Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab 2015
Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen (aus privaten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und Gewerbebetrieben, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgungspflichtig ist) im Landkreis Harburg ab 2015. Im Einzelnen: Durchführung von 3 mobilen Schadstoffsammlungen pro Jahr, monatliche Einsammlung von Leuchtstoff-, Energiespar- und Entladungslampen bei bestimmten Annahmestellen, Durchführung der Schulchemikaliensammlung, regelmäßige Abholung der gefährlichen Abfälle bei den stationären Sammelstellen, Gestellung zugelassener Abfallbehälter für gefährliche Abfälle, Entsorgung der gefährlichen Abfälle, Erstellung von Sortieranweisungen für die Mitarbeiter der stationären Sammelstellen, Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten, jährliche Durchführung einer Fortbildungsmaßnahme gem. TRGS 520 Pkt. 5.4 für Mitarbeiter des Auftraggebers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-02-13
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Auftragsbekanntmachung
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2014-06-05
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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