Gegenstand der Ausschreibung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Nürnberg einheitlich durch einen Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage 1 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997 ; BGBI.I S.2885 ff (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV; die BADV kann vom Flughafenunternehmer bezogen werden). Bündel 1: (a) Gepäckabfertigung (Kategorie 3 gemäß Anlage 1 zur BADV), soweit dies das Be- und Entladen der Fahrzeuge am Flugzeug betrifft, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird. (b) Fracht- und Postabfertigung , soweit dies die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen Flughafen und Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft (Kategorie 4 gemäß Anlage 1 zur BADV). (c) Unterstützen beim Parken, soweit dies das Vorlegen von Bremsklötzen betrifft (Kategorie 5.2 gemäß Anlage 1zur BADV). (d) Kommunikation Flugzeug/Abfertiger (Kategorie 5.3 gemäß Anlage 1 zur BADV). (e) Be- und Entladung des Flugzeugs sowie Beförderung Besatzung/Fluggast zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude (Kategorie 5.4 gemäß Anlage 1 zur BADV). (f) Anlassen/Triebwerke, soweit dies nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen betrifft (Kategorie 5.5 gemäß Anlage 1 zur BADV). Bündel 2: Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen (Kategorie 5.6 gemäß Anlage 1 zur BADV). Der Dienstleister darf weder durch den Flugplatzunternehmer, noch durch einen Nutzer, der mehr als 25 % der auf dem Flugplatz registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht werden, die diesen Flugplatzunternehmer oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird (§ 3 Abs. 3 BADV). Der Dienstleister hat alle oben aufgeführten Bodenabfertigungsdienste in ihrer Gesamtheit je Bündel zu erbringen. Bewerbungen für einen Teil innerhalb dieser Bündel sind nicht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Dauer der Zulassung die Möglichkeit besteht ein kostenbezogenes Entgelt für den Zugang, die Vorhaltung und Nutzung der Flughafeneinrichtungen (Nutzungsentgelt) zu erheben. Derzeit wird dieses nicht erhoben. Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 1.1.2015. Die Zulassung soll für 7 Jahre gewährt werden. Die Bewerber haben die „Anforderungen für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten“ (siehe Anlage 3 zur BADV) sowie die Anforderungen, die sich aus dem Pflichtenheft und den technischen Spezifikationen ergeben, zu erfüllen. Diese Unterlagen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Flughafens. Für Subunternehmer, die der Bewerber zur Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, einsetzt, gelten die gleichen Anforderungen wie für den Bewerber selbst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-31.
Auftragsbekanntmachung (2014-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Menge oder Umfang:
Bündel 1:(a) Gepäckabfertigung (Kategorie 3 gemäß Anlage 1 zur BADV), soweit dies das Be- und Entladen der Fahrzeuge am Flugzeug betrifft, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird.(b) Fracht- und Postabfertigung , soweit dies die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen Flughafen und Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft (Kategorie 4 gemäß Anlage 1 zur BADV).(c) Unterstützen beim Parken, soweit dies das Vorlegen von Bremsklötzen betrifft (Kategorie 5.2 gemäß Anlage 1 zur BADV).(d) Kommunikation Flugzeug/Abfertiger (Kategorie 5.3 gemäß Anlage 1 zur BADV).(e) Be- und Entladung des Flugzeugs sowie Beförderung Besatzung/Fluggast zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude (Kategorie 5.4 gemäß Anlage 1 zur BADV).(f) Anlassen/Triebwerke, soweit dies nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen betrifft (Kategorie 5.5 gemäß Anlage 1 zur BADV).Bündel 2:Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen (Kategorie 5.6 gemäß Anlage 1 zur BADV).Der Dienstleister hat alle oben aufgeführten Bodenabfertigungsdienste in ihrer Gesamtheit je Bündel zu erbringen.Bewerbungen für einen Teil innerhalb dieser Bündel sind nicht möglich.
Bündel 1:(a) Gepäckabfertigung (Kategorie 3 gemäß Anlage 1 zur BADV), soweit dies das Be- und Entladen der Fahrzeuge am Flugzeug betrifft, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird.(b) Fracht- und Postabfertigung , soweit dies die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen Flughafen und Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft (Kategorie 4 gemäß Anlage 1 zur BADV).(c) Unterstützen beim Parken, soweit dies das Vorlegen von Bremsklötzen betrifft (Kategorie 5.2 gemäß Anlage 1 zur BADV).(d) Kommunikation Flugzeug/Abfertiger (Kategorie 5.3 gemäß Anlage 1 zur BADV).(e) Be- und Entladung des Flugzeugs sowie Beförderung Besatzung/Fluggast zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude (Kategorie 5.4 gemäß Anlage 1 zur BADV).(f) Anlassen/Triebwerke, soweit dies nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen betrifft (Kategorie 5.5 gemäß Anlage 1 zur BADV).Bündel 2:Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen (Kategorie 5.6 gemäß Anlage 1 zur BADV).Der Dienstleister hat alle oben aufgeführten Bodenabfertigungsdienste in ihrer Gesamtheit je Bündel zu erbringen.Bewerbungen für einen Teil innerhalb dieser Bündel sind nicht möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Nürnberg GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 100
Postleitzahl: 90411
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.airport-nuernberg.de🌏
E-Mail: niazioglou-salih@airport-nuernberg.de📧
Telefon: +49 9119371260📞
Fax: +49 9119371734 📠
Auswahlentscheid und Zuschlagskriterien:
Die zuständige Luftfahrtbehörde wird nach Anhörung des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint.
Als Zuschlagskriterien hat die zuständige Luftfahrtbehörde festgelegt:
— die Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger von den Nutzern verlangt.
— die nachzuweisende Qualität der Erbringung der Bodenabfertigungsdienstleistungen (z. B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen).
Beide Kriterien fließen zu gleichen Teilen in die Bewertung ein.
Die im Rahmen der Anhörung abgegebenen begründeten Voten des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers fließen in die durch die zuständige Luftfahrtbehörde vorzunehmende Bewertung der abgegebenen Angebote mit ein. Einzelheiten zur Darstellung der Erfüllung dieser Anforderungen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt.
Die zuständige Luftfahrtbehörde wird nach Anhörung des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint.
Als Zuschlagskriterien hat die zuständige Luftfahrtbehörde festgelegt:
— die Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger von den Nutzern verlangt.
— die nachzuweisende Qualität der Erbringung der Bodenabfertigungsdienstleistungen (z. B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen).
Beide Kriterien fließen zu gleichen Teilen in die Bewertung ein.
Die im Rahmen der Anhörung abgegebenen begründeten Voten des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers fließen in die durch die zuständige Luftfahrtbehörde vorzunehmende Bewertung der abgegebenen Angebote mit ein. Einzelheiten zur Darstellung der Erfüllung dieser Anforderungen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Nürnberg einheitlich durch einen Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage 1 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997 ; BGBI.I S.2885 ff (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV; die BADV kann vom Flughafenunternehmer bezogen werden).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Nürnberg einheitlich durch einen Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage 1 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997 ; BGBI.I S.2885 ff (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV; die BADV kann vom Flughafenunternehmer bezogen werden).
Bündel 1:
(a) Gepäckabfertigung (Kategorie 3 gemäß Anlage 1 zur BADV), soweit dies das Be- und Entladen der Fahrzeuge am Flugzeug betrifft, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird.
(b) Fracht- und Postabfertigung , soweit dies die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen Flughafen und Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft (Kategorie 4 gemäß Anlage 1 zur BADV).
(c) Unterstützen beim Parken, soweit dies das Vorlegen von Bremsklötzen betrifft (Kategorie 5.2 gemäß Anlage 1zur BADV).
(d) Kommunikation Flugzeug/Abfertiger (Kategorie 5.3 gemäß Anlage 1 zur BADV).
(e) Be- und Entladung des Flugzeugs sowie Beförderung Besatzung/Fluggast zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude (Kategorie 5.4 gemäß Anlage 1 zur BADV).
(f) Anlassen/Triebwerke, soweit dies nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen betrifft (Kategorie 5.5 gemäß Anlage 1 zur BADV).
Bündel 2:
Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen (Kategorie 5.6 gemäß Anlage 1 zur BADV).
Der Dienstleister darf weder durch den Flugplatzunternehmer, noch durch einen Nutzer, der mehr als 25 % der auf dem Flugplatz registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht werden, die diesen Flugplatzunternehmer oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird (§ 3 Abs. 3 BADV).
Der Dienstleister darf weder durch den Flugplatzunternehmer, noch durch einen Nutzer, der mehr als 25 % der auf dem Flugplatz registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht werden, die diesen Flugplatzunternehmer oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird (§ 3 Abs. 3 BADV).
Der Dienstleister hat alle oben aufgeführten Bodenabfertigungsdienste in ihrer Gesamtheit je Bündel zu erbringen.
Bewerbungen für einen Teil innerhalb dieser Bündel sind nicht möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Dauer der Zulassung die Möglichkeit besteht ein kostenbezogenes Entgelt für den Zugang, die Vorhaltung und Nutzung der Flughafeneinrichtungen (Nutzungsentgelt) zu erheben.
Derzeit wird dieses nicht erhoben.
Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 1.1.2015.
Die Zulassung soll für 7 Jahre gewährt werden.
Die Bewerber haben die „Anforderungen für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten“ (siehe Anlage 3 zur BADV) sowie die Anforderungen, die sich aus dem Pflichtenheft und den technischen Spezifikationen ergeben, zu erfüllen.
Diese Unterlagen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt.
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Flughafens. Für Subunternehmer, die der Bewerber zur Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, einsetzt, gelten die gleichen Anforderungen wie für den Bewerber selbst.
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Flughafens. Für Subunternehmer, die der Bewerber zur Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, einsetzt, gelten die gleichen Anforderungen wie für den Bewerber selbst.
Menge oder Umfang:
Bündel 1:
(a) Gepäckabfertigung (Kategorie 3 gemäß Anlage 1 zur BADV), soweit dies das Be- und Entladen der Fahrzeuge am Flugzeug betrifft, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird.
(b) Fracht- und Postabfertigung , soweit dies die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen Flughafen und Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft (Kategorie 4 gemäß Anlage 1 zur BADV).
(c) Unterstützen beim Parken, soweit dies das Vorlegen von Bremsklötzen betrifft (Kategorie 5.2 gemäß Anlage 1 zur BADV).
(d) Kommunikation Flugzeug/Abfertiger (Kategorie 5.3 gemäß Anlage 1 zur BADV).
(e) Be- und Entladung des Flugzeugs sowie Beförderung Besatzung/Fluggast zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude (Kategorie 5.4 gemäß Anlage 1 zur BADV).
(f) Anlassen/Triebwerke, soweit dies nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen betrifft (Kategorie 5.5 gemäß Anlage 1 zur BADV).
Bündel 2:
Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen (Kategorie 5.6 gemäß Anlage 1 zur BADV).
Der Dienstleister hat alle oben aufgeführten Bodenabfertigungsdienste in ihrer Gesamtheit je Bündel zu erbringen.
Bewerbungen für einen Teil innerhalb dieser Bündel sind nicht möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Vorinformation veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die erforderliche Abfertigungsleistung erbringen wollen, sind ungeeignet und vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen (Anlage 2 zur BADV); gleiches gilt für Bewerber, die die erforderlichen Nachweise/Erklärungen und Darstellungen nicht erbringen. Diese Bewerber werden von der Versendung der Bewerbungsunterlagen ausgeschlossen.
Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Vorinformation veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die erforderliche Abfertigungsleistung erbringen wollen, sind ungeeignet und vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen (Anlage 2 zur BADV); gleiches gilt für Bewerber, die die erforderlichen Nachweise/Erklärungen und Darstellungen nicht erbringen. Diese Bewerber werden von der Versendung der Bewerbungsunterlagen ausgeschlossen.
Kriterien sind:
— Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen,
— Leistungsfähigkeit des Unternehmers,
— Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestimmten Personen,
— Bereitschaft, einen Zugangs- und Nutzungsvertrag abzuschließen,
— Zuverlässigkeit:
polizeiliches Führungszeugnis gem. § 30 Bundeszentralregistergesetz des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen.
Bewerber, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, legen eine dem Führungszeugnis entsprechende Bescheinigung vor.
Bescheinigungen der zuständigen Behörden, dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits-,arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen.
Bescheinigungen der zuständigen Behörden, dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits-,arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen.
Handelsregisterauszug über das Unternehmen.
Bewerber, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, legen einen entsprechenden Registerauszug vor.
Eintragung in das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer des Sitzes des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Leistungsfähigkeit:
Bestätigung der Kommune oder einer entsprechenden Behörde, dass keine erheblichen Rückstände an Steuern, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden, bestehen.
Bestätigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, der Krankenkasse sowie sonstiger Sozialversicherungsträger, dass keine Beitragsrückstände, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden, bestehen.
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, führen den Nachweis durch eine Bestätigung der für sie zuständigen Versicherungsträger.
Vorlage der letzten beiden Geschäftsberichte bzw. des Jahresabschlüsse inkl. Gewinn- und Verlustrechnung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie seinen Umsatz für entsprechende Abfertigungsdienstleistungen (falls vorhanden) in den letzten 3 Jahren. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage der letzten beiden Geschäftsberichte bzw. des Jahresabschlüsse inkl. Gewinn- und Verlustrechnung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie seinen Umsatz für entsprechende Abfertigungsdienstleistungen (falls vorhanden) in den letzten 3 Jahren. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen:
Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) „Geprüfter Flugzeugabfertiger“ und Arbeitszeugnis über mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen oder damit vergleichbare Dienstleistungen erbringt, oder Nachweis einer den Prüfungsinhalten der IHK vergleichbaren Qualifikation und Arbeitszeugnis über mindestens 2-jährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen oder damit vergleichbare Dienstleistungen erbringt, oder Arbeitszeugnis über mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen oder damit vergleichbare Dienstleistungen erbringt Darstellung der für die Ausführung der Bodenabfertigungsdienstleistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung Darstellung der Anzahl und der beruflichen Qualifikation des für die Ausführung der Bodenabfertigungsdienstleistungen zur Verfügung stehenden Personals.
Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) „Geprüfter Flugzeugabfertiger“ und Arbeitszeugnis über mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen oder damit vergleichbare Dienstleistungen erbringt, oder Nachweis einer den Prüfungsinhalten der IHK vergleichbaren Qualifikation und Arbeitszeugnis über mindestens 2-jährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen oder damit vergleichbare Dienstleistungen erbringt, oder Arbeitszeugnis über mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen oder damit vergleichbare Dienstleistungen erbringt Darstellung der für die Ausführung der Bodenabfertigungsdienstleistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung Darstellung der Anzahl und der beruflichen Qualifikation des für die Ausführung der Bodenabfertigungsdienstleistungen zur Verfügung stehenden Personals.
— Abgabe einer schriftlichen Erklärung mit folgendem Wortlaut:
„Hiermit erkläre ich mich bereit, im Falle der Zuschlagserteilung auf mein Angebot mit dem Flughafenunternehmer einen Zugangs- und Nutzungsvertrag über die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten abzuschließen und ggf.das vom Flughafen nach § 9 Abs. 3 BADV erhobene Nutzungsentgelt zu entrichten“.
„Hiermit erkläre ich mich bereit, im Falle der Zuschlagserteilung auf mein Angebot mit dem Flughafenunternehmer einen Zugangs- und Nutzungsvertrag über die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten abzuschließen und ggf.das vom Flughafen nach § 9 Abs. 3 BADV erhobene Nutzungsentgelt zu entrichten“.
Die Bewerbungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen und Dokumente sind in deutscher Übersetzung beizufügen, bei amtlichen Dokumenten ist die Übersetzung zu beglaubigen. Das Verfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache abgewickelt.
Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15.10.1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft.
Der ausgewählte Bewerber verpflichtet sich zur Übernahme der dem Flughafenunternehmer entstehenden Gebühren gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt V Ziffer 20 der LuftKostV.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerber haben die „Anforderungen für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten“ (siehe Anlage 3 zur BADV) sowie die Anforderungen, die sich aus dem Pflichtenheft und den technischen Spezifikationen ergeben, zu erfüllen.
Diese Unterlagen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Dienstleister darf weder durch den Flugplatzunternehmer, noch durch einen Nutzer, der mehr als 25 % der auf dem Flugplatz registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht werden, die diesen Flugplatzunternehmer oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird (§ 3 Abs. 3 BADV).
Der Dienstleister darf weder durch den Flugplatzunternehmer, noch durch einen Nutzer, der mehr als 25 % der auf dem Flugplatz registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht werden, die diesen Flugplatzunternehmer oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird (§ 3 Abs. 3 BADV).
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Flughafens. Für Subunternehmer, die der Bewerber zur Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, einsetzt, gelten die gleichen Anforderungen wie für den Bewerber selbst.
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Flughafens. Für Subunternehmer, die der Bewerber zur Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, einsetzt, gelten die gleichen Anforderungen wie für den Bewerber selbst.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Luftverkehrsgesetz, LuftVZO, BADV und andere einschlägige Normen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Überlassung der Bewerbungsunterlagen ist von der Zahlung von 500,00 EUR abhängig. Der Betrag wird nicht erstattet.
Überweisung an die Flughafen Nürnberg GmbH unter Angabe der Ausschreibungsnummer K XXX an:
HypoVereinsbank Nürnberg
Konto - Nr.: 8 735 050
BLZ: 760 200 70
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Klaus Dotzauer
Niazioglou Salih
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-04 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Notice_buyer_profile
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 235-408963
Quelle: OJS 2014/S 025-040173 (2014-01-31)