Entwicklungsgutachten im bayerisch-tschechischen Grenzraum

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Im Rahmen der „Offensive Bayern Regional“ – eine der 5 Säulen des Heimatplans – ist ein großräumiges Entwicklungsgutachten für den bayerisch-tschechischen Grenzraum vorgesehen. Das Betrachtungsgebiet deckt auf bayerischer Seite Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern, auf tschechischer Seite Karlsbad, Pilsen und Südböhmen ab.
Ziel ist es, die gemeinsame Grenzregion für die Zukunft zu stärken und insbesondere die Weiterentwicklung des ländlichen Raums zu unterstützen. Es gilt, ein grenzübergreifendes „Markenzeichen“ zu finden, das die Region als erfolgreichen Zukunftsraum prägt.
Das Gutachten soll dazu einerseits Ausarbeitungen für konkrete Handlungsfelder enthalten. Andererseits soll es einen Analyseteil beinhalten und den „Status Quo“ des Betrachtungsgebiets aufar-beiten. Besonders im Fokus sollen dabei stehen
— die Vernetzung der regionalen Infrastruktur,
— der Breitbandausbau in der Grenzregion,
— eine mögliche strategische grenzübergreifende Partnerschaft im Bereich Bildung und Wissenschaft mit europäischer Bedeutung,
— eine stärkere Kooperation im Bereich Tourismus und
— die gemeinsame Weiterentwicklung der Versorgung im Rahmen der Zentralen Orte
— Umwelt, Natur- und Landschaftsschutz
— innere Sicherheit.
Die maßgeblichen Akteure vor Ort sind durch den Auftragnehmer in den Gesamtprozess einzubeziehen. Zwischen- und Abschlussberichte sowie Präsentationsveranstaltungen sind durch den Auftragnehmer zu organisieren.
Alle Gutachtenunterlagen sind sowohl in deutscher als auch in tschechischer Sprache vorzulegen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Entwicklung
Menge oder Umfang: 100 000500 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Postanschrift: Odeonsplatz 4
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
E-Mail: reinhard.mueller@stmflh.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 131-234294
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der „Offensive Bayern Regional“ – eine der 5 Säulen des Heimatplans – ist ein großräumiges Entwicklungsgutachten für den bayerisch-tschechischen Grenzraum vorgesehen. Das Betrachtungsgebiet deckt auf bayerischer Seite Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern, auf tschechischer Seite Karlsbad, Pilsen und Südböhmen ab.
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Ziel ist es, die gemeinsame Grenzregion für die Zukunft zu stärken und insbesondere die Weiterentwicklung des ländlichen Raums zu unterstützen. Es gilt, ein grenzübergreifendes „Markenzeichen“ zu finden, das die Region als erfolgreichen Zukunftsraum prägt.
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Das Gutachten soll dazu einerseits Ausarbeitungen für konkrete Handlungsfelder enthalten. Andererseits soll es einen Analyseteil beinhalten und den „Status Quo“ des Betrachtungsgebiets aufar-beiten. Besonders im Fokus sollen dabei stehen
— die Vernetzung der regionalen Infrastruktur,
— der Breitbandausbau in der Grenzregion,
— eine mögliche strategische grenzübergreifende Partnerschaft im Bereich Bildung und Wissenschaft mit europäischer Bedeutung,
— eine stärkere Kooperation im Bereich Tourismus und
— die gemeinsame Weiterentwicklung der Versorgung im Rahmen der Zentralen Orte
— Umwelt, Natur- und Landschaftsschutz
— innere Sicherheit.
Die maßgeblichen Akteure vor Ort sind durch den Auftragnehmer in den Gesamtprozess einzubeziehen. Zwischen- und Abschlussberichte sowie Präsentationsveranstaltungen sind durch den Auftragnehmer zu organisieren.
Alle Gutachtenunterlagen sind sowohl in deutscher als auch in tschechischer Sprache vorzulegen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 100 000 💰
500 000 💰
Dauer: 6 Monate
Referenznummer: 52-L9193-001-23137/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gemäß Formular;
Struktur Bewerber
Scientology-Schutzerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Gesamtumsatz und bzgl. des Leistungsgegenstands).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu Referenzprojekte: Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-08-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 52-L9193-001-23137/14
Kontakt
Kontaktperson: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat – Referat 57
Postanschrift: 80539
URL der Dokumente: http://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 52-L9193-001-23137/14

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB bleibt hiervon unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 131-234294 (2014-07-08)