Entnahme von repräsentativen Grundwasserproben

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Amt für Umweltschutz – U

Rahmenvertrag über die Entnahme von Grundwasserproben aus oberflächennahen und tiefen Grundwasserleitern sowie die Entnahme von Grundwasserproben aus belasteten bzw. hoch belasteten Grund- und Stauwasserwassermessstellen auf Altstandorten und Deponien der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Vergabe erfolgt an von dem Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) zertifizierte Firmen.
Die BSU betreibt Messnetze für die Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit. Der Anwendungsbereich des Rahmenvertrages „Grundwasserprobenahme“ erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sowie unmittelbar angrenzende Teile von Niedersachsen und Schleswig-Holstein (ohne Neuwerk).
Probenahmen und Messstellen:
Bei der Entnahme von Grundwasserproben handelt es sich sowohl um unbelastetes Grundwasser aus Grundwassermessstellen (GWM), von denen bei den Probenahmen keine Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt ausgeht, als auch um belastetes Grundwasser aus Grundwasser- oder Stauwassermessstellen (SWM) auf Altlastverdachtsflächen, bei denen entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten sind.
Neben den in den oberflächennahen Grundwasserleitern verfilterten Grundwassermessstellen sind auch Messstellen in den tiefen Grundwasserleitern (Obere- und Untere Braunkohlensande sowie Elsterkaltzeitliche Rinne) mit Messstellentiefen bis maximal 500 m unter Gelände zu beproben.
Hinweise zur Vergabe der Lose I bis V:
Der Bieter kann für alle Lose ein Angebot abgeben. Es erfolgt eine Loslimitierung, sodass ein Bieter für max. 2 Lose den Zuschlag erhalten kann.
Die Leistungen werden in folgenden fünf Losen vergeben :
Los I: Probenahme aus unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen des Untersuchungsprogramms des oberflächennahen Grundwassers (UPOG).
Los II: Probenahme aus unbelasteten tiefen Grundwassermessstellen im Rahmen des Untersuchungsprogramms des tiefen Grundwassers (UPTIG).
Los III: Nicht regelmäßige Probenahmen an belasteten oder unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von Sonderbeprobungen, Altlastenerkundungsmaßnahmen, Begleitung von Pilotversuchen für Grundwassersanierungen oder unregelmäßigen Überwachungsmaßnahmen.
Los IV: Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils bis zu 40 Messstellen.
Los V: Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils mehr als 40 und bis zu 200 Messstellen.
§ 3 der Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVB-VOL/B) findet keine Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den AG auf Erfüllung einer bestimmten Mindestleistung entsteht.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-11.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-08-11 Auftragsbekanntmachung