Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen (Managementplänen) für die Meeresschutzgebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) einschließlich Unterstützung des Prozesses zur Fertigstellung der Schutzgebietsverordnungen – AWZ Projekt 1 „Managementpläne“
1. Ausgangslage:
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU bildet zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie (VRL) der EU die Grundlage für die Schaffung des Schutzgebietsnetzwerkes „Natura 2000“. Im Meer kommen Anforderungen räumlicher Schutzmaßnahmen für die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), insbesondere im Hinblick auf die zur nationalen Um-setzung der MSRL aufgestellten Umweltziele zum Erreichen des guten Umweltzustands der Meere hinzu. In der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sind, veranlasst durch die o.g. Vorgaben, zehn Natura 2000-Schutzgebiete an die EU Kommission gemeldet worden: acht FFH-Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, SCI's) und zwei EU-Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas, SPA's), wobei SPA's und SCI's sich teilweise räumlich überschneiden und so Schutzgebietskomplexe bilden (bestehend aus Überlagerungsbereichen und angrenzenden Gebieten). So aufgeschlüsselt verbleiben vier separate SCI's und umfassen die Doggerbank, den Borkum-Riffgrund, den Fehmarnbelt und die Kadetrinne; hinzukommen zwei Schutzgebietskomplexe im Bereich des Sylter Außenriffs und der Pommerschen Bucht.
Derzeit werden im Zuge der Umsetzungsvorgaben der FFH-RL die acht SCI's in der deutschen AWZ national unter Schutz gestellt. Hierzu werden auf der Grundlage des BNatSchG Verordnungen über die Ausweisung dieser Gebiete als Naturschutzgebiete erarbeitet und mit den Ressorts und der Öffentlichkeit abgestimmt. Die nationale Unterschutzstellung dient auch dazu Verpflichtungen zu erfüllen, die zum Schutz der Meeresumwelt und -natur in den für Deutschland relevanten regionalen Meeresschutzübereinkommen (OSPAR- und Helsinki-Übereinkommen) beschlossen wurden.
In der Folge müssen Managementpläne für diese Gebiete in der AWZ sowie zwei Artenmanagementpläne für den Schweinswal sowohl für die gesamte deutsche Nord- als auch für die Ostsee erarbeitet werden.
Als Vorgänger für das AWZ Projekt 1 „Managementpläne“ wurde von 2012 bis 2014 das BfN Projekt „Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (Managementplänen) zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der EU in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone“ durchgeführt. Das neu zu vergebende AWZ Projekt 1 „Managementpläne“ soll inhaltlich und möglichst zeitlich unmittelbar an das Vorprojekt anschließen und auf den vorliegenden Ergebnissen aufbauen.
2. Zielstellung:
Das AWZ Projekt 1 „Managementpläne“ unterstützt das BfN im Prozess der Fertigstellung der Schutzgebiets Verordnungen für die Schutzgebiete in der deutschen AWZ durch organisatorische Arbeiten sowie durch fachwissenschaftliche und rechtliche Gutachten und Analysen. Es ist davon auszugehen, dass die Verordnungen zum angestrebten Startpunkt des AWZ Projektes noch nicht in ihrer endgültigen Fassung vorliegen werden.
Das AWZ Projekt 1 „Managementpläne“ stellt auf der Basis der Ergebnisse des o. g. Vorprojektes zur Umsetzung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele der jeweiligen Schutzgebiete die erforderlichen Managementpläne für alle Schutzgebiete in der deutschen AWZ fertig.
Die jeweiligen Managementpläne dienen der Herleitung und Konkretisierung von gebietsspezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der in den Schutzgebietsverordnungen festgelegten Erhaltungs-/Wiederherstellungsziele für alle Schutzgüter. Dies beinhaltet unter anderem die Festlegung von Umfang und Inhalt der Maßnahmen, die Entwicklung von Durchführungslogistiken sowie die Abschätzung des für die Durchführung von Maßnahmen erforderlichen Aufwandes.
Gemäß den Vorgaben des Art. 12 FFH-RL müssen für die Arten des Anhangs IV FFH-RL Artenmanagementpläne erarbeitet werden. Dies betrifft in der deutschen Nord- und Ostsee alle dort regelmäßig vorkommenden Cetaceen, dabei sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten in der AWZ und dem Küstenmeer zu berücksichtigen. Die Pläne müssen im Rahmen des AWZ Projektes 1 weiterentwickelt sowie die für die Diskussion mit den Nutzern notwendigen wissenschaftlichen Gutachten erstellt und das BfN in den Abstimmungsprozessen fachwissenschaftlich beraten und logistisch unterstützt werden.
Das AWZ Projekt 1 unterstützt somit nationale Vollzugsaufgaben des Naturschutzes in der deutschen AWZ. Die Zuständigkeit dafür liegt im Geschäftsbereich des BMUB und betrifft mittel- und unmittelbar Aufgaben des BfN.
3. Zeitplan:
Das AWZ Projekt 1 beginnt am Tag der Erteilung des Zuschlages und endet nach Ablauf von 24 Monaten.
4. Aufgabenspektrum:
Das Aufgabenspektrum des Forschungsauftrages gliedert sich in Koordinierungsleistungen sowie spezifische Teilaufgaben.
4. 1 Koordinierungsleistungen (Modul 1):
Bei den Koordinierungsleistungen wird die Sicherstellung einer optimalen Koordinierung (einschließlich der Organisation von Terminen) und Abstimmung der Arbeiten mit dem BfN über den gesamten Vertragszeitraum verlangt. Weiterhin gehören dazu die zeitliche und inhaltliche Koordinierung sowie die Überwachung des Fortschrittes der einzelnen spezifischen Teilaufgaben und die Sicherstellung, dass diese vollständig und fristgemäß erbracht werden.
Für die Vertragsabwicklung des Modul 1 ist ein Festpreis vorgesehen, der alle anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten) abgedeckt. Über die gesamte Vertragsdauer von 24 Monate sind 2 400 Arbeitsstunden einzuplanen.
4.2 Spezifischen Teilaufgaben (Modul 2):
Die spezifischen Teilaufgaben verlangen ein hohes Maß an kompilierender Forschungsleistung, für die wissenschaftliche Analysen, Wissenstransfer und Synthesen von vorangegangenen und/oder abgeschlossenen, aber auch parallel laufenden AWZ Projekten des BfN sowie wissenschaftliche Analysen von Literaturinformationen und Archivmaterialien erforderlich sind.
Diese Teilaufgaben sind:
— Unterstützung des Prozesses der Fertigstellung der Verordnungen über die Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ.
Diese Aufgabe beinhaltet vor allem fachwissenschaftliche und juristische Recherchen sowie anschließende Beratung des BfN zu Schutzzielen, Schutzzweck und Schutzregime. Des Weiteren beinhaltet sie die Unterstützung des BMUB bei der redaktionellen Endbearbeitung der Verordnungstexte.
— Unterstützung des Prozesses zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Schutzgebiets Verordnungen zu den Schutzgebieten in der deutschen AWZ
Dies beinhaltet die Unterstützung der Organisation und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und rechtlicher Begleitung dieser Termine. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Anpassung der Verordnungen an diese Ergebnisse an.
— Erarbeitung und Fertigstellung der Gebietsmanagementpläne (auf Grundlage der in den Schutzgebiets Verordnungen getroffenen Regelungen).
Dies beinhaltet vor allem die Entwicklung eines Managementplankonzeptes für die AWZ-Schutzgebiete, einschließlich der Entwicklung von Maßstäben für die Bewertung von Eingriffen in den Gebieten und von Artensteckbriefen für die in den Verordnungen speziell benannten gefährdeten Arten. Außerdem sollen Gebietsmanagementpläne für 2 Pilotgebiete fertiggestellt und mit fachwissenschaftlicher und rechtlicher Unterstützung innerhalb des BfN und BMUB abgestimmt und im Anschluss angepasst werden.
— Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Gebietsmanagementpläne.
Dies beinhaltet die Unterstützung der Organisation, Durchführung und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und rechtlicher Begleitung auf diesen Terminen. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Anpassung der Gebietsmanagementpläne an diese Ergebnisse an.
— Fertigstellung der 2 Artmanagementpläne für den Schweinswal in der Nord- und Ostsee.
Zunächst fallen Aufgaben zur Fertigstellung von Entwürfen der Artmanagementpläne an, die im Anschluss mit fachwissenschaftlicher und rechtlicher Begleitung sowohl im BfN, als auch mit den Flächen Küstenbundesländern abgestimmt und im Nachgang dazu angepasst werden müssen.
— Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Artmanagementpläne.
Dies beinhaltet die Unterstützung der Organisation und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und rechtlicher Begleitung auf diesen Terminen. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Anpassung der Artmanagementpläne an diese Ergebnisse an.
— Vorbereitung der Maßnahmen für das Gebietsmanagement.
Teilaufgaben sind hier die Fertigstellung von Entwürfen der Gebietsmanagementpläne und die anschließende Konkretisierung der in den Managementplänen dokumentierten Maßnahmen durch Entwicklung von „Durchführungsanweisungen“, in denen Umfang und Inhalte der Maßnahmen, Zeiträume und Durchführungslogistik ihrer Umsetzung sowie Kostenschätzungen beschrieben werden. Durchzuführende Überwachungsleistungen sind vorzubereiten und Voraussetzungen zur Integration und Abgleich mit bereits bestehenden Monitoringprogrammen und neu entwickelten Maßnahmenprogrammen sind zu schaffen.
Für die Vertragsabwicklung des Moduls 2 ist eine Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Der Umfang von Modul 2 kann nicht im Voraus exakt spezifiziert werden, voraussichtlich wird er sich aber im Rahmen von 8 500 Arbeitsstunden über die gesamte Vertragsdauer von 2 Jahren (24 Monate) hinweg bewegen. Der Auftragnehmer hat hierfür entsprechende Kapazitäten vorzuhalten.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird aus Gründen der Vergleichbarkeit eine so genannte „Standardstunde“ herangezogen, die sich zu 15 % aus dem Stundensatz für den Projektleiter, zu 65 % aus dem Stundensatz für wissenschaftliche Mitarbeiter und zu 20 % aus dem Stundensatz für nicht wissenschaftliche Mitarbeiter zusammensetzt. Die Stundensätze sind getrennt nach den 3 Kategorien der Mitarbeiter auszuweisen. Dabei sind eventuelle zusätzliche Kosten, wie z. Bsp. Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten), in die Stundensätze einzurechnen. Für eine Standardstunde ist eine Zeitstunde zugrunde zu legen.
Im Vertrag werden nur die Stundensätze für den Projektleiter, für wissenschaftliche Mitarbeiter und für nicht wissenschaftliche Mitarbeiter festgeschrieben. Die Abrechnung der Personalstunden erfolgt auf Basis des tatsächlichen Arbeitsaufwandes und den entsprechenden Stundensätzen und kann demzufolge je nach Art der durchgeführten Arbeiten von der vorgegebenen Aufteilung der Standardstunde abweichen. Insgesamt dürfen die Kosten jedoch nicht die vertraglich festgelegte Obergrenze überschreiten.
Die einzelnen Aufträge im Modul 2 werden in der Regel per E-Mail Korrespondenz erfolgen. In Einzelfällen kann auch die Anwesenheit der Auftragnehmer beim BfN Außenstelle Insel Vilm (oder ggfs. an einem anderen Ort in Deutschland) notwendig sein.
Eine ständige Ansprechbarkeit für den Auftraggeber sowie die Vorhaltung eines festen Mitarbeiterstabes mit entsprechenden Fachkenntnissen zur Bearbeitung kurzfristiger aktueller Anfragen wird erwartet. Daher ist eine grundsätzliche Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zu gewährleisten sowie bei Abwesenheitszeiten eine fachkundige Vertretung sicherzustellen.
5. Bewertungsmatrix:
Grundlage für die Bewertung der Angebote ist die Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen. Für Modul 1 wird der Netto-Festpreis und für Modul 2 die Netto-Kalkulation von 8 500 „Standardstunden“ herangezogen.
6. Ort der Leistungserbringung:
Ort der Leistungserbringung ist das Bundesamt für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-18.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-12-18
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Auftragsbekanntmachung
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