Der Abfallwirtschaftsbetrieb schreibt als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Erfassung und den Transport von sperrigen Siedlungsabfällen (Sperrmüll) im Bringsystem über Wertstoffhöfe mit Wirkung ab 1.1.2015 europaweit aus. Bei den zu erfassenden sperrigen Siedlungsabfällen (Sperrmüll) handelt es sich um Kleinmengen aus privaten Haushaltungen und vergleichbaren Anfallstellen. Das Erfassungsgebiet umfasst das gesamte Gebiet des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm (AWP)
Postanschrift: Scheyerer Str. 76
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm
Telefon: +49 8441787919📞
E-Mail: a.gaenger@awp-paf.de📧
Fax: +49 8441787979 📠
Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️
URL: http://www.awp-paf.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erfassung und Transport von sperrigen Siedlungsabfällen (Sperrmüll) im Bringsystem über Wertstoffhöfe.”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Abfallwirtschaftsbetrieb schreibt als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Erfassung und den...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb schreibt als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Erfassung und den Transport von sperrigen Siedlungsabfällen
im Bringsystem über Wertstoffhöfe mit Wirkung ab 1.1.2015 europaweit aus. Bei den zu erfassenden und
zu verwertenden sperrigen Siedlungsabfällen handelt es sich um Abfälle aus privaten Haushaltungen und
vergleichbaren Anfallstellen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 011-015148
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Der Abfallwirtschaftsbetrieb schreibt als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Erfassung und den...”
Titel
Der Abfallwirtschaftsbetrieb schreibt als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Erfassung und den Transport von sperrigen Siedlungsabfällen im Bringsystem über Wertstoffhöfe mit Wirkung ab 1.1.2015 europaweit aus. Bei den zu erfassenden und zu verwertenden sperrigen Siedlungsabfällen handelt es sich um Abfälle aus privaten Haushaltungen und
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Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-26 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neue Industriestraße 1
Postort: Moosburg
Postleitzahl: 85368
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freising🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 548 674 💰