Erfüllung der Pflichtaufgabe der Stadt Münster zur Aufnahme und Verwahrung von Fundtieren und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet der Stadt Münster

Stadt Münster – Der Oberbürgermeister

Der Betreiber wird mit folgenden ordnungsbehördlichen Pflichtaufgaben der Stadt Münster beauftragt:
— Aufnahme und Verwahrung von Fundtieren (Haus- und Heimtiere); gegebenenfalls Vermittlung dieser Tiere nach der gesetzlich geregelten Aufbewahrungszeit an einen neuen Eigentümer.
— Aufnahme und Verwahrung von Haus- und Heimtieren, die durch das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Gesundheitsangelegenheiten der Stadt Münster auf Grundlage des Tierschutzgesetzes zur Verwahrung eingewiesen werden.
— Aufnahme und Verwahrung von Haus- und Heimtieren, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die Polizei oder den Oberbürgermeister der Stadt Münster als zuständige örtliche Ordnungsbehörde zur Sicherstellung angeordnet werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-29.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-29 Auftragsbekanntmachung