Erneuerung der ITK-Infrastruktur

Theater Magdeburg

Die ITK-Infrastruktur des Theater Magdeburg wird momentan von einem Kommunalen Informationsdienst betrieben. Die Verträge laufen aus und sollen unter Wettbewerbsbedingungen neu ausgeschrieben werden.
Das Theater Magdeburg umfasst drei Standorte im Stadtgebiet von Magdeburg.
Gegenstand der Beschaffung ist die Erneuerung der ITK-Infrastruktur des Theater Magdeburg in folgendem Umfang:
— Aufbau virtualisierte Serverstruktur und zentralisiertes Storage-System, verteilt auf 2 Standorte und 3 Brandabschnitte,
— Aufbau einer LAN und WLAN-Netzwerkinfrastruktur inkl. RiFu-Standortvernetzung und WAN-Anbindung,
— Aufbau IP-basierte Telekommunikationsanlage inkl. Unified Communication (UC),
— Austausch aller PC-Clients an den drei Standorten,
— Dienstleitung, bestehend aus Migration, Betriebsunterstützung und Support.
Die Beschaffung erfolgt dabei in einer Kombination aus Kauf und Miete.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-08 Auftragsbekanntmachung
2014-12-11 Ergänzende Angaben
2015-04-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Menge oder Umfang:
— 6 Server mit Virtualisierungssoftware,— redundantes Storage-System,— ca. 10 LAN Switche,— ca. 120 PC-Clients inkl. Betriebssystem und Office-Lizenzen,— TK-Anlage mit ca. 120 VoIP und ca. 95 analogen Endgeräten,— WLAN-Controller mit ca. 100 Access-Points,— Standortvernetzung mit 3 Richtfunkstrecken,— Migration,— Systemservice/Wartung/Instandhaltung,— Schulung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Theater Magdeburg
Postanschrift: Universitätsplatz 9
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.theater-magdeburg.de 🌏
E-Mail: marc-stefan.sickel@theater.magdeburg.de 📧
Telefon: +49 3916406421 📞
Fax: +49 3916406476 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-08 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 239-420376
ABl. S-Ausgabe: 239

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ITK-Infrastruktur des Theater Magdeburg wird momentan von einem Kommunalen Informationsdienst betrieben. Die Verträge laufen aus und sollen unter Wettbewerbsbedingungen neu ausgeschrieben werden.
Das Theater Magdeburg umfasst drei Standorte im Stadtgebiet von Magdeburg.
Gegenstand der Beschaffung ist die Erneuerung der ITK-Infrastruktur des Theater Magdeburg in folgendem Umfang:
— Aufbau virtualisierte Serverstruktur und zentralisiertes Storage-System, verteilt auf 2 Standorte und 3 Brandabschnitte,
— Aufbau einer LAN und WLAN-Netzwerkinfrastruktur inkl. RiFu-Standortvernetzung und WAN-Anbindung,
— Aufbau IP-basierte Telekommunikationsanlage inkl. Unified Communication (UC),
— Austausch aller PC-Clients an den drei Standorten,
— Dienstleitung, bestehend aus Migration, Betriebsunterstützung und Support.
Die Beschaffung erfolgt dabei in einer Kombination aus Kauf und Miete.
Menge oder Umfang:
— 6 Server mit Virtualisierungssoftware,
— redundantes Storage-System,
— ca. 10 LAN Switche,
— ca. 120 PC-Clients inkl. Betriebssystem und Office-Lizenzen,
— TK-Anlage mit ca. 120 VoIP und ca. 95 analogen Endgeräten,
— WLAN-Controller mit ca. 100 Access-Points,
— Standortvernetzung mit 3 Richtfunkstrecken,
— Migration,
— Systemservice/Wartung/Instandhaltung,
— Schulung.
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keiner der in § 6 EG Nr. 6, Absatz a) bis e) VOL/A genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss eines Bieters zur Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren nach sich ziehen könnte:
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— Es wurde über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und keiner dieser Anträge mangels Masse abgelehnt (§ 6 EG Nr. 6 lit. a VOL/A). Für den Fall, dass der Bieter einen solchen Tatbestand verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welches Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren es sich handelt.
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— Der Bieter befindet sich nicht in Liquidation (§ 6 EG Nr. 6 lit. b VOL/A).
— Der Bieter hat nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 6 EG Nr. 6 lit. c VOL/A). Für den Fall, dass der Bieter einen solchen Tatbestand verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonder-ten Dokuments abzugeben, um welche Verfehlung es sich handelt.
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— Der Bieter hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt (§ 6 EG Nr. 6 lit. d VOL/A).
— Der Bieter hat im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben (§ 6 EG Nr. 6 lit. e VOL/A).
— Der Bieter erklärt zusätzlich, dass er nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig gemäß den in § 6 EG Nr. 4, S. 1, lit. a) bis g) VOL/A genannten Fällen (oder gemäß den entsprechenden ausländischen Strafnormen im Sinne des § § 6 EG Nr. 4 S. 2 VOL/A) verurteilt ist:
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— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haus-halte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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— § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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Weitere einzureichende Eigenerklärungen:
— Eigenerklärung zur Dokumentenidentität,
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung zu Klärungsbedarf und Änderungen.
Hinweis: Eine detailliertere Unterlage ist beim Auftraggeber abzufordern. Erfolgt das Angebot im Rahmen einer Bietergemeinschaft, sind die geforderten Nachweise/Erklärungen von jedem Unternehmen der Bietergemeinschaft in einem separaten Dokument (MS-Office-Word) einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren müssen Angaben des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu folgendem gemacht werden:
— Unternehmesportfolio,
— Eigenkapital,
— Eigenkapitalquote,
— Mitarbeiterzahlen,
— Standorte des Bieters/fachtechnische Mitarbeiter pro Standort,
— Gesamtumsatz,
— Umsatz in vergleichbaren Aufgabenstellungen.
Alle Angaben sind für die Jahre 2011, 2012 und 2013 anzugeben.
Hinweis: Eine detailliertere Unterlage ist beim Auftraggeber abzufordern. Erfolgt das Angebot im Rahmen einer Bietergemeinschaft, sind die geforderten Nachweise/Erklärungen von jedem Unternehmen der Bietergemeinschaft in einem separaten Dokument (MS-Office-Word) einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von Referenzen.
A; Referenzbezeichnung; Pflichtangabe, Ausschluss des Bieters bei Nicht-Angabe; 0 %.
A; Es ist anzugeben, von welchem Unternehmen die Referenz eingebracht wird (Bieter/Nachunternehmer/Mitglied einer Bietergemeinschaft); Pflichtangabe, Ausschluss des Bieters bei Nicht-Angabe; 0 %.
A; Der Name des die Referenz einbringenden Unternehmens (Bieter/Nachunternehmer/Mitglied einer Bietergemeinschaft) ist anzugeben; Pflichtangabe, Ausschluss des Bieters bei Nicht-Angabe; 0 %.
B; Name und Anschrift des Auftraggebers; Vollständige Angaben 10 P; 2 %.
B; Ansprechpartner beim Auftraggeber; Vollständige Angaben 10 P; 2 %.
B; Telefonnummer des Ansprechpartners; Vollständige Angaben 10 P; 2 %.
B; Mailadresse des Ansprechpartners; Vollständige Angaben 10 P; 2 %.
B; Ort(e) bzw. Region der Ausfhrung der Referenz; Vollständige Angaben 10 P; 2 %.
B; Alter der Referenz.
Projektende in 2011: 3 Punkte; Projektende in 2012: 5 P, Projektende in 2013: 7 P; Projektende in 2014: 10 P; 5 %.
B; Auftragswert der Referenz netto (TEUR); pro 50 TEUR: 1 P (linear), > 500 TEUR: 10 P; 2 %.
B; Referenz vom Bieter als Auftragnehmer oder als Nachunternehmer eines Dritten?; Auftragnehmer: 10 P, NU oder Mitglied Bietergemeinschaft 5 P; 2 %.
B; Stammt die Referenz aus dem Bereich öffentlicher Dienst?; nein: 0 P, ja: 10 P; 4 %.
B; Leistungsportfolio der Referenz:
Virtualisierte Serverstruktur und zentralisiertes Storage-System: nein: 0 P; ja 10 P; 15 %.
IP-basierende Telekommunikationsanlage inkl. Unified Communication: pro 10 Endgeräte 1 Punkt (linear), ab 100 Endgeräte: 10 Punkte; 12 %.
Networking (z. B. Switche): Anzahl GE-Ports: 0 bis 48 Ports: 0 Punkte, > 48 Ports: 10P; 12 %.
Clients: pro 10 Clients 1 P (linear), ab 100 Clients: 10 P; 6 %.
WLAN: nein: 0 Punkte; 1-5 Access Points: 5 Punkte; > 5 Access Points: 10P; 3 %.
Durchschnittlicher Dienstleistungertrag pro Monat während der Projektlaufzeit: 0 bis 2 000 EUR netto: 0 P;
2 001 bis 4 000 EUR netto: 5 P; > 4 000 EUR netto: 10 P; 12 %.
B; Vergleichbarkeit der Referenz mit den Anforderungen des Vergabevorhabens? Kurze Beschreibung (maximal 5 Seiten A4 auf getrenntem Blatt – Text und Grafik). Hinweis: Hier dann bitte nur eintragen, in welchem Teil der Bewerbungsunterlagen sich die Einzelbeschreibungen zu den Referenzen befinden.; Kurzbeschreibung der Referenz: relative Wertung zwischen den Bewerbungen; 20 %.
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Hinweis: Eine detaillierte Unterlage ist beim Auftraggeber abzufordern. Erfolgt die Bewerbung im Rahmen einer Bietergemeinschaft, sind die geforderten Nachweise/Erklärungen von jedem Unternehmen der Bietergemeinschaft in einem separaten Kriterienkatalog (MS-Word-Datei) einzureichen.
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Mindeststandards:
Die technische Eignung ist über Referenzen nachzuweisen; dieses aus Projekten, die mit dem Vergabegegenstand in etwa vergleichbar sind.
Die Vergabestelle fordert und erwartet mindestens drei Referenzen. Bei weiteren Referenzen ist die Spalte K der abzufordernden Excel-Tabelle durch den Bieter zu kopieren und in den Spaltennummern K ff. fortlaufend einzutragen.
Zur Bewertung jeder Referenz wird durch die Vergabestelle pro ausgewiesenem Kriterium (siehe Spalte C nachfolgender Excel-Tabelle) ein Leistungspunktwert (P) von 0 bis 10 Punkten (Spalte G) nach jeweils qualifizierter Aussage des Bieters pro Kriterium und Referenz vergeben, multipliziert mit der dem Kriterium zugehörigen Gewichtung (Spalte F), addiert über die Einzelwerte aller Kriterien einer Referenz und somit die Leistungspunktzahl (normiert) errechnet.
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— 0 P: keine/nicht verwertbare Angaben;
— 1-3 P: wenig verwertbare/kaum mit den Anforderungen vergleichbare Angaben;
— 4-6 P: Angaben zur Referenz nähern sich den Projektanforderungen;
— 7-8 P: Angaben zur Referenz mit vergleichbar weitgehender Erfüllung der Projektanforderungen;
— 9-10 P: Angaben zur Referenz im Vergleich mit guter bis voller Erfüllung der Anforderungen.
Über alle eingereichten Referenzen (mindestens 3 Referenzen) eines Bieters wird hinsichtlich der per Einzelbewertung ermittelten Punktezahl das arithmetische Mittel gebildet, welches in die abschließende Wertung der technischen Eignung dieses Bieters einfließt.
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Die Mindestpunktzahl aus der Wertung der Referenzen des Bieters darf 60 % der maximal erreichbaren Punkte nicht unterschreiten, ansonsten wird der Bieter als ungeeignet vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Unter Erfüllung der Anforderungen aus den Anlagen 1 bis 5 des Angebotsschreibens werden die Angebote aller als geeignet befundenen Bieter der weiteren Angebotsprüfung unterzogen, vorausgesetzt die geforderte Mindestpunktzahl ist jeweils erreicht bzw. wird überschritten.
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Zu beachten:
Angaben von Bietergemeinschaften werden in ihrer Gesamtheit über alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gewertet. Angaben von Nachunternehmern werden berücksichtigt, sofern diesbezüglich eine Mittelbereitstellungserklärung vorliegt (siehe Anlage 4 zum vorgenannten Angebotsschreiben).
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angabe der Rechtsform der Bietergemeinschaft und Nennung des Bevollmächtigten/Vertreters der Bietergemeinschaft und dessen Befugnisse, gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter muss als Mindestanforderung ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht und dieses gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-01-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Marc Stefan Sickel
Internetadresse: www.theater-magdeburg.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes gerügt hat.
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Quelle: OJS 2014/S 239-420376 (2014-12-08)
Ergänzende Angaben (2014-12-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 242-425622
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 239-420376
ABl. S-Ausgabe: 242
Quelle: OJS 2014/S 242-425622 (2014-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 750 411,54 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 085-152138
ABl. S-Ausgabe: 85

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Technische Prüfung (2)
2. Preisprüfung (1)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-30 📅
Name: RICOH Deutschland GmbH
Postanschrift: Vahrenfelder Straße 315
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ricoh.de 📧
Internetadresse: www.ricoh.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 242-425622

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes gerügt hat.“.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 085-152138 (2015-04-29)