eMobility-Lösung/Touristisches Carsharing im Hochschwarzwald

Hochschwarzwald Tourismus GmbH

Es soll eine möglichst leistungsfähige eMobility bzw. E-CarSharing -Lösung für Gäste und Einwohner des Hochschwarzwalds zu möglichst geringen Kosten beschafft werden. Folgende technische Mindeststandards werden betreffend der Fahrzeuge vorausgesetzt: Zugelassen zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, 2 bis 5 Sitzplätze (einschließlich Fahrer), Möglichkeit zur Mitnahme von Gepäck/Ladegut, rein elektrischer Antrieb, Reichweite ohne Nachladen mindestens 120 Km, Autobahntauglich. Folgende technische Mindeststandards werden betreffend des Hintergrundsystems (Back-End), insbesondere zur Anmietbarkeit der Fahrzeuge durch Gäste oder Einwohner vorausgesetzt: Es müssen mindestens 3 Kategorien von Benutzern vorgesehen sein: Erstens Inhaber der Hochschwarzwald Card, zweitens Gäste ohne die Hochschwarzwald Card, drittens Einheimische (Einwohner der Gemeinden Feldberg, Hinterzarten, Breitnau, Lenzkirch, St. Märgen, Schluchsee, Löffingen, Eisenbach, Friedenweiler und darüberhinaus die Kooperations-Gemeinden St. Blasien, St. Peter, Häusern, Grafenhausen, Todtnau und Ühlingen-Birkendorf) . Daher muss eine Schnittstelle zum System der Hochschwarzwald Card vorgesehen sein. Die Buchung der Fahrzeuge muss über eine webbasierte Anwendung (Web Front-End) sowie über eine „App“ für die gängigen Smartphone-Betriebssysteme (Mobile Front-End) möglich sein. Verfügbarkeit und Standort der verfügbaren Fahrzeuge muss über das Web Front-End sowie über Mobile Front-End möglich sein. Angaben zur Finanzierung: Ziel ist es, eine möglichst leistungsfähige eMobility-Lösung zu möglichst geringen Kosten zu beschaffen. Daher wird hier eine Dienstleistungskonzession angestrebt. Der eMobility bzw. E-CarSharing –Anbieter übernimmt die Pflicht zum Betrieb der eMobility-Lösung und erhält im Gegenzug das Recht auf Teilnahme am System der Hochschwarzwald Card sowie das Recht seine Dienstleistung zu verwerten, indem er Nutzungsentgelte für die Fahrzeuge bei den Nutzern erhebt, ggf. zzgl. eines an den eMobility-Anbieter zu leistenden Zuschusses oder einer vom eMobility-Anbieter an die HTG zu leistenden Teilnahmebetrag bzw. Konzessions-/Lizenzgebühr.
Ladestationen werden über den Auftraggeber bereitgestellt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-10.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-10 Auftragsbekanntmachung