Einrichtung einer Unterstützungsstruktur zur Umsetzung der Querschnittsziele „Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ im Rahmen des Operationellen Programmes des Bundes (Bundes OP) zum Europäischen Sozialfonds (ESF) in Deutschland in der Förderperiode (FP) 2014-2020 (Kurztitel: Umsetzung der Querschnittsziele im Bundes ESF 2014-2020)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ausgangssituation.
Die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, die Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung in allen Handlungsfeldern der Politik sind ein grundsätzliches Leitprinzip des Regierungshandelns und sollen auch in besonderer Weise die Umsetzung des Bundes OP prägen.
Wie die sozioökonomische Analyse des Bundes OP zeigt, besteht in Deutschland bei der Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern weiterhin Handlungsbedarf. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen in Deutschland nimmt stetig zu und steigerte sich im dritten Quartal 2013 auf 72,7 %. Das deutsche Europa2020-Ziel einer Frauenerwerbstätigenquote von mindestens 73 % bis zum Jahr 2020 kann damit erreicht werden. Trotzdem bestehen bei gleich guter oder besserer Qualifikation der Frauen weiterhin geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (horizontale und vertikale Segregation). Sie manifestieren sich insbesondere in einem tradierten Berufswahlverhalten von jungen Frauen und Männern, einem vergleichsweise geringen Anteil von Frauen in zukunftsorientierten und finanziell erfolgsträchtigen Ausbildungs- und Studiengängen sowie in Führungspositionen. Hinzu kommt, dass es nach wie vor überwiegend Frauen sind, die familiäre Aufgaben wie Kindererziehung und Pflege von Angehörigen übernehmen. Fehlen hinreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und das Angebot familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, so schränken Frauen ihre Erwerbstätigkeit ein oder unterbrechen sie für einen längeren Zeitraum. Dies führt oft zu Problemen beim beruflichen Wiedereinstieg, Karriereknicks und Einkommenseinbußen.
Die Überwindung der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nur längerfristig über einen grundlegenden Bewusstseinswandel sowie eine verbesserte Infrastrukturausstattung zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und der Erledigung familiärer Aufgaben bewältigt werden. Im Rahmen der ESF-Interventionen will die Bundesregierung daher gezielt Impulse geben, damit die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auch gelebte Praxis wird.
Darüber hinaus ist es das Ziel des Bundes OP, Chancengleichheit zu fördern und jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu verhindern. In den Jahren 2011 und 2012 wurde durch Zuwanderung ein Bevölkerungswachstum erreicht, sodass der demografisch bedingte Bevölkerungsrückgang in Deutschland gestoppt werden konnte. Es gilt nun, die neu zugewanderten Menschen erfolgreich zu integrieren und gleichzeitig auch die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die bereits länger in der Bundesrepublik leben, zu fördern.
Bei der Vermeidung von Diskriminierung und der Verwirklichung von Barrierefreiheit stehen Menschen mit Behinderungen in einem besonderen Fokus. Der Arbeitsmarkt hat sich zwischen 2005 und 2011 als sehr dynamisch erwiesen. Die Arbeitslosigkeit von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund ging zurück. Am wenigsten profitierten neben den älteren Arbeitnehmern jedoch Menschen mit einer Schwerbehinderung von dieser Entwicklung.
Zudem wird in der Förderperiode 2014-2020 ein besonderer Schwerpunkt auf die „Nachhaltige Entwicklung“ gelegt. Bei der Umsetzung ist u. a. auf die Anforderungen an den Umweltschutz, die Ressourceneffizienz oder den Klimaschutz zu achten.
Für die ESF-Intervention ergeben sich daraus spezielle Anforderungen, da hier in besonderer Weise eine adäquate Operationalisierung dieser Zielsetzung erfolgen muss, damit die Impulse nicht ins Leere laufen. Die Europäische Kommission hat hier bereits zwei zentrale Handlungsfelder identifiziert. Einerseits soll der ESF dazu beitragen, die Beschäftigten auf neue Herausforderungen vorzubereiten sowie anderseits mögliche negative Konsequenzen der ökologischen Umstrukturierung aufzufangen. Bestehende Instrumente wie der Nachhaltigkeitskodex des Nachhaltigkeitsrates sind hierfür zu verwenden.
Hintergrund im Bundes OP für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014-2020.
Aus:
— Artikel 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über… den Europäischen Sozialfonds …(AllgVO)
— Artikel 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über den Europäischen Sozialfonds (ESF VO) und
— den Ex-ante-Konditionalitäten gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über… den Europäischen Sozialfonds… (AllgVO) i. V. m. Anhang XI Teil II
ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung, Begleitung und Bewertung des ESF in der FP 2014-2020 sicher zu stellen haben, dass
— die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert wird,
— Maßnahmen zur Chancengleichheit und gegen jede Form der Diskriminierung getroffen werden und
— das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung verfolgt wird.
Daher wird mit der Umsetzung des Bundes OP eine Doppelstrategie aus spezifischen Maßnahmen und der Berücksichtigung der genannten Querschnittsziele verfolgt. Die Verwirklichung der drei Querschnittsziele hat von der Implementierung, der Planung über die Umsetzung, Begleitung und Bewertung von ESF geförderten Maßnahmen über alle Prioritätsachsen hinweg zu erfolgen. Spezifische Maßnahmen zum Ziel der Gleichstellung der Geschlechter finden sich u. a. in der gewählten Investitionspriorität
„Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit“.
Der spezifische Beitrag zum Nachhaltigkeitsziel ist in der Investitionspriorität.
„Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Beschäftigung und Stärkung der Systeme der beruflichen Bildung und Weiterbildung und deren Qualität, unter anderem durch Mechanismen für die Antizipierung des Qualifikationsbedarfs, die Erstellung von Lehrplänen sowie die Einrichtung und Entwicklung beruflicher Bildungssysteme, darunter duale Bildungssysteme und Ausbildungswege“ verankert. Spezifische Maßnahmen zur Nichtdiskriminierung finden sich in allen Bereichen des Bundes OP.
Im ESF Bundes OP wird als Mittel für die Umsetzung des Gleichstellungsziels zwischen Männern und Frauen im Rahmen der ESF-Förderung das sogenannte „Gender Budgeting“ weitergeführt. Ziel des Gender Budgeting als Strategie des Gender Mainstreaming ist die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Ressourcenverteilung. Es wird ein noch festzulegender Anteil der teilnahmebezogenen Programmmittel festgeschrieben, der Frauen zugute kommen soll. Die Zielerreichung wird im Rahmen des Controllings überprüft.
Aufgabenschwerpunkte der Koordinierungsstelle:
Die einzurichtende Koordinierungsstelle soll die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und die mit der Umsetzung des Bundes OP betrauten Stellen bei der Verwirklichung der genannten Querschnittsziele in der Zeit von Mitte /Herbst 2014 bis Mitte 2021 unterstützen.
Die Steuerung der Aufgaben der Koordinierungsstelle obliegt dem BMAS. Während der gesamten Vertragslaufzeit müssen die Arbeitsschritte mit der Auftraggeberin abgestimmt werden.
— Zur gemeinsamen Entwicklung einer Strategie und zur Festlegung des konkreten Arbeitsauftrages finden mindestens zwei Arbeitstreffen jährlich mit der ESF-Verwaltungsbehörde und gegebenenfalls weiteren ESF-Beteiligten i. d. R. im BMAS Bonn oder Berlin statt. In der ersten Phase der Strategieentwicklung sollten die Treffen regelmäßiger stattfinden.
— Im Rahmen dieser Arbeitstreffen ist ein jährlicher und quartalsweiser Arbeits- und Terminplan mit der Auftraggeberin abzustimmen und regelmäßig an den tatsächlichen Fortschritt der Arbeiten anzupassen.
Zu Vertragsbeginn ist eine konkrete Strategie für die Umsetzung der drei Querschnittsziele auf der Ebene des Bundes OP und seiner Prioritätsachsen zu entwickeln. Es sind konkrete Umsetzungsschritte zu formulieren, die mit Hilfe von Meilensteinen regelmäßig überprüft werden können. Es wird erwartet, dass in den sechs Investitionsprioritäten Schwerpunkte gesetzt werden und sich die Aktivitäten dann auf diese Prioritäten konzentrieren.
Hierauf aufbauend sollen das BMAS und die weiteren an der Umsetzung des Bundes OP beteiligten Ressorts (BMFSFJ, BMBF, BMWi, BMUB) und die ESF-Umsetzungsstellen dieser Ressorts konkrete programmbezogene Unterstützung bzw. Begleitung und Beratung erhalten. Erklärtes Ziel ist die Vermittlung von Fachwissen in die Praxis der ESF-Förderung.
Die Aufgaben der geplanten Koordinierungsstelle umfasst im Wesentlichen die Mitwirkung bei nachfolgend beschriebenen Aufgaben:
a) Strategieentwicklung und regelmäßiges Monitoring der Fortschritte:
— Analyse der Zielstellungen des Bundes OP im Hinblick auf die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die Nachhaltige Entwicklung.
— Entwicklung konkreter Ziele und Meilensteine auf Ebene der Prioritätsachse.
— Entwicklung einer Strategie zur Erreichung der Ziele.
— Entwicklung von Indikatoren zur regelmäßigen Begleitung der Umsetzung.
— Klärung von Einzelfragen bei der Umsetzung des Gender Budgeting.
b) Begleitung und Beratung zur Umsetzung der Querschnittsziele im ESF:
— Beratung des BMAS, der Ressorts, der nachgeordneten Behörden und Dritter im Rahmen der Entwicklung von Handlungsvorschlägen bis hin zur Auswertung oder Bewertung im Hinblick auf die Investitionsprioritäten
— Inhaltliche Durchführung von insgesamt ca. 3-5 eintägigen Workshops zum Querschnittsziel Antidiskriminierung für die programmumsetzenden Fachreferate zu den Rechtsvorschriften und zur Politik der Union in den Bereichen Antidiskriminierung und Menschen mit Behinderung. Die Workshops sollten in den Räumen des BMAS stattfinden.
— Konkrete, passgenaue und praxisorientierte Unterstützung der zuständigen Stellen (z. B. Bundesressorts, BAMF, BVA, KfW, BA etc.) bei der Verwendung und Anpassung von (vorhandenen) Implementierungsinstrumenten, z. B. Erarbeitung von Richtlinien und Auswahlkriterien, Bewilligungsverfahren oder Begutachtungsrichtlinien nebst Information über Umsetzungspflichten und Umsetzungsmöglichkeiten sowie bei deren Entwicklung und Einführung.
— Darauf aufbauend nach Bedarf Hilfestellung und Anleitung, abgestimmt auf das konkrete Programm.
— Beratung und Unterstützung im Hinblick auf nationale Gremien oder Arbeitsgruppen, wie z. B. der AG Evaluation oder der AG Gender Mainstreaming bzw. AG Umwelt.
c) Sammeln, Bereitstellen, Aufbereiten und Vermitteln von Wissen zu den 3 Querschnittszielen:
— Sammeln, aufbereiten und Bereitstellen (Papierform, Internetseiten www.esf.de und www.esf-gleichstellung.de etc.) des vorhandenen Informationsstandes auf Bundesebene (Leitfäden, Arbeitshilfen, Expertisen etc.).
— Sammeln, aufbereiten und Bereitstellen von Ergebnissen, Modellvorhaben, Projekten, Studien des Bundes bzw. der einzelnen Bundesressorts und der Länder sowie von nationalen und internationalen Studien zu den Themenfeldern der drei Querschnittsziele im Kontext der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik.
— Fachspezifische Aufbereitung des bereits vorhandenen Informationsstandes; als Grundlage für die Aufbereitung dienen die Investitionsprioritäten des Bundes OP.
— Periodische Bilanzierungen der arbeitsmarkbezogenen Situation von Frauen und Männern sowie weiterer Zielgruppen der Querschnittsziele anhand von Sekundäranalysen.
— Beantwortung anlassbezogener Anfragen des BMAS und Datenübermittlung zu fachspezifischen Bereichen.
— Anlassbezogene und themenspezifische Mitwirkung im Einzelfall bei der Erstellung des jährlichen Durchführungsberichtes, im Rahmen der Pragrammevaluation, der Öffentlichkeitsarbeit oder bei Veranstaltungen des BMAS.
d) Vernetzung und Einbindung strategischer Akteure:
Neben den in a) bis c) genannten drei zentralen Aufgabenbereichen soll die Koordinierungsstelle zudem gute Praxis zusammenführen. Im Bereich Vernetzung ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte:
— Vernetzung der ESF-Akteure in den jeweiligen Investitionsprioritäten zu den drei Querschnittszielen, insbesondere anhand des Austausches guter Praxis.
— Darüber hinaus auch Vernetzung mit Akteuren jenseits der ESF-Förderung in enger Abstimmung mit dem BMAS zum gemeinsamen Meinungsaustausch.
— Vernetzung durch die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Arbeitsgruppen, Arbeitskreisen, Fachtagungen, Fachgesprächen oder Workshops zu fachspezifischen Themen.
— Transnationale Vernetzung (Gender Mainstreaming Network).
e) Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für den ESF:
Auch in der Förderperiode 2014-2020 ist eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum ESF und insbesondere zum Bundes OP geplant. Die ESF Internetseite www.esf.de bietet Grundsätzliches zum ESF, bündelt Informationen zum Bundes OP und zu einzelnen Programmen aus den beteiligten Ministerien, nennt Adressen und Ansprechpersonen und gibt Auskunft über Formalitäten und Förderwege. Für eine Erweiterung des Spektrums der Internetseite auf Informationen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Nachhaltigen Entwicklung soll das bereits vorhandene umfangreiche Wissen genutzt, weiterentwickelt und den Entscheidungsträgern und interessierten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Hieraus ergeben sich für die Öffentlichkeitsarbeit des BMAS folgende Aufgabenbereiche:
— Zuarbeit für die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für die ESF Internetseite www.esf.de durch z. B. redaktionelle Gestaltung von Inhalten.
— Fortführung, Anpassung, Gestaltung bzw. Aktualisierung der bereits bestehenden Website www.esf-gleichstellung.de
— Sammlung und Vermittlung guter Beispiele zur Veröffentlichung.
— Übersicht über die jeweils aktuellen Aktivitäten (z. B. gleichstellungsorientierte Programme, Projekte etc.) des Bundes und der Länder und deren regelmäßige Aktualisierung.
— Erarbeitung und Erstellung von fachspezifischen Informationsmaterialien, Expertisen, Publikationen, Newslettern oder Broschüren.
f) Regelmäßige Berichterstattung:
— Vorlage von 2 schriftlichen Sachstandsberichten pro Jahr in Hinblick auf die bisherigen Tätigkeiten, Erfolge, Probleme und die Strategie der Umsetzung aller Querschnittsziele im Bundes OP.
— Abschlussbericht zum Ende der Vertragslaufzeit.
Dauer des Auftrages und Optionen.
Die Unterstützung durch die Koordinierungsstelle soll die Zeit ab der Zuschlagserteilung (geplant etwa Mitte/Herbst 2014) bis Mitte 2021 umfassen.
Zur Umsetzung ist zunächst ein Vertrag für die Zeit ab Zuschlagserteilung bis 31.12.2017 vorgesehen.
In diesen Vertrag sollen 2 Optionen für die Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 und vom 1.1.2020 bis 30.6.2021 aufgenommen werden. Über die Umsetzung der Optionen soll jeweils 6 Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsphase entschieden werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-24.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-24 Auftragsbekanntmachung
2014-04-30 Ergänzende Angaben