Entsorgung und Verwertung des anfallenden Klärschlamms der fünf zentralen Kläranlagen des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes (HWAZ)

Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ)

Entsorgung/Verwertung des auf den fünf zentralen Kläranlagen des HWAZ anfallenden Klärschlamms als Nassschlamm. Übernahme des Schlamms am Anfallort (jeweilige Kläranlage) und Entsorgung/Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften. Dabei handelt es sich um rd. 17 500 m³ Nassschlamm pro Jahr mit einem TS-Gehalt zwischen 1,5 % und 6 %. Der Verwertungsweg ist vom Auftragnehmer in Abhängigkeit von der jeweils anfallenden Qualität der Klärschlämme zu wählen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-08 Auftragsbekanntmachung
2015-01-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ)
Postanschrift: Osterodaer Straße 4
Postleitzahl: 04916
Postort: Herzberg (Elster)
Kontakt
Telefon: +49 3535401921 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 132-236963
ABl. S-Ausgabe: 132

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsorgung/Verwertung des auf den fünf zentralen Kläranlagen des HWAZ anfallenden Klärschlamms als Nassschlamm. Übernahme des Schlamms am Anfallort (jeweilige Kläranlage) und Entsorgung/Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften. Dabei handelt es sich um rd. 17 500 m³ Nassschlamm pro Jahr mit einem TS-Gehalt zwischen 1,5 % und 6 %. Der Verwertungsweg ist vom Auftragnehmer in Abhängigkeit von der jeweils anfallenden Qualität der Klärschlämme zu wählen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Firmenprofil einschließlich Anzahl der Beschäftigten;
— Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern;
— Referenzen der letzten 3 Jahre in Bezug auf vergleichbare Dienstleistungen mit Angabe von Ansprechpartnern beim Auftraggeber;
— Nachweis Gewerbeanmeldung bzw. der Eintragung im Handelsregister;
— Erlaubnis Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 ff. KrWG sowie Befähigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Transport des Klärschlamms;
— Versicherungsnachweise mit Angabe der Deckungssummen, insbesondere für die Betriebshaftpflichtversicherung;
— steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
— aktuelle Bescheinigungen über Zahlungen der Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen;
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— Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Landes vorzulegen;
— Nachweis der Einhaltung der Bestimmungen des Brandenburger Vergabegesetzes (Mindestlohn).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— vom Bieter erbrachte Leistungen vergleichbarer Art in den letzten 3 Jahren mit Angaben zum Rechnungswert sowie Anschriften und Ansprechpartner beim Auftraggeber;
— Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Jahren;
— Gesamtumsatz des Bieters für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren;
— Zahl der bei ihm in den letzten 3 Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
— Angabe der Leistungen, die an andere Unternehmen vergeben werden sollen, sowie Benennung und Darstellung der Unternehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Beschreibung der zur Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung für die Übernahme, den Transport und die Verwertung des Klärschlamms einschließlich geeichter Mengenmesseinrichtungen;
— Erklärung des Bieters, dass die vor beschriebene technische Ausrüstung der hiesigen Auftragserledigung zur Verfügung steht;
— Nachweis des vorhandenen Personals mit branchentypischen Qualifikationsmerkmalen;
— Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Aufgabenerledigung;
— Beschreibung des Klärschlammverwertungsweges von der Abholung des Klärschlammes bis hin zum Verbleib der Reststoffe unter Angabe des beabsichtigten Verwertungsweges und der Verwertungsanlage;
— geeigneter Nachweis, dass die benannte Verwertungsanlage zur Annahme des entwässerten Klärschlamms berechtigt ist und im Vertragszeitraum auch die anfallende Menge aufnehmen kann einschließlich Angabe der zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen;
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— Aussagen zur Absicherung der Entsorgungssicherheit bzw. Angaben zur Absicherung eines Notfalldienstes einschließlich Darstellung der Möglichkeiten zur Klärschlammzwischenlagerung bzw. von Verbundkonzepten, wenn der vorgesehene Verwertungsweg ausfällt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Per Verrechnungsscheck mit der Abforderung der Verdingungsunterlagen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-04 📅
Öffnungsort:
Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband, 04916 Herzberg, Osterodaer Straße 4.
Ort des Eröffnungstermins: Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband, 04916 Herzberg, Osterodaer Straße 4.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband
Herrn Süßmilch
Name: BKC Kommunal-Consult GmbH
Postanschrift: Gartenweg 9
Postort: Saarmund
Postleitzahl: 14558
Telefon: +49 3320052900 📞
E-Mail: mail@bkc-net.de 📧
Fax: +49 33200529010 📠
URL für weitere Informationen: http://www.bkc-net.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.bkc-net.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 132-236963 (2014-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 018-029242
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 132-236963
ABl. S-Ausgabe: 18

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-10 📅
Name: ASE Umwelttechnik-Anlagenbau GmbH
Postanschrift: Clara-Zetkin-Straße 34
Postort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06862
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Einleitung, Antrag.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2015/S 018-029242 (2015-01-22)