Auftragsbekanntmachung (2014-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Insgesamt ca. 8 400 000 Zugkm jährlich zuzüglich ca. 900 000 Zugkm jährlich als verbindlich anzubietende, aber optionale (bei Zuschlagserteilung) – ggf. auch in Teilen – zu beauftragende Leistung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4 und 6
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.nasa.de🌏
E-Mail: vergabe@nasa.de📧
Telefon: +49 391536310📞
Fax: +49 3915363150 📠
(a) Während des Vergabeverfahrens erfolgt die Kommunikation ausschließlich über eine elektronische Vergabeplattform; das gilt auch für die Einreichung von Rügen. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.
(b) Zu I.1) Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Namen weiterer Auftraggeber: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99086 Erfurt, Deutschland; Zweckverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, Deutschland.
(c) Zu II.1.9) Jeder Bieter kann bis zu 2 Hauptangebote erstellen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die abweichende Bezeichnung unter II.1.9) „Varianten/Alternativangebote sind zulässig“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Angabe dazu, dass bis zu 2 Hauptangebote möglich sind, zulässt. Die Abgabe von Hauptangeboten für die Loskombination setzt die Abgabe von Hauptangeboten für beide Einzellose voraus.
(d) Zu II.2.2) Die Angabe einer Frist von einem Tag nach Auftragsvergabe für die Ausübung der Optionen beruht ausschließlich darauf, dass das elektronische Formular es nicht ermöglicht, die hier vorgesehene Verfahrensweise der Ausübung der Option gleichzeitig mit der Auftragserteilung abzubilden.
(e) Zu III. Eine eventuelle Nachforderung von Unterlagen nach § 16 Abs. 2 VOL/A erfolgt nicht für die folgenden Unterlagen:
1 Angebotsschreiben:
1k Referenznachweis finanzielle Leistungsfähigkeit bei Berufung auf Dritten,
1q Erklärung Landesvergabegesetze.
2 Leistungsverzeichnis:
2a Kalkulationsschema.
3 Leistungsbeschreibung.
4 Besondere Vertragsbedingungen:
4a-n Anlagen der Besonderen Vertragsbedingungen.
5 Konzepte:
5a Betriebskonzept,
5b Fahrzeugkonzept,
5c Marketingkonzept,
5d Vertriebskonzept.
(f) Zu IV.1.1) Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Öffentliche Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 VgV in Verbindung mit § 1 EG Abs. 3 VOL/A nach § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie der Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Bezeichnung als Öffentliche Ausschreibung zulässt.
(g) Gemäß § 107 Abs. 3 GWB sind Vergabenachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— insoweit geht der Auftraggeber davon aus, dass Unverzüglichkeit in der Regel nach maximal 2 Wochen nicht mehr gegeben ist.
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(h) Die Kosten für die Vergabeunterlagen und die Bearbeitung des Angebotes sowie solche, die im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens entstehen, werden grundsätzlich nicht erstattet. Die Auftraggeber gewähren jedoch den nicht berücksichtigten Bietern eine Aufwandsentschädigung. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
— Abgabe eines wertbaren Angebots. Das Angebot darf nicht aus formalen oder sachlichen Gründen von der Angebotsbewertung ausgeschlossen werden (§ 16 Abs. 1-4 VOL/A).
— Es wurde kein Angebot des Bieters bezuschlagt.
Folgende Beträge können den Bietern gewährt werden:
— 50 000 EUR für ein Angebot zu einem Los (Bei 2 Angeboten für dasselbe Los wird der Betrag nur einmalig gezahlt.).
— 60 000 EUR für ein Angebot zu beiden Einzellosen (Bei mehreren Angeboten für beide Lose wird der Betrag nur einmalig gezahlt.).
— 70 000 EUR für je ein Angebot für beide Einzellose und eines für die Loskombination (Bei mehreren Angeboten wird der Betrag nur einmalig gezahlt.).
(a) Während des Vergabeverfahrens erfolgt die Kommunikation ausschließlich über eine elektronische Vergabeplattform; das gilt auch für die Einreichung von Rügen. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.
(b) Zu I.1) Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Namen weiterer Auftraggeber: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99086 Erfurt, Deutschland; Zweckverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, Deutschland.
(c) Zu II.1.9) Jeder Bieter kann bis zu 2 Hauptangebote erstellen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die abweichende Bezeichnung unter II.1.9) „Varianten/Alternativangebote sind zulässig“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Angabe dazu, dass bis zu 2 Hauptangebote möglich sind, zulässt. Die Abgabe von Hauptangeboten für die Loskombination setzt die Abgabe von Hauptangeboten für beide Einzellose voraus.
(d) Zu II.2.2) Die Angabe einer Frist von einem Tag nach Auftragsvergabe für die Ausübung der Optionen beruht ausschließlich darauf, dass das elektronische Formular es nicht ermöglicht, die hier vorgesehene Verfahrensweise der Ausübung der Option gleichzeitig mit der Auftragserteilung abzubilden.
(e) Zu III. Eine eventuelle Nachforderung von Unterlagen nach § 16 Abs. 2 VOL/A erfolgt nicht für die folgenden Unterlagen:
1 Angebotsschreiben:
1k Referenznachweis finanzielle Leistungsfähigkeit bei Berufung auf Dritten,
1q Erklärung Landesvergabegesetze.
2 Leistungsverzeichnis:
2a Kalkulationsschema.
3 Leistungsbeschreibung.
4 Besondere Vertragsbedingungen:
4a-n Anlagen der Besonderen Vertragsbedingungen.
5 Konzepte:
5a Betriebskonzept,
5b Fahrzeugkonzept,
5c Marketingkonzept,
5d Vertriebskonzept.
(f) Zu IV.1.1) Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Öffentliche Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 VgV in Verbindung mit § 1 EG Abs. 3 VOL/A nach § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie der Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Bezeichnung als Öffentliche Ausschreibung zulässt.
1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— insoweit geht der Auftraggeber davon aus, dass Unverzüglichkeit in der Regel nach maximal 2 Wochen nicht mehr gegeben ist.
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(h) Die Kosten für die Vergabeunterlagen und die Bearbeitung des Angebotes sowie solche, die im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens entstehen, werden grundsätzlich nicht erstattet. Die Auftraggeber gewähren jedoch den nicht berücksichtigten Bietern eine Aufwandsentschädigung. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
— Abgabe eines wertbaren Angebots. Das Angebot darf nicht aus formalen oder sachlichen Gründen von der Angebotsbewertung ausgeschlossen werden (§ 16 Abs. 1-4 VOL/A).
— Es wurde kein Angebot des Bieters bezuschlagt.
Folgende Beträge können den Bietern gewährt werden:
— 50 000 EUR für ein Angebot zu einem Los (Bei 2 Angeboten für dasselbe Los wird der Betrag nur einmalig gezahlt.).
— 60 000 EUR für ein Angebot zu beiden Einzellosen (Bei mehreren Angeboten für beide Lose wird der Betrag nur einmalig gezahlt.).
— 70 000 EUR für je ein Angebot für beide Einzellose und eines für die Loskombination (Bei mehreren Angeboten wird der Betrag nur einmalig gezahlt.).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf folgenden Linien:
Menge oder Umfang: Ca. 3 500 000 Zugkilometer pro Jahr (zuzüglich optional bis zu 385 000 Zugkilometer pro Jahr).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los B
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Ca. 4 900 000 Zugkilometer pro Jahr (zuzüglich optional bis zu 540 000 Zugkilometer pro Jahr).
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Fahrplangebundene SPNV-Leistungen auf der Linie RZ 43 Magdeburg – Oschersleben im Umfang von jährlich ca. 284 000 Zugkm.
Option 2: Fahrplangebundene SPNV-Leistungen auf der Linie RZ 44 Aschersleben – Halberstadt im Umfang von jährlich ca. 102 000 Zugkm.
Option 3: Fahrplangebundene SPNV-Leistungen auf der Linie RZ 48 Magdeburg – Calbe (Saale) – Bernburg im Umfang von jährlich ca. 247 000 Zugkm.
Option 4: Fahrplangebundene SPNV-Leistungen auf der Linie RZ 27 Sömmerda – Großheringen im Umfang von jährlich ca. 293 000 Zugkm.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 1 Tage
Referenznummer: Vergabe 01/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesländer Sachsen-Anhalt, Freistaat Thüringen und Niedersachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
* Im nachfolgenden Text bedeutet: Es ist das dafür vorgesehene Formular aus den Vergabeunterlagen zu verwenden.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zur Überprüfung der Einhaltung der Auflagen sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zur Überprüfung der Einhaltung der Auflagen sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter hat die Erklärung nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU – Vergaberichtlinie 2004/18/EG (DISA_1040_Bewerbererklärung) auszufüllen und dem Angebot beizufügen.* Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils separat abzugeben.
a) Der Bieter hat die Erklärung nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU – Vergaberichtlinie 2004/18/EG (DISA_1040_Bewerbererklärung) auszufüllen und dem Angebot beizufügen.* Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils separat abzugeben.
Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um Voraussetzungen für den Nachweis der Eignung.
b) Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse an dem Bewerber (Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend);
— Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft Angaben zur Bietergemeinschaft (Formular DISA_1050_Erklaerung_Bietergemeinschaft) sowie eine Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit, die den Auftraggebern eine Prüfung ermöglicht, weshalb der in § 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A genannte Ausschlussgrund auf die Bietergemeinschaft nicht zutrifft. Hierzu ist eine Eigenerklärung des Bieters mit Erläuterungen zu den relevanten Kriterien des Positionspapiers der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 8.11.2001 ausreichend (siehe DISA_1051_Kartellrechtliche_Zulaessigkeit_Bietergemeinschaft).
— Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft Angaben zur Bietergemeinschaft (Formular DISA_1050_Erklaerung_Bietergemeinschaft) sowie eine Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit, die den Auftraggebern eine Prüfung ermöglicht, weshalb der in § 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A genannte Ausschlussgrund auf die Bietergemeinschaft nicht zutrifft. Hierzu ist eine Eigenerklärung des Bieters mit Erläuterungen zu den relevanten Kriterien des Positionspapiers der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 8.11.2001 ausreichend (siehe DISA_1051_Kartellrechtliche_Zulaessigkeit_Bietergemeinschaft).
— Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (Formular DISA_1052_Erklaerung_kommunalrechtliche_Beteiligung, Hierzu kann eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorgelegt werden).*
— Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (Formular DISA_1052_Erklaerung_kommunalrechtliche_Beteiligung, Hierzu kann eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorgelegt werden).*
c) c) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder Eigenerklärung, dass die in § 6 Abs. 5 lit. a), b) und d) VOL/A genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Die Vergabestelle akzeptiert dabei auch für inländische Bewerber und unabhängig davon, ob die in § 7 EG Abs. 7 Satz 2 VOL/A genannten Erklärungen bzw. Bescheinigungen ausgestellt werden, die in § 7 EG Abs. 7 Satz 3 VOL/A genannten Nachweise. Als Nachweis für das Nichtvorliegen des in § 6 Abs. 5 lit. e) VOL/A genannten Tatbestandes genügt eine schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers.
c) c) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder Eigenerklärung, dass die in § 6 Abs. 5 lit. a), b) und d) VOL/A genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Die Vergabestelle akzeptiert dabei auch für inländische Bewerber und unabhängig davon, ob die in § 7 EG Abs. 7 Satz 2 VOL/A genannten Erklärungen bzw. Bescheinigungen ausgestellt werden, die in § 7 EG Abs. 7 Satz 3 VOL/A genannten Nachweise. Als Nachweis für das Nichtvorliegen des in § 6 Abs. 5 lit. e) VOL/A genannten Tatbestandes genügt eine schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers.
d) Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
— einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
— einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
— Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde eines zuständigen Gerichts oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes in übersetzter und beglaubigter Form. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann eine Eigenerklärung vorgelegt werden.
— Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde eines zuständigen Gerichts oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes in übersetzter und beglaubigter Form. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann eine Eigenerklärung vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
* Im nachfolgenden Text bedeutet: Es ist das dafür vorgesehene Formular aus den Vergabeunterlagen zu verwenden.
a) Zur Überprüfung der Einhaltung der Auflagen sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
(1) Eigenerklärung des Bieters, aus der die Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren hervorgehen.
(2) Der Eigenerklärung sind die Prüfberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und ggf. der zugehörigen Jahresabschlüsse des Bieters beizufügen, so dass die Umsatzangabe plausibilisiert werden kann und beurteilt werden kann welche finanzielle Ausstattung zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistung i. S. von § 2 EBZugV vorhanden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Der Eigenerklärung sind die Prüfberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und ggf. der zugehörigen Jahresabschlüsse des Bieters beizufügen, so dass die Umsatzangabe plausibilisiert werden kann und beurteilt werden kann welche finanzielle Ausstattung zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistung i. S. von § 2 EBZugV vorhanden ist.
(3) Soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat, ist eine Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, abzugeben und die gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat, ist eine Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, abzugeben und die gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters vorzulegen.
(4) Soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist, ist eine Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, beizufügen. In diesem Fall sind zudem Vermögensübersichten sowie Einnahmenüberschussrechnungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters vorzulegen, die folgende Angaben enthalten müssen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(4) Soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist, ist eine Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, beizufügen. In diesem Fall sind zudem Vermögensübersichten sowie Einnahmenüberschussrechnungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters vorzulegen, die folgende Angaben enthalten müssen:
1. als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
2. Eigenkapital,
3. gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
4. Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
5. Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
6. Ergebnis des Unternehmens,
7. Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
(5) Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(5) Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
(6) Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, den Anforderungen nach Nr. (2) bis (5) vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(6) Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, den Anforderungen nach Nr. (2) bis (5) vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
(7) Kann der Bieter die nach Nr. (2) bis (6) genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(7) Kann der Bieter die nach Nr. (2) bis (6) genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
(8) Soweit in den Prüfungsberichten über die Jahresabschlussprüfung oder den Jahresabschlüssen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters offen gelegt werden, dürfen die einschlägigen Passagen geschwärzt werden, es sei denn, deren Kenntnis ist zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters gemäß den vorstehenden Anforderungen erforderlich. In diesem Fall dürfen die einschlägigen Passagen als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet werden. Es ist sicherzustellen, dass die Eigentümer oder Gesellschafter des Bieters sowie ggf. abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(8) Soweit in den Prüfungsberichten über die Jahresabschlussprüfung oder den Jahresabschlüssen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters offen gelegt werden, dürfen die einschlägigen Passagen geschwärzt werden, es sei denn, deren Kenntnis ist zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters gemäß den vorstehenden Anforderungen erforderlich. In diesem Fall dürfen die einschlägigen Passagen als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet werden. Es ist sicherzustellen, dass die Eigentümer oder Gesellschafter des Bieters sowie ggf. abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sind.
(9) Sofern der Bieter noch keine Umsätze aus der Erbringung von Leistungen im Eisenbahnverkehr erbracht hat, kann der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nachrangig zu Nr. (1) bis (7) durch eine Eigenerklärung erfolgen, welche die folgenden Angaben enthalten muss:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(9) Sofern der Bieter noch keine Umsätze aus der Erbringung von Leistungen im Eisenbahnverkehr erbracht hat, kann der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nachrangig zu Nr. (1) bis (7) durch eine Eigenerklärung erfolgen, welche die folgenden Angaben enthalten muss:
6. Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
(10) Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen (Formblatt DISA_1060_Berufung_Dritter_finanzielle_Leistungsfähigkeit)*.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(10) Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen (Formblatt DISA_1060_Berufung_Dritter_finanzielle_Leistungsfähigkeit)*.
Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Bieter sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie:
— Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in einem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR erzielt haben und über die finanzielle Ausstattung zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistung i. S. von § 2 EBZugV verfügen.
— Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in einem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR erzielt haben und über die finanzielle Ausstattung zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistung i. S. von § 2 EBZugV verfügen.
oder
— Aus den Eigenerklärungen hervorgeht, dass die Situation des Unternehmens im Fall der Auftragserteilung nach Einschätzung der Auftraggeber die Prognose für ein ordnungsgemäß geführtes und gesundes Unternehmen zulässt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
* Im nachfolgenden Text bedeutet: Es ist das dafür vorgesehene Formular aus den Vergabeunterlagen (Formalia) zu verwenden.
Der Bieter hat zur Prüfung seiner fachlichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG oder nachvollziehbare Darstellung wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Abs. 3 AEG oder § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit § 7a AEG erlangt werden wird.
a) Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG oder nachvollziehbare Darstellung wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Abs. 3 AEG oder § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit § 7a AEG erlangt werden wird.
b) Eigenerklärung über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte SPNV-Leistungen (Strecke/Netz, Zeitraum, Leistungsvolumen) oder Darstellung, dass und wie der Bieter in der Lage ist, das für die Erbringung von SPNV-Leistungen erforderliche fachliche und kaufmännische Know-how aufzubauen, einschließlich der vorgesehenen Personalentwicklung und der Kriterien für die Anwerbung von Personal.
b) Eigenerklärung über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte SPNV-Leistungen (Strecke/Netz, Zeitraum, Leistungsvolumen) oder Darstellung, dass und wie der Bieter in der Lage ist, das für die Erbringung von SPNV-Leistungen erforderliche fachliche und kaufmännische Know-how aufzubauen, einschließlich der vorgesehenen Personalentwicklung und der Kriterien für die Anwerbung von Personal.
c) Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die fachliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen (Formblatt DISA_1061_Berufung_Dritter_fachliche_Leistungsfähigkeit)*.
c) Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die fachliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen (Formblatt DISA_1061_Berufung_Dritter_fachliche_Leistungsfähigkeit)*.
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Der Bieter verfügt über ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation für die Erbringung von Leistungen des SPNV, wenn er:
a) über eine Zulassung:
— als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG);
— als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG verfügt;
— Vorlage eines Konzepts wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Abs. 3 AEG oder § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit § 7a AEG bis 12 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Aus der Darstellung müssen die konkreten Schritte und ein Zeitplan mit Meilensteinen hervorgehen.
— Vorlage eines Konzepts wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Abs. 3 AEG oder § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit § 7a AEG bis 12 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Aus der Darstellung müssen die konkreten Schritte und ein Zeitplan mit Meilensteinen hervorgehen.
b) und in den letzten 3 Jahren vor Einreichung des Teilnahmeantrags Leistungen im SPNV im Umfang von mindestens 1 000 000 Zugkm p. a. erbracht hat,
c) oder erwarten lässt, dass er ein Jahr vor Betriebsaufnahme über das folgende für die ordnungsgemäße Vorbereitung und spätere Vertragsabwicklung der zu vergebenden Leistungen zuständige Personal – ggf. zunächst im Rahmen von Teilzeit- oder Werkverträgen – verfügen wird:
c) oder erwarten lässt, dass er ein Jahr vor Betriebsaufnahme über das folgende für die ordnungsgemäße Vorbereitung und spätere Vertragsabwicklung der zu vergebenden Leistungen zuständige Personal – ggf. zunächst im Rahmen von Teilzeit- oder Werkverträgen – verfügen wird:
— Eisenbahnbetriebsleiter/in
und
— Angebotsplaner/in mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung in der Fahrplanerstellung und Betriebsplanung
— Mitarbeiter/in für Finanzen, Abrechnung, Controlling und Kalkulationen mit mindestens 2-jähriger einschlägiger Berufserfahrung in ÖPNV-Unternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von einem Viertel des zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme zu erwartenden Grundanspruchs für die Leistungserstellung im ersten Betriebsjahr ohne Infrastrukturkosten und Fahrgeldeinnahmen zu stellen. Die Sicherheitsleistung muss den Anforderungen des § 18 VOL/B entsprechen. Konzernbürgschaften werden nicht zugelassen.
Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von einem Viertel des zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme zu erwartenden Grundanspruchs für die Leistungserstellung im ersten Betriebsjahr ohne Infrastrukturkosten und Fahrgeldeinnahmen zu stellen. Die Sicherheitsleistung muss den Anforderungen des § 18 VOL/B entsprechen. Konzernbürgschaften werden nicht zugelassen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Das Bestellerentgelt und die vertraglich vorgesehenen Kostenerstattungen werden in jeweils zum Monatsende fälligen Abschlagsbeträgen mit jährlicher Spitzabrechnung gezahlt. Die Zahlungsmodalitäten sind in § 14 der Besonderen Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen sowie der zugehörigen Anlage DISA_4130 geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Das Bestellerentgelt und die vertraglich vorgesehenen Kostenerstattungen werden in jeweils zum Monatsende fälligen Abschlagsbeträgen mit jährlicher Spitzabrechnung gezahlt. Die Zahlungsmodalitäten sind in § 14 der Besonderen Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen sowie der zugehörigen Anlage DISA_4130 geregelt.
Den Bietern werden vergünstigte Bedingungen für die Fahrzeugfinanzierung angeboten. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Anforderungen an Bietergemeinschaften ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
* Im nachfolgenden Text bedeutet: Es ist das dafür vorgesehene Formular aus den Vergabeunterlagen zu verwenden.
— die Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Gewährleistung von Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 2 und 3 LVG LSA, § 4 Abs. 3 NTVergG, § 5 Abs. 1 NTVergG, § 10 Abs. 2 und 3 ThürVgG),
— die Verpflichtung des Auftragnehmers, im Rahmen der Leistungserbringung keine Waren zu verwenden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, und hierüber Erklärungen oder Nachweise zu erbringen (§ 12 Abs. 2 LVG LSA, § 12 NTVergG und § 11 ThürVgG),
— die Verpflichtung des Auftragnehmers, im Rahmen der Leistungserbringung keine Waren zu verwenden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, und hierüber Erklärungen oder Nachweise zu erbringen (§ 12 Abs. 2 LVG LSA, § 12 NTVergG und § 11 ThürVgG),
— die Verpflichtung des Auftragnehmers, mit Angebotsabgabe schriftlich rechtsverbindlich zu erklären,…
… dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht; einschließlich der Verpflichtung, eine entsprechende rechtliche Bindung der Nachauftragnehmer sicherzustellen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen (§ 13 LVG LSA, § 13 NTVergG und § 12 ThürVgG),
… für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer:
1. bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
2. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
3. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und
3. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und
4. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.
Die Bieter haben hierzu mit Angebotsabgabe abzugeben:
die Erklärung DISA_1070_Erklaerung_Vergabegesetze_Los_A*
bzw. die Erklärung DISA_1071_Erklaerung_Vergabegesetze_Los_B_Loskombination*
Kontrolle und Sanktionen sind entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in den §§ 19 bis 21 der Besonderen Vertragsbedingungen zum Dieselnetz Sachsen-Anhalt geregelt.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Nach Eingang der Überweisung auf folgendem Konto der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH erhalten die Bieter einen Zugang zur elektronischen Vergabeplattform per Mail zugesandt:
HypoVereinsbank Magdeburg,
Verwendungszweck: „DISA<Unternehmensname> < E-Mail-Adresse für Zugangsdaten>“,
IBAN: DE22 2003 0000 0648 3413 52,
BIC: HYVEDEMM300.
Bitte beachten Sie, dass der Versand der Zugangsdaten nicht vor dem 7.1.2015 erfolgt.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Herrn Marco Vogel
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-12-09 📅
Datum des Endes: 2032-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-26 📅
2014-04-25 📅
2014-08-26 📅
2013-11-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe 01/2014
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 144-250554
2014/S 81-141406
2014/S 162-290502
2014/S 219-387300
Zusätzliche Informationen
(a) Während des Vergabeverfahrens erfolgt die Kommunikation ausschließlich über eine elektronische Vergabeplattform; das gilt auch für die Einreichung von Rügen. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.
(b) Zu I.1) Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Namen weiterer Auftraggeber: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99086 Erfurt, Deutschland; Zweckverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, Deutschland.
(b) Zu I.1) Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Namen weiterer Auftraggeber: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99086 Erfurt, Deutschland; Zweckverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, Deutschland.
(c) Zu II.1.9) Jeder Bieter kann bis zu 2 Hauptangebote erstellen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die abweichende Bezeichnung unter II.1.9) „Varianten/Alternativangebote sind zulässig“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Angabe dazu, dass bis zu 2 Hauptangebote möglich sind, zulässt. Die Abgabe von Hauptangeboten für die Loskombination setzt die Abgabe von Hauptangeboten für beide Einzellose voraus.
(c) Zu II.1.9) Jeder Bieter kann bis zu 2 Hauptangebote erstellen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die abweichende Bezeichnung unter II.1.9) „Varianten/Alternativangebote sind zulässig“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Angabe dazu, dass bis zu 2 Hauptangebote möglich sind, zulässt. Die Abgabe von Hauptangeboten für die Loskombination setzt die Abgabe von Hauptangeboten für beide Einzellose voraus.
(d) Zu II.2.2) Die Angabe einer Frist von einem Tag nach Auftragsvergabe für die Ausübung der Optionen beruht ausschließlich darauf, dass das elektronische Formular es nicht ermöglicht, die hier vorgesehene Verfahrensweise der Ausübung der Option gleichzeitig mit der Auftragserteilung abzubilden.
(d) Zu II.2.2) Die Angabe einer Frist von einem Tag nach Auftragsvergabe für die Ausübung der Optionen beruht ausschließlich darauf, dass das elektronische Formular es nicht ermöglicht, die hier vorgesehene Verfahrensweise der Ausübung der Option gleichzeitig mit der Auftragserteilung abzubilden.
(e) Zu III. Eine eventuelle Nachforderung von Unterlagen nach § 16 Abs. 2 VOL/A erfolgt nicht für die folgenden Unterlagen:
1 Angebotsschreiben:
1k Referenznachweis finanzielle Leistungsfähigkeit bei Berufung auf Dritten,
1q Erklärung Landesvergabegesetze.
2 Leistungsverzeichnis:
2a Kalkulationsschema.
3 Leistungsbeschreibung.
4 Besondere Vertragsbedingungen:
4a-n Anlagen der Besonderen Vertragsbedingungen.
5 Konzepte:
5a Betriebskonzept,
5b Fahrzeugkonzept,
5c Marketingkonzept,
5d Vertriebskonzept.
(f) Zu IV.1.1) Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Öffentliche Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 VgV in Verbindung mit § 1 EG Abs. 3 VOL/A nach § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie der Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Bezeichnung als Öffentliche Ausschreibung zulässt.
(f) Zu IV.1.1) Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Öffentliche Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 VgV in Verbindung mit § 1 EG Abs. 3 VOL/A nach § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie der Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Bezeichnung als Öffentliche Ausschreibung zulässt.
1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— insoweit geht der Auftraggeber davon aus, dass Unverzüglichkeit in der Regel nach maximal 2 Wochen nicht mehr gegeben ist.
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(h) Die Kosten für die Vergabeunterlagen und die Bearbeitung des Angebotes sowie solche, die im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens entstehen, werden grundsätzlich nicht erstattet. Die Auftraggeber gewähren jedoch den nicht berücksichtigten Bietern eine Aufwandsentschädigung. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
(h) Die Kosten für die Vergabeunterlagen und die Bearbeitung des Angebotes sowie solche, die im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens entstehen, werden grundsätzlich nicht erstattet. Die Auftraggeber gewähren jedoch den nicht berücksichtigten Bietern eine Aufwandsentschädigung. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
— Abgabe eines wertbaren Angebots. Das Angebot darf nicht aus formalen oder sachlichen Gründen von der Angebotsbewertung ausgeschlossen werden (§ 16 Abs. 1-4 VOL/A).
— Es wurde kein Angebot des Bieters bezuschlagt.
Folgende Beträge können den Bietern gewährt werden:
— 50 000 EUR für ein Angebot zu einem Los (Bei 2 Angeboten für dasselbe Los wird der Betrag nur einmalig gezahlt.).
— 60 000 EUR für ein Angebot zu beiden Einzellosen (Bei mehreren Angeboten für beide Lose wird der Betrag nur einmalig gezahlt.).
— 70 000 EUR für je ein Angebot für beide Einzellose und eines für die Loskombination (Bei mehreren Angeboten wird der Betrag nur einmalig gezahlt.).
Zu I.1) Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Namen weiterer Auftraggeber: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99086 Erfurt, Deutschland; Zweckverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, Deutschland.
Zu II.2) Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A wird der endgültige Gesamtauftragswert nicht mitgeteilt, weil dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich sind.
Zu I.1) Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Namen weiterer Auftraggeber: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99086 Erfurt, Deutschland; Zweckverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, Deutschland.
Zu II.2) Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A wird der endgültige Gesamtauftragswert nicht mitgeteilt, weil dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 01/2014
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2017-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von planmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf der Linie RB 48 Bernburg – Calbe (Saale) – Magdeburg. Die Beauftragung soll als Änderung des bestehenden Verkehrsvertrags Dieselnetz Sachsen-Anhalt vom 25.12.2015 auf Grundlage von § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GWB erfolgen. Es handelt sich um die nachträgliche Beauftragung einer zunächst nicht ausgeübten Option in einem durchgeführten Wettbewerbsverfahren. Die Leistungserbringung wird damit Bestandteil des Verkehrsvertrags Dieselnetz Sachsen-Anhalt. Das Gesamtvolumen des Auftrags wird dadurch um ca. 3,6 % erhöht.
Erbringung von planmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf der Linie RB 48 Bernburg – Calbe (Saale) – Magdeburg. Die Beauftragung soll als Änderung des bestehenden Verkehrsvertrags Dieselnetz Sachsen-Anhalt vom 25.12.2015 auf Grundlage von § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GWB erfolgen. Es handelt sich um die nachträgliche Beauftragung einer zunächst nicht ausgeübten Option in einem durchgeführten Wettbewerbsverfahren. Die Leistungserbringung wird damit Bestandteil des Verkehrsvertrags Dieselnetz Sachsen-Anhalt. Das Gesamtvolumen des Auftrags wird dadurch um ca. 3,6 % erhöht.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Unbestimmt
Weitere Auftraggeber im Verkehrsvertrag Dieselnetz Sachsen-Anhalt sind:
1. Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt.
2. Zweckverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig.
Weitere Auftraggeber im Verkehrsvertrag Dieselnetz Sachsen-Anhalt sind:
1. Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt.
2. Zweckverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von planmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf der Linie RB 48 Bernburg – Calbe (Saale) – Magdeburg. Die Beauftragung soll als Änderung des bestehenden Verkehrsvertrags Dieselnetz Sachsen-Anhalt auf Grundlage von § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GWB erfolgen. Es handelt sich um die nachträgliche Beauftragung einer zunächst nicht ausgeübten Option in einem durchgeführten Wettbewerbsverfahren. Die Leistungserbringung wird damit Bestandteil des Verkehrsvertrags DieselnetzSachsen-Anhalt mit dem Auftragnehmer Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH, Magdeburger Str. 51, 06112 Halle (Saale). Das Gesamtvolumen des Auftrags wird dadurch um ca. 3,6 % erhöht.
Erbringung von planmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf der Linie RB 48 Bernburg – Calbe (Saale) – Magdeburg. Die Beauftragung soll als Änderung des bestehenden Verkehrsvertrags Dieselnetz Sachsen-Anhalt auf Grundlage von § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GWB erfolgen. Es handelt sich um die nachträgliche Beauftragung einer zunächst nicht ausgeübten Option in einem durchgeführten Wettbewerbsverfahren. Die Leistungserbringung wird damit Bestandteil des Verkehrsvertrags DieselnetzSachsen-Anhalt mit dem Auftragnehmer Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH, Magdeburger Str. 51, 06112 Halle (Saale). Das Gesamtvolumen des Auftrags wird dadurch um ca. 3,6 % erhöht.
Zusätzliche Informationen:
Weitere Auftraggeber im Verkehrsvertrag Dieselnetz Sachsen-Anhalt sind:
1. Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt.
2. Zweckverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzlandkreis, Stadt Magdeburg.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-03 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7) und V.2.4): Die Angaben zum Wert des Auftrags bzw. der Beschaffung stellen nicht die tatsächlichen Werte dar. Die Eintragung erfolgt lediglich, da das Formular in den Feldern eine zwingende Angabe erfordert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der Auftragswert nicht mitgeteilt, weil dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich sind.
Zu II.2.7) und V.2.4): Die Angaben zum Wert des Auftrags bzw. der Beschaffung stellen nicht die tatsächlichen Werte dar. Die Eintragung erfolgt lediglich, da das Formular in den Feldern eine zwingende Angabe erfordert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der Auftragswert nicht mitgeteilt, weil dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich sind.
Zu V.2.1): Die Angabe zum Tag des Abschlusses des Vertrags stellt nicht den tatsächlichen Termin des Vertragsschlusses dar. Das hier eigetragene Datum erfolgt, da das Feld zwingend die Angabe eines Datums vor Versendung der Bekanntmachung erfordert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Aufgrund der hiesigen Bekanntmachung können die Auftraggeber nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Vertrag mit dem Auftragnehmer schließen, ohne weiterhin dem Unwirksamkeitsrisiko nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgesetzt zu sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Aufgrund der hiesigen Bekanntmachung können die Auftraggeber nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Vertrag mit dem Auftragnehmer schließen, ohne weiterhin dem Unwirksamkeitsrisiko nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgesetzt zu sein.