Einsammlung und Transport von Restabfall im Landkreis Ansbach mit folgendem Leistungsbild: — Los 1: Abfuhrbezirk I: Sammlung und Abfuhr der Restabfälle mit Behälteridentifikations- und Informationssystem inkl. Transport/Anlieferung an die Müllumladestation. — Los 2: Abfuhrbezirk II: Sammlung und Abfuhr der Restabfälle mit Behälteridentifikations- und Informationssystem inkl. Transport/Anlieferung an die Müllumladestation. — Los 3: Abfuhrbezirk III: Sammlung und Abfuhr der Restabfälle mit Behälteridentifikations- und Informationssystem inkl. Transport/Anlieferung an die Müllumladestation.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Der Landkreis Ansbach ist als entsorgungspflichtige Körperschaft zuständig für die Restabfallentsorgung. Das Landkreisgebiet umfasst 1 972 km². In den 58 Gemeinden waren zum 31.12.2012 178 289 Einwohner gemeldet. Die große Kreisstadt Rothenburg o. d. Tauber mit 10 898 Einwohnern ist abfallwirtschaftlich selbstständig. Die Einsammlung und der Transport der Restabfälle der großen Kreisstadt Rothenburg o. d. Tauber sind somit nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und die Abfuhr der über die graue Tonne und Zusatzabfallsäcke erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) in den jeweiligen Abfuhrbezirken (Los 1 bis 3) inkl. Transport/Anlieferung an die Übernahmestelle auf der Deponie „Im Diensfeld”, Aurach im Landkreis Ansbach.Die Entsorgung der Restabfälle erfolgt derzeit über den Abfallbeseitigungsverband Ansbach (ABV Ansbach) in den Müllheizkraftwerken Würzburg und Schweinfurt.Die Gebührenabrechnung im Landkreis Ansbach erfolgt über das seit 2006 installierte Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Restabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten.Die für den Einsatz des BIS erforderliche Fahrzeug- und Datenübertragungstechnik ist vom AN für seine Sammelfahrzeuge bereitzustellen und zu betrieben und die spezifischen Daten mit dem AN auszutauschen.Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist:— der Behälteränderungsdienst sowie die zugehörige Beschaffung der Behälter und Transponder,— die Bereitstellung und der Betrieb der Übernahmestellen für die Restabfallsammlung sowie— die Verwertung/Entsorgung der Restabfallmengen.Die mit der Restabfalltonne und Zusatzabfallsackabfuhr erfassten Abfälle beliefen sich im Jahr 2012 auf 16 307,12 Mg (bezogen auf das gesamte Landkreisgebiet).Das Vertragsgebiet umfasst die drei Abfuhrbezirke I (Los 1) II (Los 2) und III (Los 3) im Landkreis Ansbach mit folgenden Behälterbestand im Oktober 2013:Abfuhrbezirke I (Los 1):18 712 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.Abfuhrbezirke II (Los 2):19 899 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.Abfuhrbezirke III (Los 3):21 160 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl unverbindlich ist und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Der Landkreis Ansbach ist als entsorgungspflichtige Körperschaft zuständig für die Restabfallentsorgung. Das Landkreisgebiet umfasst 1 972 km². In den 58 Gemeinden waren zum 31.12.2012 178 289 Einwohner gemeldet. Die große Kreisstadt Rothenburg o. d. Tauber mit 10 898 Einwohnern ist abfallwirtschaftlich selbstständig. Die Einsammlung und der Transport der Restabfälle der großen Kreisstadt Rothenburg o. d. Tauber sind somit nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und die Abfuhr der über die graue Tonne und Zusatzabfallsäcke erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) in den jeweiligen Abfuhrbezirken (Los 1 bis 3) inkl. Transport/Anlieferung an die Übernahmestelle auf der Deponie „Im Diensfeld”, Aurach im Landkreis Ansbach.Die Entsorgung der Restabfälle erfolgt derzeit über den Abfallbeseitigungsverband Ansbach (ABV Ansbach) in den Müllheizkraftwerken Würzburg und Schweinfurt.Die Gebührenabrechnung im Landkreis Ansbach erfolgt über das seit 2006 installierte Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Restabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten.Die für den Einsatz des BIS erforderliche Fahrzeug- und Datenübertragungstechnik ist vom AN für seine Sammelfahrzeuge bereitzustellen und zu betrieben und die spezifischen Daten mit dem AN auszutauschen.Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist:— der Behälteränderungsdienst sowie die zugehörige Beschaffung der Behälter und Transponder,— die Bereitstellung und der Betrieb der Übernahmestellen für die Restabfallsammlung sowie— die Verwertung/Entsorgung der Restabfallmengen.Die mit der Restabfalltonne und Zusatzabfallsackabfuhr erfassten Abfälle beliefen sich im Jahr 2012 auf 16 307,12 Mg (bezogen auf das gesamte Landkreisgebiet).Das Vertragsgebiet umfasst die drei Abfuhrbezirke I (Los 1) II (Los 2) und III (Los 3) im Landkreis Ansbach mit folgenden Behälterbestand im Oktober 2013:Abfuhrbezirke I (Los 1):18 712 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.Abfuhrbezirke II (Los 2):19 899 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.Abfuhrbezirke III (Los 3):21 160 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl unverbindlich ist und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ansbach
Postanschrift: Crailsheimstraße 1
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
E-Mail: ulrich.egerer@landratsamt-ansbach.de📧
Telefon: +49 9814683500📞
Fax: +49 9814683519 📠
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einsammlung und Transport von Restabfall im Landkreis Ansbach mit folgendem Leistungsbild:
— Los 1: Abfuhrbezirk I:
Sammlung und Abfuhr der Restabfälle mit Behälteridentifikations- und Informationssystem inkl. Transport/Anlieferung an die Müllumladestation.
— Los 2: Abfuhrbezirk II:
— Los 3: Abfuhrbezirk III:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Abfuhrbezirk I:
Menge oder Umfang: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und die Abfuhr der über die graue Tonne und Zusatzabfallsäcke erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) in den jeweiligen Abfuhrbezirken (Los 1 bis 3) inkl. Transport/Anlieferung an die Übernahmestelle auf der Deponie „Im Diensfeld”, Aurach im Landkreis Ansbach.Die Entsorgung der Restabfälle erfolgt derzeit über den Abfallbeseitigungsverband Ansbach (ABV Ansbach) in den Müllheizkraftwerken Würzburg und Schweinfurt.Die Gebührenabrechnung im Landkreis Ansbach erfolgt über das seit 2006 installierte Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Restabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten.Die für den Einsatz des BIS erforderliche Fahrzeug- und Datenübertragungstechnik ist vom AN für seine Sammelfahrzeuge bereitzustellen und zu betrieben und die spezifischen Daten mit dem AN auszutauschen.Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist— der Behälteränderungsdienst sowie die zugehörige Beschaffung der Behälter und Transponder,— die Bereitstellung und der Betrieb der Übernahmestellen für die Restabfallsammlung sowie— die Verwertung/Entsorgung der Restabfallmengen.Die mit der Restabfalltonne und Zusatzabfallsackabfuhr erfassten Abfälle beliefen sich im Jahr 2012 auf 16 307,12 Mg (bezogen auf das gesamte Landkreisgebiet).Das Vertragsgebiet umfasst die drei Abfuhrbezirke I (Los 1) II (Los 2) und III (Los 3) im Landkreis Ansbach mit folgenden Behälterbestand im Oktober 2013:Abfuhrbezirke I (Los 1):18 712 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl unverbindlich ist und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und die Abfuhr der über die graue Tonne und Zusatzabfallsäcke erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) in den jeweiligen Abfuhrbezirken (Los 1 bis 3) inkl. Transport/Anlieferung an die Übernahmestelle auf der Deponie „Im Diensfeld”, Aurach im Landkreis Ansbach.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und die Abfuhr der über die graue Tonne und Zusatzabfallsäcke erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) in den jeweiligen Abfuhrbezirken (Los 1 bis 3) inkl. Transport/Anlieferung an die Übernahmestelle auf der Deponie „Im Diensfeld”, Aurach im Landkreis Ansbach.
Die Entsorgung der Restabfälle erfolgt derzeit über den Abfallbeseitigungsverband Ansbach (ABV Ansbach) in den Müllheizkraftwerken Würzburg und Schweinfurt.
Die Gebührenabrechnung im Landkreis Ansbach erfolgt über das seit 2006 installierte Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Restabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten.
Die Gebührenabrechnung im Landkreis Ansbach erfolgt über das seit 2006 installierte Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Restabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten.
Die für den Einsatz des BIS erforderliche Fahrzeug- und Datenübertragungstechnik ist vom AN für seine Sammelfahrzeuge bereitzustellen und zu betrieben und die spezifischen Daten mit dem AN auszutauschen.
Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist
— der Behälteränderungsdienst sowie die zugehörige Beschaffung der Behälter und Transponder,
— die Bereitstellung und der Betrieb der Übernahmestellen für die Restabfallsammlung sowie
— die Verwertung/Entsorgung der Restabfallmengen.
Die mit der Restabfalltonne und Zusatzabfallsackabfuhr erfassten Abfälle beliefen sich im Jahr 2012 auf 16 307,12 Mg (bezogen auf das gesamte Landkreisgebiet).
Das Vertragsgebiet umfasst die drei Abfuhrbezirke I (Los 1) II (Los 2) und III (Los 3) im Landkreis Ansbach mit folgenden Behälterbestand im Oktober 2013:
Abfuhrbezirke I (Los 1):
18 712 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.
Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl unverbindlich ist und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Siehe Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Abfuhrbezirk II
Menge oder Umfang: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und die Abfuhr der über die graue Tonne und Zusatzabfallsäcke erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) in den jeweiligen Abfuhrbezirken (Los 1 bis 3) inkl. Transport/Anlieferung an die Übernahmestelle auf der Deponie „Im Diensfeld”, Aurach im Landkreis Ansbach.Die Entsorgung der Restabfälle erfolgt derzeit über den Abfallbeseitigungsverband Ansbach (ABV Ansbach) in den Müllheizkraftwerken Würzburg und Schweinfurt.Die Gebührenabrechnung im Landkreis Ansbach erfolgt über das seit 2006 installierte Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Restabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten.Die für den Einsatz des BIS erforderliche Fahrzeug- und Datenübertragungstechnik ist vom AN für seine Sammelfahrzeuge bereitzustellen und zu betrieben und die spezifischen Daten mit dem AN auszutauschen.Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist— der Behälteränderungsdienst sowie die zugehörige Beschaffung der Behälter und Transponder,— die Bereitstellung und der Betrieb der Übernahmestellen für die Restabfallsammlung sowie— die Verwertung/Entsorgung der Restabfallmengen.Die mit der Restabfalltonne und Zusatzabfallsackabfuhr erfassten Abfälle beliefen sich im Jahr 2012 auf 16 307,12 Mg (bezogen auf das gesamte Landkreisgebiet).Das Vertragsgebiet umfasst die drei Abfuhrbezirke I (Los 1) II (Los 2) und III (Los 3) im Landkreis Ansbach mit folgenden Behälterbestand im Oktober 2013:Abfuhrbezirke II (Los 2):19 899 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl unverbindlich ist und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Abfuhrbezirke II (Los 2):
19 899 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Abfuhrbezirk III
Kurze Beschreibung:
Sammlung und Abfuhr der Restabfällemit Behälteridentifikations- und Informationssystem inkl.Transport / Anlieferung an die Müllumladestation
Sammlung und Abfuhr der Restabfälle
mit Behälteridentifikations- und Informationssystem inkl.
Transport / Anlieferung an die Müllumladestation
Menge oder Umfang: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und die Abfuhr der über die graue Tonne und Zusatzabfallsäcke erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) in den jeweiligen Abfuhrbezirken (Los 1 bis 3) inkl. Transport / Anlieferung an die Übernahmestelle auf der Deponie „Im Diensfeld”, Aurach im Landkreis Ansbach.Die Entsorgung der Restabfälle erfolgt derzeit über den Abfallbeseitigungsverband Ansbach (ABV Ansbach) in den Müllheizkraftwerken Würzburg und Schweinfurt.Die Gebührenabrechnung im Landkreis Ansbach erfolgt über das seit 2006 installierte Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Restabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten.Die für den Einsatz des BIS erforderliche Fahrzeug- und Datenübertragungstechnik ist vom AN für seine Sammelfahrzeuge bereitzustellen und zu betrieben und die spezifischen Daten mit dem AN auszutauschen.Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist— der Behälteränderungsdienst sowie die zugehörige Beschaffung der Behälter und Transponder,— die Bereitstellung und der Betrieb der Übernahmestellen für die Restabfallsammlung sowie— die Verwertung / Entsorgung der Restabfallmengen.Die mit der Restabfalltonne und Zusatzabfallsackabfuhr erfassten Abfälle beliefen sich im Jahr 2012 auf 16 307,12 Mg (bezogen auf das gesamte Landkreisgebiet).Das Vertragsgebiet umfasst die drei Abfuhrbezirke I (Los 1) II (Los 2) und III (Los 3) im Landkreis Ansbach mit folgenden Behälterbestand im Oktober 2013:Abfuhrbezirke III (Los 3):21 160 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl unverbindlich ist und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und die Abfuhr der über die graue Tonne und Zusatzabfallsäcke erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) in den jeweiligen Abfuhrbezirken (Los 1 bis 3) inkl. Transport / Anlieferung an die Übernahmestelle auf der Deponie „Im Diensfeld”, Aurach im Landkreis Ansbach.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und die Abfuhr der über die graue Tonne und Zusatzabfallsäcke erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) in den jeweiligen Abfuhrbezirken (Los 1 bis 3) inkl. Transport / Anlieferung an die Übernahmestelle auf der Deponie „Im Diensfeld”, Aurach im Landkreis Ansbach.
— die Verwertung / Entsorgung der Restabfallmengen.
Abfuhrbezirke III (Los 3):
21 160 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.
Der Landkreis Ansbach ist als entsorgungspflichtige Körperschaft zuständig für die Restabfallentsorgung. Das Landkreisgebiet umfasst 1 972 km². In den 58 Gemeinden waren zum 31.12.2012 178 289 Einwohner gemeldet. Die große Kreisstadt Rothenburg o. d. Tauber mit 10 898 Einwohnern ist abfallwirtschaftlich selbstständig. Die Einsammlung und der Transport der Restabfälle der großen Kreisstadt Rothenburg o. d. Tauber sind somit nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Der Landkreis Ansbach ist als entsorgungspflichtige Körperschaft zuständig für die Restabfallentsorgung. Das Landkreisgebiet umfasst 1 972 km². In den 58 Gemeinden waren zum 31.12.2012 178 289 Einwohner gemeldet. Die große Kreisstadt Rothenburg o. d. Tauber mit 10 898 Einwohnern ist abfallwirtschaftlich selbstständig. Die Einsammlung und der Transport der Restabfälle der großen Kreisstadt Rothenburg o. d. Tauber sind somit nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist:
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens 10 Monate vor Vertragsablauf.
Referenznummer: 20721 AN RA-2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Ansbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters zur Mitgliedschaft des AN in Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z. B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen
— Aufsichts- und Organsiationsverschulden (§ 130 OWiG),
— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen die für die jeweils übertragenden Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen die für die jeweils übertragenden Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A und § 7 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A und § 7 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A und § 7 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A und § 7 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er…
… die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… für den Transport der Produkte und Reststoffe ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder anderes).(Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für das Sammeln, Befördern von Restabfall die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für das Sammeln, Befördern von Restabfall die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Als vergleichbar wird die Durchführung einer Rest- oder Bioabfallsammlung im Holsystem angesehen. Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Als vergleichbar wird die Durchführung einer Rest- oder Bioabfallsammlung im Holsystem angesehen. Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Firmendarstellung der / des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Durchführung der Sammlung des Restabfalls für jedes bebotene Los.
— Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter für jedes bebotene Los.
— Beschreibung des einzusetzenden Behälteridentifikationssystems für jedes bebotene Los.
Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen/Beschäftigte, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung für jedes bebotene Los eingesetzt werden.
Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen/Beschäftigte, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung für jedes bebotene Los eingesetzt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung dem AG eine Bankbürgschaft gem. §18 VOL/B vorzulegen, die über 3% der voraussichtlichen Bruttoauftragssumme lautet. Diese bemisst sich aus der Summe der Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoptionen. Andernfalls ist der AG berechtigt, die Zahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Die Bürgschaft ist über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Der AG wird die Bürgschaft zurückgeben, wenn der AN die Leistung vertragsgemäß erfüllt und etwaige erhobene Ansprüche befriedigt hat.
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung dem AG eine Bankbürgschaft gem. §18 VOL/B vorzulegen, die über 3% der voraussichtlichen Bruttoauftragssumme lautet. Diese bemisst sich aus der Summe der Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoptionen. Andernfalls ist der AG berechtigt, die Zahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Die Bürgschaft ist über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Der AG wird die Bürgschaft zurückgeben, wenn der AN die Leistung vertragsgemäß erfüllt und etwaige erhobene Ansprüche befriedigt hat.
Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Die Abrechnung der Restabfallsammlung erfolgt monatlich auf Basis des jeweils zum 15. des Monats erfassten Behälterbestandes in Euro pro Monat und gemeldetem Behälter. Bei wöchentlicher Leerung wird der doppelte Satz der zweiwöchigen Leerung und bei vierwöchentlicher Leerung der der halbe Satz der zweiwöchigen Leerung vergütet. Die Abrechnung der mitgenommenen Zusatzabfallsäcke erfolgt auf Basis der über das Behälteridentifikationssystem erhobenen Mengen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abrechnung der Restabfallsammlung erfolgt monatlich auf Basis des jeweils zum 15. des Monats erfassten Behälterbestandes in Euro pro Monat und gemeldetem Behälter. Bei wöchentlicher Leerung wird der doppelte Satz der zweiwöchigen Leerung und bei vierwöchentlicher Leerung der der halbe Satz der zweiwöchigen Leerung vergütet. Die Abrechnung der mitgenommenen Zusatzabfallsäcke erfolgt auf Basis der über das Behälteridentifikationssystem erhobenen Mengen.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diese zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diese zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 50,- EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung 20721 AN RA-2014.
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen;
— Bank: Commerzbank München,
— Konto-Nr.: 25 50 002,
— BLZ: 700 400 41,
— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00,
— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ulrich Egerer
Name: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: Herrn Kroner
Telefon: +49 8918917870📞
E-Mail: kroner@ia-gmbh.de📧
Fax: +49 89189178729 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20721 AN RA-2014
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850) zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) m.W.v. 15.08.2013, insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 101b Unwirksamkeit :
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 025-039717 (2014-01-31)
Ergänzende Angaben (2014-02-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-23 📅
Name: Rudolf Ernst GmbH & Co. KG
Postanschrift: Aha 200
Postort: Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
Referenz
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 36-059268
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850) zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) m.W.v. 15.8.2013, insbesondere:
§ 101b Unwirksamkeit:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe