— Aufstellung der Containern des Auftraggebers zur Erfassung von Alttextilien an voraussichtlich insgesamt 69 Standorten in der Stadt Landshut. — Aufstellung der Containern des Auftraggebers zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten an voraussichtlich insgesamt 3 bis 5 Standorten in der Stadt Landshut. — Bedarfsgerechte Leerung der Container an den Sammelstellen (mindestens 14-tägig). — Transport und ordnungsgemäß Aufbereitung zu Wiederverwendung/Verwertung/Vermarktung der Alttextilien und Elektro- und Elektronik-Altgeräte (incl. erforderlicher Vorbehandlung wie z. B. Sortierung) und Entsorgung ggf. anfallender Reststoffe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-26.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Ca. 400 t Alttextilien pro Jahr; 69 Standorte für die Erfassung von Alttextilien.Ca. 25 t E-Geräte pro Jahr, 3 bis 5 Standorte für die Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Landshut – Bauamtliche Betriebe
Postanschrift: Äußere Parkstraße 1
Postleitzahl: 84032
Postort: Altdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.landshut.de🌏
E-Mail: eduard.schachtner@landshut.de📧
Telefon: +49 871881341📞
Fax: +49 871881859 📠
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.)1 bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.)1 bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Aufstellung der Containern des Auftraggebers zur Erfassung von…
… Alttextilien an voraussichtlich insgesamt 69 Standorten in der Stadt Landshut.
… Elektro- und Elektronik-Altgeräten an voraussichtlich insgesamt 3 bis 5 Standorten in der Stadt Landshut.
— Bedarfsgerechte Leerung der Container an den Sammelstellen (mindestens 14-tägig).
— Transport und ordnungsgemäß Aufbereitung zu Wiederverwendung/Verwertung/Vermarktung der Alttextilien und Elektro- und Elektronik-Altgeräte (incl. erforderlicher Vorbehandlung wie z. B. Sortierung) und Entsorgung ggf. anfallender Reststoffe.
Menge oder Umfang:
Ca. 400 t Alttextilien pro Jahr; 69 Standorte für die Erfassung von Alttextilien.
Ca. 25 t E-Geräte pro Jahr, 3 bis 5 Standorte für die Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Landshut.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug oder gleichwertige Nachweise zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Handelsregister eingetragen ist.
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG.
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt und dass dieses Personal für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen eingesetzt wird, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt und dass dieses Personal für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen eingesetzt wird, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
— Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
— Erklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
— Erklärung nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Bilanzauszüge (Kopie der Zusammenstellung) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
— Benennung der vorhandenen oder noch zu beschaffenden Einrichtungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
Benennung und Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus die Leistungen erbracht werden,
Benennung und Beschreibung der (Erst-)Sortieranlage für Alttextilien mit Vorlage der Genehmigung.
— Beschreibung der vorgesehenen Wiederverwendung-, Aufbereitungs-, Verwertung- und Vermarktungswege für Alttextilien mit Benennung der Entsorgungswege für Störstoffe und Sortierreste.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vertragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften und benennen ein vertretungsbefugtes Mitglied.
Weitere Details s. Vertragsunterlagen
Sonstige besondere Bedingungen: Ergänzende Vertragsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen an:
AU Consult GmbH,
Friedberger Straße 155,
86163 Augsburg.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schachtner
Internetadresse: www.landshut.de🌏
Name: AU Consult GmbH
Postanschrift: Friedberger Straße 155
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86163
Kontaktperson: Frau Schreiner
Telefon: +49 821261990📞
E-Mail: info@au-consult.de📧
Fax: +49 8212619930 📠
URL der Dokumente: www.au-consult.de🌏
Name: Stadt Landshut
Postanschrift: Luitpoldstraße 29
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Kontaktperson: Bauverwaltungsamt
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.)1 bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.)1 bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921732847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).