Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von 8.800 LED-Leuchten für die Straßenbeleuchtung der kreisfreien Stadt Oberhausen (Rheinland). Vor der Montage der LED-Leuchten müssen die vorhandenen Leuchten (Quecksilberhochdruckdampflampen) demontiert und fachgerecht entsorgt werden. Diese Sanierungsmaßnahme wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimaschutz" gefördert. Die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) beschafft die vorstehenden Leistungen als Vergabestelle im Auftrag der Stadt Oberhausen. Der Auftraggeber und spätere Vertragspartner der Erneuerungsmaßnahme ist die Stadt Oberhausen vertreten durch die OGM.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbeleuchtung
Menge oder Umfang:
Lieferung und Montage von 8 800 LED-Leuchten sowie Demontage und Entsorgung der vorhandenen Leuchten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbeleuchtung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM)
Postanschrift: Bahnhofstraße 66
Postleitzahl: 46145
Postort: Oberhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.ogm.de🌏
E-Mail: strassenbeleuchtung_oberhausen@de.pwc.com📧
1) Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich bei der unter der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle (OGM) per E-Mail anzumelden. Die Interessenten erhalten ein Passwort, das den Zugang zu einer Vergabeplattform ermöglicht. Auf dieser Plattform liegen die in der Bekanntmachung genannten Vergabeunterlagen sowie die genannten Musterformulare bereit. Auf dieser Vergabeplattform werden alle Bieterinformationen erteilt, Bieterfragen beantwortet und ggf. Änderungen und Konkretisierungen der Vergabeunterlagen mitgeteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich durch regelmäßige Einsichtnahme auf der Plattform zu informieren. Informationen, die auf der Vergabeplattform bereitgestellt wurden, gelten am nächsten Werktag (außer Samstag) als zugegangen.
2) Die weiteren Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen werden auf der erwähnten Vergabeplattform bereitgestellt. Die Inhalte der Vergabeunterlagen sind bei der Erstellung der Angebote zwingend zu berücksichtigen.
1) Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich bei der unter der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle (OGM) per E-Mail anzumelden. Die Interessenten erhalten ein Passwort, das den Zugang zu einer Vergabeplattform ermöglicht. Auf dieser Plattform liegen die in der Bekanntmachung genannten Vergabeunterlagen sowie die genannten Musterformulare bereit. Auf dieser Vergabeplattform werden alle Bieterinformationen erteilt, Bieterfragen beantwortet und ggf. Änderungen und Konkretisierungen der Vergabeunterlagen mitgeteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich durch regelmäßige Einsichtnahme auf der Plattform zu informieren. Informationen, die auf der Vergabeplattform bereitgestellt wurden, gelten am nächsten Werktag (außer Samstag) als zugegangen.
2) Die weiteren Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen werden auf der erwähnten Vergabeplattform bereitgestellt. Die Inhalte der Vergabeunterlagen sind bei der Erstellung der Angebote zwingend zu berücksichtigen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von 8.800 LED-Leuchten für die Straßenbeleuchtung der kreisfreien Stadt Oberhausen (Rheinland). Vor der Montage der LED-Leuchten müssen die vorhandenen Leuchten (Quecksilberhochdruckdampflampen) demontiert und fachgerecht entsorgt werden. Diese Sanierungsmaßnahme wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimaschutz" gefördert. Die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) beschafft die vorstehenden Leistungen als Vergabestelle im Auftrag der Stadt Oberhausen. Der Auftraggeber und spätere Vertragspartner der Erneuerungsmaßnahme ist die Stadt Oberhausen vertreten durch die OGM.
Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von 8.800 LED-Leuchten für die Straßenbeleuchtung der kreisfreien Stadt Oberhausen (Rheinland). Vor der Montage der LED-Leuchten müssen die vorhandenen Leuchten (Quecksilberhochdruckdampflampen) demontiert und fachgerecht entsorgt werden. Diese Sanierungsmaßnahme wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimaschutz" gefördert. Die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) beschafft die vorstehenden Leistungen als Vergabestelle im Auftrag der Stadt Oberhausen. Der Auftraggeber und spätere Vertragspartner der Erneuerungsmaßnahme ist die Stadt Oberhausen vertreten durch die OGM.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberhausen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeines: Mit dem Angebot müssen sämtliche in den Ziffern III.1.4, III.2.1, III.2.2 und III.2.3 genannten Verpflichtungserklärungen, Eigenerklärungen, Nachweise und Darstellungen (Unterlagen) vorgelegt werden. Für die Abgabe der Unterlagen werden zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend durch die Bieter verwendet werden müssen. Die Bereitstellung der Musterformulare sowie der weiteren Vergabeunterlagen erfolgt über die Vergabeplattform nach Ziffer VI.3. Die entsprechenden Unterlagen sind mit dem Zusatz (Musterformulare) gekennzeichnet. Die bereitgestellten Musterformulare müssen zwingend verwendet werden. Unterlagen für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, müssen durch den Bieter selbst beigebracht werden. Alle Unterlagen müssen mit dem Angebot im Original (keine Kopien) vorgelegt werden, es sei denn, die Vorlage in Kopie ist durch diesen Bekanntmachungstext oder die Vergabeunterlagen ausdrücklich gestattet. Die Unterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben.
Allgemeines: Mit dem Angebot müssen sämtliche in den Ziffern III.1.4, III.2.1, III.2.2 und III.2.3 genannten Verpflichtungserklärungen, Eigenerklärungen, Nachweise und Darstellungen (Unterlagen) vorgelegt werden. Für die Abgabe der Unterlagen werden zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend durch die Bieter verwendet werden müssen. Die Bereitstellung der Musterformulare sowie der weiteren Vergabeunterlagen erfolgt über die Vergabeplattform nach Ziffer VI.3. Die entsprechenden Unterlagen sind mit dem Zusatz (Musterformulare) gekennzeichnet. Die bereitgestellten Musterformulare müssen zwingend verwendet werden. Unterlagen für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, müssen durch den Bieter selbst beigebracht werden. Alle Unterlagen müssen mit dem Angebot im Original (keine Kopien) vorgelegt werden, es sei denn, die Vorlage in Kopie ist durch diesen Bekanntmachungstext oder die Vergabeunterlagen ausdrücklich gestattet. Die Unterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben.
Bietergemeinschaften: Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammeschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Musterformular) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die unter Ziffer III.1.4, Ziffer III.2.1 und Ziffer III.2.2 geforderten Unterlagen mit dem Angebot beibringen. Die nach Ziffer III.2.3 geforderten Referenzen müssen nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Es reicht insofern aus, wenn die Mitglieder Referenzen nachweisen, die diese erbracht haben. Weitere zwingend zu beachtende Hinweise hierzu ergeben sich aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Bietergemeinschaften: Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammeschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Musterformular) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die unter Ziffer III.1.4, Ziffer III.2.1 und Ziffer III.2.2 geforderten Unterlagen mit dem Angebot beibringen. Die nach Ziffer III.2.3 geforderten Referenzen müssen nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Es reicht insofern aus, wenn die Mitglieder Referenzen nachweisen, die diese erbracht haben. Weitere zwingend zu beachtende Hinweise hierzu ergeben sich aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Eignungsleihe: Ein Unternehmen kann sich nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Ziffer III.2.2 und Ziffer III.2.3 anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Das Unternehmen muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Weitere zwingend zu beachtende Hinweise zur Eignungsleihe ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Eignungsleihe: Ein Unternehmen kann sich nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Ziffer III.2.2 und Ziffer III.2.3 anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Das Unternehmen muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Weitere zwingend zu beachtende Hinweise zur Eignungsleihe ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Nachunternehmer: Soll ein Teil der Leistung durch Nachunternehmer erbracht werden, hat der Bieter die Nachunternehmer im Rahmen einer Nachunternehmererklärung aufzuführen (Musterformular) und die Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 TVgG-NRW sowie die Ziffer III.2.1 aufgeführten Unterlagen auch für die Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Weitere zwingend zu beachtende Hinweise zum Nachunternehmereinsatz ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Nachunternehmer: Soll ein Teil der Leistung durch Nachunternehmer erbracht werden, hat der Bieter die Nachunternehmer im Rahmen einer Nachunternehmererklärung aufzuführen (Musterformular) und die Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 TVgG-NRW sowie die Ziffer III.2.1 aufgeführten Unterlagen auch für die Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Weitere zwingend zu beachtende Hinweise zum Nachunternehmereinsatz ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die beizubringen Unterlagen sind:
— Eigenerklärung des Unternehmens, dass die Ausschlussgründe des § 6 EG Abs. 4, Abs. 6 VOL/A nicht vorliegen (Musterformular).
— Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) sein. Der Nachweis in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
— Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) sein. Der Nachweis in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
— Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand (Länder, Kommunen usw.) auch in Privatrechtsform (AG, GmbH), müssen in Hinblick auf den Nachweis ihrer rechtlichen Leistungsfähigkeit erklären, dass nach Bundesrecht und dem für sie geltenden Landes- und Kommunalrecht keine kommunal-, haushalts-, vergabe- und beihilfenrechtliche Bedenken gegen ihre Beteiligung an diesem Verfahren bestehen.
— Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand (Länder, Kommunen usw.) auch in Privatrechtsform (AG, GmbH), müssen in Hinblick auf den Nachweis ihrer rechtlichen Leistungsfähigkeit erklären, dass nach Bundesrecht und dem für sie geltenden Landes- und Kommunalrecht keine kommunal-, haushalts-, vergabe- und beihilfenrechtliche Bedenken gegen ihre Beteiligung an diesem Verfahren bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Allgemeine Darstellung (formlos) des Bieters einschließlich:
— einer Darstellung des Unternehmens (Name, Ansprechpartner, Rechtsform, Hauptsitz, Anschrift, gesellschaftsrechtlicher Struktur).
— Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters sowie - sofern verfügbar - den Umsatz für den Bereich Straßenbeleuchtung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Darstellung (formlos) des Bieters unter Berücksichtigung:
— der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter sowie der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind. Dabei sind auch die Mitarbeiter von Dritten (z.B. Nachunternehmer) zu berücksichtigen sowie
— einer Darstellung der technischen Ausstattung in Bezug auf die Leistungserbringung im ausgeschriebenen Bereich. Dabei ist auch die technische Ausstattung von Dritten (z.B. Nachunternehmer) zu berücksichtigen.
Mindeststandards:
Darstellung von mindestens 2 Referenzen der in den letzten drei Jahren (Stichtag: Datum Ablauf der Angebotsfrist IV.3.4)im Bereich kommunale Straßenbeleuchtung erbrachten Leistungen (Musterformular), einschließlich
— Nennung des Auftraggebers, dessen Kontaktdaten, Ort der Ausführung, Auftragswert, Leistungszeit, Zahl der durchschnitlich eingesetzten Arbeitnehmer sowie einer stichwortartigen Beschreibung der Auftragsbesonderheiten.
— Die vom Bieter dargestellten Referenzen müssen sich auf Aufträge beziehen, die mindestens einen Auftragswert von 200.000,00 EUR (brutto) aufweisen.
— Die Erbringung ist von dem jeweiligen Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Dabei muss aus der Bescheinigung hervorgehen, dass die Leistungen "im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden". Für Bestätiung durch den Auftraggeber werden Musterformulare bereitgestellt.
— Die Erbringung ist von dem jeweiligen Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Dabei muss aus der Bescheinigung hervorgehen, dass die Leistungen "im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden". Für Bestätiung durch den Auftraggeber werden Musterformulare bereitgestellt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es werden Sicherheiten gefordert. Der Umfang der Sicherheiten ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (Vertrag).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Vertrag).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Nach § 8 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, in der Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags darauf hinzuweisen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Diese Verpflichtungserklärungen sind:
Nach § 8 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, in der Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags darauf hinzuweisen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Diese Verpflichtungserklärungen sind:
—Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 TVgG-NRW (Tariftreuepflicht) und § 4 Abs. 3 TVgG-NRW (Mindestlohn)
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen;
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Für die Abgabe der Verpflichtungserklärungen werden Musterformulare bereitgestellt, die zwingend durch die Bieter verwendet werden müssen. Die Bereitstellung der Musterformulare sowie der weiteren Vergabeunterlagen erfolgt über die Vergabeplattform nach Ziffer VI.3.
Für die Abgabe der Verpflichtungserklärungen werden Musterformulare bereitgestellt, die zwingend durch die Bieter verwendet werden müssen. Die Bereitstellung der Musterformulare sowie der weiteren Vergabeunterlagen erfolgt über die Vergabeplattform nach Ziffer VI.3.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2014-07-18 📅
Öffnungsort: Oberhausen
Ort des Eröffnungstermins: Oberhausen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oberhausen
Postanschrift: Stadtverwaltung Oberhausen, Schwartzstraße 72
Postleitzahl: 46042
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsführung der OGM
Herrn Geschäftsführer Horst Kalthoff
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2015-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
1) Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich bei der unter der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle (OGM) per E-Mail anzumelden. Die Interessenten erhalten ein Passwort, das den Zugang zu einer Vergabeplattform ermöglicht. Auf dieser Plattform liegen die in der Bekanntmachung genannten Vergabeunterlagen sowie die genannten Musterformulare bereit. Auf dieser Vergabeplattform werden alle Bieterinformationen erteilt, Bieterfragen beantwortet und ggf. Änderungen und Konkretisierungen der Vergabeunterlagen mitgeteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich durch regelmäßige Einsichtnahme auf der Plattform zu informieren. Informationen, die auf der Vergabeplattform bereitgestellt wurden, gelten am nächsten Werktag (außer Samstag) als zugegangen.
1) Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich bei der unter der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle (OGM) per E-Mail anzumelden. Die Interessenten erhalten ein Passwort, das den Zugang zu einer Vergabeplattform ermöglicht. Auf dieser Plattform liegen die in der Bekanntmachung genannten Vergabeunterlagen sowie die genannten Musterformulare bereit. Auf dieser Vergabeplattform werden alle Bieterinformationen erteilt, Bieterfragen beantwortet und ggf. Änderungen und Konkretisierungen der Vergabeunterlagen mitgeteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich durch regelmäßige Einsichtnahme auf der Plattform zu informieren. Informationen, die auf der Vergabeplattform bereitgestellt wurden, gelten am nächsten Werktag (außer Samstag) als zugegangen.
2) Die weiteren Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen werden auf der erwähnten Vergabeplattform bereitgestellt. Die Inhalte der Vergabeunterlagen sind bei der Erstellung der Angebote zwingend zu berücksichtigen.
2) Die weiteren Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen werden auf der erwähnten Vergabeplattform bereitgestellt. Die Inhalte der Vergabeunterlagen sind bei der Erstellung der Angebote zwingend zu berücksichtigen.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind folgenden Maßgaben zu beachten:
§ 107 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 101a GWB (Informations- und Wartepflicht):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1.gegen § 101a verstoßen hat oder
2.einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2.einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 107-187865 (2014-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 851 203,61 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-07 📅
Name: Albrecht Elektrotechnik und Anlagen GmbH
Postanschrift: Graf-Zeppelin-Straße 2
Postort: Oberhausen
Postleitzahl: 46149
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@a-nt.de📧
Internetadresse: http://www.albrecht-elektro.de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 16
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.