Entwicklung einer elektronischen Fallakte innerhalb des Modellprogramms "Jugend Stärken im Quartier"

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt die Entwicklung eines Programms zur elektronischen Fallaktenbearbeitung im Bereich der Jugendsozialarbeit für den Förderzeitraum 2014 – 2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu vergeben. Darüber hinaus ist der Betrieb der entwickelten Fallakte ein weiterer Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Vergabe erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit EU-weitem Teilnahmewettbewerb nach § 3 EG Abs. 3 b VOL/A.
Das BAFzA nimmt in der kommenden Förderperiode die Rolle einer ESF-Regiestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wahr und setzt Modellprogramme des Europäischen Sozialfonds um. Eines dieser Modellprogramme ist „Jugend Stärken im Quartier“. Das Vorhaben wird mit Kommunen umgesetzt, die nach den Vorgaben des ESF die Projektteilnehmer (junge Menschen) der Maßnahmen mittels eines elektronischen Fallaktensystems erfassen müssen.
Das zu entwickelnde Fallaktensystem soll der Erstellung und Verwaltung von elektronische Fallakten innerhalb des Modellprogramms „Jugend Stärken im Quartier“ dienen. Darüber hinaus werden die erhobenen Daten als Grundlage für die ESF-Berichterstattung herangezogen und unter Einhaltung strikter Datenschutzkriterien vorgehalten. Die zu realisierende datenbank-basierte Webanwendung soll bis zu 500 Kommunen und deren Trägern (Schätzung des BMFSFJ) zur Verfügung gestellt werden. Zusammen mit der Entwicklung wird der Betrieb des Systems ausgeschrieben.
Die Fallakten sollen spätestens vier Monate nach Vertragsschluss erfasst werden können.
A. Anforderungen – System
Mit der zu entwickelnden Lösung werden Kommunen bzw. deren Träger im Bereich der Jugendsozialarbeit arbeiten. Abstrakt formuliert werden persönliche Daten, Anamnesedaten und Beurteilungen über die Jugendlichen von einer Fachkraft der Jugendsozialarbeit per Webformular in einer Datenbank erfasst. Dies geschieht durch die Abarbeitung eines Fragenkataloges, der je nach Projektart unterschiedlich gestaltet ist.
Kommunen bzw. Träger können Projekte zu unterschiedlichen methodischen Bausteinen in den Bereichen: „Case Management“, „Mikroprojekte“, „Jugendsozialarbeit“, sowie „Beratung / Clearing“, anbieten. Neben diesen projektbezogenen Daten, ist für jede Fallakte eine Einverständniserklärung des Jugendlichen einzuholen und im Programm zu hinterlegen. Darüber hinaus werden Stammdaten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, …) erfasst. Eine besondere Stellung nehmen die sogenannten Indikatordaten für die EU Berichterstattung (z. B. Geburtsland, Bildungsgrad, Haushaltssituation…) ein. Im Baustein Case Management, an dem die meisten Teilnehmer des Modellprogramms teilnehmen sollen, werden zusätzliche Daten erfasst, die den Arbeitsverlauf der Case Manager unterstützen (Ergebnisse von Kompetenzfeststellungsverfahren, Förderbedarf, Unterstützungsangebote, Förderverlauf,…). Dieser Baustein stellt den umfangreichsten Teil der Fallakte dar.
Neben der reinen Erfassung müssen bestimmte Daten einem eingegrenzten Anwenderkreis in pseudomisierter Form zur Verfügung gestellt werden. Für einen Jugendlichen darf es nur eine Fallakte geben, auch wenn er bei mehreren Trägern unterschiedliche Projekte belegt hat. Eine Doppelzählung ist nicht zulässig, da es für die ESF-Berichterstattung zwingend notwendig ist, jeden Menschen nur einmal zu zählen.
Die Pseudomisierung dient dazu, dass Daten nicht personenbezogen, sondern fallbezogen ausgewertet werden dürfen. Dennoch ist für Fallprüfungen eine Identifikation des Jugendlichen unter Umständen erforderlich.
Folgende Voraussetzungen für den Datenzugriff sowie die nachfolgend genannten Informationsflüsse sind zu realisieren:
1. Die am Programm „Jugend Stärken im Quartier“ beteiligten Kommunen werden dem Auftragnehmer mitgeteilt. Dessen Aufgabe ist es den Kommunen den Zugriff auf das System zu gewähren und einzurichten.
2. Die Kommunen richten die Zugänge für die jeweiligen Träger ein und verwalten diese. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen ist Aufgabe des Auftragnehmers.
3. Bevor persönliche Daten erhoben werden dürfen, ist das Einverständnis des Jugendlichen einzuholen. Ein Einverständnis ist vom Jugendlichen für jede Maßnahme neu zu geben.
4. Verweigert der Jugendliche die Einwilligung, kann er nicht an der Maßnahme teilnehmen.
5. Der Jugendliche kann die Einwilligung zurückziehen. Dieses hat zur Folge dass die Daten nach einem gewissen Zeitraum zu anonymisieren sind und der Träger keinen Zugriff mehr auf die Daten hat.
6. Geschlossene Fallakten müssen nach einer bestimmten Zeit ebenfalls anonymisiert werden.
7. Direkter Zugriff auf alle Stamm- und Indikatordaten des Jugendlichen, sowie die „eigenen“ bausteinspezifischen Daten. Bausteindaten eines anderen Trägers dürfen nicht eingesehen werden. Es gilt zu beachten, dass jede Akte nur durch den Ersteller und dessen Stellvertreter eingesehen und bearbeitet werden darf.
8. Änderungen an Stamm- und Indikatordaten sowie den eigenen Bausteindaten dürfen von allen Trägern vorgenommen werden, die mit dem Jugendlichen arbeiten.
9. Die am Programm teilnehmenden Kommunen müssen in festgelegten Zeitintervallen bestimmte Maßnahmendaten in das ESF-Förderportal des BAFzA übertragen. Der konkrete Umfang dieser Daten steht im Augenblick noch nicht fest. Es ist aber davon aus-zugehen, dass aufsummierte Indikatordaten + dazugehörige Einzeldatensätze für diese Maßnahme übermittelt werden müssen. Dieses ESF-Förderportal wird zurzeit ebenfalls realisiert, somit können Erweiterungen dort noch berücksichtigt und implementiert werden.
10. Für die Kommunen muss es möglich sein, Auswertungen über die Projekte ihrer Träger zu machen. Alles auf Basis aggregierter Datenstände.
11. Dem BAFzA muss es möglich sein, Auswertungen über alle Maßnahmen sämtlicher Träger zu machen. Alles auf Basis aggregierter Datenstände.
12. Evaluatoren müssen ebenfalls Zugriff auf den kompletten Datenbestand haben. Hier ist allerdings eine pseudomisierte Hinterlegung zu berücksichtigen, da es möglich sein muss eine Person zu identifizieren (zwecks Prüfung). Dieser Zugriff steht ebenfalls dem BAFzA zur Verfügung.
B. Anforderungen – Betrieb
Der Betrieb für die elektronische Fallakte umfasst die folgenden voneinander abzugrenzenden Bereiche:
— Hosting
— Administration
— Technischen Support
— Sicherheit
Die Verfügbarkeit des Gesamtsystems muss bis zum 1.1.2023 gewährleistet sein. Darüber hinaus ist für die nationalen und ESF- Prüfbehörden der Zugriff auf den pseudomisierten Datenbestand bis zum 1.1.2025 zu ermöglichen.
C. Anforderungen – Sonstiges
Die Kommunen und Träger müssen mit der Software vor bzw. bei Programmstart vertraut gemacht werden. Daher sind Schulungen vorgesehen. Zusätzlich ist eine Onlinedokumentation für die Anwender zu erstellen, die den Umgang mit der elektronischen Fallakte beschreibt.
Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern. Die mit den Vergabeunterlagen übersandten Vordrucke sind zu verwenden.
Auf die weiteren Informationen unter Punkt VI.3. dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-01 Auftragsbekanntmachung
2015-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Postanschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Postleitzahl: 50969
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafza.de 🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de 📧
Telefon: +49 22136734267 📞
Fax: +49 22136734664 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 169-300576
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet. —Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich. — Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1 – III.2.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. — Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - angefordert werden — Fragen können bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht — Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift) — Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Fallakte" an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln — Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen — Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet. — Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. — Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt die Entwicklung eines Programms zur elektronischen Fallaktenbearbeitung im Bereich der Jugendsozialarbeit für den Förderzeitraum 2014 – 2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu vergeben. Darüber hinaus ist der Betrieb der entwickelten Fallakte ein weiterer Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Vergabe erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit EU-weitem Teilnahmewettbewerb nach § 3 EG Abs. 3 b VOL/A.
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Das BAFzA nimmt in der kommenden Förderperiode die Rolle einer ESF-Regiestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wahr und setzt Modellprogramme des Europäischen Sozialfonds um. Eines dieser Modellprogramme ist „Jugend Stärken im Quartier“. Das Vorhaben wird mit Kommunen umgesetzt, die nach den Vorgaben des ESF die Projektteilnehmer (junge Menschen) der Maßnahmen mittels eines elektronischen Fallaktensystems erfassen müssen.
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Das zu entwickelnde Fallaktensystem soll der Erstellung und Verwaltung von elektronische Fallakten innerhalb des Modellprogramms „Jugend Stärken im Quartier“ dienen. Darüber hinaus werden die erhobenen Daten als Grundlage für die ESF-Berichterstattung herangezogen und unter Einhaltung strikter Datenschutzkriterien vorgehalten. Die zu realisierende datenbank-basierte Webanwendung soll bis zu 500 Kommunen und deren Trägern (Schätzung des BMFSFJ) zur Verfügung gestellt werden. Zusammen mit der Entwicklung wird der Betrieb des Systems ausgeschrieben.
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Die Fallakten sollen spätestens vier Monate nach Vertragsschluss erfasst werden können.
A. Anforderungen – System
Mit der zu entwickelnden Lösung werden Kommunen bzw. deren Träger im Bereich der Jugendsozialarbeit arbeiten. Abstrakt formuliert werden persönliche Daten, Anamnesedaten und Beurteilungen über die Jugendlichen von einer Fachkraft der Jugendsozialarbeit per Webformular in einer Datenbank erfasst. Dies geschieht durch die Abarbeitung eines Fragenkataloges, der je nach Projektart unterschiedlich gestaltet ist.
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Kommunen bzw. Träger können Projekte zu unterschiedlichen methodischen Bausteinen in den Bereichen: „Case Management“, „Mikroprojekte“, „Jugendsozialarbeit“, sowie „Beratung / Clearing“, anbieten. Neben diesen projektbezogenen Daten, ist für jede Fallakte eine Einverständniserklärung des Jugendlichen einzuholen und im Programm zu hinterlegen. Darüber hinaus werden Stammdaten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, …) erfasst. Eine besondere Stellung nehmen die sogenannten Indikatordaten für die EU Berichterstattung (z. B. Geburtsland, Bildungsgrad, Haushaltssituation…) ein. Im Baustein Case Management, an dem die meisten Teilnehmer des Modellprogramms teilnehmen sollen, werden zusätzliche Daten erfasst, die den Arbeitsverlauf der Case Manager unterstützen (Ergebnisse von Kompetenzfeststellungsverfahren, Förderbedarf, Unterstützungsangebote, Förderverlauf,…). Dieser Baustein stellt den umfangreichsten Teil der Fallakte dar.
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Neben der reinen Erfassung müssen bestimmte Daten einem eingegrenzten Anwenderkreis in pseudomisierter Form zur Verfügung gestellt werden. Für einen Jugendlichen darf es nur eine Fallakte geben, auch wenn er bei mehreren Trägern unterschiedliche Projekte belegt hat. Eine Doppelzählung ist nicht zulässig, da es für die ESF-Berichterstattung zwingend notwendig ist, jeden Menschen nur einmal zu zählen.
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Die Pseudomisierung dient dazu, dass Daten nicht personenbezogen, sondern fallbezogen ausgewertet werden dürfen. Dennoch ist für Fallprüfungen eine Identifikation des Jugendlichen unter Umständen erforderlich.
Folgende Voraussetzungen für den Datenzugriff sowie die nachfolgend genannten Informationsflüsse sind zu realisieren:
1. Die am Programm „Jugend Stärken im Quartier“ beteiligten Kommunen werden dem Auftragnehmer mitgeteilt. Dessen Aufgabe ist es den Kommunen den Zugriff auf das System zu gewähren und einzurichten.
2. Die Kommunen richten die Zugänge für die jeweiligen Träger ein und verwalten diese. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen ist Aufgabe des Auftragnehmers.
3. Bevor persönliche Daten erhoben werden dürfen, ist das Einverständnis des Jugendlichen einzuholen. Ein Einverständnis ist vom Jugendlichen für jede Maßnahme neu zu geben.
4. Verweigert der Jugendliche die Einwilligung, kann er nicht an der Maßnahme teilnehmen.
5. Der Jugendliche kann die Einwilligung zurückziehen. Dieses hat zur Folge dass die Daten nach einem gewissen Zeitraum zu anonymisieren sind und der Träger keinen Zugriff mehr auf die Daten hat.
6. Geschlossene Fallakten müssen nach einer bestimmten Zeit ebenfalls anonymisiert werden.
7. Direkter Zugriff auf alle Stamm- und Indikatordaten des Jugendlichen, sowie die „eigenen“ bausteinspezifischen Daten. Bausteindaten eines anderen Trägers dürfen nicht eingesehen werden. Es gilt zu beachten, dass jede Akte nur durch den Ersteller und dessen Stellvertreter eingesehen und bearbeitet werden darf.
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8. Änderungen an Stamm- und Indikatordaten sowie den eigenen Bausteindaten dürfen von allen Trägern vorgenommen werden, die mit dem Jugendlichen arbeiten.
9. Die am Programm teilnehmenden Kommunen müssen in festgelegten Zeitintervallen bestimmte Maßnahmendaten in das ESF-Förderportal des BAFzA übertragen. Der konkrete Umfang dieser Daten steht im Augenblick noch nicht fest. Es ist aber davon aus-zugehen, dass aufsummierte Indikatordaten + dazugehörige Einzeldatensätze für diese Maßnahme übermittelt werden müssen. Dieses ESF-Förderportal wird zurzeit ebenfalls realisiert, somit können Erweiterungen dort noch berücksichtigt und implementiert werden.
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10. Für die Kommunen muss es möglich sein, Auswertungen über die Projekte ihrer Träger zu machen. Alles auf Basis aggregierter Datenstände.
11. Dem BAFzA muss es möglich sein, Auswertungen über alle Maßnahmen sämtlicher Träger zu machen. Alles auf Basis aggregierter Datenstände.
12. Evaluatoren müssen ebenfalls Zugriff auf den kompletten Datenbestand haben. Hier ist allerdings eine pseudomisierte Hinterlegung zu berücksichtigen, da es möglich sein muss eine Person zu identifizieren (zwecks Prüfung). Dieser Zugriff steht ebenfalls dem BAFzA zur Verfügung.
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B. Anforderungen – Betrieb
Der Betrieb für die elektronische Fallakte umfasst die folgenden voneinander abzugrenzenden Bereiche:
— Hosting
— Administration
— Technischen Support
— Sicherheit
Die Verfügbarkeit des Gesamtsystems muss bis zum 1.1.2023 gewährleistet sein. Darüber hinaus ist für die nationalen und ESF- Prüfbehörden der Zugriff auf den pseudomisierten Datenbestand bis zum 1.1.2025 zu ermöglichen.
C. Anforderungen – Sonstiges
Die Kommunen und Träger müssen mit der Software vor bzw. bei Programmstart vertraut gemacht werden. Daher sind Schulungen vorgesehen. Zusätzlich ist eine Onlinedokumentation für die Anwender zu erstellen, die den Umgang mit der elektronischen Fallakte beschreibt.
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Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern. Die mit den Vergabeunterlagen übersandten Vordrucke sind zu verwenden.
Auf die weiteren Informationen unter Punkt VI.3. dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.
Dauer: 4 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäische Sozialfonds
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
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Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Die mit den Vergabeunterlagen übersandten Vordrucke sind zu verwenden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Unternehmensdarstellung; es muss nachgewiesen werden, dass für die geforderte Leistung grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllt sind und die personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
b) Geschäftsfelder des Unternehmens mit den jeweiligen Mitarbeiteranzahlen (jährliches Mittel) der letzten 3 Geschäftsjahren
c) Kernkompetenzen des Unternehmens mit der jeweiligen Mitarbeiterzahl (jährliches Mittel) der letzten 3 Geschäftsjahre
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a) –c) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
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Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde
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b) Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt sind
c) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen
d) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die mit den Vergabeunterlagen übersandten Vordrucke sind zu verwenden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welcher Partner welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt
c) Bestätigung, dass das Angebot, das eventuelle Erläuterungsgespräch und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Es ist diese Person namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale.
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e) Angabe von maximal 2 Referenzprojekten aus den letzten 4 Jahren, vergleichbar mit der geforderten Leistung, die Ihr Unternehmen durchgeführt hat, mit folgenden Angaben:
— Projektbezeichnung,
— Auftraggeber (Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer des Ansprechpartners),
— Gegenstand des Projektes (bitte kurze Beschreibung, bitte geben Sie grob Arbeitspakete an, technische Basis, bitte nicht mehr als 5 Zeilen)
— Projektlaufzeit (von - bis),
— Aufgaben des Unternehmens im Projekt,
— Welcher technische Rahmen lag dem Projekt zu Grunde
— Gab es einen Bezug zu Förderprogrammen der EU oder des Bundes? Wenn ja, welche,
f) Bestätigung, dass die Anforderungen unter den unter Punkt II.1.5 (Kurzbeschreibung) „A – Anforderung – System“ genannten Rahmenbedingungen umgesetzt werden können.
g) Der Betrieb für die elektronische Fallakte umfasst die folgenden voneinander abzugrenzenden Bereiche:
—Hosting
— Administration
— Technischen Support
— Sicherheit
Die Verfügbarkeit des Gesamtsystems muss bis zum 1.1.2023 gewährleistet sein. Darüber hinaus ist für die nationalen und ESF- Prüfbehörden der Zugriff auf den pseudomisierten Datenbestand bis zum 1.1.2025 zu ermöglichen.
Bestätigung, dass die Bereitstellung zu den genannten Terminen nach dem heutigen Kenntnisstand gewährleistet werden kann.
h) Die aufgesetzte Server-Infrastruktur muss regelmäßig vom Vertragspartner analysiert werden (Auslastung im Bezug CPU und RAM, Systemmeldungen, Sicherheitsupdates,…). Die während der Analyse festgestellten Schwachpunkte sind selbstständig zu beheben. Protokolle der durchgeführten Analysen und die sich daraus ergebenen Systemänderungen sind dem BAFzA aktiv zu berichten. Das System muss auf einem technologischen aktuellen Stand gehalten werden (Patch-Management).
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Erklärung der Bereitschaft dazu ist beizufügen.
i) Der Auftragnehmer garantiert den Anwendern eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden nach Eingang der Supportanfrage bei nicht kritischen Anfragen, sowie max. 3 Stunden bei kritischen Anfragen (System nicht erreichbar, Datenverlust,…). Für die Supportanfragen ist eine vom Auftragnehmer zu überwachende E-Mail-Adresse zu verwenden. Die Antwort auf Anfragen kann per E-Mail oder per Anruf erfolgen. Fachlicher Support ist hiervon ausgenommen – dieser wird durch das BAFzA erfolgen. Dem BAFzA ist in festgelegten Zeitintervallen über die gemeldeten Supportfälle zu berichten. Sollte eine fachliche Frage an den technischen Support gerichtet werden, ist diese der zuständigen BAFzA-Fachabteilung weiterzuleiten.
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j) Die Anforderungen im Bereich der Datensicherheit geben in erster Linie die Inhalte der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission vom 28. Juli 2014 Kapitel III Artikel 7 – 11 wieder.
— Das System protokolliert jede Aufzeichnung, Änderung und Löschung von Daten.
— Von den Daten werden regelmäßig Sicherungskopien erstellt um Notfalls auf den gesamten replizierten Inhalt zurückzugreifen.
— Es ist sowohl ein physischer Schutz des Systems zu gewährleisten, als auch ein Schutz vor Zugriffen von außen.
— Das System ist mit dem Förderportal des BAFzA interoperabel
— Es wird eine funktionelle und technische Dokumentation für die Funktionsweise und die Merkmale des Systems erstellt.
Bestätigung, dass die genannten Anforderungen erfüllt werden können. Ebenfalls sind eventuell vorhandene Zertifikate im Bereich der IT-Sicherheit aufzuführen.
k) Treten mit zukünftigen Internet-Browser-Generationen Probleme in der Darstellung und/oder der Bedienung der elektronischen Fallakte auf, garantiert der Auftragnehmer die Problemstellung zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Eine kostenpflichtige Beauftragung für die Problemlösung muss nach anfallendem Aufwand vom BAFzA erfolgen.
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l) Der Auftragnehmer benennt einen Projektmanager, der die Kommunikation und die Abstimmung mit dem BAFzA organisiert. Der Projektmanager erstellt einen Projektplan mit mindestens zwei Meilensteinen in Zusammenarbeit mit dem Projektmanagement des BAFzA. Als Zeitraum der Umsetzung ist das Jahr 2014 und Beginn 2015 geplant. Als Beginn der Programmierarbeiten ist der Tag nach Vertragsschluss vorgesehen. Der weitere Projektplan wird durch Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam festgelegt. Eine endgültige Abnahme des Projektes soll bis spätestens vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen.
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m) Eigenerklärung, dass bei Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung unterzeichnet wird
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Dringlichkeit
Mindestzahl der Bewerber: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Frau Claßen-Sielaff
Internetadresse: www.bafza.de 🌏
Name: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
—Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1 – III.2.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - angefordert werden
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— Fragen können bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht
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— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift)
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Fallakte" an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln
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— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
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— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
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Quelle: OJS 2014/S 169-300576 (2014-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 004-004648
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 169-300576
ABl. S-Ausgabe: 4

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.

Auftragsvergabe
Name: Intevation GmbH
Postanschrift: Neuer Graben 17
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 004-004648 (2015-01-05)