Erbringung von Schornsteinfegerleistungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 SchfHwG, nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und deren Ausführungsordnung (ÜV)
Erbringung von Schornsteinfegerleistungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 SchfHwG, nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und deren Ausführungsordnung (Üv) in den Stadtbezirken Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Mitte, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-14.
Auftragsbekanntmachung (2014-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ofen- und Kaminreinigung
Menge oder Umfang:
“Erbringung von (freien) Schornsteinfegerleistungen in ca. 20 000 Mieteinheiten für folgende Anlagen:— Gasfeuerstätten...”
Menge oder Umfang
Erbringung von (freien) Schornsteinfegerleistungen in ca. 20 000 Mieteinheiten für folgende Anlagen:— Gasfeuerstätten (raumluftabhängig/raumluftunabhänging),— Abgasanlagen,— Schornsteine.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ofen- und Kaminreinigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag AG
Postanschrift: Alt Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de🌏
E-Mail: s.kaiser@gewobag.de📧
Telefon: +49 3047081580📞
Fax: +49 3047081560 📠
“1. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbung-/Angebotsfrist schriftlich per Fax oder E-Mail beim Auftraggeber eingehen.”
1. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbung-/Angebotsfrist schriftlich per Fax oder E-Mail beim Auftraggeber eingehen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 201-355071 (2014-10-14)