Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Dokumentation, Schulung und sonstige Dienstleistungen für die Erneuerung der Verbundnetzleitstelle sowie Integration bestehender Fernwirk- und Übertragungstechnik für die infra fürth gmbh — mit System- und Anwendersoftware (relationale Datenbank, SCADA, Simulation, etc.) zur Prozesssteuerung und -überwachung der Versorgungsnetze für die Bereiche Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, — Komplett redundanter Aufbau „Verbundnetzleitstelle“ in bestehende Warte, — Örtlich getrennter Aufbau einer Notleitwarte, — Ankopplung bestehende Fernwirklinien und -technik (IEC 60870-5-104), — Fremdsystemkopplung zu externen Systemen (GIS, Netzplanungswerkzeuge, EDM, ...) über Standardschnittstellen (Middleware, ...) — inkl. Höherwertige Spartenfunktionen Elektrizität (z.B. Topologie, Fehlerortung, Training und Simulation, Schaltanträge/Schaltbriefe, Störungsanalyse, Lastflussberechnung, Provisorien, Netzmanagementsystem, EEG-Managementsystem, Abschaltmanagement, ...), — inkl. Höherwertige Spartenfunktionen Gas (z.B. Topologie, Training und Simulation, Störungsanalyse, Provisorien, Netzmanagementsystem, Abschaltmanagement, ...) — inkl. Höherwertige Spartenfunktionen Wasser (z.B. Topologie, Training und Simulation, Störungsanalyse, Wasserbedarfsprognose, Behälterbewirtschaftung, Lecküberwachung, komplexes Berichtswesen, ...) Der Auftraggeber legt bei Auftragsausführung besonderen Wert auf folgende Sachverhalte: 1. Die gesamte Auftragsabwicklung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Dies bedeutet, dass das gesamte Projektbetreuungspersonal, das der Bieter im Auftragsfall für Vertrieb, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Schulung und Service einsetzen will, deutschsprachig sein und über die notwendige Sachkunde verfügen muss. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes ihrer Mitglieder entsprechend. 2. Die gesamte System- und Projektdokumentation einschließlich Projektberichten, Pflichtenheften, Hard- und Softwaredokumentation, Anlagen-, Geräte- und Bauteilebeschriftungen sowie die Bedienoberfläche der Software systemweit muss in deutscher Sprache geliefert werden. Lediglich Dokumentationen über Standardsoftware wie Betriebssysteme oder Standardhardware werden, sofern nicht in deutscher Sprache verfügbar, auch in Englisch akzeptiert werden. 3. Die Ersatzteilbeschaffung bezüglich mindestens funktionskompatibler Hard- und Software ist für mindestens 10 Jahre nach Einstellung der Serienfertigung sicherzustellen. Die Ausführungsfrist beträgt voraussichtlich 25 Monate. Die Ausschreibungsunterlagen werden die letztgültigen Anforderungen an den Auftragsgegenstand enthalten. Die Festlegungen zum Auftragsgegenstand in dieser Bewerberinformation sind unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung von interessierten Unternehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Angebotserstellung ausschließlich die Beschreibung des Auftragsgegenstandes in den Ausschreibungsunterlagen maßgeblich sein wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-25.
Auftragsbekanntmachung (2014-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Menge oder Umfang: 550 000.550 000
Gesamtwert des Auftrags: 550 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: infra fürth gmbh
Postanschrift: Leyher Straße 69
Postleitzahl: 90763
Postort: Fürth
Kontakt
E-Mail: holger.beck@infra-fuerth.de📧
Telefon: +49 91197047540📞
Fax: +49 91197046549 📠
Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber werden höchstens 6 Bewerber am weiteren Vergabeverfahren beteiligt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Bewerberauswahl erfolgt im Rahmen einer Bewertung anhand der nach Ziffer III.2) vorzulegenden Angaben und Unterlagen unter Berücksichtigung der genannten Gewichtungen.
Für alle in den Teilnahmebedingungen unter III.2. (persönliche Lage, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) genannten Kriterien werden Punkte vergeben.
Aus den sich ergebenen Punktzahlen wird unter Berücksichtigung der angegebenen Gewichtung eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Die Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden für eine weitere Beteiligung am Ausschreibungsverfahren ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Erfüllung der Teilnahmebedingungen wird wie folgt bewertet:
5 Punkte = sehr gut/ aus Sicht des Auftraggebers optimal;
4 Punkte = gut/ durchweg überzeugend;
2 Punkte = befriedigend/ den durchschnittlichen Erwartungen entsprechend;
1 Punkte = lückenhaft und den Erwartungen nicht mehr entsprechend;
0 Punkte = mangelhaft/ im Ganzen unzureichend, an erheblichen Lücken leidend oder ungenügend/ keine Angaben des Bewerbers oder aus Sicht des Auftraggebers inakzeptabel
Wenn eines der einzelnen Kriterien mit 1 oder 0 Punkten bewertet werden muss, behält sich der AG vor, den Bewerber bei der weiteren Bewerberauswahl, bei der Bewertung und im weiteren Vergabeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen.
Nach Vorliegen der Angebote erfolgt die Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren aufgrund einer Bewertung anhand der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Zuschlagskriterien.
Es bleibt vorbehalten, das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen und dabei die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagkriterien zu verringern (weitere, ggf. sukzessive Abschichtung).
Die Unterlagen zum Teilnehmerwettbewerb wie Nachweise usw. sind in zweifacher Ausführung einzureichen.
Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber werden höchstens 6 Bewerber am weiteren Vergabeverfahren beteiligt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Bewerberauswahl erfolgt im Rahmen einer Bewertung anhand der nach Ziffer III.2) vorzulegenden Angaben und Unterlagen unter Berücksichtigung der genannten Gewichtungen.
Für alle in den Teilnahmebedingungen unter III.2. (persönliche Lage, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) genannten Kriterien werden Punkte vergeben.
Aus den sich ergebenen Punktzahlen wird unter Berücksichtigung der angegebenen Gewichtung eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Die Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden für eine weitere Beteiligung am Ausschreibungsverfahren ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Erfüllung der Teilnahmebedingungen wird wie folgt bewertet:
5 Punkte = sehr gut/ aus Sicht des Auftraggebers optimal;
4 Punkte = gut/ durchweg überzeugend;
2 Punkte = befriedigend/ den durchschnittlichen Erwartungen entsprechend;
1 Punkte = lückenhaft und den Erwartungen nicht mehr entsprechend;
0 Punkte = mangelhaft/ im Ganzen unzureichend, an erheblichen Lücken leidend oder ungenügend/ keine Angaben des Bewerbers oder aus Sicht des Auftraggebers inakzeptabel
Wenn eines der einzelnen Kriterien mit 1 oder 0 Punkten bewertet werden muss, behält sich der AG vor, den Bewerber bei der weiteren Bewerberauswahl, bei der Bewertung und im weiteren Vergabeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen.
Nach Vorliegen der Angebote erfolgt die Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren aufgrund einer Bewertung anhand der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Zuschlagskriterien.
Es bleibt vorbehalten, das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen und dabei die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagkriterien zu verringern (weitere, ggf. sukzessive Abschichtung).
Die Unterlagen zum Teilnehmerwettbewerb wie Nachweise usw. sind in zweifacher Ausführung einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Dokumentation, Schulung und sonstige Dienstleistungen für die Erneuerung der Verbundnetzleitstelle sowie Integration bestehender Fernwirk- und Übertragungstechnik für die infra fürth gmbh
— mit System- und Anwendersoftware (relationale Datenbank, SCADA, Simulation, etc.) zur Prozesssteuerung und -überwachung der Versorgungsnetze für die Bereiche Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme,
— Komplett redundanter Aufbau „Verbundnetzleitstelle“ in bestehende Warte,
— Örtlich getrennter Aufbau einer Notleitwarte,
— Ankopplung bestehende Fernwirklinien und -technik (IEC 60870-5-104),
— Fremdsystemkopplung zu externen Systemen (GIS, Netzplanungswerkzeuge, EDM, ...) über Standardschnittstellen (Middleware, ...)
— inkl. Höherwertige Spartenfunktionen Elektrizität (z.B. Topologie, Fehlerortung, Training und Simulation, Schaltanträge/Schaltbriefe, Störungsanalyse, Lastflussberechnung, Provisorien, Netzmanagementsystem, EEG-Managementsystem, Abschaltmanagement, ...),
— inkl. Höherwertige Spartenfunktionen Elektrizität (z.B. Topologie, Fehlerortung, Training und Simulation, Schaltanträge/Schaltbriefe, Störungsanalyse, Lastflussberechnung, Provisorien, Netzmanagementsystem, EEG-Managementsystem, Abschaltmanagement, ...),
— inkl. Höherwertige Spartenfunktionen Gas (z.B. Topologie, Training und Simulation, Störungsanalyse, Provisorien, Netzmanagementsystem, Abschaltmanagement, ...)
— inkl. Höherwertige Spartenfunktionen Wasser (z.B. Topologie, Training und Simulation, Störungsanalyse, Wasserbedarfsprognose, Behälterbewirtschaftung, Lecküberwachung, komplexes Berichtswesen, ...)
Der Auftraggeber legt bei Auftragsausführung besonderen Wert auf folgende Sachverhalte:
1. Die gesamte Auftragsabwicklung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Dies bedeutet, dass das gesamte Projektbetreuungspersonal, das der Bieter im Auftragsfall für Vertrieb, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Schulung und Service einsetzen will, deutschsprachig sein und über die notwendige Sachkunde verfügen muss. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes ihrer Mitglieder entsprechend.
1. Die gesamte Auftragsabwicklung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Dies bedeutet, dass das gesamte Projektbetreuungspersonal, das der Bieter im Auftragsfall für Vertrieb, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Schulung und Service einsetzen will, deutschsprachig sein und über die notwendige Sachkunde verfügen muss. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes ihrer Mitglieder entsprechend.
2. Die gesamte System- und Projektdokumentation einschließlich Projektberichten, Pflichtenheften, Hard- und Softwaredokumentation, Anlagen-, Geräte- und Bauteilebeschriftungen sowie die Bedienoberfläche der Software systemweit muss in deutscher Sprache geliefert werden. Lediglich Dokumentationen über Standardsoftware wie Betriebssysteme oder Standardhardware werden, sofern nicht in deutscher Sprache verfügbar, auch in Englisch akzeptiert werden.
2. Die gesamte System- und Projektdokumentation einschließlich Projektberichten, Pflichtenheften, Hard- und Softwaredokumentation, Anlagen-, Geräte- und Bauteilebeschriftungen sowie die Bedienoberfläche der Software systemweit muss in deutscher Sprache geliefert werden. Lediglich Dokumentationen über Standardsoftware wie Betriebssysteme oder Standardhardware werden, sofern nicht in deutscher Sprache verfügbar, auch in Englisch akzeptiert werden.
3. Die Ersatzteilbeschaffung bezüglich mindestens funktionskompatibler Hard- und Software ist für mindestens 10 Jahre nach Einstellung der Serienfertigung sicherzustellen.
Die Ausführungsfrist beträgt voraussichtlich 25 Monate.
Die Ausschreibungsunterlagen werden die letztgültigen Anforderungen an den Auftragsgegenstand enthalten.
Die Festlegungen zum Auftragsgegenstand in dieser Bewerberinformation sind unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung von interessierten Unternehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Angebotserstellung ausschließlich die Beschreibung des Auftragsgegenstandes in den Ausschreibungsunterlagen maßgeblich sein wird.
Die Festlegungen zum Auftragsgegenstand in dieser Bewerberinformation sind unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung von interessierten Unternehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Angebotserstellung ausschließlich die Beschreibung des Auftragsgegenstandes in den Ausschreibungsunterlagen maßgeblich sein wird.
Menge oder Umfang: 550 000.
Beschreibung der Optionen: Funtionale Systemerweiterungen.
Dauer: 25 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fürth, Bayern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Keine Person, welche nach § 21 (2) Sektorenverordnung, dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt wurde:
§§ 129, 129a des Strafgesetzbuches, §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetztes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppenschutzgesetzes, § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, § 299 des Strafgesetzbuches, Artikel 12 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 108e des Strafgesetzbuches, 264 des Strafgesetzbuches und 261 des Strafgesetzbuches (einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Strafbestände anderer Staaten gleich).
§§ 129, 129a des Strafgesetzbuches, §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetztes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppenschutzgesetzes, § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, § 299 des Strafgesetzbuches, Artikel 12 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 108e des Strafgesetzbuches, 264 des Strafgesetzbuches und 261 des Strafgesetzbuches (einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Strafbestände anderer Staaten gleich).
Das über das Vermögen des Unternehmens des/der Bewerber kein Insolventverfahren mangels Masse abgelehnt worden ist, das/die Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden.
Das der/die Bewerber Ihrer Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt haben, und keine schweren Verfehlungen nachweislich vorliegen durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, welche nach Sektoren Verordnung § 21 Absatz 2, für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
Das der/die Bewerber Ihrer Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt haben, und keine schweren Verfehlungen nachweislich vorliegen durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, welche nach Sektoren Verordnung § 21 Absatz 2, für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
In den letzten 2 Jahren nicht eine dem Unternehmen nach Sektoren Verordnung zu zurechten Person gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monate oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
In den letzten 2 Jahren nicht eine dem Unternehmen nach Sektoren Verordnung zu zurechten Person gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monate oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis über gültige Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe zur Höhe der Deckungssumme für Personen- Sach- und Vermögensschäden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch die zuständige Finanzbehörde, nicht älter wie 3 Monate. Bewertung: Gültigkeit der Bescheinigung, sowie Bescheinigung.
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, bezogen auf den Auftragsgegegnstand. Bewertung: Höhe des Umsatzes. Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Bewertung: Höhe des Umsatzes.
Angabe der Eigenkapitalquote.
Gewichtung: 30 %.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber Referenzprojekte nach den folgenden Bestimmungen nachweisen:
Der Nachweis wird durch Angaben zu mindestens einer und höchstens fünf Referenzanlagen geführt. Mitglieder von Arbeits- oder Bietergemeinschaften oder Subunternehmer für Leistungsteile haben Referenzen auf jenem Aufgabengebiet nachzuweisen, die sie im Rahmen der Bietergemeinschaft abdecken wollen. Sofern die Leistungen bei den benannten Referenzanlagen im Rahmen einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft erbracht wurden, sind die erbrachten Leistungsteile zu bezeichnen.
Der Nachweis wird durch Angaben zu mindestens einer und höchstens fünf Referenzanlagen geführt. Mitglieder von Arbeits- oder Bietergemeinschaften oder Subunternehmer für Leistungsteile haben Referenzen auf jenem Aufgabengebiet nachzuweisen, die sie im Rahmen der Bietergemeinschaft abdecken wollen. Sofern die Leistungen bei den benannten Referenzanlagen im Rahmen einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft erbracht wurden, sind die erbrachten Leistungsteile zu bezeichnen.
Die Referenzanlagen müssen in jedem Fall folgenden Bedingungen genügen:
(R)-1- Auftraggeber / Ort;
(R)-2- Ansprechpartner / Rufnummer;
(R)-3- Bezeichnung installiertes Netzleitsystem;
(R)-4- Anzahl Datenpunkte (aufgeteilt in real vom Prozess erfasste DP und Gesamtdatenpunkte des Netzleitsystems);
(R)-12- Höherwertige Spartenfunktionen Elektrizität (z.B. Topologie, Fehlerortung, Training und Simulation, Schaltanträge/Schaltbriefe, Störungsanalyse, Lastflussberechnung, Provisorien, Netzmanagementsystem, EEG-Managementsystem, Abschaltmanagement);
(R)-13- Höherwertige Spartenfunktionen Gas (z.B. Topologie, Training und Simulation, Störungsanalyse, Provisorien, Netzmanagementsystem, Abschaltmanagement);
(R)-14- Höherwertige Spartenfunktionen Wasser (z.B. Topologie, Training und Simulation, Störungsanalyse, Wasserbedarfsprognose, Behälterbewirtschaftung, Lecküberwachung, komplexes Berichtswesen);
Maximal ist das Fehlen von 3 der oben geforderten Nachweise (1) bis (21) zulässig. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerber gegebenenfalls aufzufordern, weitere Nachweise binnen angemessener Frist beizubringen bzw. die vorgelegten Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Maximal ist das Fehlen von 3 der oben geforderten Nachweise (1) bis (21) zulässig. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerber gegebenenfalls aufzufordern, weitere Nachweise binnen angemessener Frist beizubringen bzw. die vorgelegten Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Die Angaben (1) – (3) sind ergänzende Informationen zur jeweiligen Referenz und gehen nicht in die Wertung ein. Die Angaben zu (4) – (21) werden in Gruppen zusammengefasst und gemäß folgender Festlegung bewertet.
Gewichtung: 60 % (davon 15 % für (4) – (9), 20 % für (10) – (11), 40 % für (12) – (14), 15 % für (15) – (17), 10 % für (18) – (21)).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung und Mängelrüge, und falls zugelassen, für Vorrauszahlungen in Form einer Bürgschaft eines Kreditinstitutes, Kreditrückversicherer sofern diese in der Europäischen Gemeinschaft, oder in einen Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassen sind. Anforderungen an die Bürgschaften gemäß VOL/B §18 aktuelle Fassung.
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung und Mängelrüge, und falls zugelassen, für Vorrauszahlungen in Form einer Bürgschaft eines Kreditinstitutes, Kreditrückversicherer sofern diese in der Europäischen Gemeinschaft, oder in einen Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassen sind. Anforderungen an die Bürgschaften gemäß VOL/B §18 aktuelle Fassung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung nach erfolgreicher, förmlicher Abnahme.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine.
Sonstige besondere Bedingungen:
Anforderungen gemäß Teilnehmerwettbewerb, und Leistungsbeschreibung, sowie Vergabeunterlagen der Angebotsaufforderung.
a) Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgend sowie unter Ziff. III.2.1–III.2.3 geforderten Angaben/Unterlagen vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
a) Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgend sowie unter Ziff. III.2.1–III.2.3 geforderten Angaben/Unterlagen vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
b) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen, ein Mitglied schriftlich als Vertreter zu bevollmächtigen und zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten und im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln.
b) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen, ein Mitglied schriftlich als Vertreter zu bevollmächtigen und zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten und im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln.
c) Soweit der Bewerber beabsichtigt einzelne Leistungen nicht selbst zu erbringen, ist in der Bewerbung anzugeben und durch eine verbindliche Erklärung des vorgesehenen Nachunternehmers nachzuweisen, wer für die Erbringung der Leistung zur Verfügung steht und es sind auch für diesen alle unter III.2) für den Bewerber geforderten Angaben/Unterlagen vorzulegen. Zur Beurteilung der persönlichen Lage sind vorzulegen:
c) Soweit der Bewerber beabsichtigt einzelne Leistungen nicht selbst zu erbringen, ist in der Bewerbung anzugeben und durch eine verbindliche Erklärung des vorgesehenen Nachunternehmers nachzuweisen, wer für die Erbringung der Leistung zur Verfügung steht und es sind auch für diesen alle unter III.2) für den Bewerber geforderten Angaben/Unterlagen vorzulegen. Zur Beurteilung der persönlichen Lage sind vorzulegen:
— Unternehmensdarstellung/Firmenprofil,
— Angaben zur Rechtsform, den Vertretungsverhältnissen und zum Stammkapital,
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (bei ausländischen Bewerbern: gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes mit amtlich anerkannter Übersetzung).
Gewichtung für die Bewertung bei der Auswahl der Bewerber zu III.1.4): 10 %
Mit dem Antrag ist einzureichen:
— Erklärung zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung aller Informationen, welche das Projekt betreffen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Per Verrechnungsscheck für Vergabeunterlagen, erst nach Angebotsaufforderung.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hrn. Holger Beck
Name: infra fürth gmbh
Kontaktperson: Abteilung TTL
Hrn. Feuchtmüller
Telefon: +49 91197047260📞
Kontaktperson: Abteilung ZD, Zimmer A. 0.24
Frau Zeuner
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15-Tagefrist/10-Tagefrist im Sinne des § 107 GWB Absatz 3, Satz 1, Nummer 4. Somit läuft die Frist für Nachprüfungsanträge bei Vergabekammern nach 15 bzw. 10 Kalendertagen, nach Eingang der Meldung, durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (24:00 Uhr) ab.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15-Tagefrist/10-Tagefrist im Sinne des § 107 GWB Absatz 3, Satz 1, Nummer 4. Somit läuft die Frist für Nachprüfungsanträge bei Vergabekammern nach 15 bzw. 10 Kalendertagen, nach Eingang der Meldung, durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (24:00 Uhr) ab.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 082-143529 (2014-04-25)