit Angaben zu den Eignungsanforderungen, soweit diese diejenigen Leistungen betreffen, für deren Erbringung der Nachunternehmer vorgesehen ist.
(5) Anfragen sind frühzeitig per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Es werden nur Anfragen beantwortet die bis zum 05.05.2014 schriftlich an die Vergabestelle gestellt wurden. Anfragen, die nach diesem Termin eingehen, können unberücksichtigt bleiben.
(6) Es wird von den Bietern zusammen mit dem Angebot die Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zu "Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen" gem. § 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie einer unterschriebenen Eigenerklärung zur Förderung von Frauen gem. §§ 9 BerlAVG, 13 Landesgleichstellungsgesetz (LLG), 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) gefordert.
(7) Bei Angeboten, die den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 (BerlAVG) entsprechen und sonst gleichwertig sind, erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Für den Nachweis können die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter von der Vergabestelle aufgefordert werden, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
(1) Bei der unter Ziff. 1.1 genannten Kontaktstelle können die Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail (vergabestelle@zl-legal.de) angefordert werden. Mit der Anforderung der Vergabeunterlagen ist von den Interessenten eine E-Mail-Adresse anzugeben, die von der Vergabestelle für den elektronischen Versand der Vergabeunterlagen sowie für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens verwendet werden wird. Für die Angebotserstellung sind bitte die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden.
(2) Das vollständige Angebot ist bis zum 12.5.2014, 12:00 Uhr in Papierform (nicht per E-Mail oder Fax!) in einem fest verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung: „Angebot Vergabe CAFM Ausschreibung - Nicht öffnen!“ bei der unter Ziff. 1.1 genannten Kontaktstelle einzureichen. Neben dem Original in Papierform ist das Angebot zusätzlich als pdf-Datei auf einem Datenträger einzureichen. Der Datenträger ist in denselben Umschlag einzulegen wie das Original in Papierform.
(3) Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) berufen will, sind zwingend die
— Unterschriebene Eigenerklärung des Dritten zur Zuverlässigkeit gemäß § 7 EG Abs. 1 VOL/A (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen),
— Selbstauskunft des Dritten (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen) mit Angaben zu denjenigen Eignungsanforderungen, auf die sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung berufen will, vorzulegen. Zugleich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung des Dritten einzureichen, wonach dem Bieter die Mittel und/oder Fähigkeiten des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen.
(4) Soweit ein Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall wesentliche Leistungen durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Leistungen im Angebot (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen) zu bezeichnen. Leistungen, die in diesem Formblatt nicht bezeichnet werden, gelten als vom Bieter zur Ausführung im eigenen Betrieb angeboten.
Nachunternehmer sollten möglichst bereits mit dem Angebot benannt werden. Auf Anforderung der Vergabestelle, spätestens vor der Zuschlagserteilung, sind diese Nachunternehmer jedoch zu benennen. Dazu ist ein spezielles Formblatt aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Jeder dieser Nachunternehmer hat sich schriftlich zu verpflichten, dass er im Auftragsfall die für ihn vorgesehene Teilleistung für den Bieter erbringen wird. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen) ist ebenfalls auf Anforderung der Vergabestelle, spätestens vor Zuschlagserteilung, vorzulegen. Für jeden dieser Nachunternehmer sind auf Anforderung der Vergabestelle außerdem folgende Nachweise vorzulegen:
— Unterschriebene Eigenerklärung des Nachunternehmers zur Zuverlässigkeit gemäß § 7 EG Abs. 1 VOL/A gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen,
— Selbstauskunft des Nachunternehmers gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen mit Angaben zu den Eignungsanforderungen, soweit diese diejenigen Leistungen betreffen, für deren Erbringung der Nachunternehmer vorgesehen ist.
(5) Anfragen sind frühzeitig per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Es werden nur Anfragen beantwortet die bis zum 05.05.2014 schriftlich an die Vergabestelle gestellt wurden. Anfragen, die nach diesem Termin eingehen, können unberücksichtigt bleiben.
(6) Es wird von den Bietern zusammen mit dem Angebot die Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zu "Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen" gem. § 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie einer unterschriebenen Eigenerklärung zur Förderung von Frauen gem. §§ 9 BerlAVG, 13 Landesgleichstellungsgesetz (LLG), 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) gefordert.
(7) Bei Angeboten, die den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 (BerlAVG) entsprechen und sonst gleichwertig sind, erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Für den Nachweis können die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter von der Vergabestelle aufgefordert werden, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
WISTA sucht für sich selbst und die Adlershof Facility Management GmbH ("AFM") eine CAFM-Software, welche sie im Schwerpunkt der technischen Bewirtschaftung unterstützt und Flächeninformationen sowie durch automatisierte Kommunikationsbeziehungen Erfüllungsnachweise zur Betreiberverantwortung an die WISTA bereitstellt.
WISTA sucht für sich selbst und die Adlershof Facility Management GmbH ("AFM") eine CAFM-Software, welche sie im Schwerpunkt der technischen Bewirtschaftung unterstützt und Flächeninformationen sowie durch automatisierte Kommunikationsbeziehungen Erfüllungsnachweise zur Betreiberverantwortung an die WISTA bereitstellt.
Zu diesem Zweck muss die gesuchte CAFM-Software im Bereich der Flächenverwaltung neben gebäudebezogenen Flächen auch Außenflächen sowie Informationen aus Grundbuch und Liegenschaftskataster verarbeiten und abbilden können.
Im Bereich der Verwaltung der technischen Gebäudeausrüstung sind sowohl Wartungsprotokolle nach VDMA und Prüfprotokolle bereitzustellen als auch Kataloge für Wartungs- und Prüffristen an den technischen Anlagen vorzugeben.
Bei der Implementierung der CAFM-Software ist die Datenübernahme aus der bisherigen CAFM-Software zu gewährleisten. Außerdem sind Schnittstellen zu SAP (Austausch kostenbezogener Daten) und einer auf ACCESS-Basis durch AFM selbst entwickelten Betriebskostenabrechnungssoftware (Austausch von Flächen-, Mietbelegungs- und Zählerdaten) zu realisieren.
Bei der Implementierung der CAFM-Software ist die Datenübernahme aus der bisherigen CAFM-Software zu gewährleisten. Außerdem sind Schnittstellen zu SAP (Austausch kostenbezogener Daten) und einer auf ACCESS-Basis durch AFM selbst entwickelten Betriebskostenabrechnungssoftware (Austausch von Flächen-, Mietbelegungs- und Zählerdaten) zu realisieren.
Neben der Erstanschaffung der Software einschließlich Implementierung und Schulung gehören auch Wartungs-/ Serviceleistungen für zunächst fünf Jahre zum Leistungsumfang.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird für 5 Jahre geschlossen. Zunächst werden nur die Ausbaustufen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Ausbaustufen werden lediglich optional beauftragt. Die Leistungspflicht entsteht durch entsprechenden Abruf durch den Auftraggeber.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: CAFM-2013/1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Adlershof.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachfolgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen, darüber, dass
— der Bieter gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. ihm entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden;
— die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind;
— der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und den Auftraggeber ermächtigt, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. diese auf Verlangen des Auftraggebers diesem vorzulegen;
— der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und den Auftraggeber ermächtigt, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. diese auf Verlangen des Auftraggebers diesem vorzulegen;
— der Bieter seinen Verpflichtungen bezüglich der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen ist und auch weiterhin nachkommen wird;
— der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Geldbuße gemäß § 21 Arbeitnehmer-entsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und ihm kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen den Bieter bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt ist;
— der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Geldbuße gemäß § 21 Arbeitnehmer-entsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und ihm kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen den Bieter bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt ist;
— dem Bieter nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die ihn bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen;
— der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
— zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— der Bieter sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht in Liquidation befindet;
— der Bieter die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhält;
— der Bieter die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhält;
— der Bieter die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält;
— der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann.
— der Bieter Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen;
— der Bieter Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen;
— der Bieter sich verpflichtet, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben;
— der Bieter sich verpflichtet, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.
(2) Unterschriebene Selbstauskunft des Bieters gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen.
(3) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) Registerauszug als Nachweis darüber, dass der Bieter in ein Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register eines anderen EU-Mitgliedstaates eingetragen ist, sofern die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) Registerauszug als Nachweis darüber, dass der Bieter in ein Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register eines anderen EU-Mitgliedstaates eingetragen ist, sofern die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In der Selbstauskunnft gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen hat der Bieter folgende Angaben zu machen:
(1) Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren; Mindestforderung: 150 000,00 EUR/ Jahr netto.
(2) Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mit dem Verkauf neuer Lizenzen; Mindestforderung: 20 000,00 EUR/ Jahr netto
(3) Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Wartung/ Update des CAFM-Systems; Mindestforderung: 15 000,00 EUR/ Jahr netto.
(4) Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Implementierung incl. Datenübernahme aus bestehenden Systemen des jeweiligen Auftraggebers; Mindestforderung: 15 000,00 EUR/ Jahr netto
(5) Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Schulung; Mindestforderung: 10 000,00 EUR/ Jahr netto
(6) Erklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung während der gesamten Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung unterhalten wird. Der Versicherungsschutz muss folgende Mindestdeckungen umfassen (jeweils EUR/ Jahr 2-fach maximiert):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(6) Erklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung während der gesamten Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung unterhalten wird. Der Versicherungsschutz muss folgende Mindestdeckungen umfassen (jeweils EUR/ Jahr 2-fach maximiert):
- Personenschäden 5 000 000,00
- Sachschäden 5 000 000,00
- Vermögensschäden 500 000,00.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In der Selbstauskunft gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen hat der Bieter folgende Angaben zu machen:
(1) Jahresdurchschnittliche personelle Ausstattung des Bieters in den letzten 3 Jahren; Mindestforderung: 11 Mitarbeiter/ -innen
(2) Jahresdurchschnittliche personelle Ausstattung des Bieters in den letzten 3 Jahren im Bereich CAFM-Programmierung; Mindestforderung: 6 Mitarbeiter/ -innen
(3) Referenzen aus den letzten 3 Jahren über mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen im Bereich Wartungs- und Instandhaltungsmanagement sowie im Bereich Flächenmanagement mit den Schwerpunkten Raumbuch, Grundbuch, Flurstücke und Außenflächen; Mindestforderung: Aus beiden Bereichen jeweils mindestens zwei Referenzen mit Mindestauftragswert 20 000,00 EUR/Jahr netto. Der Mindestauftragswert beinhaltet die Kosten des ersten Jahres incl. Anschaffungskosten, Lizenzen, Implementierung, Schulung und Wartung/ Update
(3) Referenzen aus den letzten 3 Jahren über mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen im Bereich Wartungs- und Instandhaltungsmanagement sowie im Bereich Flächenmanagement mit den Schwerpunkten Raumbuch, Grundbuch, Flurstücke und Außenflächen; Mindestforderung: Aus beiden Bereichen jeweils mindestens zwei Referenzen mit Mindestauftragswert 20 000,00 EUR/Jahr netto. Der Mindestauftragswert beinhaltet die Kosten des ersten Jahres incl. Anschaffungskosten, Lizenzen, Implementierung, Schulung und Wartung/ Update
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B; Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-12 📅
Öffnungsort: oben genannte Kontaktstelle
Ort des Eröffnungstermins: oben genannte Kontaktstelle
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft
RA Lars Robbe
Internetadresse: www.adlershof.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: CAFM-2013/1
Zusätzliche Informationen
(1) Bei der unter Ziff. 1.1 genannten Kontaktstelle können die Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail (vergabestelle@zl-legal.de) angefordert werden. Mit der Anforderung der Vergabeunterlagen ist von den Interessenten eine E-Mail-Adresse anzugeben, die von der Vergabestelle für den elektronischen Versand der Vergabeunterlagen sowie für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens verwendet werden wird. Für die Angebotserstellung sind bitte die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden.
(1) Bei der unter Ziff. 1.1 genannten Kontaktstelle können die Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail (vergabestelle@zl-legal.de) angefordert werden. Mit der Anforderung der Vergabeunterlagen ist von den Interessenten eine E-Mail-Adresse anzugeben, die von der Vergabestelle für den elektronischen Versand der Vergabeunterlagen sowie für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens verwendet werden wird. Für die Angebotserstellung sind bitte die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden.
(2) Das vollständige Angebot ist bis zum 12.5.2014, 12:00 Uhr in Papierform (nicht per E-Mail oder Fax!) in einem fest verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung: „Angebot Vergabe CAFM Ausschreibung - Nicht öffnen!“ bei der unter Ziff. 1.1 genannten Kontaktstelle einzureichen. Neben dem Original in Papierform ist das Angebot zusätzlich als pdf-Datei auf einem Datenträger einzureichen. Der Datenträger ist in denselben Umschlag einzulegen wie das Original in Papierform.
(2) Das vollständige Angebot ist bis zum 12.5.2014, 12:00 Uhr in Papierform (nicht per E-Mail oder Fax!) in einem fest verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung: „Angebot Vergabe CAFM Ausschreibung - Nicht öffnen!“ bei der unter Ziff. 1.1 genannten Kontaktstelle einzureichen. Neben dem Original in Papierform ist das Angebot zusätzlich als pdf-Datei auf einem Datenträger einzureichen. Der Datenträger ist in denselben Umschlag einzulegen wie das Original in Papierform.
(3) Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) berufen will, sind zwingend die
— Unterschriebene Eigenerklärung des Dritten zur Zuverlässigkeit gemäß § 7 EG Abs. 1 VOL/A (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen),
— Selbstauskunft des Dritten (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen) mit Angaben zu denjenigen Eignungsanforderungen, auf die sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung berufen will, vorzulegen. Zugleich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung des Dritten einzureichen, wonach dem Bieter die Mittel und/oder Fähigkeiten des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen.
— Selbstauskunft des Dritten (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen) mit Angaben zu denjenigen Eignungsanforderungen, auf die sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung berufen will, vorzulegen. Zugleich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung des Dritten einzureichen, wonach dem Bieter die Mittel und/oder Fähigkeiten des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen.
(4) Soweit ein Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall wesentliche Leistungen durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Leistungen im Angebot (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen) zu bezeichnen. Leistungen, die in diesem Formblatt nicht bezeichnet werden, gelten als vom Bieter zur Ausführung im eigenen Betrieb angeboten.
(4) Soweit ein Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall wesentliche Leistungen durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Leistungen im Angebot (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen) zu bezeichnen. Leistungen, die in diesem Formblatt nicht bezeichnet werden, gelten als vom Bieter zur Ausführung im eigenen Betrieb angeboten.
Nachunternehmer sollten möglichst bereits mit dem Angebot benannt werden. Auf Anforderung der Vergabestelle, spätestens vor der Zuschlagserteilung, sind diese Nachunternehmer jedoch zu benennen. Dazu ist ein spezielles Formblatt aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Jeder dieser Nachunternehmer hat sich schriftlich zu verpflichten, dass er im Auftragsfall die für ihn vorgesehene Teilleistung für den Bieter erbringen wird. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen) ist ebenfalls auf Anforderung der Vergabestelle, spätestens vor Zuschlagserteilung, vorzulegen. Für jeden dieser Nachunternehmer sind auf Anforderung der Vergabestelle außerdem folgende Nachweise vorzulegen:
Nachunternehmer sollten möglichst bereits mit dem Angebot benannt werden. Auf Anforderung der Vergabestelle, spätestens vor der Zuschlagserteilung, sind diese Nachunternehmer jedoch zu benennen. Dazu ist ein spezielles Formblatt aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Jeder dieser Nachunternehmer hat sich schriftlich zu verpflichten, dass er im Auftragsfall die für ihn vorgesehene Teilleistung für den Bieter erbringen wird. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen) ist ebenfalls auf Anforderung der Vergabestelle, spätestens vor Zuschlagserteilung, vorzulegen. Für jeden dieser Nachunternehmer sind auf Anforderung der Vergabestelle außerdem folgende Nachweise vorzulegen:
— Unterschriebene Eigenerklärung des Nachunternehmers zur Zuverlässigkeit gemäß § 7 EG Abs. 1 VOL/A gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen,
— Selbstauskunft des Nachunternehmers gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen mit Angaben zu den Eignungsanforderungen, soweit diese diejenigen Leistungen betreffen, für deren Erbringung der Nachunternehmer vorgesehen ist.
(5) Anfragen sind frühzeitig per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Es werden nur Anfragen beantwortet die bis zum 05.05.2014 schriftlich an die Vergabestelle gestellt wurden. Anfragen, die nach diesem Termin eingehen, können unberücksichtigt bleiben.
(5) Anfragen sind frühzeitig per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Es werden nur Anfragen beantwortet die bis zum 05.05.2014 schriftlich an die Vergabestelle gestellt wurden. Anfragen, die nach diesem Termin eingehen, können unberücksichtigt bleiben.
(6) Es wird von den Bietern zusammen mit dem Angebot die Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zu "Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen" gem. § 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie einer unterschriebenen Eigenerklärung zur Förderung von Frauen gem. §§ 9 BerlAVG, 13 Landesgleichstellungsgesetz (LLG), 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) gefordert.
(6) Es wird von den Bietern zusammen mit dem Angebot die Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zu "Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen" gem. § 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie einer unterschriebenen Eigenerklärung zur Förderung von Frauen gem. §§ 9 BerlAVG, 13 Landesgleichstellungsgesetz (LLG), 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) gefordert.
(7) Bei Angeboten, die den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 (BerlAVG) entsprechen und sonst gleichwertig sind, erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Für den Nachweis können die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter von der Vergabestelle aufgefordert werden, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
(7) Bei Angeboten, die den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 (BerlAVG) entsprechen und sonst gleichwertig sind, erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Für den Nachweis können die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter von der Vergabestelle aufgefordert werden, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Quelle: OJS 2014/S 064-109226 (2014-03-27)
Ergänzende Angaben (2014-04-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben