In der ESF-Förderung in Sachsen sollen Zuschüsse künftig auf der Basis von zahlreichen Pauschalen ausgereicht werden, um den Verwaltungsaufwand für Zuwendungsempfänger und Verwaltung zu senken. Für die Pauschalierung sind verschiedene Vorgaben der EU zu beachten, insbesondere müssen die Pauschalen fair, ausgewogen und überprüfbar sein. Für die Herleitung der Pauschalen sollen vorhandene Förderdaten aus der ESF-Förderung, aus anderen Förderprogrammen oder andere Datenquellen genutzt werden. Die zu erbringende Leistung lautet „Recherche und Analyse von Daten und Inhalten sowie Ableitung und Ermittlung verschiedener Pauschalen und Pauschalenmodelle“. Sie gliedert sich in drei Teillose. Die Lose beinhalten jeweils sich fachlich nahestehende, fachlich übergreifend nutzbare oder sich ergänzende Förderprogramme einzelner Fachministerien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Der Gesamtauftragswert für die Lose 1, 2 und 3 insgesamt wird auf 255 710 EUR ohne MwSt. geschätzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Straße 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smwa.sachsen.de🌏
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de📧
Telefon: +49 3515648135📞
Fax: +49 3515648109 📠
Zu II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
- Beginn: zwei Wochen nach Zuschlagserteilung in Form von Auftaktgesprächen mit dem Auftraggeber; spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung soweit vorgesehen Vorlage und Präsentation der Zwischenergebnisse beim Auftraggeber; spätestens 12 Wochen nach Zuschlagserteilung Vorlage und soweit vorgesehen Präsentation der Abschlussberichte beim Auftraggeber
- Ende: Eingang der Schlussrechnung beim Auftraggeber
Zu II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
- Beginn: zwei Wochen nach Zuschlagserteilung in Form von Auftaktgesprächen mit dem Auftraggeber; spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung soweit vorgesehen Vorlage und Präsentation der Zwischenergebnisse beim Auftraggeber; spätestens 12 Wochen nach Zuschlagserteilung Vorlage und soweit vorgesehen Präsentation der Abschlussberichte beim Auftraggeber
- Ende: Eingang der Schlussrechnung beim Auftraggeber
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der ESF-Förderung in Sachsen sollen Zuschüsse künftig auf der Basis von zahlreichen Pauschalen ausgereicht werden, um den Verwaltungsaufwand für Zuwendungsempfänger und Verwaltung zu senken. Für die Pauschalierung sind verschiedene Vorgaben der EU zu beachten, insbesondere müssen die Pauschalen fair, ausgewogen und überprüfbar sein. Für die Herleitung der Pauschalen sollen vorhandene Förderdaten aus der ESF-Förderung, aus anderen Förderprogrammen oder andere Datenquellen genutzt werden. Die zu erbringende Leistung lautet „Recherche und Analyse von Daten und Inhalten sowie Ableitung und Ermittlung verschiedener Pauschalen und Pauschalenmodelle“. Sie gliedert sich in drei Teillose. Die Lose beinhalten jeweils sich fachlich nahestehende, fachlich übergreifend nutzbare oder sich ergänzende Förderprogramme einzelner Fachministerien.
In der ESF-Förderung in Sachsen sollen Zuschüsse künftig auf der Basis von zahlreichen Pauschalen ausgereicht werden, um den Verwaltungsaufwand für Zuwendungsempfänger und Verwaltung zu senken. Für die Pauschalierung sind verschiedene Vorgaben der EU zu beachten, insbesondere müssen die Pauschalen fair, ausgewogen und überprüfbar sein. Für die Herleitung der Pauschalen sollen vorhandene Förderdaten aus der ESF-Förderung, aus anderen Förderprogrammen oder andere Datenquellen genutzt werden. Die zu erbringende Leistung lautet „Recherche und Analyse von Daten und Inhalten sowie Ableitung und Ermittlung verschiedener Pauschalen und Pauschalenmodelle“. Sie gliedert sich in drei Teillose. Die Lose beinhalten jeweils sich fachlich nahestehende, fachlich übergreifend nutzbare oder sich ergänzende Förderprogramme einzelner Fachministerien.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ermittlung von Pauschalen für ESF-Förderprogramme im Förderzeitraum 2014 bis 2020
Kurze Beschreibung:
Ermittlung von Pauschalen für folgende Teilbereiche:1.3.1.1 Teilbereich: Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (Land-, Forst- und Hauswirtschaft)1.3.1.2 Teilbereich: Sachkosten für Vorhaben zur Qualifizierung von Arbeitslosen mit Branchenspezifik1.3.1.3 Teilbereich: Sachkosten für Vorhaben zur Förderung von Arbeitslosen ohne Branchenspezifik1.3.2.1 Teilbereich: InnoTeam
Ermittlung von Pauschalen für folgende Teilbereiche:1.3.1.1 Teilbereich: Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (Land-, Forst- und Hauswirtschaft)1.3.1.2 Teilbereich: Sachkosten für Vorhaben zur Qualifizierung von Arbeitslosen mit Branchenspezifik1.3.1.3 Teilbereich: Sachkosten für Vorhaben zur Förderung von Arbeitslosen ohne Branchenspezifik1.3.2.1 Teilbereich: InnoTeam
Ermittlung von Pauschalen für folgende Teilbereiche:
1.3.1.1 Teilbereich: Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (Land-, Forst- und Hauswirtschaft)
1.3.1.2 Teilbereich: Sachkosten für Vorhaben zur Qualifizierung von Arbeitslosen mit Branchenspezifik
1.3.1.3 Teilbereich: Sachkosten für Vorhaben zur Förderung von Arbeitslosen ohne Branchenspezifik
1.3.2.1 Teilbereich: InnoTeam
Menge oder Umfang: Der Gesamtauftragswert für Los 1 wird auf 89 730 EUR ohne MwSt geschätzt.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ermittlung von Pauschalen für folgende Teilbereiche:1.3.3.1 Teilbereich: Berufliche Qualifizierungsvorhaben und sozialpädagogische Vorhaben1.3.4.1 Teilbereich: Alphabetisierung von funktionalen Analphabeten1.3.4.2 Teilbereich: Schülercamps, Berufsorientierung1.3.5 ESF-vorhabensbereichsübergreifend: Teilbereich: Fahrtkostenpauschale
Menge oder Umfang: Der Gesamtauftragswert für Los 2 wird auf 75 730 EUR ohne MwSt. geschätzt.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Ermittlung von Pauschalen für folgende Teilbereiche:1.3.6.1 Teilbereich: Stadtteilmanager1.3.6.2 Teilbereich: Stadtteilvorhaben im Rahmen nachhaltiger sozialer Stadtentwicklung1.3.6.3 Teilbereich: Renovierung von Räumen für Stadtteilvorhaben
1.3.6.1 Teilbereich: Stadtteilmanager
1.3.6.2 Teilbereich: Stadtteilvorhaben im Rahmen nachhaltiger sozialer Stadtentwicklung
1.3.6.3 Teilbereich: Renovierung von Räumen für Stadtteilvorhaben
Menge oder Umfang: Der Gesamtauftragswert für Los 3 wird auf 90 250 EUR ohne MwSt. geschätzt.
Referenznummer: 13-0452/22
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Sachsen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erforderliche Erklärungen des Bieters und ggf. des/der vorgesehenen Unterauftragnehmer(s) zur Zuverlässigkeit:
- Abgabe einer Erklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Sozialbeiträge nachkommt,
- Abgabe einer Erklärung über die Verhältnisse nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A,
- Abgabe einer Erklärung zu den Kriterien der Zuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A,
- Erklärung zur Unabhängigkeit des Bieters: Die zur Auftragserfüllung handelnden Personen und die Geschäftsführung des Bieters müssen von der Bescheinigungsbehörde (Referat 51 des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr), der Prüfbehörde (Referat 17 des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen) und der Verwaltungsbehörde (Referat 23 des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) funktionell unabhängig sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung zur Unabhängigkeit des Bieters: Die zur Auftragserfüllung handelnden Personen und die Geschäftsführung des Bieters müssen von der Bescheinigungsbehörde (Referat 51 des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr), der Prüfbehörde (Referat 17 des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen) und der Verwaltungsbehörde (Referat 23 des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) funktionell unabhängig sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters und ggf. des/der vorgesehenen Unterauftragnehmer(s) zur Fachkunde:
Erforderlich sind Kenntnisse, Erfahrungen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten auf den Gebieten der
- Datenerhebung,
- Statistik,
- Datenverarbeitung, -auswertung und –interpretation,
- Projektmanagement,
- Betriebswirtschaft.
Folgende Fachkompetenzen sind wünschenswert:
- Strukturfondsförderung, insbesondere im ESF,
- Zuwendungsrecht.
Für den für den Auftrag eingesetzten Projektleiter und für mindestens einen weiteren für den Auftrag tätigen Mitarbeiter sind zum Nachweis aller genannten Anforderungen und gegebenenfalls für die wünschenswerten Kompetenzen Kopien von Zeugnissen, Zertifikaten, Qualifizierungsnachweisen oder anderen Bescheinigungen vorzulegen.
Für den für den Auftrag eingesetzten Projektleiter und für mindestens einen weiteren für den Auftrag tätigen Mitarbeiter sind zum Nachweis aller genannten Anforderungen und gegebenenfalls für die wünschenswerten Kompetenzen Kopien von Zeugnissen, Zertifikaten, Qualifizierungsnachweisen oder anderen Bescheinigungen vorzulegen.
Darüber hinaus sind Referenzen für mindestens drei bereits durchgeführte vergleichbare Leistungen (Angabe des Auftraggebers, einschließlich Ansprechpartner, Leistungsart und Leistungszeitraum) vorzulegen.
2. Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters und ggf. des/der vorgesehenen Unterauftragnehmer(s) zur Leistungsfähigkeit:
- Angaben über das für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal (fest angestelltes und freies) einschließlich dessen Qualifikationen. Es muss gewährleistet sein, dass jederzeit ausreichendes und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um die beauftragte Leistung fristgerecht auszuführen,
- Angaben über das für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal (fest angestelltes und freies) einschließlich dessen Qualifikationen. Es muss gewährleistet sein, dass jederzeit ausreichendes und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um die beauftragte Leistung fristgerecht auszuführen,
- jahresbezogene Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz bezüglich der Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, der letzten drei Geschäftsjahre,
- jahresbezogene Angaben über die Zahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre.
Soweit der Bieter noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, genügen Referenzen beziehungsweise umsatz- und mitarbeiterbezogene Angaben aus der bisherigen Tätigkeit.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 6 EG Abs. 2 VOL/A). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen zu unterschreiben. Zum Nachweis der notwendigen Eignung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Nachweise zur Zuverlässigkeit (siehe III.2.2) erforderlich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 6 EG Abs. 2 VOL/A). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen zu unterschreiben. Zum Nachweis der notwendigen Eignung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Nachweise zur Zuverlässigkeit (siehe III.2.2) erforderlich.
Hinsichtlich der Erklärungen und Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit (siehe III.2.3) genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt, durch ihre Mitglieder, erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Hinsichtlich der Erklärungen und Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit (siehe III.2.3) genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt, durch ihre Mitglieder, erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung.
Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13-0452/22
Zusätzliche Informationen
Zu II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
- Beginn: zwei Wochen nach Zuschlagserteilung in Form von Auftaktgesprächen mit dem Auftraggeber; spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung soweit vorgesehen Vorlage und Präsentation der Zwischenergebnisse beim Auftraggeber; spätestens 12 Wochen nach Zuschlagserteilung Vorlage und soweit vorgesehen Präsentation der Abschlussberichte beim Auftraggeber
- Beginn: zwei Wochen nach Zuschlagserteilung in Form von Auftaktgesprächen mit dem Auftraggeber; spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung soweit vorgesehen Vorlage und Präsentation der Zwischenergebnisse beim Auftraggeber; spätestens 12 Wochen nach Zuschlagserteilung Vorlage und soweit vorgesehen Präsentation der Abschlussberichte beim Auftraggeber
- Ende: Eingang der Schlussrechnung beim Auftraggeber
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf §§ 107 GWB ff. wird hingewiesen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 176-310927 (2014-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
3️⃣
Name: gsub mbH
Postanschrift: Kronenstraße 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf §§ 107 GWB ff. wird hingewiesen. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf §§ 107 GWB ff. wird hingewiesen. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.