Der gematik obliegt die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb der Telematikinfrastruktur sowie den Betrieb der in der Einführung notwendigen Testinfrastruktur und die Durchführung der Testmaßnahmengemäß § 291a Abs. 7 S. 2, § 291b SGB V, §§ 1 ff. Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Die Realisierung erfolgt in mehreren Stufen, u. a. in der Online-Rollout-Stufe 1 („Erprobung ORS1“), welche die Fachanwendung Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), den Basisdienst Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) und den sichere Zugang zum Internet (SIS) und zu den Bestandnetzen (z. B. dem Sicheren Netz der Krankenkassen) umfasst. Die vorliegend ausgeschriebene Leistung ist für die erfolgreiche und termingerechte Erprobung des Online-Rollouts-Stufe 1 für die gematik mit entscheidend. Gegenstand des Auftrags ist a) Die Entwicklung eines Prüftools für Konformitätsnachweise von initialisierten Kartenprodukten der Telematikinfrastruktur gegen die Objektsystem-Spezifikationen der gematik (eGK, HBA, SMC-B, gSMC-K und gSMC-KT gemäß gematik-Spezifikationen Kartengeneration 2), konform zur Technischen Richtlinie TR-03143 des BSI, b) Die erfolgreiche Zertifizierung des entwickelten Prüftools nach TR-03143, c) Die Bereitstellung der Dokumentation des entwickelten Prüftools, d) Die Wartung und Pflege des Prüftools während der Vertragslaufzeit, e) Dienstleistung im Rahmen der Vorbereitung der Testbereitschaft von Smartcards. Das Prüftool muss durch eine nicht näher benannte Anzahl von Prüfstellen zur Durchführung von Zertifizierungen gemäß TR-03144 genutzt werden dürfen. Die Weitergabe des Prüftools obliegt der gematik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-13.
Auftragsbekanntmachung (2014-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Programmierung von Softwarepaketen
Menge oder Umfang: Vgl. Ausführungen unter Nr. II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmierung von Softwarepaketen📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Postanschrift: Friedrichstr. 136
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gematik.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gematik.de📧
Telefon: +49 3040041343📞
Fax: +49 3040041111 📠
1. Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 durch.
2. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 2 lit. a) VOL/A in einem beschleunigten nicht offenen Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da die ausgeschriebene Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann, besonders da außergewöhnliche Eignung erforderlich ist, s. Nr. III.2.3. Auf die Begrünung für die Wahl des beschleunigten Verfahrens unter Nr. IV.1.1) wird verwiesen.
3. Auf die Bildung von Teil- oder Fachlosen gem. § 97 Abs. 3 GWB wird aus wirtschaftlichen und fachlichen Gründen verzichtet.
4. Die gematik behält sich vor, auch nach Eingang der Teilnahmeanträge die weitere Durchführung des Vergabeverfahrens ohne Angabe von Gründen einzustellen. Schadensersatzansprüche der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
5. Es wird darum gebeten, dem Original des Teilnahmeantrages eine vollständige Kopie des Teilnahmeantrages und eine vollständige elektronische Kopie des Teilnahmeantrages (CD oder DVD) beizufügen.
6. Für die Teilnahmeanträge sind die von der gematik vorgefertigten Unterlagen oder Formulare zu verwenden. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich mit den geforderten Angaben, Nachweisen, und Erklärungen aus dieser Ausschreibung zu erstellen.
7. Auf den fest verschlossenen Teilnahmeanträgen ist folgender Vermerk anzugeben: „Teilnahmeantrag nicht öffnen“.
8. Soweit Auskünfte erforderlich werden, bitten wir diese ausschließlich per E-Mail zu stellen (siehe Ziffer I.1).
1. Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 durch.
2. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 2 lit. a) VOL/A in einem beschleunigten nicht offenen Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da die ausgeschriebene Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann, besonders da außergewöhnliche Eignung erforderlich ist, s. Nr. III.2.3. Auf die Begrünung für die Wahl des beschleunigten Verfahrens unter Nr. IV.1.1) wird verwiesen.
3. Auf die Bildung von Teil- oder Fachlosen gem. § 97 Abs. 3 GWB wird aus wirtschaftlichen und fachlichen Gründen verzichtet.
4. Die gematik behält sich vor, auch nach Eingang der Teilnahmeanträge die weitere Durchführung des Vergabeverfahrens ohne Angabe von Gründen einzustellen. Schadensersatzansprüche der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
5. Es wird darum gebeten, dem Original des Teilnahmeantrages eine vollständige Kopie des Teilnahmeantrages und eine vollständige elektronische Kopie des Teilnahmeantrages (CD oder DVD) beizufügen.
6. Für die Teilnahmeanträge sind die von der gematik vorgefertigten Unterlagen oder Formulare zu verwenden. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich mit den geforderten Angaben, Nachweisen, und Erklärungen aus dieser Ausschreibung zu erstellen.
7. Auf den fest verschlossenen Teilnahmeanträgen ist folgender Vermerk anzugeben: „Teilnahmeantrag nicht öffnen“.
8. Soweit Auskünfte erforderlich werden, bitten wir diese ausschließlich per E-Mail zu stellen (siehe Ziffer I.1).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der gematik obliegt die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb der Telematikinfrastruktur sowie den Betrieb der in der Einführung notwendigen Testinfrastruktur und die Durchführung der Testmaßnahmengemäß § 291a Abs. 7 S. 2, § 291b SGB V, §§ 1 ff. Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Die Realisierung erfolgt in mehreren Stufen, u. a. in der Online-Rollout-Stufe 1 („Erprobung ORS1“), welche die Fachanwendung Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), den Basisdienst Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) und den sichere Zugang zum Internet (SIS) und zu den Bestandnetzen (z. B. dem Sicheren Netz der Krankenkassen) umfasst.
Der gematik obliegt die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb der Telematikinfrastruktur sowie den Betrieb der in der Einführung notwendigen Testinfrastruktur und die Durchführung der Testmaßnahmengemäß § 291a Abs. 7 S. 2, § 291b SGB V, §§ 1 ff. Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Die Realisierung erfolgt in mehreren Stufen, u. a. in der Online-Rollout-Stufe 1 („Erprobung ORS1“), welche die Fachanwendung Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), den Basisdienst Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) und den sichere Zugang zum Internet (SIS) und zu den Bestandnetzen (z. B. dem Sicheren Netz der Krankenkassen) umfasst.
Die vorliegend ausgeschriebene Leistung ist für die erfolgreiche und termingerechte Erprobung des Online-Rollouts-Stufe 1 für die gematik mit entscheidend.
Gegenstand des Auftrags ist
a) Die Entwicklung eines Prüftools für Konformitätsnachweise von initialisierten Kartenprodukten der Telematikinfrastruktur gegen die Objektsystem-Spezifikationen der gematik (eGK, HBA, SMC-B, gSMC-K und gSMC-KT gemäß gematik-Spezifikationen Kartengeneration 2), konform zur Technischen Richtlinie TR-03143 des BSI,
a) Die Entwicklung eines Prüftools für Konformitätsnachweise von initialisierten Kartenprodukten der Telematikinfrastruktur gegen die Objektsystem-Spezifikationen der gematik (eGK, HBA, SMC-B, gSMC-K und gSMC-KT gemäß gematik-Spezifikationen Kartengeneration 2), konform zur Technischen Richtlinie TR-03143 des BSI,
b) Die erfolgreiche Zertifizierung des entwickelten Prüftools nach TR-03143,
c) Die Bereitstellung der Dokumentation des entwickelten Prüftools,
d) Die Wartung und Pflege des Prüftools während der Vertragslaufzeit,
e) Dienstleistung im Rahmen der Vorbereitung der Testbereitschaft von Smartcards.
Das Prüftool muss durch eine nicht näher benannte Anzahl von Prüfstellen zur Durchführung von Zertifizierungen gemäß TR-03144 genutzt werden dürfen. Die Weitergabe des Prüftools obliegt der gematik.
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Dies gilt nicht für die unter III.2.3 benannte Referenz über die sicherheitstechnische Eignung des Prüftools.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Dies gilt nicht für die unter III.2.3 benannte Referenz über die sicherheitstechnische Eignung des Prüftools.
Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Diese Vordrucke und Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären.
Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Diese Vordrucke und Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären.
Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan, kein Fax) einzureichen.
Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan, kein Fax) einzureichen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck)
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/ Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1 Nr. (1) und (2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1 Nr. (1) und (2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/ Bieteridentität der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft (Eintritt/ Austritt/ Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/ Bieteridentität von Bewerber-/ Bietergemeinschaften begründen.
Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/ Bieteridentität der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft (Eintritt/ Austritt/ Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/ Bieteridentität von Bewerber-/ Bietergemeinschaften begründen.
Die Vergabestelle wird in dem Teilnahmewettbewerb sowie in dem weiteren Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die an einer Teilnahme an diesem Vergabeverfahren interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als etwaige Bewerber oder Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache und Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u. a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbewerber erstellen und einreichen.
Die Vergabestelle wird in dem Teilnahmewettbewerb sowie in dem weiteren Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die an einer Teilnahme an diesem Vergabeverfahren interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als etwaige Bewerber oder Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache und Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u. a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbewerber erstellen und einreichen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/ oder Fachkunde gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/ oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 Nr. (1) und (2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/ oder Fachkunde gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/ oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 Nr. (1) und (2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/ Subunternehmer) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/ oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/ Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/ die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/ Subunternehmer) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/ oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/ Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/ die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.1 im Einzelnen: Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(1) Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft, insb. der Bereich der Testtoolentwicklung) und seiner Organisation(Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend –Darstellung der (Konzern-) Verbundenheit mit anderen Unternehmen. Die Darstellung muss auch die Anzahl der in den letzten 3 Jahren fest angestellten Mitarbeiter beinhalten.
(1) Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft, insb. der Bereich der Testtoolentwicklung) und seiner Organisation(Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend –Darstellung der (Konzern-) Verbundenheit mit anderen Unternehmen. Die Darstellung muss auch die Anzahl der in den letzten 3 Jahren fest angestellten Mitarbeiter beinhalten.
(2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A (Vordruck).
Mindeststandards:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und - sofern vorhanden - den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit jeweils mindestens einen Gesamtjahresumsatz von 1 000 000 EUR nachzuweisen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und - sofern vorhanden - den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit jeweils mindestens einen Gesamtjahresumsatz von 1 000 000 EUR nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen über in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Entwicklung von Tools, bei dem die sicherheitstechnische Eignung des Prüftools nachgewiesen wurden, z. B. durch Zertifizierung nach ITSEC, Common Criteria oder Technischer Richtlinie.
Referenzen über in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Entwicklung von Tools, bei dem die sicherheitstechnische Eignung des Prüftools nachgewiesen wurden, z. B. durch Zertifizierung nach ITSEC, Common Criteria oder Technischer Richtlinie.
Die Darstellung der Referenzen muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen und hat jeweils u.a. die folgenden Angaben zu enthalten:
(i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
(ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/ -vertrages und Angabe des/ der Auftragnehmer/s,
(iii) Leistungszeitraum (von – bis),
(iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher,
(v) Umfang der Leistungen (z. B. Funktionen, Auftragswert, Personalstärke).
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz- Auftraggeber für die geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz- Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Mindeststandards:
Der Bewerber hat durch das Einreichen von 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) seine technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde in der Entwicklung von Tools zur Testung von Smartcards nachzuweisen.
Die Referenzen müssen eine der beiden folgenden Kriterien erfüllen:
— Anpassung einer eigenentwickelten Standardlösung (Testinstanz) auf kundenspezifische Anforderung (Customizing) oder
— Eigenentwicklung einer Individualsoftware in dem Bereich.
Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Anzahl an Referenzen verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Anzahl an Referenzen verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die Darstellung der 3 Referenzen muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen und hat jeweils u.a. die folgenden Angaben zu enthalten:
(i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
(ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/ -vertrages und Angabe des/ der Auftragnehmer/s,
(iii) Leistungszeitraum (von – bis),
(iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher,
(v) Umfang der Leistungen (z. B. Funktionen, Auftragswert, Personalstärke).
Die Bewerber haben sich an die vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Im Übrigen bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweisseiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde auswählt und einreicht. Sollten mehr als die verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en berücksichtigt, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die Bewerber haben sich an die vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Im Übrigen bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweisseiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde auswählt und einreicht. Sollten mehr als die verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en berücksichtigt, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz- Auftraggeber für die geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz- Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Für die Entwicklung und Zertifizierung des Prüftools besteht eine besondere Dringlichkeit. Das Prüftool ist notwendig, um die Zulassungsbereitschaft der gematik im Kontext der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sicherzustellen. Das Prüftool dient der Überprüfung der Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit als Voraussetzung der Zulassung einer Smartcard für die Gesundheitstelematik. Aufgrund der geschätzten Entwicklungsdauer für das ausgeschriebene Prüftool und da davon auszugehen ist, dass ab April 2014 erste Zulassungsanträge gestellt werden, ist das Beschaffungsvorhaben besonders dringlich. Das Prüftool baut auf der vom BSI zu erstellenden und im Entwurf vorliegenden Technischen Richtlinie TR-03143 auf, welche den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt wird. Eine frühere Ausschreibung durch die gematik war aufgrund der noch nicht fertig gestellten Technischen Richtlinie TR-03143 durch das BSI nicht möglich. Nach derzeitigem Plan soll die finale Version durch das BSI noch im Januar 2014 veröffentlicht werden.
Für die Entwicklung und Zertifizierung des Prüftools besteht eine besondere Dringlichkeit. Das Prüftool ist notwendig, um die Zulassungsbereitschaft der gematik im Kontext der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sicherzustellen. Das Prüftool dient der Überprüfung der Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit als Voraussetzung der Zulassung einer Smartcard für die Gesundheitstelematik. Aufgrund der geschätzten Entwicklungsdauer für das ausgeschriebene Prüftool und da davon auszugehen ist, dass ab April 2014 erste Zulassungsanträge gestellt werden, ist das Beschaffungsvorhaben besonders dringlich. Das Prüftool baut auf der vom BSI zu erstellenden und im Entwurf vorliegenden Technischen Richtlinie TR-03143 auf, welche den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt wird. Eine frühere Ausschreibung durch die gematik war aufgrund der noch nicht fertig gestellten Technischen Richtlinie TR-03143 durch das BSI nicht möglich. Nach derzeitigem Plan soll die finale Version durch das BSI noch im Januar 2014 veröffentlicht werden.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Daniela Dammeyer
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 durch.
2. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 2 lit. a) VOL/A in einem beschleunigten nicht offenen Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da die ausgeschriebene Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann, besonders da außergewöhnliche Eignung erforderlich ist, s. Nr. III.2.3. Auf die Begrünung für die Wahl des beschleunigten Verfahrens unter Nr. IV.1.1) wird verwiesen.
2. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 2 lit. a) VOL/A in einem beschleunigten nicht offenen Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da die ausgeschriebene Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann, besonders da außergewöhnliche Eignung erforderlich ist, s. Nr. III.2.3. Auf die Begrünung für die Wahl des beschleunigten Verfahrens unter Nr. IV.1.1) wird verwiesen.
3. Auf die Bildung von Teil- oder Fachlosen gem. § 97 Abs. 3 GWB wird aus wirtschaftlichen und fachlichen Gründen verzichtet.
4. Die gematik behält sich vor, auch nach Eingang der Teilnahmeanträge die weitere Durchführung des Vergabeverfahrens ohne Angabe von Gründen einzustellen. Schadensersatzansprüche der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4. Die gematik behält sich vor, auch nach Eingang der Teilnahmeanträge die weitere Durchführung des Vergabeverfahrens ohne Angabe von Gründen einzustellen. Schadensersatzansprüche der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
5. Es wird darum gebeten, dem Original des Teilnahmeantrages eine vollständige Kopie des Teilnahmeantrages und eine vollständige elektronische Kopie des Teilnahmeantrages (CD oder DVD) beizufügen.
6. Für die Teilnahmeanträge sind die von der gematik vorgefertigten Unterlagen oder Formulare zu verwenden. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich mit den geforderten Angaben, Nachweisen, und Erklärungen aus dieser Ausschreibung zu erstellen.
7. Auf den fest verschlossenen Teilnahmeanträgen ist folgender Vermerk anzugeben: „Teilnahmeantrag nicht öffnen“.
8. Soweit Auskünfte erforderlich werden, bitten wir diese ausschließlich per E-Mail zu stellen (siehe Ziffer I.1).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 010-013581 (2014-01-13)