Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten Catering

Flughafen Nürnberg GmbH

Gegenstand der Ausschreibung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Nürnberg durch Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage 1 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBI. I S. 2885 ff (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV; die BADV kann vom Flughafenunternehmer bezogen werden):
Die Beförderung und das Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln und Getränken in das bzw. aus dem Flugzeug. (Kategorie 5.7 gemäß Anlage 1 zur BADV).
Die Dienstleister haben die ausgeschriebene Dienstleistung in ihrer Gesamtheit zu erbringen. Bewerbungen für einen Teil davon sind nicht zulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Dauer der Zulassung die Möglichkeit besteht ein kostenbezogenes Entgelt für den Zugang, die Vorhaltung und Nutzung der Flughafeneinrichtungen (Nutzungsentgelt) zu erheben.
Derzeit wird dieses nicht erhoben.
Gemäß Anlage 5 zur BADV ist die Zahl der zuzulassenden Dienstleister (Drittabfertiger) auf insgesamt 4 begrenzt.
Bei mehr als 4 geeigneten Bewerbern wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 1.1.2015.
Die Zulassung soll für 7 Jahre gewährt werden.
Die Bewerber haben die „Anforderungen für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten“ (siehe Anlage 3 zur BADV) sowie die Anforderungen, die sich aus dem Pflichtenheft und den technischen Spezifikationen ergeben, zu erfüllen. Diese Unterlagen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt.
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Flughafenunternehmers. Für Subunternehmer, die der Bewerber zur Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind,einsetzt, gelten die gleichen Anforderungen wie für den Bewerber selbst.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Menge oder Umfang:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Nürnberg durch Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage 1 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBI. I S. 2885 ff (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV; die BADV kann vom Flughafenunternehmer bezogen werden):Die Beförderung und das Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln und Getränken in das bzw. aus dem Flugzeug. (Kategorie 5.7 gemäß Anlage 1 zur BADV).Die Dienstleister haben die ausgeschriebene Dienstleistung in ihrer Gesamtheit zu erbringen. Bewerbungen für einen Teil davon sind nicht zulässig.Es wird darauf hingewiesen, dass für die Dauer der Zulassung die Möglichkeit besteht ein kostenbezogenes Entgelt für den Zugang, die Vorhaltung und Nutzung der Flughafeneinrichtungen (Nutzungsentgelt) zu erheben.Derzeit wird dieses nicht erhoben.Gemäß Anlage 5 zur BADV ist die Zahl der zuzulassenden Dienstleister (Drittabfertiger) auf insgesamt 4 begrenzt.Bei mehr als 4 geeigneten Bewerbern wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 1.1.2015.Die Zulassung soll für 7 Jahre gewährt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Nürnberg GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 100
Postleitzahl: 90411
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.airport-nuernberg.de 🌏
E-Mail: niazioglou-salih@airport-nuernberg.de 📧
Telefon: +49 9119371260 📞
Fax: +49 9119371734 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2014-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 025-040168
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 235-408963
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Die Flughafen Nürnberg GmbH wird den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die Flughafen Nürnberg GmbH nach Anhörung des Nutzerausschusses festgelegt: — die Art und Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger für die ausgeschriebene Leistung von den Nutzern verlangt. Die Grundlagen dazu werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt (Gewichtung: 25 %). — die nachzuweisende Qualität der Erbringung der ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen (z. B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen) (Gewichtung: 25 %). — den Zeitpunkt und die Form, zu dem der Dienstleister in der Lage ist, neben der ausgeschriebenen reinen Beförderungs- und Be- und Entladetätigkeit auch die konkrete Belieferung der Luftfahrtgesellschaften mit Nahrungsmittel, Getränken und Zubehör sicherzustellen (z. B. durch Nachweis bestehender Cateringverträge am Flughafen Nürnberg, durch Nachweis einer vorhandenen oder Planung einer eigenen Produktionsstätte, getätigter oder geplanter Abschluss von Lieferverträgen) (Gewichtung: 50 %).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Nürnberg durch Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage 1 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBI. I S. 2885 ff (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV; die BADV kann vom Flughafenunternehmer bezogen werden):
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Die Beförderung und das Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln und Getränken in das bzw. aus dem Flugzeug. (Kategorie 5.7 gemäß Anlage 1 zur BADV).
Die Dienstleister haben die ausgeschriebene Dienstleistung in ihrer Gesamtheit zu erbringen. Bewerbungen für einen Teil davon sind nicht zulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Dauer der Zulassung die Möglichkeit besteht ein kostenbezogenes Entgelt für den Zugang, die Vorhaltung und Nutzung der Flughafeneinrichtungen (Nutzungsentgelt) zu erheben.
Derzeit wird dieses nicht erhoben.
Gemäß Anlage 5 zur BADV ist die Zahl der zuzulassenden Dienstleister (Drittabfertiger) auf insgesamt 4 begrenzt.
Bei mehr als 4 geeigneten Bewerbern wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 1.1.2015.
Die Zulassung soll für 7 Jahre gewährt werden.
Die Bewerber haben die „Anforderungen für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten“ (siehe Anlage 3 zur BADV) sowie die Anforderungen, die sich aus dem Pflichtenheft und den technischen Spezifikationen ergeben, zu erfüllen. Diese Unterlagen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt.
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Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Flughafenunternehmers. Für Subunternehmer, die der Bewerber zur Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind,einsetzt, gelten die gleichen Anforderungen wie für den Bewerber selbst.
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Menge oder Umfang:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Nürnberg durch Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage 1 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBI. I S. 2885 ff (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV; die BADV kann vom Flughafenunternehmer bezogen werden):
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Die Beförderung und das Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln und Getränken in das bzw. aus dem Flugzeug. (Kategorie 5.7 gemäß Anlage 1 zur BADV).
Die Dienstleister haben die ausgeschriebene Dienstleistung in ihrer Gesamtheit zu erbringen. Bewerbungen für einen Teil davon sind nicht zulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Dauer der Zulassung die Möglichkeit besteht ein kostenbezogenes Entgelt für den Zugang, die Vorhaltung und Nutzung der Flughafeneinrichtungen (Nutzungsentgelt) zu erheben.
Derzeit wird dieses nicht erhoben.
Gemäß Anlage 5 zur BADV ist die Zahl der zuzulassenden Dienstleister (Drittabfertiger) auf insgesamt 4 begrenzt.
Bei mehr als 4 geeigneten Bewerbern wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 1.1.2015.
Die Zulassung soll für 7 Jahre gewährt werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das Auswahlverfahren ist festgelegt als Teilnahmewettbewerb und Auswahlentscheid. Den Teilnahmewettbewerb (Bestimmung der geeigneten Bewerber) entscheidet der Flughafenunternehmer. Als nicht geeignet sind die Bewerber anzusehen, die den genannten Teilnahmekriterien nicht genügen bzw. die erforderlichen Nachweise/Erklärungen nicht erbracht haben.
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Die Entscheidung, welche der geeigneten Bewerber den Zuschlag erhalten (Auswahlentscheid), erfolgt durch den Flughafenunternehmer.
Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Vorinformation veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die erforderliche Abfertigungsleistung erbringen wollen, sind ungeeignet und vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen (Anlage 2 zur BADV); gleiches gilt für Bewerber, die die gemäß erforderlichen Nachweise/Erklärungen und Darstellungen nicht erbringen. Diese Bewerber werden von der Versendung der Bewerbungsunterlagen ausgeschlossen.
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Kriterien sind:
— Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen,
— Leistungsfähigkeit des Unternehmers,
— Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestimmten Personen,
— Bereitschaft, einen Zugangs- und Nutzungsvertrag abzuschließen.
Die Bewerber haben die oben genannten Kriterien durch die Vorlage folgender Unterlagen, die der Anforderung der Bewerbungsunterlagen beizuführen sind, nachzuweisen:
— Zuverlässigkeit:
polizeiliches Führungszeugnis gem. § 30 Bundeszentralregistergesetz des Unter-nehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen.
Bewerber, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, legen eine dem Führungszeugnis entsprechende Bescheinigung vor.
Bescheinigungen der zuständigen Behörden, dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits-, arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen.
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Handelsregisterauszug über das Unternehmen.
Bewerber, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, legen einen entsprechenden Registerauszug vor.
Eintragung in das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer des Sitzes des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Leistungsfähigkeit:
Bestätigung der Kommune oder einer entsprechenden Behörde, dass keine erheblichen Rückstände an Steuern,die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden, bestehen.
Bestätigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, der Krankenkasse sowie sonstiger Sozialversicherungsträger,dass keine Beitragsrückstände, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden, bestehen.
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, führen den Nachweis durch eine Bestätigung der für sie zuständigen Versicherungsträger.
Vorlage der beiden letzten Geschäftsberichte bzw. Jahresabschlüsse inkl. Gewinn- und Verlustrechnung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in der dem Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie seinen Umsatz für entsprechende Abfertigungsdienstleistungen (falls vorhanden) in den letzten 3 Jahren. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen:
Arbeitszeugnis über mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das entsprechende Bodenabfertigungsdienstleistungen oder damit vergleic-bare Dienstleistungen erbringt. Darstellung der für die Ausführung der ausgeschriebenen BodenabfertigungsdienstIeistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung.
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Darstellung der Anzahl und der beruflichen Qualifikation des für die Ausführung der ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen zur Verfügung stehenden Personals.
— Bereitschaft, einen Zugangs- und Nutzungsvertrag abzuschließen:
Abgabe einer schriftlichen Erklärung mit folgendem Wortlaut:
„Hiermit erkläre ich mich bereit, im Falle der Zuschlagserteilung auf mein Angebot mit dem Flughafenunternehmer einen Zugangs- und Nutzungsvertrag über die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten abzuschließen und ggf.das vom Flughafen nach § 9 Abs. 3 BADV erhobene Nutzungsentgelt zu entrichten“.
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Die Bewerbungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen und Dokumente sind in deutscher Übersetzung beizufügen, bei amtlichen Dokumenten ist die Übersetzung zu beglaubigen. Das Verfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache abgewickelt.
Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15.10.1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerber haben die „Anforderungen für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten“ (siehe Anlage 3 zur BADV) sowie die Anforderungen, die sich aus dem Pflichtenheft und den technischen Spezifikationen ergeben, zu erfüllen. Diese Unterlagen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Flughafenunternehmers. Für Subunternehmer, die der Bewerber zur Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind,einsetzt, gelten die gleichen Anforderungen wie für den Bewerber selbst.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise:
Die Überlassung der Bewerbungsunterlagen ist von der Zahlung von 250,00 EUR abhängig. Der Betrag wird nicht erstattet. Überweisung unter Angabe der Ausschreibungsnummer K xxxx an Flughafen Nürnberg GmbH;
HypoVereinsbank Nürnberg.
Konto - Nr.: 8735050
BLZ: 760 200 70
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Klaus Dotzauer
Niazioglou Salih

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-04 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Notice_buyer_profile
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 235-408963
Quelle: OJS 2014/S 025-040168 (2014-01-31)