Nach dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge wird eine Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, vorgenommen. Die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer wird auf 5 Teilnehmer begrenzt. Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind: Vollständige Vorlage und Bewertung aller Bescheinigungen, Nachweise, Zertifikate und Unterlagen zu den Rubriken III.2.1) bis III.2.3).