Rahmenvertrag über die Entnahme von Grundwasserproben aus oberflächennahen und tiefen Grundwasserleitern sowie die Entnahme von Grundwasserproben aus belasteten bzw. hoch belasteten Grund- und Stauwasserwassermessstellen auf Altstandorten und Deponien der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Vergabe erfolgt an von dem Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) zertifizierte Firmen. Die BSU betreibt Messnetze für die Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit. Der Anwendungsbereich des Rahmenvertrages „Grundwasserprobenahme“ erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sowie unmittelbar angrenzende Teile von Niedersachsen und Schleswig-Holstein (ohne Neuwerk). Probenahmen und Messstellen: Bei der Entnahme von Grundwasserproben handelt es sich sowohl um unbelastetes Grundwasser aus Grundwassermessstellen (GWM), von denen bei den Probenahmen keine Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt ausgeht, als auch um belastetes Grundwasser aus Grundwasser- oder Stauwassermessstellen (SWM) auf Altlastverdachtsflächen, bei denen entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten sind. Neben den in den oberflächennahen Grundwasserleitern verfilterten Grundwassermessstellen sind auch Messstellen in den tiefen Grundwasserleitern (Obere- und Untere Braunkohlensande sowie Elsterkaltzeitliche Rinne) mit Messstellentiefen bis maximal 500 m unter Gelände zu beproben. Hinweise zur Vergabe der Lose I bis V: Der Bieter kann für alle Lose ein Angebot abgeben. Es erfolgt eine Loslimitierung, sodass ein Bieter für max. 2 Lose den Zuschlag erhalten kann. Die Leistungen werden in folgenden fünf Losen vergeben : Los I: Probenahme aus unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen des Untersuchungsprogramms des oberflächennahen Grundwassers (UPOG). Los II: Probenahme aus unbelasteten tiefen Grundwassermessstellen im Rahmen des Untersuchungsprogramms des tiefen Grundwassers (UPTIG). Los III: Nicht regelmäßige Probenahmen an belasteten oder unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von Sonderbeprobungen, Altlastenerkundungsmaßnahmen, Begleitung von Pilotversuchen für Grundwassersanierungen oder unregelmäßigen Überwachungsmaßnahmen. Los IV: Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils bis zu 40 Messstellen. Los V: Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils mehr als 40 und bis zu 200 Messstellen. § 3 der Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVB-VOL/B) findet keine Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den AG auf Erfüllung einer bestimmten Mindestleistung entsteht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-11.
Auftragsbekanntmachung (2014-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
Menge oder Umfang: 640 000
Gesamtwert des Auftrags: 320 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Amt für Umweltschutz – U
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de🌏
E-Mail: andreas.kasper@bsu.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310686 📠
Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer: Die unter III.2.1) geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Entnahme von Grundwasserproben aus oberflächennahen und tiefen Grundwasserleitern sowie die Entnahme von Grundwasserproben aus belasteten bzw. hoch belasteten Grund- und Stauwasserwassermessstellen auf Altstandorten und Deponien der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Vergabe erfolgt an von dem Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) zertifizierte Firmen.
Rahmenvertrag über die Entnahme von Grundwasserproben aus oberflächennahen und tiefen Grundwasserleitern sowie die Entnahme von Grundwasserproben aus belasteten bzw. hoch belasteten Grund- und Stauwasserwassermessstellen auf Altstandorten und Deponien der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Vergabe erfolgt an von dem Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) zertifizierte Firmen.
Die BSU betreibt Messnetze für die Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit. Der Anwendungsbereich des Rahmenvertrages „Grundwasserprobenahme“ erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sowie unmittelbar angrenzende Teile von Niedersachsen und Schleswig-Holstein (ohne Neuwerk).
Die BSU betreibt Messnetze für die Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit. Der Anwendungsbereich des Rahmenvertrages „Grundwasserprobenahme“ erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sowie unmittelbar angrenzende Teile von Niedersachsen und Schleswig-Holstein (ohne Neuwerk).
Probenahmen und Messstellen:
Bei der Entnahme von Grundwasserproben handelt es sich sowohl um unbelastetes Grundwasser aus Grundwassermessstellen (GWM), von denen bei den Probenahmen keine Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt ausgeht, als auch um belastetes Grundwasser aus Grundwasser- oder Stauwassermessstellen (SWM) auf Altlastverdachtsflächen, bei denen entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten sind.
Bei der Entnahme von Grundwasserproben handelt es sich sowohl um unbelastetes Grundwasser aus Grundwassermessstellen (GWM), von denen bei den Probenahmen keine Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt ausgeht, als auch um belastetes Grundwasser aus Grundwasser- oder Stauwassermessstellen (SWM) auf Altlastverdachtsflächen, bei denen entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten sind.
Neben den in den oberflächennahen Grundwasserleitern verfilterten Grundwassermessstellen sind auch Messstellen in den tiefen Grundwasserleitern (Obere- und Untere Braunkohlensande sowie Elsterkaltzeitliche Rinne) mit Messstellentiefen bis maximal 500 m unter Gelände zu beproben.
Neben den in den oberflächennahen Grundwasserleitern verfilterten Grundwassermessstellen sind auch Messstellen in den tiefen Grundwasserleitern (Obere- und Untere Braunkohlensande sowie Elsterkaltzeitliche Rinne) mit Messstellentiefen bis maximal 500 m unter Gelände zu beproben.
Hinweise zur Vergabe der Lose I bis V:
Der Bieter kann für alle Lose ein Angebot abgeben. Es erfolgt eine Loslimitierung, sodass ein Bieter für max. 2 Lose den Zuschlag erhalten kann.
Die Leistungen werden in folgenden fünf Losen vergeben :
Los I: Probenahme aus unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen des Untersuchungsprogramms des oberflächennahen Grundwassers (UPOG).
Los II: Probenahme aus unbelasteten tiefen Grundwassermessstellen im Rahmen des Untersuchungsprogramms des tiefen Grundwassers (UPTIG).
Los III: Nicht regelmäßige Probenahmen an belasteten oder unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von Sonderbeprobungen, Altlastenerkundungsmaßnahmen, Begleitung von Pilotversuchen für Grundwassersanierungen oder unregelmäßigen Überwachungsmaßnahmen.
Los III: Nicht regelmäßige Probenahmen an belasteten oder unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von Sonderbeprobungen, Altlastenerkundungsmaßnahmen, Begleitung von Pilotversuchen für Grundwassersanierungen oder unregelmäßigen Überwachungsmaßnahmen.
Los IV: Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils bis zu 40 Messstellen.
Los IV: Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils bis zu 40 Messstellen.
Los V: Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils mehr als 40 und bis zu 200 Messstellen.
Los V: Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils mehr als 40 und bis zu 200 Messstellen.
§ 3 der Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVB-VOL/B) findet keine Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den AG auf Erfüllung einer bestimmten Mindestleistung entsteht.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Probenahme aus oberflächennahen Grundwasserleitern (UPOG)
Kurze Beschreibung:
Probenahme aus unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen des Untersuchungsprogramms des oberflächennahen Grundwassers (UPOG).
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Entnahme von Wasserproben an unbelasteten oberflächennahen sowie tiefen Grundwassermessstellen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Probenahme aus tiefen Grundwasserleitern (UPTIG)
Kurze Beschreibung:
Probenahme aus unbelasteten tiefen Grundwassermessstellen im Rahmen des Untersuchungsprogramms des tiefen Grundwassers (UPTIG).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Probenahme aus belasteten bzw. hochbelasteten Messstellen
Kurze Beschreibung:
Nicht regelmäßige Probenahmen an belasteten oder unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von Sonderbeprobungen, Altlastenerkundungsmaßnahmen, Begleitung von Pilotversuchen für Grundwassersanierungen oder unregelmäßigen Überwachungsmaßnahmen.
Nicht regelmäßige Probenahmen an belasteten oder unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von Sonderbeprobungen, Altlastenerkundungsmaßnahmen, Begleitung von Pilotversuchen für Grundwassersanierungen oder unregelmäßigen Überwachungsmaßnahmen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Probenahme aus belasteten bzw. hochbelasteten Messstellen (mit jeweils bis zu 40 Messstellen)
Kurze Beschreibung:
Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils bis zu 40 Messstellen.
Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils bis zu 40 Messstellen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Probenahme aus belasteten bzw. hochbelasteten Messstellen (jeweils mehr als 40 und bis zu 200 Messstellen)
Kurze Beschreibung:
Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils mehr als 40 und bis zu 200 Messstellen.
Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils mehr als 40 und bis zu 200 Messstellen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird für die Zeit vom 1.1.2015 bis 31.12.2016 geschlossen.
Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2018, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 2014000001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
— Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
— Erklärung der Bietergemeinschaft (nur erforderlich bei Bietergemeinschaften).
— Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Entnahme von Grundwasserproben wird von der BSU nur an die Fachfirmen vergeben, die ihre Eignung beim Institut für Hygiene und Umwelt (HU) im Rahmen eines gebührenpflichtigen Prüfungsverfahrens bis zum Ende der Angebotsfrist nachgewiesen haben. Hintergrund ist die Qualitätssicherung bei der Entnahme von repräsentativen Grundwasserproben.
Die Entnahme von Grundwasserproben wird von der BSU nur an die Fachfirmen vergeben, die ihre Eignung beim Institut für Hygiene und Umwelt (HU) im Rahmen eines gebührenpflichtigen Prüfungsverfahrens bis zum Ende der Angebotsfrist nachgewiesen haben. Hintergrund ist die Qualitätssicherung bei der Entnahme von repräsentativen Grundwasserproben.
Firmen, die bislang kein Zertifikat des HU besitzen, haben die Möglichkeit einen Antrag zur Prüfung zu stellen. Dazu kann das Antragsformular, Anlage 12, verwendet werden. Zu berücksichtigen ist, dass ca. 4 Wochen nach Antragsstellung ein Termin zur Prüfung vor Ort vereinbart werden kann.
Firmen, die bislang kein Zertifikat des HU besitzen, haben die Möglichkeit einen Antrag zur Prüfung zu stellen. Dazu kann das Antragsformular, Anlage 12, verwendet werden. Zu berücksichtigen ist, dass ca. 4 Wochen nach Antragsstellung ein Termin zur Prüfung vor Ort vereinbart werden kann.
Besitzen Firmen vergleichbare Zertifikate, die von einer anderen Prüfstelle außerhalb des HU ausgehändigt wurden, können diese vom HU geprüft und ggf. als gleichwertig angesehen werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der VOL/B und der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Gesamtschuldnerisch haftende Bewerbergemeinschaft mit Angabe des bevollmächtitem Vertreter, die sich zwingend aus einer Bewerbergemeinschaft bildet.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Über das Online-Portal HamburgService (gateway.hamburg.de) können Sie sich für den Dienst „Ausschreibungen“ registrieren und erhalten dort die Ausschreibungsunterlagen kostenfrei.
Die Ausschreibungsunterlagen können auch schriftlich und gegen Voreinsendung von 5 EUR an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftsstelle, Zimmer 100, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg (Postbank Hamburg, Kontonr. 391336206, BLZ 20010020; für ausländische Bewerber: IBAN-Nummer: DE02 2001 0020 0391 3362 06, BIC: PBNKDEFF), unter der Projektnummer 2014000001 angefordert oder von Montag bis Freitag von 9-14 Uhr eingesehen oder erworben werden.
Die Ausschreibungsunterlagen können auch schriftlich und gegen Voreinsendung von 5 EUR an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftsstelle, Zimmer 100, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg (Postbank Hamburg, Kontonr. 391336206, BLZ 20010020; für ausländische Bewerber: IBAN-Nummer: DE02 2001 0020 0391 3362 06, BIC: PBNKDEFF), unter der Projektnummer 2014000001 angefordert oder von Montag bis Freitag von 9-14 Uhr eingesehen oder erworben werden.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Andreas Kasper
Name: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Finanzbehörde Hamburg
Frau Erwerth
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de📧
Kontaktperson: Hauptgeschäftsstelle, Zimmer 100
Fax: +49 40427310747 📠
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014000001
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.