Entwicklung, Koordination und Umsetzung einer personalkommunikativen Maßnahme der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche „Null Alkohol – Voll Power“
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung, Koordination und Umsetzung einer personalkommunikativen Maßnahme der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche „Null Alkohol – Voll Power“. Die personalkommunikativen Komponenten der Jugendkampagne „Null Alkohol – Voll Power“ richten sich gezielt an einzelne Jugendliche und Gruppen von Jugendlichen. Durch die individuelle Ansprache von Jugendlichen sollen die Botschaften der massenmedialen Kampagnenelemente verstärkt werden. Neben den JugendFilmTagen „Nikotin und Alkohol – Alltagsdrogen im Visier“ und dem Mitmach-Parcours „KlarSicht“ basierte die zentrale personalkommunikative Maßnahme der Kampagne von 2005 bis Oktober 2013 auf dem Peer-Education-Ansatz. Gerade im Jugendalter prägen Gleichaltrige stark den Lebensstil und die Verhaltensweisen von Jugendlichen. Gleichaltrige oder ähnlichaltrige Menschen sprechen die Sprache der Jugendlichen, kennen ihre Probleme und Lebenswelt. Die größere soziale Nähe, die Jugendliche untereinander herstellen können, ist somit eine günstige Voraussetzung zur Initiierung von sozialen Lernprozessen. Gesundheitsförderungsprogramme werden dann gut angenommen, wenn diejenigen, die die Botschaften vermitteln, von der Zielgruppe akzeptiert werden. Für Kinder und Jugendliche zeigt sich, dass der Einsatz Gleichaltriger von besonderer Bedeutung für die Akzeptanz ist. Die „Voll Power“-Peers sprachen Jugendliche während ihrer Freizeit an, beispielsweise im Urlaub, am Strand oder auf Festivals, Stadtfesten und Konzerten. Die Peers waren in der Regel in einem Zweier-Team unterwegs und durch ihr „Peer-Outfit“ gut zu erkennen. Das Alkohol-Quiz diente als Gesprächseinstieg für die einmaligen und auf max. 20 Minuten angelegten Kontakte zwischen Peer-Educator und den Jugendlichen. Zentral für die Peermaßnahme war die crossmediale Vernetzung mit der Website der Kampagne. Kurze Videos der Peers zu den Einsätzen wurden ebenso genutzt wie Statements und Fotos der Peers mit den Jugendlichen. Die Peer-Maßnahme wird ab 2014 eingestellt, es sind ein Konzeptentwurf und Realisierungsvorschläge für eine personalkommunikative Maßnahme der Kampagne zu entwickeln und im Rahmen einer Wettbewerbspräsentation darzustellen und zu erläutern. Die Berücksichtigung der Peer-Education ist gewünscht, aber nicht zwingend notwendig. Die Zielsetzung der personalkommunikativen Maßnahme umfasst neben den oben genannten Kampagnenzielen und -botschaften Vorschläge zur Neuentwicklung einer personalkommunikativen Maßnahme mit dem Ziel: Die Zielgruppe soll direkt erreicht und motiviert werden, ihr Verhalten zu überprüfen, ggf. ihren Alkoholkonsum zu ändern und sich (auch) zukünftig an einem risikoarmen Alkoholkonsum zu orientieren. Hohe Reichweite ist anzustreben. Die Zielgruppe ist durch die Maßnahme zur Nutzung der Website www.null-alkohol-voll-power.de anzuregen. Die personalkommunikative Maßnahme soll sich in gleichem Maß an Jungen und Mädchen richten, so dass bei der Realisierung nach Anspracheformen und -wegen gesucht werden soll, die für beide Geschlechter einen hohen Identifikationsgrad mit der Maßnahme und den Kampagnenbotschaften gewährleistet. Die Ausrichtung soll alle sozialen Schichten umfassen, eine Mittelschichtsorientierung soll vermieden werden. Folgende Anforderungen müssen bzw. sollen vom Auftragnehmer beachtet werden: Die zu entwickelnde Maßnahme muss mit der Website www.null-alkohol-voll-power.de verzahnt werden. Vorhandene Kampagnenmaterialien sollen genutzt werden. Regionalisierungspotential soll vorhanden sein, d. h. die Maßnahme oder Elemente der Maßnahme sollen grundsätzlich auch von anderen z. B. Lehrkräften und Suchtpräventionsfachkräften nutzbar sein. Elemente mit Wettbewerbscharakter als Gestaltungsvariante sind möglich. Etats der personalkommunikativen Maßnahme inkl. USt.: 2014 – 100 000 EUR, 2015 und (optional) 2016 – je 300 000 EUR. Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um garantierte Auftragsvolumina. Die Etats beinhalten auch mögliche Fremdkosten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Menge oder Umfang: Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2015.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Postanschrift: Ostmerheimer Str. 220
Postleitzahl: 51109
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.bzga.de🌏
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bietergemeinschaften: Im Teilnahmeantrag sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Erklärung gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A und die Erklärung zum Konkurrenzausschluss ist von allen beteiligten Mitgliedern zu machen. Fachliche Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ (steht auf www.ble.de/zv zum Download bereit) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax, ausschließlich an die in Anhang A benannte Kontaktperson zu richten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bewerbern ausschließlich auf www.ble.de/zv zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Teillnahmeantrags zu beachten.
Form: Schriftlich auf dem Postweg oder persönliche Abgabe. Fernschriftliche (Fax) oder elektronische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist in einen gesonderten, verschlossenen Umschlag einzulegen; dieser Umschlag ist folgend zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag „Null Alkohol – Voll Power“ 123-02.05-20.0008/14-II-K -Bitte nicht öffnen-“.
Dieser Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) verschlossenen Umschlag bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle bis zum Schlusstermin für den Eingang vorzulegen.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bietergemeinschaften: Im Teilnahmeantrag sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Erklärung gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A und die Erklärung zum Konkurrenzausschluss ist von allen beteiligten Mitgliedern zu machen. Fachliche Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ (steht auf www.ble.de/zv zum Download bereit) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax, ausschließlich an die in Anhang A benannte Kontaktperson zu richten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bewerbern ausschließlich auf www.ble.de/zv zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Teillnahmeantrags zu beachten.
Form: Schriftlich auf dem Postweg oder persönliche Abgabe. Fernschriftliche (Fax) oder elektronische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist in einen gesonderten, verschlossenen Umschlag einzulegen; dieser Umschlag ist folgend zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag „Null Alkohol – Voll Power“ 123-02.05-20.0008/14-II-K -Bitte nicht öffnen-“.
Dieser Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) verschlossenen Umschlag bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle bis zum Schlusstermin für den Eingang vorzulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung, Koordination und Umsetzung einer personalkommunikativen Maßnahme der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche „Null Alkohol – Voll Power“.
Die personalkommunikativen Komponenten der Jugendkampagne „Null Alkohol – Voll Power“ richten sich gezielt an einzelne Jugendliche und Gruppen von Jugendlichen. Durch die individuelle Ansprache von Jugendlichen sollen die Botschaften der massenmedialen Kampagnenelemente verstärkt werden. Neben den JugendFilmTagen „Nikotin und Alkohol – Alltagsdrogen im Visier“ und dem Mitmach-Parcours „KlarSicht“ basierte die zentrale personalkommunikative Maßnahme der Kampagne von 2005 bis Oktober 2013 auf dem Peer-Education-Ansatz.
Die personalkommunikativen Komponenten der Jugendkampagne „Null Alkohol – Voll Power“ richten sich gezielt an einzelne Jugendliche und Gruppen von Jugendlichen. Durch die individuelle Ansprache von Jugendlichen sollen die Botschaften der massenmedialen Kampagnenelemente verstärkt werden. Neben den JugendFilmTagen „Nikotin und Alkohol – Alltagsdrogen im Visier“ und dem Mitmach-Parcours „KlarSicht“ basierte die zentrale personalkommunikative Maßnahme der Kampagne von 2005 bis Oktober 2013 auf dem Peer-Education-Ansatz.
Gerade im Jugendalter prägen Gleichaltrige stark den Lebensstil und die Verhaltensweisen von Jugendlichen. Gleichaltrige oder ähnlichaltrige Menschen sprechen die Sprache der Jugendlichen, kennen ihre Probleme und Lebenswelt. Die größere soziale Nähe, die Jugendliche untereinander herstellen können, ist somit eine günstige Voraussetzung zur Initiierung von sozialen Lernprozessen. Gesundheitsförderungsprogramme werden dann gut angenommen, wenn diejenigen, die die Botschaften vermitteln, von der Zielgruppe akzeptiert werden. Für Kinder und Jugendliche zeigt sich, dass der Einsatz Gleichaltriger von besonderer Bedeutung für die Akzeptanz ist. Die „Voll Power“-Peers sprachen Jugendliche während ihrer Freizeit an, beispielsweise im Urlaub, am Strand oder auf Festivals, Stadtfesten und Konzerten. Die Peers waren in der Regel in einem Zweier-Team unterwegs und durch ihr „Peer-Outfit“ gut zu erkennen. Das Alkohol-Quiz diente als Gesprächseinstieg für die einmaligen und auf max. 20 Minuten angelegten Kontakte zwischen Peer-Educator und den Jugendlichen. Zentral für die Peermaßnahme war die crossmediale Vernetzung mit der Website der Kampagne. Kurze Videos der Peers zu den Einsätzen wurden ebenso genutzt wie Statements und Fotos der Peers mit den Jugendlichen.
Gerade im Jugendalter prägen Gleichaltrige stark den Lebensstil und die Verhaltensweisen von Jugendlichen. Gleichaltrige oder ähnlichaltrige Menschen sprechen die Sprache der Jugendlichen, kennen ihre Probleme und Lebenswelt. Die größere soziale Nähe, die Jugendliche untereinander herstellen können, ist somit eine günstige Voraussetzung zur Initiierung von sozialen Lernprozessen. Gesundheitsförderungsprogramme werden dann gut angenommen, wenn diejenigen, die die Botschaften vermitteln, von der Zielgruppe akzeptiert werden. Für Kinder und Jugendliche zeigt sich, dass der Einsatz Gleichaltriger von besonderer Bedeutung für die Akzeptanz ist. Die „Voll Power“-Peers sprachen Jugendliche während ihrer Freizeit an, beispielsweise im Urlaub, am Strand oder auf Festivals, Stadtfesten und Konzerten. Die Peers waren in der Regel in einem Zweier-Team unterwegs und durch ihr „Peer-Outfit“ gut zu erkennen. Das Alkohol-Quiz diente als Gesprächseinstieg für die einmaligen und auf max. 20 Minuten angelegten Kontakte zwischen Peer-Educator und den Jugendlichen. Zentral für die Peermaßnahme war die crossmediale Vernetzung mit der Website der Kampagne. Kurze Videos der Peers zu den Einsätzen wurden ebenso genutzt wie Statements und Fotos der Peers mit den Jugendlichen.
Die Peer-Maßnahme wird ab 2014 eingestellt, es sind ein Konzeptentwurf und Realisierungsvorschläge für eine personalkommunikative Maßnahme der Kampagne zu entwickeln und im Rahmen einer Wettbewerbspräsentation darzustellen und zu erläutern. Die Berücksichtigung der Peer-Education ist gewünscht, aber nicht zwingend notwendig. Die Zielsetzung der personalkommunikativen Maßnahme umfasst neben den oben genannten Kampagnenzielen und -botschaften Vorschläge zur Neuentwicklung einer personalkommunikativen Maßnahme mit dem Ziel:
Die Peer-Maßnahme wird ab 2014 eingestellt, es sind ein Konzeptentwurf und Realisierungsvorschläge für eine personalkommunikative Maßnahme der Kampagne zu entwickeln und im Rahmen einer Wettbewerbspräsentation darzustellen und zu erläutern. Die Berücksichtigung der Peer-Education ist gewünscht, aber nicht zwingend notwendig. Die Zielsetzung der personalkommunikativen Maßnahme umfasst neben den oben genannten Kampagnenzielen und -botschaften Vorschläge zur Neuentwicklung einer personalkommunikativen Maßnahme mit dem Ziel:
Die Zielgruppe soll direkt erreicht und motiviert werden, ihr Verhalten zu überprüfen, ggf. ihren Alkoholkonsum zu ändern und sich (auch) zukünftig an einem risikoarmen Alkoholkonsum zu orientieren.
Die personalkommunikative Maßnahme soll sich in gleichem Maß an Jungen und Mädchen richten, so dass bei der Realisierung nach Anspracheformen und -wegen gesucht werden soll, die für beide Geschlechter einen hohen Identifikationsgrad mit der Maßnahme und den Kampagnenbotschaften gewährleistet. Die Ausrichtung soll alle sozialen Schichten umfassen, eine Mittelschichtsorientierung soll vermieden werden.
Die personalkommunikative Maßnahme soll sich in gleichem Maß an Jungen und Mädchen richten, so dass bei der Realisierung nach Anspracheformen und -wegen gesucht werden soll, die für beide Geschlechter einen hohen Identifikationsgrad mit der Maßnahme und den Kampagnenbotschaften gewährleistet. Die Ausrichtung soll alle sozialen Schichten umfassen, eine Mittelschichtsorientierung soll vermieden werden.
Folgende Anforderungen müssen bzw. sollen vom Auftragnehmer beachtet werden:
Vorhandene Kampagnenmaterialien sollen genutzt werden.
Regionalisierungspotential soll vorhanden sein, d. h. die Maßnahme oder Elemente der Maßnahme sollen grundsätzlich auch von anderen z. B. Lehrkräften und Suchtpräventionsfachkräften nutzbar sein.
Elemente mit Wettbewerbscharakter als Gestaltungsvariante sind möglich.
Etats der personalkommunikativen Maßnahme inkl. USt.: 2014 – 100 000 EUR, 2015 und (optional) 2016 – je 300 000 EUR.
Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um garantierte Auftragsvolumina. Die Etats beinhalten auch mögliche Fremdkosten.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung des Leistungszeitraums um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2016. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ende des ursprünglichen Leistungszeitraumes mit, ob er von der Option Gebrauch macht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung dieser Option.
Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung des Leistungszeitraums um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2016. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ende des ursprünglichen Leistungszeitraumes mit, ob er von der Option Gebrauch macht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung dieser Option.
Referenznummer: 123-02.05-20.0008/14-II-K
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu muss er eine Eigenerklärung gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorlegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bewerber sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine solche Eigenerklärung steht unter www.ble.de/zv zum Download bereit.
Der Bewerber hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu muss er eine Eigenerklärung gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorlegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bewerber sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine solche Eigenerklärung steht unter www.ble.de/zv zum Download bereit.
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass er während der Zeit des Vergabeverfahrens und der sich möglicherweise daran anschließenden Vertragsdauer keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit gewerblichen Anbietern aus der Tabak- und Alkoholindustrie unterhält. Eine entsprechende Eigenerklärung steht unter www.ble.de/zv unterhalb dieser Bekanntmachung zum Download bereit.
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass er während der Zeit des Vergabeverfahrens und der sich möglicherweise daran anschließenden Vertragsdauer keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit gewerblichen Anbietern aus der Tabak- und Alkoholindustrie unterhält. Eine entsprechende Eigenerklärung steht unter www.ble.de/zv unterhalb dieser Bekanntmachung zum Download bereit.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der
Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur, sofern der Bewerber für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die Entwicklung und Durchführung von personalkommunikativen Maßnahmen im Bereich Non-Profit.
Der Bewerber hat anhand von mind. einer Referenz nachzuweisen, dass er bereits über Erfahrung in der Entwicklung und Durchführung von personalkommunikativen Maßnahmen im Bereich Non-Profit verfügt. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Sofern die Referenzen Bezug zur Suchtprävention haben, wird dies positiv bewertet. Der Bewerber benennt den Umfang seiner Tätigkeit, die Laufzeit des Auftrages und die jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeber inkl. ihrer Kontaktdaten.
Der Bewerber hat anhand von mind. einer Referenz nachzuweisen, dass er bereits über Erfahrung in der Entwicklung und Durchführung von personalkommunikativen Maßnahmen im Bereich Non-Profit verfügt. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Sofern die Referenzen Bezug zur Suchtprävention haben, wird dies positiv bewertet. Der Bewerber benennt den Umfang seiner Tätigkeit, die Laufzeit des Auftrages und die jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeber inkl. ihrer Kontaktdaten.
Nachweis über Entwicklung und Durchführung von Jugendprojekten.
Der Bewerber hat anhand von mind. einer Referenz nachzuweisen, dass er über Erfahrung im Bereich der Entwicklung und Durchführung von Jugendprojekten verfügt. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Sofern die Referenzen Bezug zur Suchtprävention haben, wird dies positiv bewertet. Der Bewerber benennt den Umfang seiner Tätigkeit, die Laufzeit des Auftrages und die jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeber inkl. ihrer Kontaktdaten.
Der Bewerber hat anhand von mind. einer Referenz nachzuweisen, dass er über Erfahrung im Bereich der Entwicklung und Durchführung von Jugendprojekten verfügt. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Sofern die Referenzen Bezug zur Suchtprävention haben, wird dies positiv bewertet. Der Bewerber benennt den Umfang seiner Tätigkeit, die Laufzeit des Auftrages und die jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeber inkl. ihrer Kontaktdaten.
Projektteam.
Der Bewerber nennt die für das ausgeschriebene Projekt vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und benennt ihre jeweilige Qualifikation für das vorgesehene Tätigkeitsfeld. Er gibt je Mitarbeiter/in in übersichtlicher Form die Qualifikation und die Berufserfahrung an (max. eine Seite pro Person). Die Projektleitung muss über Erfahrungen in der Durchführung von personalkommunikativen Maßnahmen im Bereich Non-Profit oder von Jugendprojekten verfügen. Es wird positiv bewertet, wenn die Projektleitung über Erfahrung in beiden Bereichen verfügt. Sofern noch weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektteams diese Erfahrung haben, wird dies ebenfalls positiv bewertet.
Der Bewerber nennt die für das ausgeschriebene Projekt vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und benennt ihre jeweilige Qualifikation für das vorgesehene Tätigkeitsfeld. Er gibt je Mitarbeiter/in in übersichtlicher Form die Qualifikation und die Berufserfahrung an (max. eine Seite pro Person). Die Projektleitung muss über Erfahrungen in der Durchführung von personalkommunikativen Maßnahmen im Bereich Non-Profit oder von Jugendprojekten verfügen. Es wird positiv bewertet, wenn die Projektleitung über Erfahrung in beiden Bereichen verfügt. Sofern noch weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektteams diese Erfahrung haben, wird dies ebenfalls positiv bewertet.
Agenturbeschreibung.
Der Bewerber reicht eine Agenturbeschreibung (in gedruckter Form) ein, die einen Überblick über das Angebotsspektrum, die personelle Zusammensetzung, die Historie und die Philosophie der Agentur oder Bietergemeinschaft gibt. Die Agenturbeschreibung wird nicht bewertet. Sie dient zur Information des Auftraggebers. Daher soll die Beschreibung einen komprimierten/angemessen Umfang haben.
Der Bewerber reicht eine Agenturbeschreibung (in gedruckter Form) ein, die einen Überblick über das Angebotsspektrum, die personelle Zusammensetzung, die Historie und die Philosophie der Agentur oder Bietergemeinschaft gibt. Die Agenturbeschreibung wird nicht bewertet. Sie dient zur Information des Auftraggebers. Daher soll die Beschreibung einen komprimierten/angemessen Umfang haben.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Die Wertungskriterien zur Auswahl der Bewerber sind der unter www.ble.de/zv unterhalb dieser Bekanntmachung zum Download bereitgestellten Wertungsmatrix zu entnehmen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Postanschrift: Deichmanns Aue 29
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Kontaktperson: Magnus Greve
E-Mail: magnus.greve@ble.de📧
Fax: +49 22868453379 📠
URL für weitere Informationen: www.ble.de/zv🌏
URL der Dokumente: www.ble.de/zv🌏
URL der Teilnahme: www.ble.de/zv🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 123-02.05-20.0008/14-II-K
Zusätzliche Informationen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bietergemeinschaften: Im Teilnahmeantrag sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Erklärung gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A und die Erklärung zum Konkurrenzausschluss ist von allen beteiligten Mitgliedern zu machen. Fachliche Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ (steht auf www.ble.de/zv zum Download bereit) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
Bietergemeinschaften: Im Teilnahmeantrag sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Erklärung gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A und die Erklärung zum Konkurrenzausschluss ist von allen beteiligten Mitgliedern zu machen. Fachliche Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ (steht auf www.ble.de/zv zum Download bereit) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax, ausschließlich an die in Anhang A benannte Kontaktperson zu richten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bewerbern ausschließlich auf www.ble.de/zv zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Teillnahmeantrags zu beachten.
Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax, ausschließlich an die in Anhang A benannte Kontaktperson zu richten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bewerbern ausschließlich auf www.ble.de/zv zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Teillnahmeantrags zu beachten.
Form: Schriftlich auf dem Postweg oder persönliche Abgabe. Fernschriftliche (Fax) oder elektronische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist in einen gesonderten, verschlossenen Umschlag einzulegen; dieser Umschlag ist folgend zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag „Null Alkohol – Voll Power“ 123-02.05-20.0008/14-II-K -Bitte nicht öffnen-“.
Form: Schriftlich auf dem Postweg oder persönliche Abgabe. Fernschriftliche (Fax) oder elektronische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist in einen gesonderten, verschlossenen Umschlag einzulegen; dieser Umschlag ist folgend zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag „Null Alkohol – Voll Power“ 123-02.05-20.0008/14-II-K -Bitte nicht öffnen-“.
Dieser Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) verschlossenen Umschlag bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle bis zum Schlusstermin für den Eingang vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Zentralen Vergabestelle, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Zentralen Vergabestelle, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
Quelle: OJS 2014/S 091-159975 (2014-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-25 📅
Name: SIX STEP GmbH
Postanschrift: Asternstr. 49a
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 101b Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.