Einrichtung einer Unterstützungsstruktur zur Umsetzung der Querschnittsziele „Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ im Rahmen des Operationellen Programmes des Bundes (Bundes OP) zum Europäischen Sozialfonds (ESF) in Deutschland in der Förderperiode (FP) 2014-2020 (Kurztitel: Umsetzung der Querschnittsziele im Bundes ESF 2014-2020)
Ausgangssituation. Die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, die Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung in allen Handlungsfeldern der Politik sind ein grundsätzliches Leitprinzip des Regierungshandelns und sollen auch in besonderer Weise die Umsetzung des Bundes OP prägen. Wie die sozioökonomische Analyse des Bundes OP zeigt, besteht in Deutschland bei der Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern weiterhin Handlungsbedarf. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen in Deutschland nimmt stetig zu und steigerte sich im dritten Quartal 2013 auf 72,7 %. Das deutsche Europa2020-Ziel einer Frauenerwerbstätigenquote von mindestens 73 % bis zum Jahr 2020 kann damit erreicht werden. Trotzdem bestehen bei gleich guter oder besserer Qualifikation der Frauen weiterhin geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (horizontale und vertikale Segregation). Sie manifestieren sich insbesondere in einem tradierten Berufswahlverhalten von jungen Frauen und Männern, einem vergleichsweise geringen Anteil von Frauen in zukunftsorientierten und finanziell erfolgsträchtigen Ausbildungs- und Studiengängen sowie in Führungspositionen. Hinzu kommt, dass es nach wie vor überwiegend Frauen sind, die familiäre Aufgaben wie Kindererziehung und Pflege von Angehörigen übernehmen. Fehlen hinreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und das Angebot familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, so schränken Frauen ihre Erwerbstätigkeit ein oder unterbrechen sie für einen längeren Zeitraum. Dies führt oft zu Problemen beim beruflichen Wiedereinstieg, Karriereknicks und Einkommenseinbußen. Die Überwindung der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nur längerfristig über einen grundlegenden Bewusstseinswandel sowie eine verbesserte Infrastrukturausstattung zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und der Erledigung familiärer Aufgaben bewältigt werden. Im Rahmen der ESF-Interventionen will die Bundesregierung daher gezielt Impulse geben, damit die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auch gelebte Praxis wird. Darüber hinaus ist es das Ziel des Bundes OP, Chancengleichheit zu fördern und jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu verhindern. In den Jahren 2011 und 2012 wurde durch Zuwanderung ein Bevölkerungswachstum erreicht, sodass der demografisch bedingte Bevölkerungsrückgang in Deutschland gestoppt werden konnte. Es gilt nun, die neu zugewanderten Menschen erfolgreich zu integrieren und gleichzeitig auch die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die bereits länger in der Bundesrepublik leben, zu fördern. Bei der Vermeidung von Diskriminierung und der Verwirklichung von Barrierefreiheit stehen Menschen mit Behinderungen in einem besonderen Fokus. Der Arbeitsmarkt hat sich zwischen 2005 und 2011 als sehr dynamisch erwiesen. Die Arbeitslosigkeit von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund ging zurück. Am wenigsten profitierten neben den älteren Arbeitnehmern jedoch Menschen mit einer Schwerbehinderung von dieser Entwicklung. Zudem wird in der Förderperiode 2014-2020 ein besonderer Schwerpunkt auf die „Nachhaltige Entwicklung“ gelegt. Bei der Umsetzung ist u. a. auf die Anforderungen an den Umweltschutz, die Ressourceneffizienz oder den Klimaschutz zu achten. Für die ESF-Intervention ergeben sich daraus spezielle Anforderungen, da hier in besonderer Weise eine adäquate Operationalisierung dieser Zielsetzung erfolgen muss, damit die Impulse nicht ins Leere laufen. Die Europäische Kommission hat hier bereits zwei zentrale Handlungsfelder identifiziert. Einerseits soll der ESF dazu beitragen, die Beschäftigten auf neue Herausforderungen vorzubereiten sowie anderseits mögliche negative Konsequenzen der ökologischen Umstrukturierung aufzufangen. Bestehende Instrumente wie der Nachhaltigkeitskodex des Nachhaltigkeitsrates sind hierfür zu verwenden. Hintergrund im Bundes OP für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014-2020. Aus: — Artikel 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über… den Europäischen Sozialfonds …(AllgVO) — Artikel 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über den Europäischen Sozialfonds (ESF VO) und — den Ex-ante-Konditionalitäten gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über… den Europäischen Sozialfonds… (AllgVO) i. V. m. Anhang XI Teil II ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung, Begleitung und Bewertung des ESF in der FP 2014-2020 sicher zu stellen haben, dass — die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert wird, — Maßnahmen zur Chancengleichheit und gegen jede Form der Diskriminierung getroffen werden und — das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung verfolgt wird. Daher wird mit der Umsetzung des Bundes OP eine Doppelstrategie aus spezifischen Maßnahmen und der Berücksichtigung der genannten Querschnittsziele verfolgt. Die Verwirklichung der drei Querschnittsziele hat von der Implementierung, der Planung über die Umsetzung, Begleitung und Bewertung von ESF geförderten Maßnahmen über alle Prioritätsachsen hinweg zu erfolgen. Spezifische Maßnahmen zum Ziel der Gleichstellung der Geschlechter finden sich u. a. in der gewählten Investitionspriorität „Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit“. Der spezifische Beitrag zum Nachhaltigkeitsziel ist in der Investitionspriorität. „Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Beschäftigung und Stärkung der Systeme der beruflichen Bildung und Weiterbildung und deren Qualität, unter anderem durch Mechanismen für die Antizipierung des Qualifikationsbedarfs, die Erstellung von Lehrplänen sowie die Einrichtung und Entwicklung beruflicher Bildungssysteme, darunter duale Bildungssysteme und Ausbildungswege“ verankert. Spezifische Maßnahmen zur Nichtdiskriminierung finden sich in allen Bereichen des Bundes OP. Im ESF Bundes OP wird als Mittel für die Umsetzung des Gleichstellungsziels zwischen Männern und Frauen im Rahmen der ESF-Förderung das sogenannte „Gender Budgeting“ weitergeführt. Ziel des Gender Budgeting als Strategie des Gender Mainstreaming ist die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Ressourcenverteilung. Es wird ein noch festzulegender Anteil der teilnahmebezogenen Programmmittel festgeschrieben, der Frauen zugute kommen soll. Die Zielerreichung wird im Rahmen des Controllings überprüft. Aufgabenschwerpunkte der Koordinierungsstelle: Die einzurichtende Koordinierungsstelle soll die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und die mit der Umsetzung des Bundes OP betrauten Stellen bei der Verwirklichung der genannten Querschnittsziele in der Zeit von Mitte /Herbst 2014 bis Mitte 2021 unterstützen. Die Steuerung der Aufgaben der Koordinierungsstelle obliegt dem BMAS. Während der gesamten Vertragslaufzeit müssen die Arbeitsschritte mit der Auftraggeberin abgestimmt werden. — Zur gemeinsamen Entwicklung einer Strategie und zur Festlegung des konkreten Arbeitsauftrages finden mindestens zwei Arbeitstreffen jährlich mit der ESF-Verwaltungsbehörde und gegebenenfalls weiteren ESF-Beteiligten i. d. R. im BMAS Bonn oder Berlin statt. In der ersten Phase der Strategieentwicklung sollten die Treffen regelmäßiger stattfinden. — Im Rahmen dieser Arbeitstreffen ist ein jährlicher und quartalsweiser Arbeits- und Terminplan mit der Auftraggeberin abzustimmen und regelmäßig an den tatsächlichen Fortschritt der Arbeiten anzupassen. Zu Vertragsbeginn ist eine konkrete Strategie für die Umsetzung der drei Querschnittsziele auf der Ebene des Bundes OP und seiner Prioritätsachsen zu entwickeln. Es sind konkrete Umsetzungsschritte zu formulieren, die mit Hilfe von Meilensteinen regelmäßig überprüft werden können. Es wird erwartet, dass in den sechs Investitionsprioritäten Schwerpunkte gesetzt werden und sich die Aktivitäten dann auf diese Prioritäten konzentrieren. Hierauf aufbauend sollen das BMAS und die weiteren an der Umsetzung des Bundes OP beteiligten Ressorts (BMFSFJ, BMBF, BMWi, BMUB) und die ESF-Umsetzungsstellen dieser Ressorts konkrete programmbezogene Unterstützung bzw. Begleitung und Beratung erhalten. Erklärtes Ziel ist die Vermittlung von Fachwissen in die Praxis der ESF-Förderung. Die Aufgaben der geplanten Koordinierungsstelle umfasst im Wesentlichen die Mitwirkung bei nachfolgend beschriebenen Aufgaben: a) Strategieentwicklung und regelmäßiges Monitoring der Fortschritte: — Analyse der Zielstellungen des Bundes OP im Hinblick auf die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die Nachhaltige Entwicklung. — Entwicklung konkreter Ziele und Meilensteine auf Ebene der Prioritätsachse. — Entwicklung einer Strategie zur Erreichung der Ziele. — Entwicklung von Indikatoren zur regelmäßigen Begleitung der Umsetzung. — Klärung von Einzelfragen bei der Umsetzung des Gender Budgeting. b) Begleitung und Beratung zur Umsetzung der Querschnittsziele im ESF: — Beratung des BMAS, der Ressorts, der nachgeordneten Behörden und Dritter im Rahmen der Entwicklung von Handlungsvorschlägen bis hin zur Auswertung oder Bewertung im Hinblick auf die Investitionsprioritäten — Inhaltliche Durchführung von insgesamt ca. 3-5 eintägigen Workshops zum Querschnittsziel Antidiskriminierung für die programmumsetzenden Fachreferate zu den Rechtsvorschriften und zur Politik der Union in den Bereichen Antidiskriminierung und Menschen mit Behinderung. Die Workshops sollten in den Räumen des BMAS stattfinden. — Konkrete, passgenaue und praxisorientierte Unterstützung der zuständigen Stellen (z. B. Bundesressorts, BAMF, BVA, KfW, BA etc.) bei der Verwendung und Anpassung von (vorhandenen) Implementierungsinstrumenten, z. B. Erarbeitung von Richtlinien und Auswahlkriterien, Bewilligungsverfahren oder Begutachtungsrichtlinien nebst Information über Umsetzungspflichten und Umsetzungsmöglichkeiten sowie bei deren Entwicklung und Einführung. — Darauf aufbauend nach Bedarf Hilfestellung und Anleitung, abgestimmt auf das konkrete Programm. — Beratung und Unterstützung im Hinblick auf nationale Gremien oder Arbeitsgruppen, wie z. B. der AG Evaluation oder der AG Gender Mainstreaming bzw. AG Umwelt. c) Sammeln, Bereitstellen, Aufbereiten und Vermitteln von Wissen zu den 3 Querschnittszielen: — Sammeln, aufbereiten und Bereitstellen (Papierform, Internetseiten www.esf.de und www.esf-gleichstellung.de etc.) des vorhandenen Informationsstandes auf Bundesebene (Leitfäden, Arbeitshilfen, Expertisen etc.). — Sammeln, aufbereiten und Bereitstellen von Ergebnissen, Modellvorhaben, Projekten, Studien des Bundes bzw. der einzelnen Bundesressorts und der Länder sowie von nationalen und internationalen Studien zu den Themenfeldern der drei Querschnittsziele im Kontext der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. — Fachspezifische Aufbereitung des bereits vorhandenen Informationsstandes; als Grundlage für die Aufbereitung dienen die Investitionsprioritäten des Bundes OP. — Periodische Bilanzierungen der arbeitsmarkbezogenen Situation von Frauen und Männern sowie weiterer Zielgruppen der Querschnittsziele anhand von Sekundäranalysen. — Beantwortung anlassbezogener Anfragen des BMAS und Datenübermittlung zu fachspezifischen Bereichen. — Anlassbezogene und themenspezifische Mitwirkung im Einzelfall bei der Erstellung des jährlichen Durchführungsberichtes, im Rahmen der Pragrammevaluation, der Öffentlichkeitsarbeit oder bei Veranstaltungen des BMAS. d) Vernetzung und Einbindung strategischer Akteure: Neben den in a) bis c) genannten drei zentralen Aufgabenbereichen soll die Koordinierungsstelle zudem gute Praxis zusammenführen. Im Bereich Vernetzung ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte: — Vernetzung der ESF-Akteure in den jeweiligen Investitionsprioritäten zu den drei Querschnittszielen, insbesondere anhand des Austausches guter Praxis. — Darüber hinaus auch Vernetzung mit Akteuren jenseits der ESF-Förderung in enger Abstimmung mit dem BMAS zum gemeinsamen Meinungsaustausch. — Vernetzung durch die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Arbeitsgruppen, Arbeitskreisen, Fachtagungen, Fachgesprächen oder Workshops zu fachspezifischen Themen. — Transnationale Vernetzung (Gender Mainstreaming Network). e) Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für den ESF: Auch in der Förderperiode 2014-2020 ist eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum ESF und insbesondere zum Bundes OP geplant. Die ESF Internetseite www.esf.de bietet Grundsätzliches zum ESF, bündelt Informationen zum Bundes OP und zu einzelnen Programmen aus den beteiligten Ministerien, nennt Adressen und Ansprechpersonen und gibt Auskunft über Formalitäten und Förderwege. Für eine Erweiterung des Spektrums der Internetseite auf Informationen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Nachhaltigen Entwicklung soll das bereits vorhandene umfangreiche Wissen genutzt, weiterentwickelt und den Entscheidungsträgern und interessierten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Hieraus ergeben sich für die Öffentlichkeitsarbeit des BMAS folgende Aufgabenbereiche: — Zuarbeit für die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für die ESF Internetseite www.esf.de durch z. B. redaktionelle Gestaltung von Inhalten. — Fortführung, Anpassung, Gestaltung bzw. Aktualisierung der bereits bestehenden Website www.esf-gleichstellung.de — Sammlung und Vermittlung guter Beispiele zur Veröffentlichung. — Übersicht über die jeweils aktuellen Aktivitäten (z. B. gleichstellungsorientierte Programme, Projekte etc.) des Bundes und der Länder und deren regelmäßige Aktualisierung. — Erarbeitung und Erstellung von fachspezifischen Informationsmaterialien, Expertisen, Publikationen, Newslettern oder Broschüren. f) Regelmäßige Berichterstattung: — Vorlage von 2 schriftlichen Sachstandsberichten pro Jahr in Hinblick auf die bisherigen Tätigkeiten, Erfolge, Probleme und die Strategie der Umsetzung aller Querschnittsziele im Bundes OP. — Abschlussbericht zum Ende der Vertragslaufzeit. Dauer des Auftrages und Optionen. Die Unterstützung durch die Koordinierungsstelle soll die Zeit ab der Zuschlagserteilung (geplant etwa Mitte/Herbst 2014) bis Mitte 2021 umfassen. Zur Umsetzung ist zunächst ein Vertrag für die Zeit ab Zuschlagserteilung bis 31.12.2017 vorgesehen. In diesen Vertrag sollen 2 Optionen für die Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 und vom 1.1.2020 bis 30.6.2021 aufgenommen werden. Über die Umsetzung der Optionen soll jeweils 6 Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsphase entschieden werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-24.
Auftragsbekanntmachung (2014-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang: 1.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMAS.bund.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de📧
Telefon: +49 228995271604📞
Fax: +49 228995272253 📠
Information zu Arbeitsgemeinschaften:
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen zu beachten.
Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
(Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
Information zur freiwilligen EU-weiten Bekanntmachung in SIMAP:
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten Bekanntmachungspflicht unterliegt.
Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales;
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle;
Rochusstraße 1;
53123 Bonn.
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-6/17.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als Fax oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Information zum Versand von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
Information zum Zuschlagsvorbehalt:
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen zu beachten.
Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
(Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
Information zur freiwilligen EU-weiten Bekanntmachung in SIMAP:
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten Bekanntmachungspflicht unterliegt.
Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales;
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle;
Rochusstraße 1;
53123 Bonn.
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-6/17.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als Fax oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Information zum Versand von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
Information zum Zuschlagsvorbehalt:
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgangssituation.
Die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, die Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung in allen Handlungsfeldern der Politik sind ein grundsätzliches Leitprinzip des Regierungshandelns und sollen auch in besonderer Weise die Umsetzung des Bundes OP prägen.
Die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, die Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung in allen Handlungsfeldern der Politik sind ein grundsätzliches Leitprinzip des Regierungshandelns und sollen auch in besonderer Weise die Umsetzung des Bundes OP prägen.
Wie die sozioökonomische Analyse des Bundes OP zeigt, besteht in Deutschland bei der Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern weiterhin Handlungsbedarf. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen in Deutschland nimmt stetig zu und steigerte sich im dritten Quartal 2013 auf 72,7 %. Das deutsche Europa2020-Ziel einer Frauenerwerbstätigenquote von mindestens 73 % bis zum Jahr 2020 kann damit erreicht werden. Trotzdem bestehen bei gleich guter oder besserer Qualifikation der Frauen weiterhin geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (horizontale und vertikale Segregation). Sie manifestieren sich insbesondere in einem tradierten Berufswahlverhalten von jungen Frauen und Männern, einem vergleichsweise geringen Anteil von Frauen in zukunftsorientierten und finanziell erfolgsträchtigen Ausbildungs- und Studiengängen sowie in Führungspositionen. Hinzu kommt, dass es nach wie vor überwiegend Frauen sind, die familiäre Aufgaben wie Kindererziehung und Pflege von Angehörigen übernehmen. Fehlen hinreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und das Angebot familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, so schränken Frauen ihre Erwerbstätigkeit ein oder unterbrechen sie für einen längeren Zeitraum. Dies führt oft zu Problemen beim beruflichen Wiedereinstieg, Karriereknicks und Einkommenseinbußen.
Wie die sozioökonomische Analyse des Bundes OP zeigt, besteht in Deutschland bei der Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern weiterhin Handlungsbedarf. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen in Deutschland nimmt stetig zu und steigerte sich im dritten Quartal 2013 auf 72,7 %. Das deutsche Europa2020-Ziel einer Frauenerwerbstätigenquote von mindestens 73 % bis zum Jahr 2020 kann damit erreicht werden. Trotzdem bestehen bei gleich guter oder besserer Qualifikation der Frauen weiterhin geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (horizontale und vertikale Segregation). Sie manifestieren sich insbesondere in einem tradierten Berufswahlverhalten von jungen Frauen und Männern, einem vergleichsweise geringen Anteil von Frauen in zukunftsorientierten und finanziell erfolgsträchtigen Ausbildungs- und Studiengängen sowie in Führungspositionen. Hinzu kommt, dass es nach wie vor überwiegend Frauen sind, die familiäre Aufgaben wie Kindererziehung und Pflege von Angehörigen übernehmen. Fehlen hinreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und das Angebot familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, so schränken Frauen ihre Erwerbstätigkeit ein oder unterbrechen sie für einen längeren Zeitraum. Dies führt oft zu Problemen beim beruflichen Wiedereinstieg, Karriereknicks und Einkommenseinbußen.
Die Überwindung der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nur längerfristig über einen grundlegenden Bewusstseinswandel sowie eine verbesserte Infrastrukturausstattung zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und der Erledigung familiärer Aufgaben bewältigt werden. Im Rahmen der ESF-Interventionen will die Bundesregierung daher gezielt Impulse geben, damit die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auch gelebte Praxis wird.
Die Überwindung der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nur längerfristig über einen grundlegenden Bewusstseinswandel sowie eine verbesserte Infrastrukturausstattung zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und der Erledigung familiärer Aufgaben bewältigt werden. Im Rahmen der ESF-Interventionen will die Bundesregierung daher gezielt Impulse geben, damit die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auch gelebte Praxis wird.
Darüber hinaus ist es das Ziel des Bundes OP, Chancengleichheit zu fördern und jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu verhindern. In den Jahren 2011 und 2012 wurde durch Zuwanderung ein Bevölkerungswachstum erreicht, sodass der demografisch bedingte Bevölkerungsrückgang in Deutschland gestoppt werden konnte. Es gilt nun, die neu zugewanderten Menschen erfolgreich zu integrieren und gleichzeitig auch die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die bereits länger in der Bundesrepublik leben, zu fördern.
Darüber hinaus ist es das Ziel des Bundes OP, Chancengleichheit zu fördern und jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu verhindern. In den Jahren 2011 und 2012 wurde durch Zuwanderung ein Bevölkerungswachstum erreicht, sodass der demografisch bedingte Bevölkerungsrückgang in Deutschland gestoppt werden konnte. Es gilt nun, die neu zugewanderten Menschen erfolgreich zu integrieren und gleichzeitig auch die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die bereits länger in der Bundesrepublik leben, zu fördern.
Bei der Vermeidung von Diskriminierung und der Verwirklichung von Barrierefreiheit stehen Menschen mit Behinderungen in einem besonderen Fokus. Der Arbeitsmarkt hat sich zwischen 2005 und 2011 als sehr dynamisch erwiesen. Die Arbeitslosigkeit von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund ging zurück. Am wenigsten profitierten neben den älteren Arbeitnehmern jedoch Menschen mit einer Schwerbehinderung von dieser Entwicklung.
Bei der Vermeidung von Diskriminierung und der Verwirklichung von Barrierefreiheit stehen Menschen mit Behinderungen in einem besonderen Fokus. Der Arbeitsmarkt hat sich zwischen 2005 und 2011 als sehr dynamisch erwiesen. Die Arbeitslosigkeit von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund ging zurück. Am wenigsten profitierten neben den älteren Arbeitnehmern jedoch Menschen mit einer Schwerbehinderung von dieser Entwicklung.
Zudem wird in der Förderperiode 2014-2020 ein besonderer Schwerpunkt auf die „Nachhaltige Entwicklung“ gelegt. Bei der Umsetzung ist u. a. auf die Anforderungen an den Umweltschutz, die Ressourceneffizienz oder den Klimaschutz zu achten.
Für die ESF-Intervention ergeben sich daraus spezielle Anforderungen, da hier in besonderer Weise eine adäquate Operationalisierung dieser Zielsetzung erfolgen muss, damit die Impulse nicht ins Leere laufen. Die Europäische Kommission hat hier bereits zwei zentrale Handlungsfelder identifiziert. Einerseits soll der ESF dazu beitragen, die Beschäftigten auf neue Herausforderungen vorzubereiten sowie anderseits mögliche negative Konsequenzen der ökologischen Umstrukturierung aufzufangen. Bestehende Instrumente wie der Nachhaltigkeitskodex des Nachhaltigkeitsrates sind hierfür zu verwenden.
Für die ESF-Intervention ergeben sich daraus spezielle Anforderungen, da hier in besonderer Weise eine adäquate Operationalisierung dieser Zielsetzung erfolgen muss, damit die Impulse nicht ins Leere laufen. Die Europäische Kommission hat hier bereits zwei zentrale Handlungsfelder identifiziert. Einerseits soll der ESF dazu beitragen, die Beschäftigten auf neue Herausforderungen vorzubereiten sowie anderseits mögliche negative Konsequenzen der ökologischen Umstrukturierung aufzufangen. Bestehende Instrumente wie der Nachhaltigkeitskodex des Nachhaltigkeitsrates sind hierfür zu verwenden.
Hintergrund im Bundes OP für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014-2020.
Aus:
— Artikel 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr.…
… 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über… den Europäischen Sozialfonds …(AllgVO)
… 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über den Europäischen Sozialfonds (ESF VO) und
— den Ex-ante-Konditionalitäten gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über… den Europäischen Sozialfonds… (AllgVO) i. V. m. Anhang XI Teil II
ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung, Begleitung und Bewertung des ESF in der FP 2014-2020 sicher zu stellen haben, dass
— die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert wird,
— Maßnahmen zur Chancengleichheit und gegen jede Form der Diskriminierung getroffen werden und
— das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung verfolgt wird.
Daher wird mit der Umsetzung des Bundes OP eine Doppelstrategie aus spezifischen Maßnahmen und der Berücksichtigung der genannten Querschnittsziele verfolgt. Die Verwirklichung der drei Querschnittsziele hat von der Implementierung, der Planung über die Umsetzung, Begleitung und Bewertung von ESF geförderten Maßnahmen über alle Prioritätsachsen hinweg zu erfolgen. Spezifische Maßnahmen zum Ziel der Gleichstellung der Geschlechter finden sich u. a. in der gewählten Investitionspriorität
Daher wird mit der Umsetzung des Bundes OP eine Doppelstrategie aus spezifischen Maßnahmen und der Berücksichtigung der genannten Querschnittsziele verfolgt. Die Verwirklichung der drei Querschnittsziele hat von der Implementierung, der Planung über die Umsetzung, Begleitung und Bewertung von ESF geförderten Maßnahmen über alle Prioritätsachsen hinweg zu erfolgen. Spezifische Maßnahmen zum Ziel der Gleichstellung der Geschlechter finden sich u. a. in der gewählten Investitionspriorität
„Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit“.
„Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit“.
Der spezifische Beitrag zum Nachhaltigkeitsziel ist in der Investitionspriorität.
„Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Beschäftigung und Stärkung der Systeme der beruflichen Bildung und Weiterbildung und deren Qualität, unter anderem durch Mechanismen für die Antizipierung des Qualifikationsbedarfs, die Erstellung von Lehrplänen sowie die Einrichtung und Entwicklung beruflicher Bildungssysteme, darunter duale Bildungssysteme und Ausbildungswege“ verankert. Spezifische Maßnahmen zur Nichtdiskriminierung finden sich in allen Bereichen des Bundes OP.
„Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Beschäftigung und Stärkung der Systeme der beruflichen Bildung und Weiterbildung und deren Qualität, unter anderem durch Mechanismen für die Antizipierung des Qualifikationsbedarfs, die Erstellung von Lehrplänen sowie die Einrichtung und Entwicklung beruflicher Bildungssysteme, darunter duale Bildungssysteme und Ausbildungswege“ verankert. Spezifische Maßnahmen zur Nichtdiskriminierung finden sich in allen Bereichen des Bundes OP.
Im ESF Bundes OP wird als Mittel für die Umsetzung des Gleichstellungsziels zwischen Männern und Frauen im Rahmen der ESF-Förderung das sogenannte „Gender Budgeting“ weitergeführt. Ziel des Gender Budgeting als Strategie des Gender Mainstreaming ist die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Ressourcenverteilung. Es wird ein noch festzulegender Anteil der teilnahmebezogenen Programmmittel festgeschrieben, der Frauen zugute kommen soll. Die Zielerreichung wird im Rahmen des Controllings überprüft.
Im ESF Bundes OP wird als Mittel für die Umsetzung des Gleichstellungsziels zwischen Männern und Frauen im Rahmen der ESF-Förderung das sogenannte „Gender Budgeting“ weitergeführt. Ziel des Gender Budgeting als Strategie des Gender Mainstreaming ist die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Ressourcenverteilung. Es wird ein noch festzulegender Anteil der teilnahmebezogenen Programmmittel festgeschrieben, der Frauen zugute kommen soll. Die Zielerreichung wird im Rahmen des Controllings überprüft.
Aufgabenschwerpunkte der Koordinierungsstelle:
Die einzurichtende Koordinierungsstelle soll die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und die mit der Umsetzung des Bundes OP betrauten Stellen bei der Verwirklichung der genannten Querschnittsziele in der Zeit von Mitte /Herbst 2014 bis Mitte 2021 unterstützen.
Die einzurichtende Koordinierungsstelle soll die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und die mit der Umsetzung des Bundes OP betrauten Stellen bei der Verwirklichung der genannten Querschnittsziele in der Zeit von Mitte /Herbst 2014 bis Mitte 2021 unterstützen.
Die Steuerung der Aufgaben der Koordinierungsstelle obliegt dem BMAS. Während der gesamten Vertragslaufzeit müssen die Arbeitsschritte mit der Auftraggeberin abgestimmt werden.
— Zur gemeinsamen Entwicklung einer Strategie und zur Festlegung des konkreten Arbeitsauftrages finden mindestens zwei Arbeitstreffen jährlich mit der ESF-Verwaltungsbehörde und gegebenenfalls weiteren ESF-Beteiligten i. d. R. im BMAS Bonn oder Berlin statt. In der ersten Phase der Strategieentwicklung sollten die Treffen regelmäßiger stattfinden.
— Zur gemeinsamen Entwicklung einer Strategie und zur Festlegung des konkreten Arbeitsauftrages finden mindestens zwei Arbeitstreffen jährlich mit der ESF-Verwaltungsbehörde und gegebenenfalls weiteren ESF-Beteiligten i. d. R. im BMAS Bonn oder Berlin statt. In der ersten Phase der Strategieentwicklung sollten die Treffen regelmäßiger stattfinden.
— Im Rahmen dieser Arbeitstreffen ist ein jährlicher und quartalsweiser Arbeits- und Terminplan mit der Auftraggeberin abzustimmen und regelmäßig an den tatsächlichen Fortschritt der Arbeiten anzupassen.
Zu Vertragsbeginn ist eine konkrete Strategie für die Umsetzung der drei Querschnittsziele auf der Ebene des Bundes OP und seiner Prioritätsachsen zu entwickeln. Es sind konkrete Umsetzungsschritte zu formulieren, die mit Hilfe von Meilensteinen regelmäßig überprüft werden können. Es wird erwartet, dass in den sechs Investitionsprioritäten Schwerpunkte gesetzt werden und sich die Aktivitäten dann auf diese Prioritäten konzentrieren.
Zu Vertragsbeginn ist eine konkrete Strategie für die Umsetzung der drei Querschnittsziele auf der Ebene des Bundes OP und seiner Prioritätsachsen zu entwickeln. Es sind konkrete Umsetzungsschritte zu formulieren, die mit Hilfe von Meilensteinen regelmäßig überprüft werden können. Es wird erwartet, dass in den sechs Investitionsprioritäten Schwerpunkte gesetzt werden und sich die Aktivitäten dann auf diese Prioritäten konzentrieren.
Hierauf aufbauend sollen das BMAS und die weiteren an der Umsetzung des Bundes OP beteiligten Ressorts (BMFSFJ, BMBF, BMWi, BMUB) und die ESF-Umsetzungsstellen dieser Ressorts konkrete programmbezogene Unterstützung bzw. Begleitung und Beratung erhalten. Erklärtes Ziel ist die Vermittlung von Fachwissen in die Praxis der ESF-Förderung.
Hierauf aufbauend sollen das BMAS und die weiteren an der Umsetzung des Bundes OP beteiligten Ressorts (BMFSFJ, BMBF, BMWi, BMUB) und die ESF-Umsetzungsstellen dieser Ressorts konkrete programmbezogene Unterstützung bzw. Begleitung und Beratung erhalten. Erklärtes Ziel ist die Vermittlung von Fachwissen in die Praxis der ESF-Förderung.
Die Aufgaben der geplanten Koordinierungsstelle umfasst im Wesentlichen die Mitwirkung bei nachfolgend beschriebenen Aufgaben:
a) Strategieentwicklung und regelmäßiges Monitoring der Fortschritte:
— Analyse der Zielstellungen des Bundes OP im Hinblick auf die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die Nachhaltige Entwicklung.
— Entwicklung konkreter Ziele und Meilensteine auf Ebene der Prioritätsachse.
— Entwicklung einer Strategie zur Erreichung der Ziele.
— Entwicklung von Indikatoren zur regelmäßigen Begleitung der Umsetzung.
— Klärung von Einzelfragen bei der Umsetzung des Gender Budgeting.
b) Begleitung und Beratung zur Umsetzung der Querschnittsziele im ESF:
— Beratung des BMAS, der Ressorts, der nachgeordneten Behörden und Dritter im Rahmen der Entwicklung von Handlungsvorschlägen bis hin zur Auswertung oder Bewertung im Hinblick auf die Investitionsprioritäten
— Inhaltliche Durchführung von insgesamt ca. 3-5 eintägigen Workshops zum Querschnittsziel Antidiskriminierung für die programmumsetzenden Fachreferate zu den Rechtsvorschriften und zur Politik der Union in den Bereichen Antidiskriminierung und Menschen mit Behinderung. Die Workshops sollten in den Räumen des BMAS stattfinden.
— Inhaltliche Durchführung von insgesamt ca. 3-5 eintägigen Workshops zum Querschnittsziel Antidiskriminierung für die programmumsetzenden Fachreferate zu den Rechtsvorschriften und zur Politik der Union in den Bereichen Antidiskriminierung und Menschen mit Behinderung. Die Workshops sollten in den Räumen des BMAS stattfinden.
— Konkrete, passgenaue und praxisorientierte Unterstützung der zuständigen Stellen (z. B. Bundesressorts, BAMF, BVA, KfW, BA etc.) bei der Verwendung und Anpassung von (vorhandenen) Implementierungsinstrumenten, z. B. Erarbeitung von Richtlinien und Auswahlkriterien, Bewilligungsverfahren oder Begutachtungsrichtlinien nebst Information über Umsetzungspflichten und Umsetzungsmöglichkeiten sowie bei deren Entwicklung und Einführung.
— Konkrete, passgenaue und praxisorientierte Unterstützung der zuständigen Stellen (z. B. Bundesressorts, BAMF, BVA, KfW, BA etc.) bei der Verwendung und Anpassung von (vorhandenen) Implementierungsinstrumenten, z. B. Erarbeitung von Richtlinien und Auswahlkriterien, Bewilligungsverfahren oder Begutachtungsrichtlinien nebst Information über Umsetzungspflichten und Umsetzungsmöglichkeiten sowie bei deren Entwicklung und Einführung.
— Darauf aufbauend nach Bedarf Hilfestellung und Anleitung, abgestimmt auf das konkrete Programm.
— Beratung und Unterstützung im Hinblick auf nationale Gremien oder Arbeitsgruppen, wie z. B. der AG Evaluation oder der AG Gender Mainstreaming bzw. AG Umwelt.
c) Sammeln, Bereitstellen, Aufbereiten und Vermitteln von Wissen zu den 3 Querschnittszielen:
— Sammeln, aufbereiten und Bereitstellen (Papierform, Internetseiten www.esf.de und www.esf-gleichstellung.de etc.) des vorhandenen Informationsstandes auf Bundesebene (Leitfäden, Arbeitshilfen, Expertisen etc.).
— Sammeln, aufbereiten und Bereitstellen von Ergebnissen, Modellvorhaben, Projekten, Studien des Bundes bzw. der einzelnen Bundesressorts und der Länder sowie von nationalen und internationalen Studien zu den Themenfeldern der drei Querschnittsziele im Kontext der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik.
— Sammeln, aufbereiten und Bereitstellen von Ergebnissen, Modellvorhaben, Projekten, Studien des Bundes bzw. der einzelnen Bundesressorts und der Länder sowie von nationalen und internationalen Studien zu den Themenfeldern der drei Querschnittsziele im Kontext der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik.
— Fachspezifische Aufbereitung des bereits vorhandenen Informationsstandes; als Grundlage für die Aufbereitung dienen die Investitionsprioritäten des Bundes OP.
— Periodische Bilanzierungen der arbeitsmarkbezogenen Situation von Frauen und Männern sowie weiterer Zielgruppen der Querschnittsziele anhand von Sekundäranalysen.
— Beantwortung anlassbezogener Anfragen des BMAS und Datenübermittlung zu fachspezifischen Bereichen.
— Anlassbezogene und themenspezifische Mitwirkung im Einzelfall bei der Erstellung des jährlichen Durchführungsberichtes, im Rahmen der Pragrammevaluation, der Öffentlichkeitsarbeit oder bei Veranstaltungen des BMAS.
d) Vernetzung und Einbindung strategischer Akteure:
Neben den in a) bis c) genannten drei zentralen Aufgabenbereichen soll die Koordinierungsstelle zudem gute Praxis zusammenführen. Im Bereich Vernetzung ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte:
— Vernetzung der ESF-Akteure in den jeweiligen Investitionsprioritäten zu den drei Querschnittszielen, insbesondere anhand des Austausches guter Praxis.
— Darüber hinaus auch Vernetzung mit Akteuren jenseits der ESF-Förderung in enger Abstimmung mit dem BMAS zum gemeinsamen Meinungsaustausch.
— Vernetzung durch die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Arbeitsgruppen, Arbeitskreisen, Fachtagungen, Fachgesprächen oder Workshops zu fachspezifischen Themen.
e) Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für den ESF:
Auch in der Förderperiode 2014-2020 ist eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum ESF und insbesondere zum Bundes OP geplant. Die ESF Internetseite www.esf.de bietet Grundsätzliches zum ESF, bündelt Informationen zum Bundes OP und zu einzelnen Programmen aus den beteiligten Ministerien, nennt Adressen und Ansprechpersonen und gibt Auskunft über Formalitäten und Förderwege. Für eine Erweiterung des Spektrums der Internetseite auf Informationen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Nachhaltigen Entwicklung soll das bereits vorhandene umfangreiche Wissen genutzt, weiterentwickelt und den Entscheidungsträgern und interessierten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Hieraus ergeben sich für die Öffentlichkeitsarbeit des BMAS folgende Aufgabenbereiche:
Auch in der Förderperiode 2014-2020 ist eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum ESF und insbesondere zum Bundes OP geplant. Die ESF Internetseite www.esf.de bietet Grundsätzliches zum ESF, bündelt Informationen zum Bundes OP und zu einzelnen Programmen aus den beteiligten Ministerien, nennt Adressen und Ansprechpersonen und gibt Auskunft über Formalitäten und Förderwege. Für eine Erweiterung des Spektrums der Internetseite auf Informationen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Nachhaltigen Entwicklung soll das bereits vorhandene umfangreiche Wissen genutzt, weiterentwickelt und den Entscheidungsträgern und interessierten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Hieraus ergeben sich für die Öffentlichkeitsarbeit des BMAS folgende Aufgabenbereiche:
— Zuarbeit für die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für die ESF Internetseite www.esf.de durch z. B. redaktionelle Gestaltung von Inhalten.
— Fortführung, Anpassung, Gestaltung bzw. Aktualisierung der bereits bestehenden Website www.esf-gleichstellung.de
— Sammlung und Vermittlung guter Beispiele zur Veröffentlichung.
— Übersicht über die jeweils aktuellen Aktivitäten (z. B. gleichstellungsorientierte Programme, Projekte etc.) des Bundes und der Länder und deren regelmäßige Aktualisierung.
— Erarbeitung und Erstellung von fachspezifischen Informationsmaterialien, Expertisen, Publikationen, Newslettern oder Broschüren.
f) Regelmäßige Berichterstattung:
— Vorlage von 2 schriftlichen Sachstandsberichten pro Jahr in Hinblick auf die bisherigen Tätigkeiten, Erfolge, Probleme und die Strategie der Umsetzung aller Querschnittsziele im Bundes OP.
— Abschlussbericht zum Ende der Vertragslaufzeit.
Dauer des Auftrages und Optionen.
Die Unterstützung durch die Koordinierungsstelle soll die Zeit ab der Zuschlagserteilung (geplant etwa Mitte/Herbst 2014) bis Mitte 2021 umfassen.
Zur Umsetzung ist zunächst ein Vertrag für die Zeit ab Zuschlagserteilung bis 31.12.2017 vorgesehen.
In diesen Vertrag sollen 2 Optionen für die Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 und vom 1.1.2020 bis 30.6.2021 aufgenommen werden. Über die Umsetzung der Optionen soll jeweils 6 Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsphase entschieden werden.
Beschreibung der Optionen:
2 Verlängerungsoptionen:
Option 1 vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 und Option 2 vom 1.1.2020 bis 30.6.2021.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: Zb1-04812-6/17
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Umsetzung der Förderperiode 2014 bis 2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens bzw. der Partner der Bietergemeinschaft;
2. Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen Kommunikationsadressen;
3. Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere über die generelle Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiterzahl und -struktur, die Gesellschafterstruktur und die Standorte, bei Bietergemeinschaften für jeden Partner der Bietergemeinschaft;
4. Unterschriebene Erklärung des Bieters (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied abzugeben), dass:
4.1 über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
4.2 er sich nicht in Liquidation befindet;
4.3 er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
4.4 er allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkommt;
4.5 keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 6 Absatz 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) 2. Abschnitt (VOL/A-EG) genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt wurde (unter „Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist“; sind Führungspersonal, vertretungsberechtigte Personen, Mitglieder der Kontroll- und Aufsichtsorgane und andere, diesen vergleichbare Personen zu verstehen).
4.5 keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 6 Absatz 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) 2. Abschnitt (VOL/A-EG) genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt wurde (unter „Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist“; sind Führungspersonal, vertretungsberechtigte Personen, Mitglieder der Kontroll- und Aufsichtsorgane und andere, diesen vergleichbare Personen zu verstehen).
5. Angabe der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die insbesondere in den letzten 5 Jahren in folgenden Bereichen berufliche Erfahrungen gesammelt und praktische Tätigkeiten ausgeübt haben und die in die Umsetzung dieses Auftrages einbezogen werden können:
5. Angabe der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die insbesondere in den letzten 5 Jahren in folgenden Bereichen berufliche Erfahrungen gesammelt und praktische Tätigkeiten ausgeübt haben und die in die Umsetzung dieses Auftrages einbezogen werden können:
— Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen, insbesondere mit Bundes- oder Landesministerien,
— Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission,
— Zusammenarbeit in Bietergemeinschaften und/oder Koordination von größeren Projekten,
— Umsetzung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik des Bundes,
— Umsetzung im Bereich der Strukturfonds der EU sowie deren Durchführungsbestimmungen,
— Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF),
— Eigenständige Beschaffung von fachspezifischen Daten und Informationen und deren Analyse, Auswertung und Aufbereitung zu umfangreichen Berichten, Dokumenten, Schulungsmaterialien oder Beiträgen zum Webseiten,
— Themenspezifische Strategieentwicklung,
— Monitoring,
— Durchführung von Schulungs- und/oder Informationsveranstaltungen,
— Leistungserbringung im Bereich der Themenfelder „Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ oder „Nachhaltige Entwicklung“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Sicherstellung einer umfassenden Unterstützung der ESF-Verwaltungsbehörde des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der termingerechten Erbringung der Leistungen, sind fundierte Kenntnisse und Erfahrungen mit der Umsetzung mit der Strukturfondsförderung der EU und den Förderungen aus dem ESF sowie bei der Beschaffung, Auswertung und Weiterverarbeitung von Daten erforderlich. Darüber hinaus sind gute Kenntnisse in den Themenfeldern „Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ erforderlich.
Zur Sicherstellung einer umfassenden Unterstützung der ESF-Verwaltungsbehörde des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der termingerechten Erbringung der Leistungen, sind fundierte Kenntnisse und Erfahrungen mit der Umsetzung mit der Strukturfondsförderung der EU und den Förderungen aus dem ESF sowie bei der Beschaffung, Auswertung und Weiterverarbeitung von Daten erforderlich. Darüber hinaus sind gute Kenntnisse in den Themenfeldern „Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ erforderlich.
Aus diesem Grund werden vom Bieter zum Nachweis der Eignung/ Befähigung folgende Angaben und Unterlagen gefordert:
III.2.3.1 Der Bieter hat folgende Nachweise zu erbringen:
— Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen, insbesondere mit Bundes- oder Landesministerien,
— Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission,
— Erfahrungen im Bereich der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik des Bundes,
— Erfahrungen im Bereich der Durchführung der europäischen Strukturfondsförderung sowie deren Durchführungsbestimmungen,
— Erfahrungen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF),
— Leistungserbringung im Bereich der Beschaffung von fachspezifischen Daten und Informationen und deren Analyse, Auswertung und Aufbereitung zu umfangreichen Berichten, Dokumenten, Schulungsmaterialien oder Beiträgen zu Webseiten,
— Leistungserbringung im Bereich der Themenfelder „Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“.
Die Kompetenzen sind durch Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen (mindestens 2 und möglichst nicht mehr als 5; die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein). Die Referenzen müssen mindestens den Auftraggeber, den Zeitraum, die wesentlichen Inhalte des Auftrages und die Anzahl der einbezogenen Mitarbeitenden beinhalten.
Die Kompetenzen sind durch Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen (mindestens 2 und möglichst nicht mehr als 5; die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein). Die Referenzen müssen mindestens den Auftraggeber, den Zeitraum, die wesentlichen Inhalte des Auftrages und die Anzahl der einbezogenen Mitarbeitenden beinhalten.
III.2.3.2) Benennung der für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Projektleitungen für die einzelnen Aufgabenbereiche sowie deren Vertretungen unter Angabe der jeweils vorgesehenen Stellenanteile. Die für die Leistung verantwortlichen Personen müssen in den letzten sieben Jahren mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in den unter dem Punkt III.2.1. „Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers“ genannten Bereichen nachweisen können. Zusätzlich müssen Erfahrungen im Projektmanagement und in der Zusammenarbeit in Projekten vorliegen.
III.2.3.2) Benennung der für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Projektleitungen für die einzelnen Aufgabenbereiche sowie deren Vertretungen unter Angabe der jeweils vorgesehenen Stellenanteile. Die für die Leistung verantwortlichen Personen müssen in den letzten sieben Jahren mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in den unter dem Punkt III.2.1. „Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers“ genannten Bereichen nachweisen können. Zusätzlich müssen Erfahrungen im Projektmanagement und in der Zusammenarbeit in Projekten vorliegen.
Die Nachweise sind durch Referenzen in Form von Eigenerklärungen zu erbringen. Daraus müssen der Arbeitgeber, der Zeitraum und der wesentliche Inhalt der Aufgabe hervor gehen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden (z. B. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung).
Die Nachweise sind durch Referenzen in Form von Eigenerklärungen zu erbringen. Daraus müssen der Arbeitgeber, der Zeitraum und der wesentliche Inhalt der Aufgabe hervor gehen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden (z. B. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung).
III.2.3.3) Benennung aller neben der Projektleitung vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Angabe der zugeordneten Aufgabenbereiche und Stellenanteile. Für diese Personen sind die zur Durchführung ihres jeweiligen Aufgabenbereiches erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
III.2.3.3) Benennung aller neben der Projektleitung vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Angabe der zugeordneten Aufgabenbereiche und Stellenanteile. Für diese Personen sind die zur Durchführung ihres jeweiligen Aufgabenbereiches erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (maximal 5 DIN A 4 Seiten) zu der unter Abschnitt II.1.5. umrissenen Leistung vorzulegen. Dabei ist heraus zu arbeiten, wie die Umsetzung der ESF-Programme unterstützt werden soll und welche Ansätze hierfür geeignet sind. Der Auftraggeber erwartet eine Schwerpunktsetzung in allen drei Themenfeldern. Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein.Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser angeforderten kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 19 EG Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (maximal 5 DIN A 4 Seiten) zu der unter Abschnitt II.1.5. umrissenen Leistung vorzulegen. Dabei ist heraus zu arbeiten, wie die Umsetzung der ESF-Programme unterstützt werden soll und welche Ansätze hierfür geeignet sind. Der Auftraggeber erwartet eine Schwerpunktsetzung in allen drei Themenfeldern. Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein.Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser angeforderten kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 19 EG Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.BMAS.bund.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zb1-04812-6/17
Zusätzliche Informationen
Information zu Arbeitsgemeinschaften:
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen zu beachten.
Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
(Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
(Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
Information zur freiwilligen EU-weiten Bekanntmachung in SIMAP:
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten Bekanntmachungspflicht unterliegt.
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten Bekanntmachungspflicht unterliegt.
Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales;
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle;
Rochusstraße 1;
53123 Bonn.
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-6/17.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als Fax oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Information zum Versand von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
Information zum Zuschlagsvorbehalt:
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
Quelle: OJS 2014/S 082-143146 (2014-04-24)
Ergänzende Angaben (2014-04-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben