eMobility-Lösung/Touristisches Carsharing im Hochschwarzwald

Hochschwarzwald Tourismus GmbH

Es soll eine möglichst leistungsfähige eMobility bzw. E-CarSharing -Lösung für Gäste und Einwohner des Hochschwarzwalds zu möglichst geringen Kosten beschafft werden. Folgende technische Mindeststandards werden betreffend der Fahrzeuge vorausgesetzt: Zugelassen zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, 2 bis 5 Sitzplätze (einschließlich Fahrer), Möglichkeit zur Mitnahme von Gepäck/Ladegut, rein elektrischer Antrieb, Reichweite ohne Nachladen mindestens 120 Km, Autobahntauglich. Folgende technische Mindeststandards werden betreffend des Hintergrundsystems (Back-End), insbesondere zur Anmietbarkeit der Fahrzeuge durch Gäste oder Einwohner vorausgesetzt: Es müssen mindestens 3 Kategorien von Benutzern vorgesehen sein: Erstens Inhaber der Hochschwarzwald Card, zweitens Gäste ohne die Hochschwarzwald Card, drittens Einheimische (Einwohner der Gemeinden Feldberg, Hinterzarten, Breitnau, Lenzkirch, St. Märgen, Schluchsee, Löffingen, Eisenbach, Friedenweiler und darüberhinaus die Kooperations-Gemeinden St. Blasien, St. Peter, Häusern, Grafenhausen, Todtnau und Ühlingen-Birkendorf) . Daher muss eine Schnittstelle zum System der Hochschwarzwald Card vorgesehen sein. Die Buchung der Fahrzeuge muss über eine webbasierte Anwendung (Web Front-End) sowie über eine „App“ für die gängigen Smartphone-Betriebssysteme (Mobile Front-End) möglich sein. Verfügbarkeit und Standort der verfügbaren Fahrzeuge muss über das Web Front-End sowie über Mobile Front-End möglich sein. Angaben zur Finanzierung: Ziel ist es, eine möglichst leistungsfähige eMobility-Lösung zu möglichst geringen Kosten zu beschaffen. Daher wird hier eine Dienstleistungskonzession angestrebt. Der eMobility bzw. E-CarSharing –Anbieter übernimmt die Pflicht zum Betrieb der eMobility-Lösung und erhält im Gegenzug das Recht auf Teilnahme am System der Hochschwarzwald Card sowie das Recht seine Dienstleistung zu verwerten, indem er Nutzungsentgelte für die Fahrzeuge bei den Nutzern erhebt, ggf. zzgl. eines an den eMobility-Anbieter zu leistenden Zuschusses oder einer vom eMobility-Anbieter an die HTG zu leistenden Teilnahmebetrag bzw. Konzessions-/Lizenzgebühr.
Ladestationen werden über den Auftraggeber bereitgestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugparks
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugparks 📦

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschwarzwald Tourismus GmbH
Postanschrift: Freiburger Strasse 1
Postleitzahl: 79856
Postort: Hinterzarten
Kontakt
Internetadresse: http://www.hochschwarzwald.de 🌏
E-Mail: rudolph@hochschwarzwald.de 📧
Telefon: +49 765212068211 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 176-311292
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in einem verschlossenem und gekennzeichneten Umschlag an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Persönliche Abgabe oder Abgabe durch einen Kurier bei folgender Anschrift: Hochschwarzwald Tourismus GmbH, Freiburger Strasse 1, 79856 Hinterzarten (Mo.-Fr. 9:00-17:00 Uhr). Erforderliche Kennzeichnung: Vertrauliche Bewerbungsunterlagen Stichwort: Ausschreibung eMobility-Lösung/Touristisches Carsharing im Hochschwarzwald Bitte nicht öffnen — Die Kosten/der Aufwand für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden/wird nicht durch den Auftraggeber erstattet, — Fragen sind ausschließlich schriftlich (per Mail) an die WIIF GmbH, z. Hd. Herrn GF Matthias Wendorf, (wendorf@wiif.com) zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll eine möglichst leistungsfähige eMobility bzw. E-CarSharing -Lösung für Gäste und Einwohner des Hochschwarzwalds zu möglichst geringen Kosten beschafft werden. Folgende technische Mindeststandards werden betreffend der Fahrzeuge vorausgesetzt: Zugelassen zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, 2 bis 5 Sitzplätze (einschließlich Fahrer), Möglichkeit zur Mitnahme von Gepäck/Ladegut, rein elektrischer Antrieb, Reichweite ohne Nachladen mindestens 120 Km, Autobahntauglich. Folgende technische Mindeststandards werden betreffend des Hintergrundsystems (Back-End), insbesondere zur Anmietbarkeit der Fahrzeuge durch Gäste oder Einwohner vorausgesetzt: Es müssen mindestens 3 Kategorien von Benutzern vorgesehen sein: Erstens Inhaber der Hochschwarzwald Card, zweitens Gäste ohne die Hochschwarzwald Card, drittens Einheimische (Einwohner der Gemeinden Feldberg, Hinterzarten, Breitnau, Lenzkirch, St. Märgen, Schluchsee, Löffingen, Eisenbach, Friedenweiler und darüberhinaus die Kooperations-Gemeinden St. Blasien, St. Peter, Häusern, Grafenhausen, Todtnau und Ühlingen-Birkendorf) . Daher muss eine Schnittstelle zum System der Hochschwarzwald Card vorgesehen sein. Die Buchung der Fahrzeuge muss über eine webbasierte Anwendung (Web Front-End) sowie über eine „App“ für die gängigen Smartphone-Betriebssysteme (Mobile Front-End) möglich sein. Verfügbarkeit und Standort der verfügbaren Fahrzeuge muss über das Web Front-End sowie über Mobile Front-End möglich sein. Angaben zur Finanzierung: Ziel ist es, eine möglichst leistungsfähige eMobility-Lösung zu möglichst geringen Kosten zu beschaffen. Daher wird hier eine Dienstleistungskonzession angestrebt. Der eMobility bzw. E-CarSharing –Anbieter übernimmt die Pflicht zum Betrieb der eMobility-Lösung und erhält im Gegenzug das Recht auf Teilnahme am System der Hochschwarzwald Card sowie das Recht seine Dienstleistung zu verwerten, indem er Nutzungsentgelte für die Fahrzeuge bei den Nutzern erhebt, ggf. zzgl. eines an den eMobility-Anbieter zu leistenden Zuschusses oder einer vom eMobility-Anbieter an die HTG zu leistenden Teilnahmebetrag bzw. Konzessions-/Lizenzgebühr.
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Ladestationen werden über den Auftraggeber bereitgestellt.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: HTG-01/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hinterzarten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Verpflichtungserklärung im Fall der Auftragsvergabe eine Haftpflichtversicherung vorzulegen, die mindestens alle mit
1. der Bereitstellung der Fahrzeuge,
2. der Bereitstellung des Buchungs- und Hintergrundsystems sowie
3. der Verknüpfung mit dem System der Hochschwarzwald Card verbundenen Risiken abdeckt.
Das Fehlen oder die Nichtvorlage der geforderten Verpflichtungserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Interessenten vom Wettbewerblichen Dialog.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beschreibung von mindestens einer in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistung im Bereich eMobility/Car-Sharing mit Elektrofahrzeugen mit mindestens 25 Personenfahrzeugen unter Benennung
1. des Orts und der Dauer der Leistungserbringung,
2. des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (oder der Angabe, die Leistung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erbringen),
3. der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge sowie der Eckdaten
a) der eingesetzten Fahrzeuge (Elektroantrieb, Sitzplätze, Reichweite ohne Nachladen, Autobahntauglichkeit) und
b) des Buchungs- bzw. Hintergrundsystems (Finanzielle Abwicklung der Fahrzeugbuchung mit Kreditkarte etc., webbasierte Buchungsanwendung und „Apps“).
Hinweis: Es braucht nur eine Referenzleistung beschrieben zu werden. Die Darlegung von mehr als einer Referenz führt nicht zu einem „Mehr“ an Eignung.
Das Fehlen oder die Nichtvorlage des geforderten Eignungs-Nachweises führt zwingend zum Ausschluss des Interessenten vom Wettbewerblichen Dialog.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen einen Bevollmächtigten benennen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verplichtet haben.
Sonstige besondere Bedingungen:
Im Zuschlagsfalle Beibringung einer Haftpflichtversicherung, die mindestens alle mit
1. der Bereitstellung der Fahrzeuge,
2. der Bereitstellung des Buchungs- und Hintergrundsystems sowie
3. der Verknüpfung mit dem System der Hochschwarzwald Card verbundenen Risiken abdeckt.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsführung
Herrn Thorsten Rudolph
Name: WIIF GmbH
Postanschrift: Alpenrosenweg 2
Postort: Oberstaufen
Postleitzahl: 87534
Kontaktperson: Matthias Wendorf
Telefon: +49 1727353032 📞
E-Mail: wendorf@wiif.com 📧
URL für weitere Informationen: http://www.wiif.com 🌏
URL der Dokumente: http://www.wiif.com 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: HTG-01/2014
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in einem verschlossenem und gekennzeichneten Umschlag an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Persönliche Abgabe oder Abgabe durch einen Kurier bei folgender Anschrift: Hochschwarzwald Tourismus GmbH, Freiburger Strasse 1, 79856 Hinterzarten (Mo.-Fr. 9:00-17:00 Uhr).
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Erforderliche Kennzeichnung:
Vertrauliche Bewerbungsunterlagen
Stichwort: Ausschreibung eMobility-Lösung/Touristisches Carsharing im Hochschwarzwald
Bitte nicht öffnen
— Die Kosten/der Aufwand für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden/wird nicht durch den Auftraggeber erstattet,
— Fragen sind ausschließlich schriftlich (per Mail) an die WIIF GmbH, z. Hd. Herrn GF Matthias Wendorf, (wendorf@wiif.com) zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg – Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung
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gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2014/S 176-311292 (2014-09-10)